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Alle Führerscheine werden gestaffelt in EU-Führerscheine umgetauscht. Die EU will damit u.a. die Führerscheine standardisieren sowie möglichst fälschungssicher machen. Beim Umtausch gilt es unterschiedliche Fristen zu beachten.
In unserem Führerscheinrechner können Sie sich anzeigen lassen, in welchem Jahr Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen.
Die Umtauschpflicht betrifft alle Arten von Führerscheinen, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden. Neben den Papier-Führerschein in Rosa oder Grau gilt die Umtauschpflicht auch für die bisherigen EU-Führerscheine im Scheckkartenformat vor diesem Ausstellungsdatum.
Allgemein gilt:
Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19.01.2026 umgetauscht werden.
Der neue Führerschein muss am jeweils aktuellen Wohnsitz beantragt werden. In der Regel ist die Führerscheinstelle Teil des Straßenverkehrsamts am jeweiligen Wohnort.
Die Antragsstellung handhaben die Kommunen unterschiedlich. Manche bieten einen Online-Service an, bei anderen wiederum muss man persönlich erscheinen. Bitte informieren Sie sich dazu vor Ort.
Dauer bis zur Ausstellung und Kosten
Die Bearbeitungsdauer dürfte bei etwa vier bis sechs Wochen liegen. Sollten dem Straßenverkehrsamt sehr viele Anträge vorliegen, kann sich die Bearbeitungsdauer verlängern.
Innerhalb der gesetzten Frist wird eine Gebühr von ca. 25 Euro fällig, in manchen Kommunen fallen die Gebühren höher aus. Dazu kommen noch die Kosten für ein neues Passbild sowie eventuell Versandkosten.
Gültigkeit des EU-Führerscheins
Im Gegensatz zu den alten Führerscheinen haben die neuen eine Gültigkeitsdauer. Sie müssen alle 15 Jahre neu beantragt werden. Hierfür benötigen Sie dann ein aktuelles biometrisches Foto und Ihren alten Führerschein.
Für Papier-Führerscheine, die vor 1999 ausgestellt wurden, brauchen Sie eventuell eine Karteikartenabschrift.
FAQs des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
Weitere wertvolle Informationen bietet diese FAQ-Seite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV).
Wissenswertes rund um das Thema Führerschein, wie z.B. Fahrschule richtig wählen, Führerscheinregeln u.v.m.
Um eine Überlastung der zuständigen Stellen zu vermeiden, ist die Umtauschpflicht nach einzelnen Jahren gestaffelt. Hierfür gilt je nach Art des Führerscheins einmal das Geburtsdatum und einmal das Ausstellungsdatum:
Der Umtausch der Führerscheine kann jederzeit erfolgen, spätestens aber bis zur jeweiligen Frist.
Wer seine Umtauschfrist versäumt und bei einer Kontrolle nur den alten Führerschein vorweisen kann, muss ein Bußgeld von 10 Euro zahlen. Dieses „Fahren ohne Fahrerlaubins“ bzw. der versäumte Umtausch gilt als Ordnungswidrigkeit und nicht als Straftat.
Zudem dürfen PKWs und Motorräder auch mit dem alten Führerschein nach der Umtauschfrist weitergefahren werden – es droht eben bei einer Kontrolle dann nur das Bußgeld von 10 Euro.
Ansonsten hat das Versäumen der Frist keine Konsequenzen.
Übrigens: Den alten Führerschein können Sie behalten, er wird lediglich entwertet. Und natürlich müssen Sie nicht bis zum Ablauf Ihrer Frist warten und können jederzeit vorher aktiv werden.
Dies hängt zum einen von der Art des Führerscheins sowie vom Geburtsjahr bzw. vom Ausstellungsjahr des Führerscheins ab. Bitte beachten Sie dazu unseren Rechner.
Ihr Führerschein wurde vor 1999 und nicht an Ihrem aktuellen Wohnort ausgestellt? Dann brauchen Sie eine Karteikartenabschrift. Diese können Sie telefonisch oder online bei der zuständigen Stelle beantragen.
Welche Behörde genau dafür zuständig ist, ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Weitere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Führerscheinstelle oder auf den jeweiligen Internetseiten Ihrer Gemeinde. Die Karteikartenabschrift ist in der Regel kostenfrei.
Hier gelten andere Fristen und Bestimmungen. Die Führerscheine mit den Klassen C für LKW und D für Busse müssen alle fünf Jahre neu ausgestellt werden.
Die auf dieser Seite aufgeführten Regeln gelten nur für deutsche Staatsbürger, die auch in Deutschland leben. In anderen EU-Ländern leben Deutsche müssen sich nach den dortigen Regeln richten.
Die Fahrerlaubnis ist die offizielle Genehmigung des Staates, ein Kfz in der jeweiligen Klasse zu führen. Der Führerschein dokumentiert diese Fahrerlaubnis. Im Alltag spielt dieser rein formale Unterschied für die meisten Autofahrer keine Rolle. Interessant wird es aber für Verkehrssünder: Wer seinen Führerschein für eine bestimmte Zeit – z. B. wegen wiederholten Fahrens mit zu hoher Geschwindigkeit – abgeben muss, behält seine Fahrerlaubnis und bekommt den Führerschein wieder zurück. Wer aber seine Fahrerlaubnis entzogen bekommt – z. B. wegen Alkohol oder Drogen am Steuer –, muss seinen Führerschein neu machen und dazu in der Regel auch eine Medizin-Psychologische Untersuchung, MPU, bestehen.