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Der leichte Weg zum Führerschein

Welche Kriterien muss ich bei der Auswahl der richtigen Fahrschule beachten? Welches Mindestalter gilt für welchen Führerschein? Und mit welchen Kosten sollten Sie rechnen? In unserem Überblick haben wir alle wesentlichen Infos zur Führerscheinprüfung zusammengefasst. Dazu finden Sie auch eine ausführliche Erklärung zum Führerschein auf Probe. 

 

 

Tipps zum Führerschein

Die aktuellen Führerscheinregeln gelten seit 2013
 

Führerscheine, die nach diesem Datum ausgestellt wurden, sind auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Frist müssen sie umgetauscht werden, allerdings ist der Umtausch mit keiner ärztlichen Untersuchung oder sonstigen Auflagen verbunden.

 

Wer seine Fahrprüfung vor dem Stichtag in 2013 bestanden hat, kann die alten grauen, rosafarbenen oder Scheckkarten-Führerscheine noch ohne Probleme nutzen – aber nur bis 2033. Spätestens dann müssen alle bisherigen ausgestellten Führerscheine erstmalig umgetauscht werden. Die Gebühr für den Umtausch beträgt zwischen 25 und 30 Euro. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

 

Derzeit arbeitet die EU an einer 4. EU-Führerscheinrichtlinie. Wichtigstes Ziel ist es dabei, die Unfälle im Straßenverkehr innerhalb der EU weiter zu reduzieren. Ein weiterer Punkt ist der digitale Führerschein. Stand Februar 2025 ist aber noch keine Richtlinie verabschiedet – und es kann noch mehrere Jahre dauern, bis diese in nationales Recht umgesetzt werden muss. 

Erreichbarkeit

 

Mehr als 20 Minuten sollten für den Weg zur Fahrschule nicht draufgehen. Auf dem Land können die Wege natürlich länger sein. Bequem und kostengünstig sind kurze Wege zu Fuß, per Mofa, Fahrrad oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

 

Qualität

 

Wichtig ist die verständliche Vermittlung der Ausbildungsinhalte, sowie eine optimale Vorbereitung auf die praktische und theoretische Prüfung. Pflicht sind 12 Doppelstunden in der Theorie, aber auch 16 Doppelstunden sind möglich, wenn die Fahrschule es für sinnvoll hält.

 

Weitere Kriterien

 

  • Flexibilität bei Terminvereinbarungen für Fahrstunden
  • Theorieunterricht zu verschiedenen Zeiten mit Auswahlmöglichkeiten
  • moderne Ausbildungskonzepte,
  • lebendige Diskussionsrunden – weniger Frontalunterricht
  • Einsatz neuer Medien – weniger Fragebögen

 

Konkrete Tipps zur Auswahl der Fahrschule

 

  • Fahrschulen am besten selbst testen. Gelegentlich werden dazu kostenlose Schnupperkurse angeboten.
  • Informationen sammeln bei Freunden und frischen Fahrschulabsolventen.
  • Erkundigen: Ist die Fahrschule zuverlässig, z. B. in punkto Terminvereinbarungen?
  • Wird der Theorieunterricht mindestens zweimal in der Woche angeboten.
  • Ist der Fahrlehrer oder die Fahrlehrerin auch in kniffligen Situationen souverän und freundlich oder genervt, hektisch und übermüdet?
  • Werden in den Fahrstunden die Fahrzeugtypen häufig gewechselt – das erfordert Umstellung und verursacht so ggfs. zusätzliche Fahrstunden?
  • Gibt es Nichtraucher-Fahrzeuge?
  • Stehen zum Beispiel für Frauen auf Wunsch Fahrlehrerinnen zur Verfügung?
  • Welchen allgemeinen Eindruck hat die Fahrschule hinterlassen – muffig, verstaubt und veraltet, oder freundlich, modern und aufgeschlossen?

 

Vergleich und Fragen vor Ort

 

Für das Kennenlern- und Anmeldegespräch sollte der Fahrlehrer oder Fahrlehrerin persönlich zur Verfügung stehen.

Zudem sollten Sie sich alle Fragen ohne Zeitdruck beantworten lassen.

Mögliche Fragen wären z. B. 

  • "Wie hoch ist an Ihrer Fahrschule Wahl der Anteil jener Fahrschulabsolventen, die ihre Führerscheinprüfung im ersten Anlauf bestanden haben?"
    Der Bundesdurchschnitt liegt bei 77,3 Prozent, eine wünschenswerte Quote liegt aber bei über 90 Prozent.
  • "Wie viele Fahrstunden waren im Jahresdurchschnitt pro Fahrschüler erforderlich?"
    Auf dem Land sind es im Schnitt zwischen 25 und 30 Fahrstunden, in der Stadt zwischen 35 und 40 Fahrstunden. Gesetzlich vorgeschrieben sind mindestens 12 Fahrstunden, auch Sonderfahrten genannt.

 

Übrigens: Die Pflichten des Fahrlehrers oder Fahrlehrerin sind in der Fahrschülerausbildungsordnung (FahrschAusbO) festgelegt. Gute Fahrschulen stellen ihren Fahrschülern und Fahrschülerinnen diese Ausbildungsordnung unaufgefordert zur Verfügung.

Wie viel ein Führerschein kostet, hängt zum Großteil von einem selbst ab: Wer weniger Fahrstunden braucht, zahlt weniger.

Eine Insider-Formel für die benötigten Fahrstunden lautet: Lebensalter x 1,3. Für einen 18-Jährigen bedeutet dies 24 Fahrstunden. 

 

Eine Umfrage des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg hat ergeben: Junge Frauen brauchen im Durchschnitt 35, junge Männer 32 Fahrstunden. Zudem ist die durchschnittliche Stundenzeit von Bewohnern auf dem Land mit 25 bis 30 Stunden etwas kürzer als von Stadtbewohnern, die im Durchschnitt 35 bis 40 Stunden brauchen. 

 

Natürlich ist es billiger, diese Zahlen zu unterschreiten. Das darf aber niemals auf Kosten der Verkehrssicherheit gehen. Merke: Zu wenig Fahrstunden = zu viel Prüfungs- und Unfallrisiko.

 

Gut zu wissen: Mit Ausnahme der zwölf gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten, gibt es keine Festlegung der Stundenzahl des praktischen Fahrunterrichts. Erst wenn die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten erworben wurden, darf die Fahrschule die Ausbildung abschließen.

 

Nachschulung: Alles rund um das Aufbauseminar im Rahmen des Führerschein auf Probe

 

Junge Fahranfängerinnen und Fahranfänger sind erfahrungsgemäß besonders risikobereit und überdurchschnittlich häufig in Unfälle verwickelt. Wer innerhalb der ersten zwei Jahre nach Erwerb der Fahrerlaubnis "verkehrsauffällig" wird, muss daher ihm Rahmen des Führerscheins auf Probe noch ein Mal die Schulbank drücken. 

 

Verkehrsauffällig heißt, dass die Fahrschülerin oder der Fahrschüler mit dem Führerschein auf Probe entweder einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht. Zu einem A-Verstoß zählt beispielsweise das Überfahren einer roten Ampel oder das Überschreiten der vorgeschriebenen Geschwindigkeit von mehr als 21 km/h. Auch das Telefonieren mit dem Handy ist ein A-Verstoß. Für A-Verstöße gibt es auch Punkte in Flensburg.

Bei einem B-Verstoß genügt es, mit abgefahrenen Reifen unterwegs zu sein oder es zu versäumen, bei starkem Regen das Licht einzuschalten. Auch das Parken auf dem Bürgersteig ist ein B-Verstoß. Zwei B-Verstöße gelten als ein A-Verstoß.

 


Aufbauseminar bei einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen

Bei einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen ist das Absolvieren eines Aufbauseminars Pflicht. Das "Aufbauseminar" ist offiziell keine Sanktionsmaßnahme und es geht auch nicht um Bestehen oder Nicht-Bestehen einer Prüfung. Vielmehr spielen spezielle Maßnahmen der Verkehrspädagogik eine Rolle, wie Verhaltensbeobachtung, Gruppengespräche und Fahrproben.

Ein solches Aufbauseminar kostet zwischen 200 und 500 Euro und besteht aus vier Sitzungen, die jeweils 135 Minuten dauern. Hinzu kommt eine 30-minütige Fahrprobe. In längstens vier Wochen muss der Kurs absolviert sein.

 

Darüber hinaus wird die Probezeit um weitere 2 Jahre verlängert.

 

Wer in dieser Zeit erneut wegen Missachtung von Verkehrsvorschriften auffällt, wird mit einer gesonderten schriftlichen Verwarnung belegt und bekommt die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung innerhalb von zwei Monaten nach Benachrichtigung nahegelegt. Dafür gibt es auch zwei Punkte in Flensburg. Diese Teilnahme ist zwar freiwillig. Aber wer die Teilnahme versäumt, bekommt die Fahrerlaubnis erst mal entzogen. 

 

Vor Bezahlen eines möglichen Bußgelds Rechtsweg prüfen

Wer in der Probezeit einen Verstoß begeht, bekommt zwar einen Bußgeldbescheid, aber nicht die konkrete fahrerlaubnisrechtliche Konsequenz benannt, wie z. B. die Aufforderung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar. Diese Info sowie die damit verbundene Verlängerung der Probezeit erhalten die Betroffenen aus rechtlichen Gründen oft erst Monate später durch die Fahrerlaubnisbehörde. 

 

Vor diesem Hintergrund ist es auch sinnvoll, mit dem Bezahlen des Bußgeldbescheids erst Mal abzuwarten. Stattdessen sollten Betroffene anwaltlichen Rat einholen und den Bußgeldbescheid auf tatsächliche Fehler prüfen lassen. Dies können formale Fehler, wie z.B. falsches Fahrzeug gemessen., oder formale Fehler, wie z.B. Fristen versäumt, sein. Durch diese Prüfung können die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels und die drohenden Konsequenzen abgewogen werden. Nach dem Überweisen der Geldbuße ist der Bescheid auch vor Ablauf der zweiwöchigen Einspruchsfrist rechtskräftig. 

 

Nachschulung versäumt: Fahrerlaubnis weg

Wer nicht zur angeordneten Nachschulen bzw. zum Aufbauseminar erscheint, verliert erst Mal seine Fahrerlaubnis. Um den Führerschein wieder zu bekommen, müssen Sie einen Antrag auf Wiedererteilung stellen. 

Wenn der Führerschein erst mal weg ist, setzt auch die Probezeit aus. Erst wenn der Neuling das amtliche Dokument wieder in Händen hält, fängt die Probezeit im Umfang der Restdauer wieder an zu laufen. 

 

Erst wenn das versäumte Aufbauseminar nachgeholt wird, kann die Fahrerlaubnis wieder erteilt werden.

Erfolgt die Entziehung aber wegen erneuter Verkehrsverstöße, muss drei Monate mit der Wiedererteilung gewartet werden. Normalerweise ist auch noch ein verkehrspsychologisches Gutachten notwendig, wenn im Rahmen der wiedererteilten Fahrerlaubnis weitere Verstöße aktenkundig geworden sind. Dieses verkehrspsychologische Gutachten, auch MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) genannt, ist auch bei besonders gravierenden Verstößen wie z. B. Fahren mit mindestens 1,6 Promille immer Pflicht. Hierfür sowie für das Fahren unter anderen Drogen gibt es zudem nochmals ein spezielles Aufbauseminar. 

 

Grundsätzlich gilt es auch zu beachten, dass für Führerscheinneulinge auf Probe eine 0,0 Promillegrenze gilt, so dass bereits eine Sanktionierung bei geringeren Werten erfolgt und dementsprechend eine MPU eher angeordnet werden kann.

Und: Auch wer nach einer Neuerteilung in der dann restlichen Probezeit nochmals einen A- oder zwei B-Verstöße begeht, muss zwingend zur MPU.

 

Das Ganze ist also ziemlich kompliziert – am besten sollten Führerscheinneulinge von Anfang an lieber vorsichtig und umsichtig fahren.

Je nach Region kostet der Führerschein für die Klasse B, Pkw zwischen 2.400 und 4.400 Euro

 

Die Preise für Fahrschulen variieren je nach Region. Fahrschulen in Großstädten sind im Unterschied zu Fahrschulen in ländlichen Gebieten in der Regel etwas preisgünstiger – andererseits neigen städtische Fahrschulen dazu, ihren Schülern und Schülereinnen mehr Fahrstunden zu verordnen. 

Auf unserer Seite zu den Führerscheinkosten können Sie im Detail nachlesen, wie sich die Kosten für den Führerschein im Einzelnen zusammensetzen. 

 

Vorsicht vor Billiganbietern

Grundsätzlich gilt: Der Niedrig-Preis für eine Fahrstunde gibt noch keine Auskunft darüber, wie teuer der Führerschein am Ende wird. Riskant sind "schnelle" Fahrschulen, die ihre Fahrschüler zu früh in die Prüfung schicken. Bei unzureichender Vorbereitung oder Nervosität steigt die Wahrscheinlichkeit, durchzufallen – und es fallen weitere Kosten an; Beim nächsten Anlauf kassiert die Fahrschule erneut die Vorstellungsgebühr und lässt sich auch die zusätzlich notwendigen Fahrstunden teuer bezahlen.

 

Konditionen schriftlich vereinbaren

Vor Ausbildungsbeginn sollten alle Konditionen schriftlich, d.h. verbindlich festgelegt werden. In den Preisen der Fahrschule muss die Mehrwertsteuer enthalten sein.

 

Führerscheinumtausch

Umtauschpflicht Führerschein

Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen schrittweise bis zum Jahr 2033 umgetauscht werden. Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengetragen.
Alles zum EU-Führerscheinumtausch

Führerscheine und Mindestalter

Für jedes motorisierte Fahrzeug ist ein Führerschein notwendig. Dabei gibt es unterschiedliche Mindestalter bei den verschiedenen Führerscheinklassen. Eine Ausnahme bilden hierbei Pedelecs und E-Tretroller.

Mindestalter Führerschein

Für jedes motorisierte Fahrzeug ist ein Führerschein notwendig. Dabei gibt es unterschiedliche Mindestalter bei den verschiedenen Führerscheinklassen. Eine Ausnahme bilden hierbei Pedelecs und E-Tretroller.

Reform der Fahrausbildung

Geplante Reform der Fahrausbildung

Seit der Corona-Pandemie wird intensiv über Neuerungen im Rahmen der Fahrausbildung diskutiert. So soll u. a. mehr Digitalunterricht und weniger Präsenz-Unterricht möglich sein. Auch der Einsatz von Simulatoren ist im Gespräch. Die Verabschiedung der Reform ist aber nicht vor 2026 zu erwarten.

 

Bereits seit April 2021 ist die Führerschein-Prüfung auch mit Automatik-Autos erlaubt (Schlüsselzahl 78). Der Wechsel auf den "normalen" Führerschein für Fahrzeuge mit Schaltung ist durch 10 zusätzliche Unterrichtsstunden und einer 15-minütigen Testfahrt mit einem Schaltgetriebe möglich. Im Führerschein wird dann die Schlüsselzahl 197 eingetragen. 

Fahranfänger und das erste eigene Auto

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Die Führerscheinprüfung ist geschafft und als nächstes Ziel steht nun das erste eigene Auto an. Doch welches Auto ist für einen Führerschein-Neuling geeignet? Zur Lösung dieser Frage hilft Ihnen der ACE gerne mit wichtigen Ratschlägen weiter.

 

Neben den Anschaffungskosten gilt es auch Kosten wie Kfz-Versicherung, Sprit, Wartung und Kfz-Steuer mit in seine Überlegungen einzubeziehen. Die Zulassung des Autos und das Schild sind dabei ebenfalls mit Gebühren verbunden.

Die wohl einfachste Frage und Basis jeder Überlegung ist das verfügbare Budget. Hat man viel oder nur wenig finanziellen Spielraum? Gibt das Konto nicht viel her, sollten unbedingt mögliche Folgekosten bedacht werden. Günstige Autos sind häufig nicht gut gewartet und Reparaturen könnten teuer sein.

 

Wir empfehlen ein Auto zu kaufen, dass zumindest über eine aktuelle Hauptuntersuchungs-Plakette verfügt. Das ist eine gute Orientierungshilfe, was den Gesamtzustand des Autos betrifft. Reicht das Budget nicht dafür aus, ist es ratsam noch etwas zu sparen und sich zu einem späteren Zeitpunkt ein Auto zu kaufen.

Bei der Wahl des ersten Autos empfehlen wir nicht das Geld für Prestige und PS zu nutzen. Aspekte der Sicherheit und Zuverlässigkeit spielen für Fahranfänger die größere Rolle. Klein- und Kompaktwagen haben den Vorteil, dass sie vergleichsweise wendig und übersichtlich sind.

Der Aspekt der Sicherheit, sollte bei der Wahl des ersten Fahrzeugs Vorrang haben. Notwendig vorhandene Sicherheitsfeatures sind ABS und ESP.

 

Automatische Bremssystem ABS

 

Seit dem 01. Juli 2004 ist bei allen Fahrzeugen mit weniger als 2,5 Tonnen Gesamtgewicht das ABS serienmäßig verbaut. Das gilt auf Basis einer Selbstverpflichtung der Automobilindustrie. Das ABS dient dazu, dass auch beim Bremsen das Fahrzeug lenkbar bleibt. Bei Fahrzeugen mit Baujahr vor 2004 ist oft kein ABS vorhanden.

 

Elektronische Stabilitätsprogramm ESP

Eine Einbaupflicht für das ESP gibt es seit Ende 2014. Wir empfehlen deshalb genau in die Ausstattungsdetails zu schauen, ob ein ESP vorhanden ist. Vor allem für Fahranfänger ist das ESP sehr hilfreich, da es viele kritische Situationen während der Fahrt entschärfen kann.

 

Airbags

Neben ABS und ESP sind zumindest zwei Airbags für für die beiden Vordersitze ein absolutes Muss.

 

Weitere hilfreiche Extras sind:

  • Weitere Airbags, idealerweise je zwei Seiten- und Kopfairbags
  • Klimaanlage, da die Aufmerksamkeit bei Hitze im Auto stark sinken kann
  • Funktionierende Smartphone-Anbindung
  • Freisprechanlage

 

Führerscheinneulinge haben mit mangelnder Fahrpraxis zu kämpfen und werden von Versicherungen oft zu ungünstigen Schadenfreiheitsklassen eingestuft.

 

Günstiger wird es, wenn Führerscheinneulinge das neue Auto als Zweitwagen über die Eltern versichern lassen. In der Regel stufen Versicherungen das Fahrzeug dann in eine günstigere Schadensfreiheitsklasse ein.

 

Kfz-Versicherer werten begleitetes Fahren ab 17 positiv. Ebenfalls ein absolviertes Fahrsicherheitstraining wird oft als Gewinn für Fahrpraxis gewertet.

 

Auto-Hersteller bemühen sich ebenfalls um Fahranfängerinnen und Fahranfänger. Im Rahmen von Leasingangeboten ist die Versicherung oft schon enthalten. Hier gilt es die Augen nach attraktiven Angeboten offen zu halten.