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Öse statt Abrissseil

Gebremste Anhänger haben ein sogenanntes Abreißseil. Sollte der Anhänger während der Fahrt versehentlich abkuppeln, löst diese Losreißvorkehrung die Bremse des Anhängers aus, damit dieser nicht unkontrolliert durch die Gegend rollt.

In Deutschland ist es üblich, das Abreißseil einfach über den Kugelkopf der Anhängerkupplung zu legen. Sicherer wäre eine andere Befestigungsmöglichkeit für das Seil, nämlich eine Öse.

Dafür gibt es die "HollandÖse". Sie ist passgenau für Ihre Hängerkupplung und lässt sich problemlos auch an schwenk- und abnehmbaren Anhängerkupplungen anbringen.

ACE-Mitglieder erhalten die HollandÖse zum Sonderpreis!

Die HollandOese

LOHTEC Ing.-Büro UG

Herr Dipl.-Ing. (FH) Henrik Lohöfer

Ort: Kützelbachstr. 5, 59505 Bad Sassendorf

Telefon: 02921 3828391

E-Mail: ace@hollandoese.de

Die LOHTEC HollandÖse ...

... in Deutschland
In Deutschland müssen Anhänger ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 kg über eine Auflaufbremse verfügen (gebremste Anhänger). Diese haben ein Abreißseil (auch Sicherungsseil, Abreißseil Losreißvorkehrung oder Fangseil genannt), welches die Feststellbremse des Anhängers auslöst, sollte dieser ungewollt abkuppeln. Hier zu Lande  muss eine Anhängerkupplung keine Öse für ein Fangseil haben – sie kann auch am Fahrzeug oder überhaupt nicht vorhanden sein, allerdings können Sie ohne Befestigungsmöglichkeit für das Fangseil nicht ordnungsgemäß mit einem gebremsten Anhänger in die Schweiz oder die Niederlande fahren. In Deutschland darf das Abreißseil nur dann um den Kugelkopf gelegt werden, wenn es am Kugelhals, Kupplungsträger oder der Karosserie des Zugfahrzeugs keine geeignete Öse oder ein Loch gibt. Mit „Kupplungsträger“ ist das gesamte Bauteil gemeint, an dem auf der einen Seite der Kugelhals angebracht und auf der anderen Seite eine Verbindung mit der Karosserie hergestellt wird. Genaue Vorschriften über die Art der Befestigung gibt es in Deutschland nicht, jedoch in den Niederlanden und der Schweiz.

 

.... im Ausland
In diesen Ländern (Niederlande und Schweiz) darf das Abreißseil nie ausschließlich über den Kugelkopf gelegt werden. In der Schweiz wäre sonst eine Strafe von 500 Schweizer Franken, in den Niederlanden von 260 Euro fällig.

Für ungebremste Anhänger gelten andere Vorschriften.

Das Abreißseil sollte man aus Sicherheitsaspekten nie ausschließlich über den Kugelkopf legen. Der Federhaken des Abreißseils sollte nicht direkt in die Befestigungsmöglichkeit eingeklinkt werden, da er im Notfall nicht stabil genug ist. Das Seil mit Federhaken soll durchgeschleift und der Haken am Seil selbst eingehängt werden. Die Schlaufe ist dann zwar auch über dem Kugelkopf zu legen, zusätzlich aber noch fest mit dem Zugfahrzeug verbunden. Ist die Öse oder das Loch zu klein zum Durchschleifen des Federhakens, kann in die Öse oder das Loch ein Feuerwehrkarabiner (DIN 5299) eingeklinkt werden, durch diesen dann das Abreißseil geführt wird. Ebenso darf der Federhaken am Abreißseil durch einen Feuerwehrkarabiner ersetzt werden und dann direkt in die Öse oder das Loch eingehängt werden. Feuerwehrkarabiner sind auch dann empfehlenswert, wenn die Möglichkeit zum Durchschleifen scharfkantig ist und so das Abreißseil beschädigt werden könnte.

 

Gibt es keinerlei Befestigungsmöglichkeit an der Kupplung oder am Fahrzeug, kann diese meist nachgerüstet werden – Vertragswerkstätten, Hersteller von Anhängerkupplungen oder Anhängerbauer bieten oft Nachrüstlösungen an. Für den Kugelhals gibt es beispielsweise nachrüstbare Schellen. Diese sind in der Schweiz allerdings nur bei NICHT abnehmbaren Kupplungen erlaubt. Manchmal kommt diese Nachrüstlösung allerdings mit dem Mechanismus schwenkbare Kupplungen in Konflikt. 

Die nachrüstbare HollandÖse von Lohtech lässt sich hingegen auch problemlos an schwenk- und abnehmbaren Anhängerkupplungen anbringen. Sie wird einfach unter die Steckdose geschraubt.

HollandÖse
Collage HollandÖse

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