Wichtige Alpenquerungen in Österreich gestört:
- Die Brennerautobahn A13 ist ab 1. Januar 2025 im Bereich der Luegbrücke vor dem Brenner in beiden Richtungen nur einspurig befahrbar. Ausführliche Informationen zu den zu erwartenden massiven Beeinträchtigungen finden sich hier: A 13 Brenner Autobahn Einspurigkeit Luegbrücke | ASFINAG
- Der Reschenpass ist auf Grund von Bauarbeiten bis 19. Dezember gesperrt. Eine örtliche Ausweichroute führt teilweise über die Schweiz, ist jedoch nur bedingt empfehlenswert. Zwingend erforderlich ist hier auf Grund der Straßenverhältnisse Winterausrüstung, Umleitung außerdem nicht für Busse und Fahrzeuge mit Anhänger über 6,5 Länge erlaubt.
- Zusätzlich läuft die Tunnelsanierung auf der A10 Tauernautobahn (Salzburg – Villach), dies bedeutet auch hier eine Fahrtzeitverlängerung von durchschnittlich mindestens 30 Minuten.
Länderinformationen
Währungen, Zeitverschiebung, Feiertage, Einreisebestimmungen und mehr.
Bosnien-Herzegowina
Allgemeine Informationen
- Kontinent
- Europa
- Fläche
- 51.209 km²
- Hauptstadt
- Sarajevo
- Zeitverschiebung
- Mitteleuropäische Zeit (MEZ), in Bosnien-Herzegowina gilt auch die europäische Sommerzeit
- Netzspannung
- 220 V, 50 Hz (soweit vorhanden).
- Einwohneranzahl
- 3.270.000
- Banken Öffnungszeit
- Mo-Fr 08.30-14.30 Uhr.
- Klima
Von Süden nach Norden von fast mittelmeerähnlichen Klima bis zu mäßig kontinentalem Klima. Heiße Sommer (Juli/August - Durchschnittstemperaturen ca. 27 °C) und verhältnismäßig kalte Winter.
- Einreise
Visumfrei bis 90 Tage Aufenthalt für deutsche Staatsbürger mit einem noch 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültigem Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass. Es besteht Meldepflicht bei der nächsten Polizeibehörde binnen 48 Stunden nach Einreise bei einem geplanten Aufenthalt von mehr als 3 Tagen. Bei Hotelunterkunft erfolgt die Anmeldung durch das Hotel. Bei Einreise ist auch der Nachweis von min. 150 KM (ca. € 75) pro Aufenthaltstag notwendig. Der Nachweis kann in bar oder per Kreditkarte oder anderen vom bosnisch-herzegowinischen Bankensystem anerkannte Zahlungsmittel erfolgen. Achtung: Der deutsche 'Vorläufige Personalausweis' wird nicht anerkannt!
Wichtiger Hinweis: Aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 können derzeit Ein- und auch Durchreisebestimmungen von den hier aufgeführten abweichen. Aktuelle Informationen hierzu auf unserer Webseite und beim Auswärtigen Amt.
- Fahrzeuge
Es genügen der Führerschein und der Fahrzeugschein (Zulassungsschein). Die IVK Internationale Versicherungskarte ('Grüne Karte') ist in Bosnien-Herzegowina gültig, jedoch nur, wenn die Abkürzung „BIH“ eingetragen ist. Trotzdem wird bei Einreise ab und an behauptet, dass die Grüne Versicherungskarte keine Gültigkeit habe und der Abschluss einer Kfz-Versicherung erforderlich sei. Der zusätzliche Abschluss einer Kurzkasko-Insassen- und Unfallversicherung im Heimatland wird dringend empfohlen. Das Nationalitätskennzeichen „ D“ muss am Fahrzeug angebracht sein (auch wenn bereits mit EU-Plakette versehen). Ist der Fahrer nicht Eigentümer des Fahrzeugs, wird eine Benutzervollmacht benötigt.
- Geschwindigkeitsbegrenzung Auto
Innerorts50
Ausserorts80
Schnellstraße100
Autobahn130
- Geschwindigkeitsbegrenzung Motorrad
Innerorts50
Ausserorts80
Schnellstraße100
Autobahn130
- Geschwindigkeitsbegrenzung Caravan
Innerorts50
Ausserorts80
Schnellstraße80
Autobahn80
- Geschwindigkeitsbegrenzung Wohnmobil
Innerorts50
Ausserorts80
Schnellstraße100
Autobahn130
- Geschwindigkeitsbegrenzung bis 3,5T (Wohnmobil)
Innerorts50
Ausserorts80
Schnellstraße100
Autobahn130
- Geschwindigkeitsbegrenzung ab 3,5T (Wohnmobil)
Innerorts50
Ausserorts80
Schnellstraße80
Autobahn80
- Promille
- 0,3 %. Junge Fahrer unter 21 Jahre oder Fahranfänger bis 3 Jahre Fahrpraxis 0,0 %.
- Bussgeld
Alkohol am Steuer: ab 200 Euro
Rotlichtverstoß: 150 Euro
Überholverstoß: 150 Euro
Parkverstoß: 20 Euro
Telefonieren am Steuer: ab 10 Euro
Warnweste nicht angelegt: ab 15 Euro
Fahren ohne Licht: 15 Euro
20 km/h zu schnell: ab 20 Euro
Über 50 km/h zu schnell: ab 200 Euro- Verkehr
- Kinder unter 3 Jahren dürfen nur in einer geeigneten Rückhaltevorrichtung und mit deaktiviertem Airbag auf dem Beifahrersitz befördert werden.
Kinder unter 5 Jahren benötigen einen dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden Kindersitz.
Kinder unter 12 Jahren dürfen nur auf dem Rücksitz mit einer geeigneten Rückhaltevorrichtung (Kindersitz oder Sitzerhöhung) mitfahren. - Winterreifenpflicht: Vom 15.11. bis zum 15.04. sind Winterreifen (Profiltiefe 4 mm) vorgeschrieben. Normale Reifen dürfen in dieser Zeit nur mit Schneeketten gefahren werden.
- Abblendlicht muss auch am Tag eingeschaltet sein.
- Das Mitführen und Tragen einer Warnweste beim Verlassen des Fahrzeuges auf Landstraßen und Autobahnen ist vorgeschrieben.
- Radarwarngeräte sind verboten, Dashcam erlaubt.
- Der Straßenzustand ist abgesehen von Autobahnen und Hauptverkehrsadern schlecht, befestigte Straßen sollten auf Grund noch immer latenter Minengefahr nicht verlassen werden. Fahrten bei Nacht sind generell zu vermeiden. Keine Anhalter mitnehmen, es kann der Verdacht des Schleusens als Straftatsbestand aufkommen.
- Verkehrskontrollen werden immer von mindestens zwei Polizisten durchgeführt. Evtl. Strafen bei Verstößen können gegen Quittung sofort bezahlt werden, bei Nichtzahlung wird der Führerschein vorübergehend einbehalten.
- Kinder unter 3 Jahren dürfen nur in einer geeigneten Rückhaltevorrichtung und mit deaktiviertem Airbag auf dem Beifahrersitz befördert werden.
- Camping
Campern wird geraten, eine Liste über das Wichtigste im Caravan bzw. Wohnmobil befindliche Inventar mitzuführen und diese bei der Einreise vom Zoll bescheinigen zu lassen, um eine reibungslose Wiederausreise zu sichern.
CCI-Card (Camping Card International)
Für ACE-Mitglieder 12 € je Jahr für Dauerbezieher, 16 € für Jahresbezieher.
Bestellung über ACE Info-Service.
- Camping Allgemein
Freies Camping ist nicht erlaubt.
- Zoll Einfuhr
Gegenstände für den persönlichen Reisebedarf.
Von Reisenden über 16 Jahren können außerdem noch zollfrei eingeführt werden:
200 Zigaretten oder 20 Zigarren oder 250 g Tabak, 1 Liter Spirituosen über 22 %, 2 Liter Spirituosen unter 22% Alkohol und 4 Liter Wein und 16 Liter Bier, 50 ml Parfum, 250 ml Eau de Toilette; Geschenke im Gesamtwert von 300 €
- Geld / Devisen
Währung: Konvertible Mark (BAM, Banknoten gibt es in den Nennwerten 200, 100, 50, 20, 10 Münzen sind im Wert von 5, 2 und 1 KM sowie 50, 20, 10 und 5 Fenings (Pfennig) im Umlauf.) Geldwechsel: Umtauschempfehlung im Reiseland.
Geldautomaten: Bargeldabhebungen mit Kreditkarte und teilweise mit Girocard (Maestro) in größeren Städten möglich.
Devisenbestimmungen: Es gibt keine Beschränkungen bei der Ein- und Ausfuhr von Fremdwährungen. Beträge über 10.000 € oder entsprechendem Gegenwert in anderen Währungen müssen deklariert werden.
Kreditkarten: Ja, werden zunehmend (vor allem in Sarajevo) in Geschäften, Restaurants und Hotels (bei Buchung klären) akzeptiert.
- Telefonieren nach D
- 0049 + Ortsvorwahl (ohne Null) + Teilnehmernummer
- Telefonieren von D
- 00387 + Ortsvorwahl ( ohne Null )+ Teilnehmernummer.
- Medizinische Hinweise
Rauchverbot: Es besteht Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln.
- Medizinische Hinweise
Krankenhäuser und medizinische Fachkräfte gibt es in den meisten Städten. Wenn Sie ärztliche Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an die Botschaft. Diese hat eine Liste der empfohlenen Ärzte vorliegen. In größeren Städten gibt es Apotheken mit großem Arzneisortiment. In den Dörfern und kleineren Ortschaften werden Sie keine Apotheken finden.
Der ACE empfiehlt den Abschluss einer ACE-Auslandsreise-Krankenversicherung.
Bestellung über ACE-Info-Service.
Rauchverbot: Es besteht Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln.
- Unfall
Unfälle
Jeder Unfall muss der Polizei gemeldet werden. Bei eventuellen Karosserieschäden muss eine polizeiliche Schadensbestätigung veranlasst werden, nur gegen Vorlage derselben ist eine Ausreise möglich. Es empfiehlt sich in jedem Fall einen Europäischen Unfallbericht auszufüllen. Wichtig ist es, die Personalien des Unfallgegners und der Zeugen zu notieren. Für eventuelle Fahrzeugrückholung ist ein Original-Unfallprotokoll beim Fahrzeug zu hinterlegen!Pannenhilfe
Bitte informieren Sie den ACE-Euro-Notruf.
- Polizeiadresse
122
- Adresse Rettungsdienst
124
- Adresse der Feuerwehr
123
- Botschaft
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Njemačka Ambasada
Skenderija 3
71000 Sarajevo
Tel.: 00387 33 56 53 00
Fax: 00387 33 21 24 00, 20 64 00
E-Mail: über das Kontaktformular auf der Hompage
Internet:www.sarajewo.diplo.de
Botschaft von Bosnien und Herzegowina
Ibsenstraße 14
10439 Berlin
Tel.: 030 81 47 12 10
Fax: 030 81 47 12 11
E-Mail: mail@botschaftbh.de
Internet: www.botschaftbh.de- Fremdenvekehrsamt
Tourismusinformation
www.visitsarajevo.ba
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Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung des ACE Auto Club Europa e.V.- Amtssprache
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- Amtliches Kennzeichen
- BIH
- Allgemeine Info
Aktuelle Informationen über die politische Situation in Ihrem Urlaubsland erhalten Sie beim Auswärtigen Amt in Berlin
Tel.: 030 5000 2000, E-Mail: buergerservice@diplo.de
Internet: www.auswaertiges-amt.de- Aktuelle Meldungen
Sicherheitshinweise
Bei Reisen nach Bosnien und Herzegowina wird wegen fortbestehender Minengefahr empfohlen, die befestigten Straßen nicht zu verlassen.
- Normalbenzin ROZ 91
- 0,00
- Superbenzin ROZ 95
- 1,24
- Premium Benzin
- 1,24
- Super Plus ROZ 98
- 0,00
- Diesel
- 1,25
- Premium Diesel
- 1,25
- BIO Diesel
- 1,25
- Reservekanister Mengenangabe
- 5 Liter
- Reinfuhrbestimmung Reservekanister
- 1
Das gute Gefühl von Sicherheit auf Reisen
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