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Schon der Konsum von kleinen Mengen Bier, Wein oder Schnaps wirkt auf Menschen enthemmend. Kaum jemand, der berauscht am Steuer sitzt, weiß, wie verheerend die Folgen sein können. "Das Verhalten käme einem Würfelspiel gleich", erklärt der Verkehpsychologe Ulrich Höckendorf. "Irgendwann wird dann doch stark alkoholisiert gefahren."
Daher sollte das Auto nach Genuss von Alkohol unbedingt stehen bleiben – nur so bleibt das Verhalten auch künftig rational.
Oder anders gesagt: Wer fährt, trinkt nicht, und wer trinkt, fährt nicht!
Keinen Tropfen Alkohol trinke ich heute – mit diesem Vorsatz setzte sich Meris Werle (Name geändert) ans Steuer ihres Kleinwagens. Ziel war die 20 Kilometer entfernte Diskothek. Dort traf sie zufällig ehemalige Schulfreunde – und trank mit ihnen doch ein paar Begrüßungsrunden.
Irgendwann dämmerte es der 28-Jährigen, dass sie nicht mehr fahrtüchtig war. Sie rief eine Freundin an und bat diese, sie abzuholen. Nun, vom Druck der Autofahrt befreit, trank sie weiter. Und stieg wenig später – völlig irrational handelnd – in ihren Wagen, startete den Motor und fuhr los. Obwohl ihre Freundin bereits in der Diskothek aufgekreuzt war und dort auf sie wartete. Merisʼ Befürchtung in ihrem vernebelten Kopf war, dass ihr abgestellter Wagen vor der Diskothek beschädigt werden könnte.
Die Fahrt endete ein paar Kilometer entfernt auf der Gegenfahrbahn.
Meris hatte einen Alkoholpegel von 1,9 Promille, wie die Polizei in ihrem Protokoll festhielt.
Eine Fahrt im Rausch kann den Ruin bedeuten. Wer erwischt wird, ist nicht nur seinen Führerschein los. Schadenersatz, hohe Geldstrafen und unter Umständen der Verlust des Arbeitsplatzes sind schmerzhafte Folgen. Wer zu einer Feier eingeladen ist, sollte ohne sein Auto anreisen.
Ulrich Höckendorf, Verkehrspsychologe
Was sagen Sie zu dem Fall Meris Werle in unserem Bericht?
Er zeigt ganz deutlich, dass durch Alkohol der Verstand immer mehr aussetzt. In den Vordergrund treten Wünsche, oft sehr irrationale, wie hier die Angst vor einer Beschädigung des Fahrzeuges.
Wer ist besonders gefährdet?
Alle Menschen, die Trinken und Fahren nicht grundsätzlich trennen. Wer denkt: „Na zwei, drei Gläser Bier oder Wein, das geht schon“, der ist besonders gefährdet, eine Trunkenheitsfahrt zu begehen.
Warum?
Der gute Vorsatz „Wenn ich viel trinke, fahr ich nicht“ ist längst verloren und verpufft. Ihr Verhalten kommt einem Würfelspiel gleich. Denn Alkohol enthemmt und dann wird immer mehr getrunken.
Hilft es, den Autoschlüssel wegzuschließen?
Nein. Ganz deutlich. Im Rausch holen sich die Täter den Schlüssel wieder. Egal wohin sie ihn im nüchternen Zustand getan haben. Die Wünsche, etwa einfach nur nach Hause zu kommen, dominieren jegliche Ratio.
Leiden Autofahrer, die unter Alkohol einen Menschen verletzt oder sogar getötet haben?
Manche verdrängen die Ursache der Tat, nämlich den Alkohol, und haben viele Erklärungen für die Unfallursache. Wer leidet, wird oft richtig krank. Manche fahren nie wieder Auto oder trinken nie wieder einen Tropfen Alkohol.
Schon geringe Alkoholmengen genügen, um die Reaktionsfähigkeit einzuschränken. Längst ist der Gesetzgeber bei der Verfolgung von Trunkenheitsfahrten sehr streng. So gilt eine 0,0-Promille-Grenze für Fahranfänger und eine 0,5-Promille-Grenze für alle anderen.
Die Strafen sind je nach dem Grad des Rausches gestaffelt.
Wem eine Alkoholfahrt vorgeworfen wird, der sollte sich unbedingt anwaltlich beraten lassen. Eine kostenlose Erstauskunft bei einem der Vertrauensanwälte bietet der ACE allen Mitgliedern. Selbst im Fall einer nächtlichen Verkehrskontrolle hilft der 24-Stunden-Notruf allen ACE-Mitgliedern.
Rechtsberatung ist vor allem sinnvoll, wenn bei der Schadenregulierung Ärger mit der Versicherung droht. So dürfen die Leistungen der Kaskoversicherung „nach Schwere des Verschuldens“ reduziert werden. Bei grober Fahrlässigkeit, die von dem Versicherer zu beweisen ist, kann eine Reduzierung auf Null erfolgen. Bei Trunkenheitsfahrten ab 1,1 Promille oder einer geringeren Alkoholisierung mit alkoholbedingten Ausfallerscheinungen kann der Versicherer eine grobe Fahrlässigkeit unterstellen.
Die Grenzen bei der Schuldfähigkeit sind fließend
Wer alles tut, um eine Alkoholfahrt zu vermeiden, zum Beispiel indem er vorher ein Hotelzimmer für die Nacht anmietet, und dann doch noch fährt, handelte unter Umständen im Zustand der Unzurechnungsfähigkeit. „Das müssen Versicherer prüfen“, erläutert ACE-Vertrauensanwalt Marc Herzog. „Unter 1,1 Promille könnte es aufgrund einer leichteren Schuld möglicherweise nur einen Teilabzug geben“, meint der Fachanwalt für Straf-, Versicherungs- und Verkehrsrecht aus Rosenheim. Grundsätzlich sei der Einzelfall zu prüfen.
Regressforderungen bekommen Trunkenheitstäter aber auch von ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung.
Sie entschädigt zwar bei Schäden unter Alkohol die Opfer in vollem Umfang, kann sich aber bei Verletzung so genannter Obliegenheiten einen Teil der schadensbedingten Aufwendungen zurückholen (Regress). Dabei sind die Regresse auf bis zu 5.000 € beschränkt. Verstößt ein Versicherungsnehmer gleich gegen mehrere Obliegenheiten z.B. vor Eintritt des Versicherungsfalls durch eine Trunkenheitsfahrt und nach Eintritt des Versicherungsfalls z.B. durch eine Unfallflucht und durch einen Verstoß gegen Aufklärungs- und/oder Schadenminderungspflichten z.B. durch mangelnde Meldung eines Unfalls an den Versicherer kann der Regress in Höhe von bis zu 10.000 € geltend gemacht werden.
Aufpassen müssen übrigens auch Beifahrer, die zu einem eindeutig alkoholisierten Fahrer ins Auto steigen. Wird der Beifahrer verletzt, muss er mit Kürzungen seiner Ansprüche rechnen, etwa beim Schmerzensgeld. „Die Rechtsprechung unterstellt, dass der Beifahrer sich selbst gefährdet und die Verletzungsfolgen dadurch mit verursacht hat“, warnen Versicherer.
Kein Pardon bei Alkoholfahrten kennt die gesetzliche Unfallversicherung. Wenn die Berufsgenossenschaft einem Arbeitnehmer auf dem Arbeitsweg eine alkoholbedingte Verkehrsuntüchtigkeit nachweisen kann, erhält dieser bei einer schweren Verletzung keine Unfallrente.
Auch die private Berufsunfähigkeitsversicherung kann bei Straftaten die Leistung verweigern. Demgegenüber zahlen private Unfallversicherungen, wenn Autofahrer sich bei einer Alkoholfahrt schwer verletzen und bleibende Behinderungen davontragen. Vielfach darf laut den Bedingungen erst bei einer sehr hohen Promillegrenze die Invaliditätsleistung gestrichen werden.