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Die Europäische Union modernisiert ihre Führerscheinrichtlinie mit einer Reihe von Neuerungen, die sowohl die Verkehrssicherheit als auch die Flexibilität für Autofahrende verbessern sollen. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Einführung eines digitalen Führerscheins, strengere Sanktionen für Fahranfängerinnen und -anfänger sowie neue Regelungen für Berufskraftfahrende. Darauf haben sich Europäisches Parlament und Rat verständigt. Nun müssen diese Änderungen noch formell bestätigt werden und die einzelnen Mitgliedstaaten, müssen sie binnen vier Jahren in nationales Recht umsetzen. Hier erfahren Sie alle Details.
Der digitale Führerschein soll europaweit eingeführt werden und über eine EU-weite digitale Brieftasche (EU e-Wallet) auf dem Smartphone abrufbar sein. Dies vereinfacht Verwaltungsprozesse, insbesondere bei Erneuerungen oder Wohnsitzwechseln innerhalb der EU. Wer weiterhin eine physische Karte bevorzugt, kann diese jedoch auf Wunsch beantragen.
17-Jährige dürfen künftig EU-weit am begleiteten Fahren für Pkw teilnehmen.
Vor dem Hintergrund des zunehmenden Mangels an Berufskraftfahrenden regte die EU an, dass künftig Berufskraftfahrende ihren Lkw-Führerschein bereits mit 18 Jahren (statt 21) erwerben können, sofern sie eine entsprechende Qualifikation nachweisen. Busführerscheine dürfen nun ab 21 statt bisher 24 Jahren erworben werden.
Um Fahrende besser auf reale Verkehrssituationen vorzubereiten, wird die Fahrausbildung erweitert. Künftig müssen Prüflinge nachweisen, dass sie sich der Gefahren durch Handynutzung am Steuer, tote Winkel und das sichere Öffnen von Autotüren bewusst sind und der Umgang mit Fahrassistenzsystemen bekannt ist. Auch das Fahren bei schlechten Wetterbedingungen wie Schnee oder Glätte wird stärker thematisiert.
Fahranfängerinnen und -anfänger müssen künftig eine zweijährige Probezeit durchlaufen, in der strengere Regeln gelten. Dazu gehören härtere Sanktionen bei Alkohol am Steuer, Missachtung der Gurtpflicht oder der Nichtnutzung von Kindersitzen.
Zudem werden die EU-Mitgliedstaaten ermutigt, eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Alkohol und Drogen im Straßenverkehr einzuführen.
Neueste Fahrzeugtechnik und -entwicklung müssen auch in den Prüfungsanforderungen der Fahrschulen berücksichtigt und gelehrt werden. Beispielsweise der Umgang mit Assistenzsystemen oder autonomen Fahrfunktionen.
Bei der Erstausstellung eines Führerscheins wird eine medizinische Untersuchung, inklusive Sehtest und Herz-Kreislauf-Check, verpflichtend. Für Pkw- und Motorradführerscheine können die Mitgliedstaaten bei der Erneuerung stattdessen eine Selbstauskunft oder ähnliche Alternativen verlangen. Falsche Angaben werden allerdings bestraft.
Lkw- und Busführerscheine müssen alle fünf Jahre erneuert werden, für Fahrerinnen und Fahrer über 65 Jahre können nationale Sonderregelungen greifen. Die Standard-Gültigkeit von Pkw-Führerscheinen beträgt 15 Jahre, kann aber in einzelnen EU-Staaten auf 10 Jahre verkürzt werden.
Fahrzeuge mit einem alternativen Antrieb sind häufig schwerer als Fahrzeuge mit einem konventionellen Antrieb. Daher können Autofahrende mit einem Führerschein der Klasse B künftig Fahrzeuge mit alternativen Antrieben bis zu einem Gewicht von 4,25 Tonnen fahren (statt bisher 3,5 Tonnen).
Auch das Fahren größerer Wohnmobile – bis zu einem Gewicht von 4,25 Tonnen – mit einem B-Führerschein, soll durch eine zusätzliche Schulung oder Prüfung ermöglicht werden.
Die neuen Regeln legen besonderen Wert auf die Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern und Radfahrenden sowie Nutzern von Mikromobilität (z. B. E-Scooter). Prüfungen werden angepasst, um das Bewusstsein für diese Gruppen zu schärfen und den Straßenverkehr für alle sicherer zu machen.
Bisher war die Anerkennung von Führerscheinen, die in einem EU-Land auf Basis eines Drittstaaten-Führerscheins ausgestellt wurden, nicht garantiert. Künftig wird es eine einheitliche Regelung geben, durch die bestimmte Drittstaaten mit ähnlichen Sicherheitsstandards eine erleichterte Anerkennung erhalten können.
Die neuen Richtlinien sollen es ermöglichen, dass Fahrprüfungen in der Muttersprache der Fahrschülerinnen und Fahrschüler absolviert werden. Ist das in dem jeweiligen EU-Mitgliedsstaat – also in dem Wohnsitzstaat – nicht möglich, kann die Prüfung in dem EU-Herkunftsland des Schülers oder der Schülerin erfolgen.