Kinder im Auto mitnehmen: Darauf sollten Sie achten
Kinder müssen, wie alle Mitfahrerinnen und Mitfahrer im Auto, während der Fahrt angeschnallt sein. Weil die normalen Gurte die Schutzfunktionen bei den kleinen Fahrgästen noch nicht erfüllen können, gilt es hier zusätzliche Aspekte zu beachten: Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhaltesysteme für Kinder benutzt werden.
Passende Kindersitze
Kindersitze müssen amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sein (StVO § 21 Personenbeförderung).
Informationen zu Kindersitzen und Babyschalen
Derzeit gibt es zwei gültige Normen für Kindersitze und Babyschalen: ECE-R 44 und ECE-R 129. Bis September 2023 durften neue Sitze der Norm ECE-R44 verkauft werden. Im Anschluss gilt eine Übergangsfrist von 12 Monaten, in denen Lagerware noch abverkauft werden darf. Danach dürfen ausschließlich Sitze der neuen Norm ECE-R 129 verkauft werden, die Sitze der ECE-R44/03 und R44/04 jedoch weiter genutzt werden.
ECE-Regelung Nr. 44 wird in 4 „Gewichtsgruppen“ eingeteilt
Gruppe 0+: bis 13 kg; bis ca. 18 Monate Babyschale.
Gruppe I: 9 bis 18 kg; ca. 8 Monate bis ca. 4 Jahre Kindersitz mit Fangkörper. Kindersitz mit 5-Punkt-Gurt- und Reboard-System.
Gruppe II: 15 bis 25 kg; ca. 3½ bis 7 Jahre.
Gruppe III: 22 bis 36 kg; ca. 6 bis 12 Jahre.
ECE-Regelung Nr. 129 wird nach Größe eingeteilt
Diese Regelung gilt nur für Isofix-Systeme. Für die Einteilung nach ECE-R 129 ("i-Size") gibt es sechs verschiedene Kategorien, entsprechend der Größe des Kindes: Bis 60 cm, 60-75 cm, 75-87 cm, 87-105 cm, 105-125 cm, ab 125 cm.
Kindersitze nach dieser Zertifizierung dürfen Kinder in den ersten 15 Lebensmonaten nur rückwärts transportieren. Kinderrückhaltesysteme nach der Norm ECE-R 129 dürfen in allen EU-Staaten verwendet werden. Hinweis: Fahrzeuge müssen ECE-R 129 kompatibel sein.
Bitte wechseln Sie erst so spät wie möglich zur nächsten Gruppe I.
- Der Transport entgegen der Fahrtrichtung ist mit Abstand die sicherste Methode, um ein Kind bei einem Frontalaufprall zu schützen.
Die Babyschale stützt den Kopf-, Hals- und Rückenbereich großflächig ab und bietet so einen sehr guten Schutz. Der Kopf des Kindes sollte durch die Babyschale noch abgestützt werden und auf keinen Fall herausragen.
Tipps zum Kauf und Gebrauch eines Kindersitzes
Die Wahl des richtigen Kinderrückhaltesystems ist nicht einfach. Testergebnisse unabhängiger Prüfer sind eine Hilfe. Daneben kann eine gute Beratung im Handel entscheidend sein. Im Vorfeld sollten Sie sich über folgende Punkte im Klaren sein:
- Größe und Körpergewicht Ihres Kindes.
- Fahren weitere Kinder in Ihrem Fahrzeug mit?
Andere Personen/Kinder sollten noch genug Platz daneben haben. - Welchen Pkw haben Sie (Modell, Baujahr, Besonderheiten)?
- Der Kindersitz muss nach der gültigen Prüfnorm (ECE-R 44 oder R 129) zugelassen sein.
- Wo soll der Sitz in Ihrem Auto montiert werden?
- Beachten Sie die Bedienungsanleitung Ihres Pkws. Machen Sie in Ihrem Fahrzeug auf jeden Fall einen Probeeinbau!
- Lassen Sie sich den Einbau genau erklären. Der beste Sitz nützt nichts, wenn bei der Handhabung Fehler gemacht werden.
- Passt der Sitz auch in andere Fahrzeuge (z.B. Zweitwagen oder Fahrzeug der Großeltern)?
- Lassen Sie Ihr Kind Probe sitzen. Wenn Ihr Kind, z.B. über die Farbe des Kindersitzes mitbestimmen darf, können Sie eine positive Einstellung fördern.
- Atmungsaktiven und pflegeleichten Bezug wählen.
- Änderungen am Sitz sollten mühelos erledigt werden können.
- Die Bedienungsanleitung sollte gut im oder am Sitz angebracht sein.
- Verlauf der Gurte und Höhe der Kopfstützen von Zeit zu Zeit überprüfen und dem wachsenden Kind anpassen.
Beifahrersitz
Rückwärts gerichtete Kindersitze dürfen nur dann auf dem Beifahrersitz verwendet werden, wenn der Beifahrerairbag abgeschaltet ist, da im Falle einer Airbag-Auslösung akute Lebensgefahr für das Kind besteht.
Hinweis
Bitte achten Sie auf eine ordnungsgemäße Ladungssicherung und führen Sie möglichst kein ungeeignetes Spielzeug (spitz und hart) mit. Sichern Sie den Kindersitz, auch wenn Sie kein Kind transportieren.
Kindersitze: Fragen und Antworten
Wie lange muss ein Kindersitz benutzt werden?
Kinder müssen entweder 12 Jahre alt sein oder 150 cm groß. Ist eines dieser beiden Kriterien erreicht, muss kein Kindersitz mehr benutzt werden. Bitte achten Sie beim Anschnallen Ihres Kindes jedoch stets auf einen ordnungsgemäßen Gurtverlauf.
Was ist beim Einbau zu beachten?
Der Kindersitz muss sich fest im Auto installieren lassen und darf dann nicht mehr wackeln oder verrutschen: Je fester, desto besser! Betriebsanleitung Ihres Pkws beachten.
Darf ich mein Kind auf dem Beifahrersitz mitnehmen?
Kinder unter 12 Jahren, die kleiner als 150 cm sind, müssen in einem Kindersitz gesichert werden. Bei aktivem Beifahrerairbag darf niemals ein Kindersitz entgegen der Fahrtrichtung montiert werden. In Fahrtrichtung kann der Beifahrersitz benutzt werden, er muss jedoch in die hinterste Position gebracht werden. Der Kindersitz muss aufrecht sein (keine Liegeposition). Beachten Sie auf jeden Fall auch die Bedienungsanleitung Ihres Fahrzeugs.
Die Gurthöhe ist verstellbar, brauche ich trotzdem einen Kindersitz?
Ja, Sie dürfen nicht darauf verzichten, denn es ist genauso wichtig, den Beckengurt richtig zu platzieren. Dieser würde ohne Sitzerhöhung zu hoch im Bauchbereich liegen und könnte schwerste Unterleibsverletzungen verursachen.
Mein Kind ist noch nicht 150 cm groß und noch keine 12 Jahre alt. Es wiegt aber mehr als 36 kg. Was soll ich tun?
Wenn Ihr Kind noch Platz in und auf dem Sitz hat, muss er weiterverwendet werden. Nach unserer Ansicht und nach Meinung vieler Hersteller kann das angegebene Prüfgewicht überschritten werden. Der Kindersitz hat keine eigentliche Haltefunktion. Er dient dazu, den Fahrzeuggurt kindgerecht zu führen. Nur für den Fall, dass der Körperumfang des Kindes so groß ist, dass es in keinen im Handel erhältlichen Kindersitz passt, kann durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde (Stadt oder Landratsamt) eine Einzelausnahmegenehmigung erteilt werden.
Was ist Isofix?
Isofix ist eine genormte Schnittstelle zur Befestigung von Kindersitzen im Pkw.
An was erkenne ich die Prüfnorm am Kindersitz?
Jeder Kindersitz muss das abgebildete orangefarbene Etikett aufweisen, auf dem die Prüfnormen angegeben sind.
Warum wurde die Norm ECE-R 129 ("i-Size") eingeführt?
Das Körperwachstum der Kinder hat sich in den letzten Jahren verändert. Darauf wurde reagiert, um einen schnellen Wechsel in die nächsthöhere Sitzgruppe zu vermeiden und die Sicherheit zu erhöhen. Die ECE-R 129 schreibt vor, dass Kinder bis 15 Monate immer rückwärts transportiert werden müssen. Somit wird die Verletzungsgefahr verringert. Mit der neuen Prüfnorm ECE-R 129 werden Kindersitze nicht mehr nach Gewichtsklassen eingeteilt, sondern die Größe des Kindes ist ausschlaggebend. Außerdem muss ein Kindersitz mit der Norm ECE-R 129 einen Seitencrashtest bestehen, sonst darf er nicht das Prüfsiegel tragen.
Was ist von gebrauchten Kindersitzen zu halten?
Wir empfehlen dringend, keine Kindersitze zu benutzen, von denen Sie die Vorgeschichte nicht kennen. (Vorsicht: versteckte Mängel!)
Ist dicke Kleidung im Kindersitz gefährlich?
Dicke Kleidung trägt auf und verhindert, dass die Gurte eng am Körper anliegen. Oft, besonders in Babyschalen oder Sitzen der Gruppe I, ist gar kein korrekter Gurtverlauf möglich, da die Gurte von der Schulter rutschen. Dies bedeutet, dass es bei einem Unfall zu einer großen Vorverlagerung mit entsprechend höherer Belastung kommt. Daher: Wenn möglich bitte auf dicke Kleidung verzichten und lieber eine Wolldecke oder eben die Jacke über das Kind legen!
Wo ist der sicherste Platz für Kinder im Fahrzeug?
Beachten Sie unbedingt die Einbauanleitung des Sitzherstellers. Bei modernen Autos mit Gurtstraffern an allen Gurten sind alle Plätze gleich sicher. Sonst gilt: hinten in der Mitte, es sei denn, das Auto hat nur hier keinen Gurtstraffer oder keine Isofix-Aufnahme. Die zweitbeste Sitzposition ist auf der Rückbank hinter dem Beifahrersitz. Beim Aussteigen befinden sich Eltern/Kind auf der Gehwegseite und nicht auf der Fahrbahn. Die Kindersicherungen an den Türen sollten in jedem Fall aktiviert sein.
Autounfall – und was ist mit dem Kindersitz?
Bereits ab einer Aufprallgeschwindigkeit von 10 km/h kann der Kindersitz Beschädigungen aufweisen. Diese sind oftmals mit dem bloßen Auge nicht sichtbar. Zur Sicherheit des Kindes empfehlen wir deshalb, den Sitz nach einem Unfall gegen einen neuen auszutauschen.
Kinder im Flugzeug
Auch im Flugzeug ist die Verwendung eines Kinderrückhaltesystems zu empfehlen. Fragen Sie bei Ihrer Fluggesellschaft nach, welche Kindersitze erlaubt sind. Es gibt Kindersitzmodelle, die für die Nutzung im Flugzeug zugelassen sind, gekennzeichnet durch das TÜV-Label „For use in aircraft“.