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Im Kreisverkehr geht es für Auto- und Zweiradfahrende sowie Fußgängerinnen und Fußgänger rund. Denn nicht jeder weiß, wie man sich richtig verhalten muss. Kreisverkehre sollen nicht nur Ampeln ersetzen, sondern auch Unfälle vermeiden und den Verkehrsfluss fördern. Das gelingt aber nur, wenn alle die geltenden Regeln kennen und befolgen.
Dieser Ratgeber bietet alles Wissenswerte über die sogenannten Kreisel.
Nein, als Kreisverkehr gelten nur solche Verkehrsführungen, die an jeder Zufahrt mit einem runden blauen Schild mit sich folgenden Pfeilen sowie einem "Vorfahrt gewähren"-Schild versehen sind. Eher selten, dann aber häufig in Wohngebieten, gibt es runde Verkehrsführungen ohne Beschilderung. Diese kreisförmigen Knotenpunkte gelten demnach aber nicht als Kreisverkehr.
Es gibt grundsätzlich drei Arten von Kreisverkehren in Deutschland. Sie sind durch ihre Größe zu unterscheiden. Minikreisverkehre haben nur einen Durchmesser von 13 bis 22 Metern. Deshalb gibt es hier keine Bepflanzung der Mittelinsel. Der Bereich ist gepflastert, damit Fahrzeuge wie Lastwagen oder Busse den Kreisel, trotz ihres großen Wendekreises, durchfahren können. Kleine Kreisverkehre mit einem Durchmesser von 26 bis 50 Metern haben dagegen keine befahrbare Mittelinsel. Größere Fahrzeuge können aber meist zusätzlichen Platz nutzen, indem sie die innen abgesetzte, durchgezogene Linie überfahren. Bei großen Kreisverkehren ist das nicht nötig. Sie haben einen Durchmesser von mehr als 40 Metern. Zwei- bis dreispurig angelegt, sind sie vor allem außerhalb geschlossener Ortschaften oder in Großstädten zu finden.
Die Vorfahrtsregeln sind im Paragraf 8 der Straßenverkehrs-Ordnung festgehalten. Vorfahrt haben immer die Verkehrsteilnehmenden, die sich bereits im Kreisverkehr befinden. Anders als bei den nicht beschilderten kreisförmigen Knotenpunkten gilt demnach kein "Rechts vor links". Wer in den Kreisverkehr einfahren will, muss also den Fahrzeugen in der Kreisbahn Vorfahrt gewähren. Bei einer Behinderung der Vorfahrtsberechtigten wird ein Verwarngeld von 25 Euro riskiert. Liegt eine Gefährdung vor, kann die Polizei sogar 100 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg verhängen.
Die Vorfahrtsregeln gelten für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Befindet sich also ein Fahrradfahrender im Kreisverkehr, muss auch diesem die Vorfahrt gewährt werden. Mancherorts gibt es sogenannte begleitende Radwege. Das sind gesonderte Verkehrsführungen in weniger als fünf Metern Entfernung zum Kreisverkehr. Kreuzen sich die Wege eines ausfahrenden Autos und eines Radfahrenden auf dem begleitenden Radweg, hat der Fahrradfahrende Vorrang. Doch wie heißt es so schön: Ausnahmen bestätigen die Regel. Hat der Radfahrende auf seiner Spur zum Beispiel ein "Vorfahrt achten"-Schild oder gar einen abgesenkten Bordstein, ist sein Vorfahrtsrecht außer Kraft gesetzt.
Solange Fußgängerinnen -und gänger keinen gesonderten Übergang, zum Beispiel in Form eines Zebrastreifens, haben, gilt nur in eine Richtung Vorrang für sie. Nämlich dann, wenn ein Fahrzeug den Kreisverkehr verlässt. Auf den Kreisverkehr zufahrende Fahrzeuge müssen Fußgängerinnen und Fußgänger nicht unbedingt vorlassen. Sie haben jedoch eine besondere Sorgfaltspflicht und sollten lieber Rücksicht nehmen, anstatt auf ihrem Recht zu beharren.
Bei der Einfahrt in den Kreisverkehr ist das Blinken nicht nötig und auch gar nicht erlaubt, denn so können gefährliche Situationen entstehen. Wer zum Beispiel seinen Blinker nicht rechtzeitig wieder ausstellen würde, würde den Wartenden an der nächsten Einmündung das Verlassen des Kreisels signalisieren. Ein Zusammenstoß wäre vorprogrammiert. Wer den Kreisel tatsächlich wieder verlassen will, ist verpflichtet, rechts zu blinken. Und das rechtzeitig, damit einfahrende Verkehrsteilnehmer frühzeitig informiert sind. Bei Missachtung drohen sonst zehn Euro Verwarngeld.
Im Kreisverkehr anzuhalten oder zu parken ist grundsätzlich nicht erlaubt. Bei unnötigem Halten kann ein Verwarngeld 20 bis 35 Euro betragen. Ein verbotenes Parken im Kreisverkehr kann hingegen, bei einer Behinderung des Verkehrs, mit bis zu 40 Euro bestraft werden.
In mehrspurigen Kreisverkehren ist die Fahrspur frei wählbar. Wer den Kreisel an der nächsten Ausfahrt schon wieder verlassen will, sollte sich sinnvollerweise schon zu Beginn an der äußeren Spur einfädeln. Wer erst später wieder raus will, sollte ruhig die innere Spur wählen.
Hier muss jedoch immer beachtet werden, dass die äußere Spur Vorrang hat. Auch wenn ein mehrfaches Rundendrehen im Kreisel an sich nicht erlaubt ist: Kann der Spurwechsel nur mit einer Behinderung oder Gefährdung geschehen, sollte lieber noch eine Ehrenrunde gedreht werden.
Beim Spurwechsel von innen nach außen muss dann ebenfalls der Blinker betätigt werden. Zusätzlich, aber in Deutschland bisher eher selten, gibt es die sogenannten Turbokreisverkehre. Sie sind in der Mitte nicht kreisrund, sondern eher oval angelegt. Bei diesen mehrspurigen Verkehrsführungen muss sich jeder bereits vor der Einfahrt richtig einordnen. Auf diese Weise werden die Spurwechsel überflüssig.
Gerade im europäischen Ausland gibt es ebenfalls viele Kreisverkehre. Aber nicht überall gelten die gleichen Regeln. Während in Ländern wie der Schweiz, Spanien, Portugal und Polen auch die Fahrzeuge im Kreisverkehr Vorfahrt haben, gilt in Ländern wie Frankreich und Italien rechts vor links. Die Verkehrsschilder zu beachten ist hier besonders wichtig, denn teilweise werden die Regeln wieder aufgehoben.
Vor allem in Großbritannien ist höchste Konzentration geboten. Aufgrund des Linksverkehrs fährt man dort gegen den Uhrzeigersinn in den Kreisel. Auch die Blinkregeln sind leicht abgewandelt: Wer an der ersten Ausfahrt wieder abfahren will, blinkt von Anfang an links. Wer die zweite Ausfahrt nehmen will, blinkt erst kurz davor links. Wer die dritte Ausfahrt nimmt, blinkt rechts, ordnet sich innen ein und blinkt dann beim Ausfahren links.
Ein großes Kreisel-Konstrukt: Magic Roundabouts sind für Urlauberinnen und Urlauber eine Herausforderung.
Großbritannien ist überdies für seine sogenannten "Magic Roundabouts" bekannt. Diese magischen Kreisverkehre sind Konstrukte, bestehend aus einem großen Kreisel und daran angeschlossenen kleinen Kreisverkehren. Wie in Hemel Hempstead, auf dem Bild zu sehen, wird auf diese Weise zum Beispiel der Verkehrsfluss von insgesamt sechs aufeinandertreffenden Straßen geregelt.
Grundsätzlich ist es in jedem Fall ratsam, sich vor der Einreise über die jeweiligen Vorschriften im Ausland zu informieren. Und in unsicheren Situationen hilft nur eins: defensiv fahren.
Ja, sowohl inner- als auch außerorts gelegene Kreisverkehre bieten ein Sicherheitsplus gegenüber den üblichen Ampelkreuzungen. Untersuchungen im Auftrag der Unfallforschung der Versicherer (UDV) haben das nachweislich ergeben.
Da im Kreisverkehr nur eine Fahrtrichtung erlaubt ist und die Geschwindigkeit automatisch reduziert wird, gibt es im Vergleich zu einer Kreuzung deutlich weniger Konfliktpunkte. Auto- und Zweiradfahrende müssen nicht den restlichen Verkehr, Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende gleichzeitig beachten, sondern immer nur nacheinander.
Laut der Studie gibt es jedoch eine Gruppe für die das Sicherheitsplus nicht immer gilt – Radfahrende. Vor allem dann, wenn diese auf umlaufenden Wegen unterwegs sind und ihre Vorfahrtssituation nicht klar geregelt ist. Deshalb empfiehlt die Unfallforschung einen Mischverkehr im Kreisel als sicherste Radverkehrsführung.