ACE REISE­INFORMATIONEN

Unterwegs so sicher fühlen wie zu Hause

Wichtige Alpenquerungen in Österreich gestört:

  • Die Brennerautobahn A13 ist ab 1. Januar 2025 im Bereich der Luegbrücke vor dem Brenner in beiden Richtungen nur einspurig befahrbar. Ausführliche Informationen zu den zu erwartenden massiven Beeinträchtigungen finden sich hier: A 13 Brenner Autobahn Einspurigkeit Luegbrücke | ASFINAG
  • Der Reschenpass ist auf Grund von Bauarbeiten bis 19. Dezember gesperrt. Eine örtliche Ausweichroute führt teilweise über die Schweiz, ist jedoch nur bedingt empfehlenswert. Zwingend erforderlich ist hier auf Grund der Straßenverhältnisse Winterausrüstung, Umleitung außerdem nicht für Busse und Fahrzeuge mit Anhänger über 6,5 Länge erlaubt.
  • Zusätzlich läuft die Tunnelsanierung auf der A10 Tauernautobahn (Salzburg – Villach), dies bedeutet auch hier eine Fahrtzeitverlängerung von durchschnittlich mindestens 30 Minuten.

Länderinformationen

Währungen, Zeitverschiebung, Feiertage, Einreisebestimmungen und mehr.

Bosnien-Herzegowina

Allgemeine Informationen

Kontinent
Europa
Fläche
51.209 km²
Hauptstadt
Sarajevo
Zeitverschiebung
Mitteleuropäische Zeit (MEZ), in Bosnien-Herzegowina gilt auch die europäische Sommerzeit
Netzspannung
220 V, 50 Hz (soweit vorhanden).
Einwohneranzahl
3.270.000
Banken Öffnungszeit
Mo-Fr 08.30-14.30 Uhr.
Klima

Von Süden nach Norden von fast mittelmeerähnlichen Klima bis zu mäßig kontinentalem Klima. Heiße Sommer (Juli/August - Durchschnittstemperaturen ca. 27 °C) und verhältnismäßig kalte Winter.

Einreise

Visumfrei bis 90 Tage Aufenthalt für deutsche Staatsbürger mit einem noch 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültigem Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass. Es besteht Meldepflicht bei der nächsten Polizeibehörde binnen 48 Stunden nach Einreise bei einem geplanten Aufenthalt von mehr als 3 Tagen. Bei Hotelunterkunft erfolgt die Anmeldung durch das Hotel. Bei Einreise ist auch der Nachweis von min. 150 KM (ca. € 75) pro Aufenthaltstag notwendig. Der Nachweis kann in bar oder per Kreditkarte oder anderen vom bosnisch-herzegowinischen Bankensystem anerkannte Zahlungsmittel erfolgen. Achtung: Der deutsche 'Vorläufige Personalausweis' wird nicht anerkannt!

Wichtiger Hinweis: Aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 können derzeit Ein- und auch Durchreisebestimmungen von den hier aufgeführten abweichen. Aktuelle Informationen hierzu auf unserer Webseite und beim Auswärtigen Amt.

Fahrzeuge

Es genügen der Führerschein und der Fahrzeugschein (Zulassungsschein). Die IVK Internationale Versicherungskarte ('Grüne Karte') ist in Bosnien-Herzegowina gültig, jedoch nur, wenn die Abkürzung „BIH“ eingetragen ist. Trotzdem wird bei Einreise ab und an behauptet, dass die Grüne Versicherungskarte keine Gültigkeit habe und der Abschluss einer Kfz-Versicherung erforderlich sei. Der zusätzliche Abschluss einer Kurzkasko-Insassen- und Unfallversicherung im Heimatland wird dringend empfohlen. Das Nationalitätskennzeichen „ D“ muss am Fahrzeug angebracht sein (auch wenn bereits mit EU-Plakette versehen). Ist der Fahrer nicht Eigentümer des Fahrzeugs, wird eine Benutzervollmacht benötigt.

Geschwindigkeitsbegrenzung Auto

Innerorts50

Ausserorts80

Schnellstraße100

Autobahn130

Geschwindigkeitsbegrenzung Motorrad

Innerorts50

Ausserorts80

Schnellstraße100

Autobahn130

Geschwindigkeitsbegrenzung Caravan

Innerorts50

Ausserorts80

Schnellstraße80

Autobahn80

Geschwindigkeitsbegrenzung Wohnmobil

Innerorts50

Ausserorts80

Schnellstraße100

Autobahn130

Geschwindigkeitsbegrenzung bis 3,5T (Wohnmobil)

Innerorts50

Ausserorts80

Schnellstraße100

Autobahn130

Geschwindigkeitsbegrenzung ab 3,5T (Wohnmobil)

Innerorts50

Ausserorts80

Schnellstraße80

Autobahn80

Promille
0,3 %. Junge Fahrer unter 21 Jahre oder Fahranfänger bis 3 Jahre Fahrpraxis 0,0 %.
Bussgeld

Alkohol am Steuer: ab 200 Euro


Rotlichtverstoß: 150 Euro


Überholverstoß: 150 Euro


Parkverstoß: 20 Euro


Telefonieren am Steuer: ab 10 Euro


Warnweste nicht angelegt: ab 15 Euro


Fahren ohne Licht: 15 Euro


20 km/h zu schnell: ab 20 Euro


Über 50 km/h zu schnell: ab 200 Euro

Verkehr
  • Kinder unter 3 Jahren dürfen nur in einer geeigneten Rückhaltevorrichtung und mit deaktiviertem Airbag auf dem Beifahrersitz befördert werden.
    Kinder unter 5 Jahren benötigen einen dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden Kindersitz.
    Kinder unter 12 Jahren dürfen nur auf dem Rücksitz mit einer geeigneten Rückhaltevorrichtung (Kindersitz oder Sitzerhöhung) mitfahren.
  • Winterreifenpflicht: Vom 15.11. bis zum 15.04. sind Winterreifen (Profiltiefe 4 mm) vorgeschrieben. Normale Reifen dürfen in dieser Zeit nur mit Schneeketten gefahren werden.
  • Abblendlicht muss auch am Tag eingeschaltet sein.
  • Das Mitführen und Tragen einer Warnweste beim Verlassen des Fahrzeuges auf Landstraßen und Autobahnen ist vorgeschrieben.
  • Radarwarngeräte sind verboten, Dashcam erlaubt.
  • Der Straßenzustand ist abgesehen von Autobahnen und Hauptverkehrsadern schlecht, befestigte Straßen sollten auf Grund noch immer latenter Minengefahr nicht verlassen werden.      Fahrten bei Nacht sind generell zu vermeiden. Keine Anhalter mitnehmen, es kann der Verdacht des Schleusens als Straftatsbestand aufkommen.
  • Verkehrskontrollen werden immer von mindestens zwei Polizisten durchgeführt. Evtl. Strafen bei Verstößen können gegen Quittung sofort bezahlt werden, bei Nichtzahlung wird der Führerschein vorübergehend einbehalten.
Camping

Campern wird geraten, eine Liste über das Wichtigste im Caravan bzw. Wohnmobil befindliche Inventar mitzuführen und diese bei der Einreise vom Zoll bescheinigen zu lassen, um eine reibungslose Wiederausreise zu sichern.

CCI-Card (Camping Card International)

Für ACE-Mitglieder 12 € je Jahr für Dauerbezieher, 16 € für Jahresbezieher.

Bestellung über ACE Info-Service.

Camping Allgemein

Freies Camping ist nicht erlaubt. 

Zoll Einfuhr

Gegenstände für den persönlichen Reisebedarf.

Von Reisenden über 16 Jahren können außerdem noch zollfrei eingeführt werden:

200 Zigaretten oder 20 Zigarren oder 250 g Tabak, 1 Liter Spirituosen über 22 %, 2 Liter Spirituosen unter 22% Alkohol und 4 Liter Wein und 16 Liter Bier, 50 ml Parfum, 250 ml Eau de Toilette; Geschenke im Gesamtwert von 300 €

Geld / Devisen

Währung: Konvertible Mark (BAM, Banknoten gibt es in den Nennwerten 200, 100, 50, 20, 10 Münzen sind im Wert von 5, 2 und 1 KM sowie 50, 20, 10 und 5 Fenings (Pfennig) im Umlauf.) Geldwechsel: Umtauschempfehlung im Reiseland.

Geldautomaten: Bargeldabhebungen mit Kreditkarte und teilweise mit Girocard (Maestro) in größeren Städten möglich.

Devisenbestimmungen: Es gibt keine Beschränkungen bei der Ein- und Ausfuhr von Fremdwährungen. Beträge über 10.000 € oder entsprechendem Gegenwert in anderen Währungen müssen deklariert werden.

Kreditkarten: Ja, werden zunehmend (vor allem in Sarajevo) in Geschäften, Restaurants und Hotels (bei Buchung klären) akzeptiert.

Telefonieren nach D
0049 + Ortsvorwahl (ohne Null) + Teilnehmernummer
Telefonieren von D
00387 + Ortsvorwahl ( ohne Null )+ Teilnehmernummer.
Medizinische Hinweise

Rauchverbot: Es besteht Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln.

Medizinische Hinweise

Krankenhäuser und medizinische Fachkräfte gibt es in den meisten Städten. Wenn Sie ärztliche Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an die Botschaft. Diese hat eine Liste der empfohlenen Ärzte vorliegen. In größeren Städten gibt es Apotheken mit großem Arzneisortiment. In den Dörfern und kleineren Ortschaften werden Sie keine Apotheken finden.

Der ACE empfiehlt den Abschluss einer ACE-Auslandsreise-Krankenversicherung.

Bestellung über ACE-Info-Service.

Rauchverbot: Es besteht Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln.

Unfall

Unfälle
Jeder Unfall muss der Polizei gemeldet werden. Bei eventuellen Karosserieschäden muss eine polizeiliche Schadensbestätigung veranlasst werden, nur gegen Vorlage derselben ist eine Ausreise möglich. Es empfiehlt sich in jedem Fall einen Europäischen Unfallbericht auszufüllen. Wichtig ist es, die Personalien des Unfallgegners und der Zeugen zu notieren. Für eventuelle Fahrzeugrückholung ist ein Original-Unfallprotokoll beim Fahrzeug zu hinterlegen!

Pannenhilfe
Bitte informieren Sie den ACE-Euro-Notruf.
 

Polizeiadresse

122

Adresse Rettungsdienst

124

Adresse der Feuerwehr

123

Botschaft

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

Njemačka Ambasada


Skenderija 3


71000 Sarajevo


Tel.: 00387 33 56 53 00


Fax: 00387 33 21 24 00, 20 64 00


E-Mail: über das Kontaktformular auf der Hompage


Internet:www.sarajewo.diplo.de


Botschaft von Bosnien und Herzegowina


Ibsenstraße 14


10439 Berlin


Tel.: 030 81 47 12 10


Fax: 030 81 47 12 11


E-Mail: mail@botschaftbh.de


Internet: www.botschaftbh.de

Fremdenvekehrsamt

Tourismusinformation

www.visitsarajevo.ba

Sonstiges

Der ACE informiert Sie tagesaktuell und korrekt. Unabhängig davon gilt: Alle Angaben ohne Gewähr.


ACE Auto Club Europa e.V.


Touristik


Schmidener Straße 227


70374 Stuttgart


Sie erreichen uns:


ACE-Info-Service 0711 5 30 33 66 77


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Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung des ACE Auto Club Europa e.V.

Amtssprache
Bosnisch, Kroatisch und Serbisch.
Amtliches Kennzeichen
BIH
Allgemeine Info

Aktuelle Informationen über die politische Situation in Ihrem Urlaubsland erhalten Sie beim Auswärtigen Amt in Berlin
Tel.: 030 5000 2000, E-Mail: buergerservice@diplo.de
Internet: www.auswaertiges-amt.de

Aktuelle Meldungen

Sicherheitshinweise

Bei Reisen nach Bosnien und Herzegowina wird wegen fortbestehender Minengefahr empfohlen, die befestigten Straßen nicht zu verlassen.

Normalbenzin ROZ 91
0,00
Superbenzin ROZ 95
1,24
Premium Benzin
1,24
Super Plus ROZ 98
0,00
Diesel
1,25
Premium Diesel
1,25
BIO Diesel
1,25
Reservekanister Mengenangabe
5 Liter
Reinfuhrbestimmung Reservekanister
1

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Bei weiteren Rückfragen

ACE-Mitglieder, die Hilfe benötigen, können sich an den ACE-Euro-Notruf wenden: +49 711 530 34 35 36