ACE REISE­INFORMATIONEN

Unterwegs so sicher fühlen wie zu Hause

Wichtige Alpenquerungen in Österreich gestört:

  • Die Brennerautobahn A13 ist ab 1. Januar 2025 im Bereich der Luegbrücke vor dem Brenner in beiden Richtungen nur einspurig befahrbar. Ausführliche Informationen zu den zu erwartenden massiven Beeinträchtigungen finden sich hier: A 13 Brenner Autobahn Einspurigkeit Luegbrücke | ASFINAG
  • Der Reschenpass ist auf Grund von Bauarbeiten bis 19. Dezember gesperrt. Eine örtliche Ausweichroute führt teilweise über die Schweiz, ist jedoch nur bedingt empfehlenswert. Zwingend erforderlich ist hier auf Grund der Straßenverhältnisse Winterausrüstung, Umleitung außerdem nicht für Busse und Fahrzeuge mit Anhänger über 6,5 Länge erlaubt.
  • Zusätzlich läuft die Tunnelsanierung auf der A10 Tauernautobahn (Salzburg – Villach), dies bedeutet auch hier eine Fahrtzeitverlängerung von durchschnittlich mindestens 30 Minuten.

Länderinformationen

Währungen, Zeitverschiebung, Feiertage, Einreisebestimmungen und mehr.

Allgemeine Informationen

Kontinent
Australien
Fläche
7,692.030 km²
Hauptstadt
Canberra
Zeitverschiebung
Australien hat drei Zeitzonen, Western, Central und Eastern Standard Time.
Netzspannung
220/240 Volt Wechselstrom, 50 Hertz,Adapter oder duale Stromhalter erforderlich
Einwohneranzahl
26.180.000
Banken Öffnungszeit
In der Regel von 09:00 -16:00 Uhr geöffnet (regional unterschiedlich)
Klima

Die Jahreszeiten sind gegenüber Europa um 6 Monate verschoben, der Winter entspricht demnach dem europäischen Sommer und umgekehrt. Aufgrund der Größe des Kontinents existieren mehrere Klimazonen. Im Süden und Südwesten gemäßigtes Klima, im mittleren Norden subtropisch, im hohen Norden tropisch. Im Landesinneren heiß und trocken. Regenzeit im tropischen Norden von Dezember bis März. In den südlicheren Regionen im Winter im Bergland Schnee.

Aufgrund der hohen Intensität der Sonneneinstrahlung (Ozonloch) sollte man sich selbst bei gemäßigten Temperaturen, im Schatten und bei Bewölkung angemessen vor der Sonne schützen.

Einreise

Erforderlich sind der Reisepass oder Kinderreisepass, der für die gesamte Dauer des Aufenthaltes gültig sein muss sowie ein Visum, das vor Reiseantritt einzuholen ist. Das eVisitor-Visum ist 12 Monate gültig und berechtigt innerhalb dieses Zeitraums zu mehreren Aufenthalten von jeweils 3 Monaten. Sie können das eVisitor-Visum online auf der Website https://immi.homeaffairs.gov.au/visas/getting-a-visa/visa-listing/electronic-travel-authority-601 beantragen. Innerhalb von Minuten bekommen Sie Bescheid, ob Sie einreisen dürfen. Es sollten dennoch mindestens 2 Wochen vor Reiseantritt beantragt werden. Das Visum ist kostenfrei. Bei Beantragung über das Reisebüro können Kosten anfallen.

Fahrzeuge

Für den vorübergehenden Aufenthalt ist der internationale Führerschein in Verbindung mit dem nationalen Führerschein erforderlich. Das Mindestalter zum Anmieten eines Fahrzeuges beträgt mindestens 21 Jahre. Teilweise auch 23 oder 25 Jahre. Bei Anmietung eines Fahrzeuges ist es zwingend erforderlich, eine gültige Kreditkarte vorzulegen.

Geschwindigkeitsbegrenzung Auto

Innerorts50

Ausserorts100

Schnellstraße100

Autobahn110*

Geschwindigkeitsbegrenzung Motorrad

Innerorts50

Ausserorts100

Schnellstraße100

Autobahn110*

Geschwindigkeitsbegrenzung Caravan

Innerorts50

Ausserorts100

Schnellstraße100

Autobahn110*

Geschwindigkeitsbegrenzung Wohnmobil

Innerorts50

Ausserorts100

Schnellstraße100

Autobahn110*

Geschwindigkeitsbegrenzung Info

*Je nach Bundesstaat gelten unterschiedliche Geschwindigkeitsbeschränkungen, innerorts 50 km/h bis 60 km/h, ausserorts 100 km/h bis 110 km/h. Ausschilderung beachten. Geschwindigkeit Gespanne maximal 90 km/h. Strafen für Verstöße gegen die Verkehrsordnung sind sehr hoch.

Promille
0,5, für Fahranfänger gelten 0,0
Verkehr
  • Kinder unter 6 Monaten müssen in einem gegen die Fahrtrichtung montierten Kindersitz befördert werden (Babyschale).
  • Für Kinder zwischen 6 Monaten und 4 Jahren wird ein Kindersitz benötigt, der nach vorne oder nach hinten gerichtet sein kann.
  • Kinder zwischen 4 und 7 Jahren benötigen entweder einen Kindersitz oder es muss eine Sitzerhöhung gemeinsam mit dem Sicherheitsgurt verwendet werden.
  • Kinder unter 4 Jahren dürfen in Fahrzeugen mit mindestens zwei Sitzreihen nicht vorne sitzen. Kinder zwischen 4 und 7 Jahren dürfen nur dann vorne sitzen, wenn alle Sitzplätze der hinteren Reihen schon mit Kindern unter 7 Jahren besetzt sind.
  • In Australien besteht Linksverkehr, es gilt aber die Vorfahrtsregel rechts vor links.
  • Die Entfernung zwischen den Orten werden in Kilometern angegeben.
  • Für Motorradfahrer und auch für Radfahrer besteht Sturzhelmpflicht.
  • An T-Kreuzungen hat der einmündende Verkehr Vorfahrt.
  • Parken: Großes P (Parking) auf Verkehrsschildern bedeutet Parken erlaubt. S (Standing) steht für Halten erlaubt und bei C (Clearway) ist weder Parken noch Halten erlaubt.
  • Rauchverbot in PKW bei Anwesenheit von Personen unter 16 Jahren.
  • Für Fahrten ins Outback ist eine gründliche Vorbereitung erforderlich. Hinwesie und Tippes bei den Mietwagenfirmen und beim Australischen Fremdenverkehrsamt.
Verkehr 2
  • Teilweise sind Straßen mautpflichtig, dazu gehören Autobahnen, Brücken und Tunnel in und um Sydney, Brisbane und Melbourne. Australien hat ein elektronisches System für das Erheben von Mautgebühren. Über den Autobahnen sind Lesegeräte installiert, die den im Fahrzeug angebrachten 'Transponder' ablesen, wenn das Fahrzeug das Lesegerät passiert. Diese Regelung gilt auch bei Mitfahrzeugen. Mietwagenfirmen haben entsprechende Merkblätter vorliegen.
Camping

In Australien darf nur in gekennzeichneten Areas in Nationalparks und Naturschutzgebieten, auf Privatgrundstücken nur mit Erlaubnis des Eigentümers gecampt werden. Von Übernachtungen im freien Gelände wird abgeraten.

Zoll Einfuhr

Ausländische Reisende können abgabefrei einführen: Gegenstände des persönlichen Bedarfs des Reisenden, wie Kleidung, Wäsche, Schuhe, Toilettenartikel. Andere Gegenstände oder Geschenke wie Schmuck, Sportgeräte, Foto-, Film- oder Videoausrüstung einschließlich Filmen bzw. Leerkassetten, Laptop, Handy`s oder Lederwaren dür-fen den Gegenwert von 900 $A nicht überschreiten. Rei-sende unter 18 Jahren nur bis 450 $A

Außerdem sind zollfrei für Personen ab 18 Jahren:

50 Zigaretten oder 50 g andere Tabakerzeugnisse.

2,25 l Alkohol (einschliesslich Wein und Bier oder Spirituosen)

Einfuhrverbot: Besteht für Tiere, einige Pflanzen und Lebensmittel. Ebenfalls für Drogen, gefährliche Arzneimittel und Betäubungsmittel. Reisende, die Medikamente benötigen, die abhängig machende Stoffe oder Betäubungsmittel enthalten, sollten nur die tatsächlich für den Aufenthalt benötigte Menge und ein entsprechendes englischsprachiges ärztliches Attest mitführen, in dem eine medizinische Begründung für die Verschreibung des Medikaments aufgeführt ist.

Zoll Ausfuhr

Ein Ausfuhrverbot besteht für historisch oder kulturell bedeutsame Gegenstände wie Bücher, Münzen, Kunstgegenstände u. Ä. sowie für viele Pflanzen- und Tierarten bzw. Produkte aus diesen.

Geld / Devisen

1 australischer Dollar (A$) = 100 cents (c). Banknoten gibt es im Wert von 5,10,20,50,100 A$. Münzen im Nennwert 1,2,5,10,20,50 Cent sowie 1 und 2 A$. Kreditkarten

Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten (ATM-Automatic Teller Machine) und die Bezahlung mit Kreditkarten sind nahezu überall möglich.

Devisenbestimmungen:

Sowohl die Einfuhr als auch die Ausfuhr von Landeswährung oder Fremdwährung ist unbeschränkt möglich. Werden bei der Ein- oder Ausreise allerdings Zahlungsmittel (Bargeld) im Wert von mehr als 10.000 AUD (oder entsprechender Wert in Fremdwährung) mitgeführt, ist die Deklaration gegenüber der „The Australian Transaction Reports and Analysis Centre (AUSTRAC)“  erforderlich.

Telefonieren nach D
001149 + Ortsvorwahl (ohne Null) + Teilnehmernummer.
Telefonieren von D
0061 + Ortsvorwahl (ohne Null) + Teilnehmernummer.
Medizinische Hinweise

Nur Notfälle werden ohne vorherige Bezahlung behandelt. Andere Behandlungenwerden ohne Nachweis einer Versicherung oder Kaution oft abgelehnt. Die medizinischen Einrichtungen sind sehr gut. In den entlegenen Landesteilen und im Outback ist die medizinische Versorgung nur Lückenhaft und wird hauptsächlich über 'Flying Doctors' abgedeckt. Allen Reisenden wird dringend empfohlen, vor Reiseantritt eine private Auslandsreisekrankenversicherung für die Dauer des Aufenthalt abzuschließen, die alle medizinischen Ausgaben abdeckt. Außerdem sollte ein Ambulanz-Rettungsflug im Leistungskatalog eingeschlossen sein. Der ACE empfiehlt den Abschluss der ACE-Auslandsreise-Krankenversicherung. Bestellung über ACE Info-Service.

Rauchverbot: In öffentlichen Gebäuden, Transportmitteln Einkaufzentren und den meisten Restaurants besteht ein Rauchverbot. Generell gilt ein Rauchverbot in Pkw's, wenn sich Personen unter 16 Jahren im Fahrzeug befinden.

Unfall

Bei Unfällen bitte sofort die Polizei rufen. Der ACE Euromobilschutz gilt nicht in Australien. Bei Unfällen und Pannen mit Mietfahrzeugen immer den Vermieter kontakieren. Pannehilfe kann rund um die Uhr unter Telefon 13 11 11 gerufen werden. Sie wird in Stadtgebieten vom AAA und auf dem Land von Vertragsunternehmen geleistet.

Polizeiadresse

Nummer: 000

Adresse Rettungsdienst

Nummer: 000

Adresse der Feuerwehr

Nummer: 000

Botschaft

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

Embassy of the Federal Republik of Germany, Canberra

119 Empire Circuit, Yarralumla

Canberra ACT 2600/Australien

Tel.: (0061 2) 62 70 19 11

E-mail: info@canberra.diplo.de

Internet: https://australien.diplo.de


Australische Botschaft

Department of Immigration and Citizenship, Berlin

Wallstraße 76-79

10179 Berlin

Tel. Visa- und Einwanderungsfragen: (030) 880 08 80

E-mail: info.berlin@dfat.gov.au

Internet: www.germany.embassy.gov.au

Fremdenvekehrsamt

Australisches Fremdenverkehrsamt

Internet: https://www.australia.com/de-de

Sonstiges

Der ACE informiert Sie tagesaktuell und korrekt. Unabhängig davon gilt: Alle Angaben ohne Gewähr.


ACE Auto Club Europa e.V.


Touristik


Schmidener Straße 227


70374 Stuttgart


Sie erreichen uns:


ACE-Info-Service 0711 5 30 33 66 77


Fax: 0711 5 30 33 66 78


E-Mail: info@ace.de


Internet: www.ace.de


© ACE Auto Club Europa e.V. 2024


Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung des ACE Auto Club Europa e.V.

Amtssprache
Englisch
Amtliches Kennzeichen
AUS
Allgemeine Info

Aktuelle Informationen über die politische Situation in Ihrem Urlaubsland erhalten Sie beim Auswärtigen Amt in Berlin. Tel.: 030 5000 2000, E-Mail: buergerservice@diplo.de, Internet: www.auswaertiges-amt.de

Normalbenzin ROZ 91
0,00
Superbenzin ROZ 95
1,05
Premium Benzin
1,05
Super Plus ROZ 98
0,00
Diesel
1,20
Premium Diesel
1,20
BIO Diesel
1,20
Stand Treibstoffpreise
25.01.2023

Das gute Gefühl von Sicherheit auf Reisen

Genießen Sie das gute Gefühl der Sicherheit – dafür steht der ACE Auto Club Europa mit seinem Pannenhilfe-Netzwerk.

Profitieren Sie von den kostenlosen oder vergünstigten Services als Teil unserer Community.

Pannenhilfe vom Experten

Ein Unfall kann schnell passieren. Doch wie verhalte ich mich im Falle einer Panne richtig? Der ACE informiert umfassend.

Richtig verhalten im Falle einer Panne

ACE-Reisebüro

Das ACE-Reisebüro hat mehr als nur Reisen zu bieten. Sie buchen beim ACE-Reisebüro und erhalten nach Reiserückkehr 3 % Clubbonus überwiesen.

Jetzt Urlaub buchen

Einverständniserklärung allein reisendes Kind

Mit diesem Formular in sechs Sprachen können Sie jemanden ermächtigen, mit Ihrem Kind verreisen zu dürfen.

Zum Download bitte anmelden

Bei weiteren Rückfragen

ACE-Mitglieder, die Hilfe benötigen, können sich an den ACE-Euro-Notruf wenden: +49 711 530 34 35 36