ACE REISE­INFORMATIONEN

Unterwegs so sicher fühlen wie zu Hause

Wichtige Alpenquerungen in Österreich gestört:

  • Die Brennerautobahn A13 ist derzeit bis ca. Mitte November im Bereich der Luegbrücke vor dem Brenner in beiden Richtungen nur einspurig befahrbar. Es bilden sich teils längere Staus, Ausweichrouten sind ebenfalls überlastet, es sind Ausweichfahrverbote im Bereich Innsbruck und im Wipptal in Kraft.
  • Der Reschenpass ist auf Grund von Bauarbeiten bis 19. Dezember gesperrt. Eine örtliche Ausweichroute führt teilweise über die Schweiz, ist jedoch nur bedingt empfehlenswert. Zwingend erforderlich ist hier auf Grund der Straßenverhältnisse Winterausrüstung, Umleitung außerdem nicht für Busse und Fahrzeuge mit Anhänger über 6,5 Länge erlaubt.
  • Der Arlbergtunnel ist noch bis 22. November gesperrt, hier muss über den Arlbergpass ausgewichen werden. Die Fahrtzeitverlängerung beträgt durchschnittlich 30 Minuten.
  • Zusätzlich läuft die Tunnelsanierung auf der A10 Tauernautobahn (Salzburg – Villach), dies bedeutet auch hier eine Fahrtzeitverlängerung von durchschnittlich mindestens 30 Minuten.

Länderinformationen

Währungen, Zeitverschiebung, Feiertage, Einreisebestimmungen und mehr.

Allgemeine Informationen

Kontinent
Europa
Fläche
32.545 km²
Hauptstadt
Brüssel
Zeitverschiebung
Mitteleuropäische Zeit (MEZ) Es gilt die europäische Sommerzeit.
Netzspannung
230 V, 50 Hz.
Einwohneranzahl
11.590.000
Banken Öffnungszeit
Mo-Fr: 9.00-16.00 Uhr
Klima

Belgien hat gemäßigtes, westeuropäisches Klima mit angenehmen Sommern und nicht zu kalten Wintern. Eine Ausnahme bilden hierbei die Ardennen, in denen an 120 Tagen im Jahr die Temperaturen unter dem Nullpunkt liegen. Die durchschnittlichen Temperaturen liegen im Zeitraum Juni bis August bei 13 bis 23 °C, in den Monaten Dezember bis Februar bei -1 bis +5 °C.

Einreise

Sie benötigen einen Reisepass oder Personalausweis oder Kinderreisepass. Innerhalb des Schengen-Raums wird im Allgemeinen an der Grenze auf Personenkontrollen verzichtet.

Fahrzeuge

Es genügen der nationale Führerschein und Fahrzeugschein (Zulassungsschein). Das Nationalitätskennzeichen „D“ muss am Fahrzeug angebracht bzw. im Nummernschild enthalten sein. Die IVK Internationale Versicherungskarte („Grüne Karte“) wird empfohlen. Ist der Fahrer nicht Eigentümer des Fahrzeugs wird eine Benutzervollmacht benötigt.

Geschwindigkeitsbegrenzung Auto

Innerorts50

Ausserorts90

Schnellstraße90

Autobahn120

Geschwindigkeitsbegrenzung Motorrad

Innerorts50

Ausserorts90

Schnellstraße90

Autobahn120

Geschwindigkeitsbegrenzung Caravan

Innerorts50

Ausserorts90

Schnellstraße90

Autobahn120

Geschwindigkeitsbegrenzung Wohnmobil

Innerorts50

Ausserorts90

Schnellstraße90

Autobahn120

Geschwindigkeitsbegrenzung bis 3,5T (Wohnmobil)

Innerorts50

Ausserorts90

Schnellstraße90

Autobahn120

Geschwindigkeitsbegrenzung ab 3,5T (Wohnmobil)

Innerorts50

Ausserorts90

Schnellstraße90

Autobahn90

Geschwindigkeitsbegrenzung Info

Für Gespann und Wohnmobil über 3,5 t hzGG gilt auf Autobahnen und Schnellstraßen maximal 90 km/h.
120 km/h gilt auch auf Schnellstraßen, die für jede Fahrtrichtung mindestens 2 Spuren haben. 
In der Region Wallonie gilt 90 km/h, in der Region Flandern 70 km/h außerorts!
In der Region Brüssel gilt innerorts 30 km/h.

Promille
0,5
Promille Info

Für Fahranfänger (Personen, die den Führerschein unter 2 Jahre besitzen) 0,2 Promille. Bei Kontrollen und Unfällen mit Alkohol sind sehr hohe Geldstrafen zu erwarten.

Bussgeld

20 km/h zu schnell: ab 150 Euro


über 50 km/h zu schnell: ab 250 Euro


Rotlichtverstoß: ab 150 Euro


Überholverbot: ab 150 Euro


Parkverbot: ab 50 Euro


Telefonieren am Steuer nur mit Freisprecheinrichtung (Strafe ab 100 Euro)


Warnweste nicht angelegt: 50-1375 Euro

Verkehr
  • Kinder unter 1,35 Meter Körpergröße müssen in einem dem Alter und Größe entsprechenden Kindersitz befördert werden. Kinder unter drei Jahren dürfen auf der Beifahrerseite nur bei ausgeschaltetem Beifahrerairbag in einem nach hinten gerichteten Kindersitz befördert werden.
  • Nebelschlussleuchten müssen bei Nebel, starkem Regen, Schneefall oder Sicht unter 100 m eingeschaltet werden.
  • Bei Regen dürfen Kfz über 7,5 t nicht überholen.
  • Straßenbahnen haben stets Vorfahrt.
  • Motorradfahrer müssen Schutzhelm, Handschuh, lange Hose, Jacke und feste Schuhe (bis über die Knöchel) tragen. Das gilt auch für etwaige Beifahrer.
  • Parkverbot besteht an Bordsteinen mit einer gelben Linie sowie auf Fahrbahnen mit Begrenzungslinien.
  • Das Mitführen einer fluoreszierenden Warnweste ist vorgeschrieben. Sie muss vom Fahrer im Falle eines Unfalls oder einer Panne getragen werden, wenn das Fahrzeug verlassen wird (z.B. zur Absicherung der Unfallstelle). .
  • Polizeibeamte können von Ausländern an Ort und Stelle Bußgelder erheben.
  • Beim Abschleppen erlaubte Höchstgeschwindigkeit 25 km/h, auf Autobahnen und Schnellstraßen ist Abschleppen durch Privatpersonen verboten.
  • Verkehrsregeln: Pannendreieck, Verbandskasten, zusätzlich Feuerlöscher (nur für belgische Fahrzeuge)
  • Winterausrüstung: Schneeketten dürfen nur bei schnee- und einbedeckten Fahrbahnen verwendet werden. Es besteht keine generelle Winterreifenpflicht.
  • Telefonieren im Straßenverkehr - nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.

Umweltzonen

Die Überwachung findet elektronisch statt. Eine Plakette ist nicht notwendig, jedoch müssen sich ausländische Fahrzeuge kostenlos registrieren (kann bis zu 24 Stunden nach dem Hineinfahren in die Umweltzone erfolgen). Die Registrierung kann entweder online erfolgen oder alternativ dazu ist auch eine Registrierung vor Ort an Automaten bei manchen Tankstellen und Parkhäusern möglich. Fahrzeuge, die nicht Diesel Euro 5 bzw. Benzin Euro 2 entsprechen,können bis zu achtmal im Jahr ein Umweltticket (€ 35,–) erwerben.
Brüssel · www.lez.brussels
Seit 1.1.2022 gibt es ein Fahrverbot für Fahrzeuge Diesel Euro 4 und Benzin Euro 0 und 1. Bei Nichteinhaltung wird ein Bußgeld in der Höhe von € 150,– für ausländische Fahrzeuge erhoben.
Die Ringstraße R0 ist von den Umweltzonenregelungen ausgenommen. Ausnahmegenehmigungen für die Low Emission Zone (LEZ) können unter bestimmten Voraussetzungen beantragt werden. Alle Informationen und die Beantragung der Ausnahmegenehmigung auf www.lez.brussels                                                                                                                                                                                                     Antwerpen · www.slimnaarantwerpen.be/de/LEZ
Zur Umweltzone gehören die Innenstadt von Antwerpen sowie ein Teil des Stadtviertels Linkeroever. Nicht betroffen sind die Autobahnen A12 und A14 sowie das Hafengebiet. Innerhalb der Umweltzone gilt ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit Benzin-, CNG und LPG-Antrieb Euro 0 bis 1 sowie für Fahrzeuge mit Dieselantrieb Euro 0 bis 4, unabhängig davon, ob sie in Belgien oder im Ausland zugelassen sind. Für Dieselfahrzeuge mit Euro 4 und Fahrzeuge, die älter sind als 40 Jahre, kann eine Ausnahmegenehmigung je nach Kategorie und Dauer gekauft werden. Für Dieselfahrzeuge Euro 0–3 und Benzin-, CNG- und LPG-Fahrzeuge Euro 0 und 1 kann bis zu achtmal im Jahr eine Tageskarte zum Preis von € 35,– erworben werden. Alle berechtigten Fahrzeuge, die nicht in Belgien oder den Niederlanden zugelassen
sind, müssen sich kostenlos online registrieren: www.slimnaarantwerpen.be/de/LEZ/Registrierung/%C3%BCberblick.
Die Überwachung der Umweltzone erfolgt mit intelligenten Kameras. Bei Nichtbeachtung des Fahrverbots oder der Registrierungspflicht drohen Strafen von € 150,– (bei Erstverstoß) bis zu € 350,– (ab dem dritten Verstoß).
Gent · https://stad.gent/de/umweltzone-gent/wo-befindet-sich-die-umweltzone-genau.                                                                                                                                                                                       Zur Umweltzone gehören die Stadtgebiete innerhalb der Ringstraße R40. Die Ringstraße R40 gehört ebenso wenig zur Umweltzone wie die N430 sowie einige Zufahrtsstraßen zu Großparkplätzen rund um die Innenstadt. Innerhalb der Umweltzone gilt ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit Benzin-, CNG und LPG-Antrieb Euro 0 bis 1 sowie für Fahrzeuge mit Dieselantrieb Euro 0 bis 4, unabhängig davon, ob sie in Belgien oder im Ausland zugelassen sind. Für Dieselfahrzeuge mit Euro 4 sowie Fahrzeuge, die älter sind als 40 Jahre und spezifische Fahrzeuge kann eine Ausnahmegenehmigung je nach Kategorie und Dauer gekauft werden. Für Dieselfahrzeuge Euro 0–3 und Benzinfahrzeuge Euro 0 und 1 kann bis zu achtmal im Jahr eine Tageskarte zum Preis von € 35,– erworben werden.
Für berechtigte Fahrzeuge, die nicht in Belgien oder den Niederlanden zugelassen sind, ist eine Online-Registrierung auf https://lez.stad.gent/de/flows/controleertoegang 
erforderlich. Die Überwachung der Umweltzone erfolgt mit intelligenten Kameras. Bei Missachtung des Fahrverbots oder fehlender Online-Registrierung droht eine Strafe in Höhe von € 150,–.

Camping

Wohnmobile (Länge bis 12 m) und Caravan-Gespanne (Länge bis 18,75 m) und einer Breite bis 2,55 m können ungehindert einreisen. Frei stehen mit dem Wohnmobil: maximal 24 Stunden erlaubt, wenn kein Straßenverkehr behindert wird. In Flandern, sowie entlang der Küste und in klassifizierten Orten verboten.

CCI-Card (Camping Card International)

Für ACE-Mitglieder 12 € je Jahr für Dauerbezieher, 16 € für Jahresbezieher.

Bestellung über ACE Info-Service.

Zoll Einfuhr

Für private Wareneinfuhr gibt es keine Beschränkungen. Es wurden jedoch folgende Richtmengen festgesetzt bei deren Überschreitung gewerblicher Handel vermutet wird: Für folgende Waren gilt als Richtmenge: 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren, 1.000 g Tabak, 90 Liter Wein (nur 60 Liter Schaumwein), 10 Liter Spirituosen (über 22 %), 20 Liter alkoholische Getränke (unter 22 %), 110 Liter Bier.

Geld / Devisen

Währung: Euro (€)

Banknoten gibt es im Wert von 500, 200, 100, 50, 20, 10 und 5 Euro.

Münzen in den Nennbeträgen 2, 1 Euro, sowie 50, 20, 10, 5, 2 und 1 Cent.

Kreditkarten: Alle gängigen internationalen Kreditkarten werden angenommen und sind weit verbreitet. Einzelheiten über den Aussteller der Kreditkarte.

Geldautomaten: Bargeldabhebungen mit Bankkarte (Maestro oder V PAY) oder Kreditkarte sind flächendeckend möglich. Bankkarten werden zur Zahlung fast überall angenommen.

Devisenbestimmungen: Unbegrenzte Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen. Deklarationspflicht besteht ab 10.000 Euro bei Ein- und Ausfuhr in Nicht-EU-Land.

Öffnungszeiten Banken: Mo-Fr: 9.00 - 16.00 Uhr

Telefonieren nach D
0049 + Ortsvorwahl (ohne Null) + Teilnehmer
Telefonieren von D
0032 + Ortsvorwahl (ohne Null) + Teilnehmer
Medizinische Hinweise

In öffentlichen Gebäuden und Restaurants besteht ein generelles Rauchverbot. Rauchen ist hier nur in speziellen abgetrennten Raucherräumen ohne Essensausgabe erlaubt. Rauchverbot (auch für E-Zigaretten) im Fahrzeug, wenn Personen unter 18 Jahren oder Schwangere mitfahren.

Medizinische Hinweise

Die medizinische Versorgung ist ausgezeichnet, aber teuer. Reisende sollten sich vor der Reise eine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bei der gesetzlichen Krankenkasse besorgen.

Der ACE empfiehlt den Abschluss der ACE-Auslandsreise-Krankenversicherung.

Bestellung über ACE Info-Service.

Unfall

Unfälle
Es empfiehlt sich, in jedem Fall die Polizei zu rufen und einen europäischen Unfallbericht auszufüllen. Für eventuelle Fahrzeugrückholung ist ein Original-Unfallprotokoll beim Fahrzeug zu hinterlegen!

Pannenhilfe
Bitte informieren Sie den ACE Euro-Notruf.

Polizeiadresse

112 oder 101

Adresse Rettungsdienst

112 oder 100

Adresse der Feuerwehr

112 oder 100

Botschaft

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

Ambassade d'Allemagne Bruxelles


8-14 Rue Jacques de Lalaingstraat


1040 Brussels


Tel.: 0032 2 787 18 00


E-Mail: info@bruessel.diplo.de


Internet: www.bruessel.diplo.de


Königlich Belgische Botschaft


Jägerstraße 52 – 53


10117 Berlin


Tel.: 030 20 64 20


Fax: 030 20 64 22 00


E-Mail: berlin@diplobel.fed.de


Internet:www.diplomatie.de/berlin

Fremdenvekehrsamt

Tourismus Flandern-Brüssel


Stolkgasse 25-45


50667 Köln


Tel.: 0221 270 97 70


Fax: 0221 270 97 77


E-mail: info.de@visitflanders.com


Internet: www.visitflanders.com


Belgien-Tourismus


Vertretung Wallonie-Brüssel


Stolkgasse 25-45


50667 Köln


Tel.: 0221 27 75 90


Fax: 0221 27 75 91 00


E-mail: info@belgien-tourismus-wallonie.de


Internet:www.belgien-tourismus-wallonie.de

Sonstiges

Der ACE informiert Sie tagesaktuell und korrekt. Unabhängig davon gilt: Alle Angaben ohne Gewähr.


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Touristik


Schmidener Straße 227


70374 Stuttgart


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Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung des ACE Auto Club Europa e.V.

Amtssprache
Französisch, Flämisch, Deutsch
Amtliches Kennzeichen
B
Allgemeine Info

Aktuelle Informationen über die politische Situation in Ihrem Urlaubsland erhalten Sie beim Auswärtigen Amt in Berlin.
Tel.: 030 5000 2000
E-Mail: buergerservice@diplo.de
Internet: www.auswaertiges-amt.de

Hunde und Katzen benötigen den EU-Heimtierausweis sowie Chip oder Tätowierung (weitere Informationen erhalten Sie beim Tierarzt). Eine gültige Tollwutimpfung muss eingetragen sein.

Normalbenzin ROZ 91
0,00
Superbenzin ROZ 95
1,57
Premium Benzin
1,57
Super Plus ROZ 98
0,00
Diesel
1,69
Premium Diesel
1,69
BIO Diesel
1,69
Stand Treibstoffpreise
21.11.2024

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Bei weiteren Rückfragen

ACE-Mitglieder, die Hilfe benötigen, können sich an den ACE-Euro-Notruf wenden: +49 711 530 34 35 36