Mautstrecken in Frankreich

Die Autobahnen in Frankreich werden von verschiedenen Gesellschaften betrieben. Mit Ausnahme mancher Abschnitte der Stadtautobahnen und -umfahrungen von Bordeaux, Lyon, Marseille, Paris und Toulouse, sind alle Autobahnen mautpflichtig. Beim Befahren einer mautpflichtigen Straße, wird ein Ticket gezogen. Beim Verlassen oder Wechseln der Mautstraße wird für den gefahrenen Abschnitt bezahlt. An einigen Abschnitten muss im Vorhinein die Maut entrichtet werden. Wir empfehlen ausreichend Kleingeld mitzuführen. Mit einem grünen Pfeil gekennzeichnete Spuren sind personell besetzt und können von allen Fahrzeugen verwendet werden. Zur Bezahlung der Mautgebühren werden nur Bargeld, Kreditkarte (Visa, Mastercard) sowie einige Tankkarten (z.B. DKV, ESSOCARD, EUROSHELL, ROUTEX, UTA) akzeptiert.

Es sind auch zahlreiche Tunnel gebührenpflichtig:

  • Mont-Blanc-Tunnel (F/I, Chamonix – Aosta)
  • Tunnel Prado Sud Marseille
  • Tunnel Duplex A86
  • Viaduct von Millau
  • Tunnel Maurice Lemaire
  • Tunnel de Puymorens
  • Frejus-Tunnel
  • Tunnel Prado Carénage Marseille
  • Eurotunnel
  • Pont de Tancarville

Wie kann ich die Mautgebühr bezahlen?

Bargeld und Kreditkarten

Zur Bezahlung der Mautgebühren werden nur Bargeld, Mastercard und Visa sowie einige Tankkarten (z. B. DKV, ESSO CARD, EUROSHELL, ROUTEX, UTA) und teilweise die American Express- und Dinersclub-Karte sowie Maestro-Card akzeptiert.

Télépéage-System

Mit einem „t“ gekennzeichnete Spuren sind für Lenker mit einem Télépéage-System reserviert. Die Bezahlung wird über einen Chip an der Windschutzscheibe elektronisch abgewickelt, so dass diese Spuren ohne anzuhalten passiert werden können. Weitere Informationen und Erwerb des Transponders auf www.bipandgo.com/de/.

Free-Flow-System

Auf mehreren Autobahnabschnitten wird die Maut rein elektronisch über Kennzeichen-Erkennung erfasst. Dies erfolgt auf folgenden Autobahnen und Streckenabschnitten: auf der A79 zwischen den Anschlussstellen Deux-Chaises und Digoin. Auf der A4 zwischen Metz und Saarbrücken an der Mautstelle Boulay (Ausfahrt 36). Auf der Autobahn A13 Paris – Caen und der Autobahn A14 bei Paris zwischen den Mautstellen Montesson und Chambourcy.
Zahlungsmöglichkeiten: Die Maut der A79 kann entweder unter paiement.aliae.com/de oder vor Ort an Automaten in bar oder per Kreditkarte bezahlt werden. Die Maut für die Autobahnen A4, A13 und A14 können auf www.sanef. com/index.html oder an Automaten (für die A4, direkt nach der Mautstelle Boulay) oder für die A13/A14 in Tabakläden, die durch das Netzwerk Nirio (https://www.nirio.fr/trouver-point-de-vente ) zugelassen sind, beglichen werden.
Für alle gilt, dass eine Zahlung auch nachträglich innerhalb 72 Stunden möglich ist. Nutzer von Télépéage (Bip&Go) oder anderen in Frankreich gültigen Transpondern werden automatisch bemautet.
Auf der A41 Richtung Genf wird bei der Einfahrt in Chambéry kein Ticket mehr erstellt. Die Erfassung des Fahrzeugkennzeichen erfolgt elektronisch („Route sans ticket“) und bei der Ausfahrt von der A41 wird der zu zahlende Betrag automatisch berechnet und an der Mautstation bezahlt.

Mautstrecken und Preise

Fahrzeugkategorien

  • Kat. I: Mehrspurige Fahrzeuge bis 3,5 t hzGG (auch mit Anhänger bis zu einer Gesamthöhe von max. 2 m)
  • Kat. II: Mehrspurige Fahrzeuge bis 3,5 t hzGG (auch mit Anhänger mit einer Gesamthöhe von 2 bis 3 m, sowie Gespanne bis zu 3,5 t hzGG (Zugfahrzeug und Gespann)
  • Kat. III: Mehrspurige Fahrzeuge über 3,5 t hzGG oder einer Gesamthöhe ab 3 m
  • Kat. IV: Mehrspurige Fahrzeuge mit drei Achsen und über 3,5 t hzGG oder einer Gesamthöhe ab 3 m
  • Kat. V: Motorräder und Motorräder mit Beiwagen, Trikes

zu Kat. III: Als Richtwert für Kat III kann in etwa das 3-fache der Werte unter Kat. I angesetzt werden. (Abweichungen bei Tunneln und Brücken)

zu Kat. IV: Als Richtwert für Kat IV kann in etwa das 4-fache der Werte unter Kat. I angesetzt werden. (Abweichungen bei Tunneln und Brücken)

Beispiele für Mautgebühren auf einigen Strecken (schnellste Route)

Alle Mautgebühren in Frankreich finden Sie auf der Webseite der Autobahnbetreiber: https://autoroutes.fr

StreckeKat. IKat. IIKat. V
Lille - Paris18,80 €25,10 €11,20 €
Metz - Paris28,70 €43,10 €18,10 €
Metz - Lyon35,20 €54,10 €21,10 €
Lyon - Le Perthus46,00 €71,80 €28,40 €
Lyon - Bordeaux50,90 €77,70 €30,80 €
Lyon - Toulon42,20 €64,70 €25,60 €
Paris - Le Havre13,50 €20,50 €6,60 €
Paris - Nantes44,30 €70,20 €26,90 €
Paris - Bordeaux65,20 €101,10 €39,90 €
Paris - Le Perthus71,00 €110,60 €40,30 €
Mulhouse - Lyon35,50 €55,20 €21,20 €
Mulhouse - Paris25,20 €38,60 €15,10 €

Alle Mautgebühren als Download

Ausführliche Informationen zur Maut und den Umweltzonen haben wir als PDF zusammengestellt. Zum Download loggen Sie sich bitte ein.

Umweltzonen in Frankreich

In Frankreich gibt es in vielen Großstädten und allen Ballungsräumen mit mehr als 150.000 Einwohnern dauerhafte oder temporäre Umweltzonen mit Zufahrtsbeschränkungen. Alle Umweltzonen mit Verlinkungen zu den örtlichen Behörden sind auf dieser Seite der französischen Regierung zu finden (nur in französisch): https://mieuxrespirerenville.gouv.fr/.
CritAir-Plaketten werden zwingend in den dauerhaften Umweltzonen benötigt, in den temporären Umweltzonen bei Aktivierung derselbigen.
Vor Antritt einer Reise nach Frankreich sollte rechtzeitig die aktuelle Situation vor Ort geprüft werden und gegebenenfalls rechtzeitig eine Plakette beantragt werden.

Keine Umweltvignette erhalten Fahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 1. Januar 1997 und Motorräder mit einer Erstzulassung vor dem 1. Juni 2000. In Deutschland zugelassene Fahrzeuge mit H-Kennzeichen (Oldtimer) erhalten keine Vignette. Ausnahmen sind nicht vorgesehen.

Alle relevanten Bestimmungen finden Sie in unserer für ACE-Mitglieder zusammengestellten PDF.

Maut in Europa

In vielen Ländern in Europa wird bei der Benutzung von Schnellstraßen oder den Autobahnen eine Mautgebühr erhoben. Der ACE hat Ihnen für die wichtigsten Länder die Maut zusammengestellt:

Bekannte Umweltzonen

Dauerhafte Umweltzonen - ZFE-m - 2024

Dauerhafte Umweltzonen ZFE-m (Zone à Faibles Émissions mobilité) für Pkw gibt es bisher in Paris, Grenoble, Lyon, Marseille, Montpellier, Nizza, Reims, Rouen, Straßburg und Toulouse, weitere Städte sollen folgen. In diese Zonen dürfen Fahrzeuge zu bestimmten Zeiten nur mit einer Crit‘Air-Plakette der entsprechenden Kategorie einfahren. Beginn und Ende der Umweltzonen sind durch Schilder gekennzeichnet, welche teilweise auch mit Ergänzungen wie beispielsweise notwendige CritAir-Plaketten oder Tageszeiten, in den die Zone aktiv ist.

Temporäre Umweltzonen - „Circulation différenciée“ ZPA

Diese Umweltzonen gelten nur zeitweise und werden bei  Überschreitung bestimmter Luftschadstoffgrenzwerte aktiviert. Sie  werden vor Ort durch elektronische Anzeigetafeln, in den Medien und auf dieser Karte bekanntgegeben. Bei Beantragung einer Crit’Air-Plakette und Hinterlegung einer Email-Adresse wird man auch
per Email informiert, sobald die temporäre Zone aktiviert wird. Bevor Fahrverbote für Fahrzeuge ohne Crit’Air-Plakette bzw. für bestimmte Kategorien der Plakette in Kraft treten, sind meist zunächst  Geschwindigkeitsbegrenzungen vorgeschaltet. Temporäre Umweltzonen gibt es u.a. in den Metropolregionen Paris, Grenoble, Lille, Lyon, Marseille, Rennes, Saint-Étienne, Straßburg, Toulouse, im Vallée de l‘Arve (Département Haute-Savoie) sowie in zahlreichen weiteren Départements. Auch die Städte Annecy und Chambéry haben eigene temporäre Umweltzonen eingerichtet.

Folgende temporäre und permanente Umweltzonen sowie verkehrsberuhigende Maßnahmen sind derzeit bekannt:

Metropolregion Paris: Die dauerhafte Umweltzone (ZFE-m) gilt seit 1. Januar 2025 im gesamten Großraum Paris (Stadt Paris und weitere 76 umliegende Gemeinden), wobei der Autobahnring A86 selbst nicht Bestandteil der Umweltzone ist. Es dürfen nur Fahrzeuge mit der grünen Crit’Air-Plakette (für 100 Prozent elektrisch oder mit Wasserstoff angetriebene Fahrzeuge), der Crit’Air-Plakette 1 und der Crit’Air-Plakette 2 einfahren. Die Umweltzone gilt für Pkw, leichte Nutzfahrzeuge, Zweiräder und Dreiräder von Montag bis Freitag von 8.00 bis 20.00 Uhr (ausgenommen Feiertage) und ist entsprechend beschildert. Alle Fahrzeuge (auch ohne Plakette) dürfen Montag bis Freitag von 20.00 bis 8.00 Uhr und an Samstagen, Sonn- und Feiertagen die Zonen befahren. Für Busse, und Lkw gilt die Umweltzone an sieben Tagen der Woche zwischen 8.00 Uhr und 20.00 Uhr, außerhalb dieser Zeit dürfen ansonsten nicht berechtigte Fahrzeuge ebenfalls einfahren.

Seit 5. November 2024 gibt es außerdem eine ZTL in den Pariser Arrondissements 1,2,3 und 4, entsprechend dem Sektor Zentrum. In diesem Gebiet ist kein Transitverkehr zugelassen, nur wenn das Ziel innerhalb des Gebietes liegt, darf eingefahren werden. Die umgebenden Grand Boulevards und Quais sind nicht betroffen.

Amiens: Seit 1. Januar 2025 gilt für Amiens eine permanente Umweltzone ZFE-m ganzjährig rund um die Uhr. Es dürfen nur noch Fahrzeuge mit einer CritAir-Plakette einfahren.

Annecy/Haute-Savoie: Seit 1. Januar 2025 gilt für den Großraum Annecy (Annemasse, Ambilly, Cranves-Sales, Gaillard, Vétraz-Monthoux und Ville-la-Grand) eine permanente Umweltzone ZFE-m ganzjährig rund um die Uhr. Es dürfen nur noch Fahrzeuge mit einer CritAir-Plakette einfahren.

Avignon: Temporäres Umweltzonen-Fahrverbot (ZPA). Die Zone umfasst die Gebiete: Grand Avignon (Avignon, Saze, Rochefort du Gard, Pujaut, Roquemaure, Entraigues-sur-la-Sorgue, Velleron, Jonquerettes, Caumont-sur-Durance), Rognonas, Barbentane, Chateaurenard und Noves. Werden bestimmte Schadstoffwerte überschritten, dürfen nur noch Fahrzeuge mit einer Crit’Air-Plakette 1, 2 und grün in die Umweltzone einfahren.

Bordeaux: Seit 1. Januar 2025 gilt für Bordeaux eine permanente Umweltzone ZFE-m ganzjährig rund um die Uhr. Die Umweltzone wird von den Umgehungsstraßen A630 und RN230 begrenzt. Es dürfen nur noch Fahrzeuge mit einer CritAir-Plakette einfahren.

Bayonne/Baskenland: Ab 1. April 2025 gilt für Bayonne und weitere zehn Gemeinden des Baskenlandes (Hendaye, Urrugne, Ciboure, Saint-Jean-de-Luz, Guéthary, Bidart, Biarritz, Anglet, Bayonne, Boucau und Tarnos) eine permanente Umweltzone ZFE-m ganzjährig rund um die Uhr. Es dürfen nur noch Fahrzeuge mit einer CritAir-Plakette einfahren.

Caen la Mer: Seit 1. Januar 2025 gilt für Caen La Mer innerhalb der Umgehungsstraße eine permanente Umweltzone ZFE-m ganzjährig rund um die Uhr. Es dürfen nur noch Fahrzeuge mit einer CritAir-Plakette einfahren.

Clermont-Ferrand: Die ZFE-m gilt derzeit nur für Nutzfahrzeuge, nicht für private PKW. Betroffene Fahrzeuge benötigen eine Crit‘Air-Plakette.

Grenoble: Temporäres Umweltzonen-Fahrverbot (ZPA), welches insgesamt 49 Gemeinden umfasst, inklusive der darin liegenden Autobahnabschnitte und bei bestimmten Luftschadstoffwerten aktiviert wird. Zusätzlich gibt es im Stadtgebiet und 27 Gemeinden des Großraums eine dauerhafte Umweltzone ZFE-m, welche für leichte Nutzfahrzeuge und Lkw gilt. Es gilt ein Fahr- und Parkverbot für leichte Nutzfahrzeuge und LKW, die keine Crit’Air-Plakette oder eine der Klassen 3, 4 und 5 haben. Für alle Fahrzeuge gibt es zudem in Grenoble und weiteren 12 Gemeinden eine ZFE mit einem Fahrverbot von Mo. bis Fr. von 7 bis 19 Uhr für Fahrzeuge mit einer Crit’Air-Plakette der Klassen 4 oder 5 oder ohne Plakette. Ab 1.1.2025 sind in dieser Zone auch alle Fahrzeuge mit Klasse 3 in genannter Zeit verboten. Die Autobahnen A48, A480, A41 und die Nationalstraßen N87 und N481 sind ausgenommen.

Le Havre: Seit 1. Januar 2025 gilt für Le Havre und Sainte-Adresse sowie das südliche Ende von Octeville-sur-Mer (Route de la Chesnaie) und einer Straße in Fontaine-la-Mallet (Rue Louis Lumière) eine permanente Umweltzone ZFE-m ganzjährig rund um die Uhr. Es dürfen nur noch Fahrzeuge mit einer CritAir-Plakette einfahren.

Lille: Seit 1. Januar 2025 gilt für die Metropolregion Lille (Lille und 49 Gemeinden) sowie allen Durchgangsstraßen (A1, A25, A22, A27, A23, N227, N356, N41, N47) eine permanente Umweltzone ZFE-m ganzjährig rund um die Uhr. Zugelassen sind nur Fahrzeuge mit CritAir-Plakette 1,2,3 und grün.

Lyon: Permanentes Umweltzonen-Fahrverbot (ZFE) gilt im Stadtgebiet Lyon sowie in den Nachbarstädten Bron und Vénissieux sowie Villeurbanne innerhalb des Boulveard périphérique Laurent Bonnevay, wobei der Boulevard und die M6, M7 sowie der Boulevard Nord nicht inbegriffen sind. Es gilt ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit Crit`Air-Plakette 4 und 5 oder ohne.

Marseille: Das Zentrum von Marseille ist dauerhafte Umweltzone (ZFE-m). Eine Einfahrt in die Zone ist für Fahrzeuge mit einer Crit’Air-Plakette 4 und 5 und ohne verboten. Die Umweltzone wird durch das Innere der Straßen Avenue du Cap Pinède, Boulevards Capitaine Gèze et de Plombières, Avenue Alexandre Fleming, Boulevards Françoise Duparc, Sakakini, Jean Moulin et Rabatau, Avenue du Prado 2 begrenzt. Die Brücke der A55 und die Tunnel sind ausgenommen. Die temporäre Umweltzone ZPA umfasst ebenfalls das Stadtzentrum und sieht bei Bedarf weitere Maßnahmen vor. Dies wird durch elektronische Anzeigetafeln öffentlich gemacht.

Montpellier: Die dauerhafte Umweltzone ZFE-m im Großraum der Stadt Montpellier mit 10 umliegenden Gemeinden gilt für alle Fahrzeuge. Das Fahrverbot gilt für alle Fahrzeuge mit einer Crit´Air 3, 4 und 5 oder ohne Plakette.

Nancy: Temporäres Umweltzonen-Fahrverbot (ZPA). Werden bestimmte Schadstoffwerte überschritten, dürfen nur noch Fahrzeuge mit einer Crit’Air-Plakette 1, 2, 3 und grün in die Umweltzone einfahren. Ab dem zweiten Tag einer Luftverschmutzungsspitze dürfen nur noch Fahrzeuge mit einer gültigen Crit’Air-Plakette die Umweltzonen befahren. Ausgenommen von der ZPA sind die A31, A33 und A330 südlich des Autobahnkreuzes A33/A330.

Nizza: Es gilt eine ständige Umweltzone (ZFE-m) in der Innenstadt und beim Hypercentrum. Es gilt ein Fahrverbot für Lkw und Busse ohne Crit´Air-Plakette oder Cirt’Air-Plaketten 3, 4 und 5 sowie für andere Kfz ohne Crit’Air-Plakette oder mit einer Crit’Air-Plakette 4 und 5. Ausgenommen davon sind Zweiräder, Dreiräder, Oldtimer und Behinderten-Fahrzeuge (auf Antrag).

Reims: Es gilt eine ständige Umweltzone (ZFE-m). Es dürfen nur noch Fahrzeuge mit einer Crit’Air-Plakette 1, 2, 3 und grün in die Umweltzone einfahren.

Rennes: Temporäres Umweltzonen-Fahrverbot (ZPA), welches das Stadtgebiet von Rennes innerhalb des Stadtautobahnrings N136 (Rocade) umfasst, wobei der Autobahnring selbst nicht Bestandteil der Umweltzone ist. Ab dem vierten Tag einer Luftverschmutzungsspitze dürfen nur noch Fahrzeuge mit einer gültigen Crit’Air-Plakette 1,2,3 oder grün in die Umweltzonen einfahren.

Rouen: Die ständige Umweltzone (ZFE-m) umfasst Rouen und zwölf Anrainergemeinden. Ein ständiges Fahrverbot für Crit’Air-Plaketten 4, 5 und ohne Plakette. Saint-Étienne: Die ZFE-m gilt derzeit nur für Nutzfahrzeuge, nicht für private PKW. Betroffene Fahrzeuge benötigen eine Crit‘Air-Plakette.

Straßburg und Eurométropole de Straßburg: Es gilt eine ständige Umweltzone (ZFE-m), die sich über die Stadt Straßburg und die gesamte EurometropolRegion Straßburg erstreckt. Das Gebiet umfasst 33 Gemeinden. Die Hauptachsen A4, A35, N83, N353 und D1083 sind jedoch nicht betroffen. Die Einfahrt in diese ist mit einer Crit’Air-Plakette 4 und 5 und ohne Plakette verboten. Seit 1.1.2025 gilt das Verbot auch für Plakette 3.

Toulouse: In der Metropolregion Toulouse gilt eine ständige Umweltzone (ZFE-m). Diese umfasst weite Teile des Stadtgebietes von Toulouse, Tournefeuille und Clomier und wird von den Ringstraßen Arce-en-Ciel und Ariane Faden (RD901/A621) begrenzt. Die Begrenzungsstraßen sind in der Umweltzone enthalten. Es gilt ein Fahrverbot für Fahrzeuge ohne Crit’Air-Plakette sowie für Fahrzeuge mit den Crit’Air Plaketten 4 und 5.