ACE REISE­INFORMATIONEN

Unterwegs so sicher fühlen wie zu Hause

Wichtige Alpenquerungen in Österreich gestört:

  • Die Brennerautobahn A13 ist derzeit bis ca. Mitte November im Bereich der Luegbrücke vor dem Brenner in beiden Richtungen nur einspurig befahrbar. Es bilden sich teils längere Staus, Ausweichrouten sind ebenfalls überlastet, es sind Ausweichfahrverbote im Bereich Innsbruck und im Wipptal in Kraft.
  • Der Reschenpass ist auf Grund von Bauarbeiten bis 19. Dezember gesperrt. Eine örtliche Ausweichroute führt teilweise über die Schweiz, ist jedoch nur bedingt empfehlenswert. Zwingend erforderlich ist hier auf Grund der Straßenverhältnisse Winterausrüstung, Umleitung außerdem nicht für Busse und Fahrzeuge mit Anhänger über 6,5 Länge erlaubt.
  • Der Arlbergtunnel ist noch bis 22. November gesperrt, hier muss über den Arlbergpass ausgewichen werden. Die Fahrtzeitverlängerung beträgt durchschnittlich 30 Minuten.
  • Zusätzlich läuft die Tunnelsanierung auf der A10 Tauernautobahn (Salzburg – Villach), dies bedeutet auch hier eine Fahrtzeitverlängerung von durchschnittlich mindestens 30 Minuten.

Länderinformationen

Währungen, Zeitverschiebung, Feiertage, Einreisebestimmungen und mehr.

Allgemeine Informationen

Kontinent
Europa
Fläche
357.123 km²
Hauptstadt
Berlin
Zeitverschiebung
Mitteleuropäische Zeit (MEZ) mit europäischer Sommerzeit
Netzspannung
230 Volt Wechselstrom, 50 Hertz.
Einwohneranzahl
84.300.000
Banken Öffnungszeit
Mo bis Fr 8.30-12.30, 14-16 Uhr, Do meist bis 17.30 Uhr. Einige Banken sind auch über Mittag und bis 18 Uhr geöffnet.
Klima

In Deutschland gibt es ausgeprägte Jahreszeiten. Die durchschnittlichen Temperaturen liegen im Sommer bei 25-30°C, im Winter bei 0 bis minus 5°C.

Im Norden ist das Klima üblicherweise wechselhafter als im Süden Deutschlands.

Geschwindigkeitsbegrenzung Auto

Innerorts50

Ausserorts100

Schnellstraße130

Autobahn130

Geschwindigkeitsbegrenzung Motorrad

Innerorts50

Ausserorts100

Schnellstraße130

Autobahn130

Geschwindigkeitsbegrenzung Caravan

Innerorts50

Ausserorts80

Schnellstraße80

Autobahn80

Geschwindigkeitsbegrenzung Wohnmobil

Innerorts50

Ausserorts100

Schnellstraße120

Autobahn130

Geschwindigkeitsbegrenzung bis 3,5T (Wohnmobil)

Innerorts50

Ausserorts100

Schnellstraße120

Autobahn130

Geschwindigkeitsbegrenzung ab 3,5T (Wohnmobil)

Innerorts50

Ausserorts80

Schnellstraße100

Autobahn100

Geschwindigkeitsbegrenzung Info

130 km/h auf Autobahnen ist Richtgeschwindigkeit.

Caravan-Gespanne mit Auflaufbremse auf Autobahnen 80 km/h.

Für Wohnmobile über 3,5 t zGG mit Anhänger gilt außerorts 60 km/h.

Für Gespanne mit Ausnahmegenehmigung (gem. 9. AusnahmeVO zur StVO und besonderer Kennzeichnung: Plakette am Anhänger) gilt auf Autobahnen 100 km/h.

Promille
0,5
Promille Info

Für Fahranfänger gilt ein Alkoholverbot während der zweijährigen Führerschein-Probezeit sowie bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.

Auch Österreicher unter 21 Jahren fallen unter die 0,0 Promille-Regelung.

Bussgeld

Alkohol am Steuer: ab 500 Euro


Rotlichtverstoß: 90-320 Euro


Überholverstoß: 30-250 Euro


Parkverstoß: 10-70 Euro


Telefonieren am Steuer: 100 Euro + 1 Punkt


Warnweste nicht angelegt: wird nicht bestraft


Fahren ohne Licht: 10 Euro (nur einspurige KFZ)


20 km/h zu schnell: bis 35 Euro


Über 50 km/h zu schnell: ab 240 Euro

Verkehr

Gesetzliche Bestimmungen

Winterreifenpflicht: Situative Winterreifenpflicht! Die Bereifung muss an die jeweiligen Witerungsverhältnisse angepasst sein. Reifen mit M+S Symbol werden empfohlen.

Schneeketten: Schneeketten sind erlaubt, Kettenpflicht wird durch entsprechende Verkehrsschilder angezeigt, Tempolimit 50 km/h.

Spikes: Verboten! Ausnahme: Zollgrenzbezirk (15 km landeinwärts von Österreich kommend, maßgebend ist aber die Beschilderung), Bundesstraßenverbindung Salzburg-Lofer (sog. Kleines Deutsches Eck).

Zubehör: Warndreieck, Verbandskasten

Warnwestenpflicht
Das Mitführen mindestens einer Warnweste nach DIN-Norm ist Pflicht. Diese soll bei Verlassen des Fahrzeuges bei Panne oder Unfall getragen werden. Wir empfehlen je Fahrzeuginsassen eine Warnweste.

Bei ampelgeregelten Kreuzungen mit einer Zusatztafel (weiß umrandeter grüner Pfeil auf schwarzem Grund) darf bei Rotlicht nach rechts abgebogen werden. Das Fahrzeug muss jedoch vor der Kreuzung angehalten werden. Zweiradfahrer müssen in deutschen Kurzparkzonen ebenso zahlen (Parkuhren).

Beim Abschleppen muss die Warnblinkanlage eingeschaltet werden. Auf deutschen Autobahnen ist ein Stehenbleiben wegen Benzinmangels strafbar.

Motorräder müssen auch tagsüber mit Abblendlicht fahren!


Telefonieren im Auto ist nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.

Straßengebühren
Der Warnowtunnel bei Rostock und der Herrentunnel bei Lübeck sind mautpflichtig.
52 Städte Deutschlands sind Umweltzonen. Es darf nur mit einer gültigen Umweltplakette eingereist werden. Weitere Informationen: www.umweltbundesamt.de/themen/luft/luftschadstoffe/feinstaub/umweltzonen-in-deutschland  

Camping

CCI-Card (Camping Card International)

Für ACE-Mitglieder 12 € je Jahr für Dauerbezieher, 16 € für Jahresbezieher.

Bestellung über ACE Info-Service.

Zoll Einfuhr

Es bestehen keine Beschränkungen. Im EU-Mitgliedstaat eingekaufte, bereits versteuerte Waren können von Privatpersonen problemlos mitgeführt werden, wenn sie ausschließlich für den Eigenbedarf, d.h. nicht für gewerbliche Zwecke erworben wurden. Für folgende Waren gilt als Richtmenge: 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren oder 1000 g Rauchtabak. 10 l Spirituosen, 20 l sog. Zwischenerzeugnisse (Campari, Port, Madeira, Sherry), 90 l Wein (davon höchstens 60 l Schaumwein), 110 l Bier.

Zoll Info

Zoll-Infocenter Frankfurt: Mo-Do 7-17 Uhr, Fr 7-16 Uhr, Telefon 0049 69 46 99 76-00.

Auf Verlangen haben Reisende, die aus Deutschland in einen EU-Staat ausreisen oder aus einem EU-Staat nach Deutschland einreisen, mitgeführtes Bargeld und gleichgestellte Zahlungsmittel im Gesamtwert ab € 10.000,- anzuzeigen (§ 12a Abs. 2 Zollverwaltungsgesetz). Die Anzeigepflicht auf Verlangen gilt auch bei der Durchreise. Bedienstete des Zolls, der Bundespolizei und der Länderpolizeien Bayern, Bremen und Hamburg sind befugt, die Anzeige mitgeführter Zahlingsmittel zu fordern (§ 1 Abs. 3b Zollverwaltungsgesetz) und deren Richtigkeit zu kontrollieren. Kontrollen sind an jedem Ort in Deutschland möglich. Bei Nicht- oder Falschanzeige des mitgeführten Bargelds und gleichgestellter Zahlungsmittel droht eine hohe Geldstrafe. Die Pflicht zur Anzeige und Kontrollen der befugten Behörden bedeuten kein Einschränkung des freien Kapitalverkehrs. Bargeld und gleichgestellte Zahlungsmittel dürfen in unbeschränkter Höhe genehmigungsfrei mitgeführt werden.

Geld / Devisen

Währung: Euro €

Banknoten gibt es im Wert von 500, 200, 100, 50, 20, 10 und 5 Euro. Münzen in den Nennbeträgen 2, 1 Euro, sowie 50, 20, 10, 5, 2 und 1 Cent.

Bankautomaten: Mit Kreditkarten oder Girocard (maestro oder V-Pay) und Geheimzahl können an zahlreichen Geldautomaten Bargeldbeträge abgehoben werden.

Kreditkarten: Alle gängigen internationalen Kreditkarten

werden angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

Devisenbestimmungen: Es gibt keine Beschränkungen. Bei Ein- und Ausfuhr von mehr als 10.000 € besteht Deklarationspflicht.

Medizinische Hinweise

Krankenversicherung: Staatsangehörige der EU sowie von Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz sollten bei Reisen in diese europäischen Länder die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) mitnehmen, die als Anspruchsnachweis für eine medizinische Versorgung nach den Regelungen des jeweiligen Landes gilt.

Zusätzlich ist es empfehlenswert, vor Reiseantritt eine private Auslandsreisekrankenversicherung für die Dauer des Aufenthalts abzuschließen, die weitere Leistungen wie zum Beispiel einen Ambulanz-Rettungsflug abdeckt.

Den Staatsangehörigen anderer Länder wird in jedem Fall der Abschluss einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung dringend empfohlen.

Polizeiadresse

110

Adresse Rettungsdienst

112

Adresse der Feuerwehr

112

Fremdenvekehrsamt

Deutsche Zentrale für Tourismus e.V.


Beethovenstr. 69


60325 Frankfurt / Main


Tel.: 069 / 974640


Fax.: 069 / 751903


E-Mail: info@germany.travel


Internet: www.germany.travel/de

Sonstiges

Der ACE informiert Sie tagesaktuell und korrekt. Unabhängig davon gilt: Alle Angaben ohne Gewähr.


ACE Auto Club Europa e.V.


Touristik


Schmidener Straße 227


70374 Stuttgart


Sie erreichen uns:


ACE-Info-Service 0711 5 30 33 66 77


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Internet: www.ace.de


© ACE Auto Club Europa e.V. 2023


Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung des ACE Auto Club Europa e.V.

Amtssprache
Deutsch
Amtliches Kennzeichen
D
Allgemeine Info

Hunde und Katzen benötigen den EU-Heimtierausweis sowie einen Chip oder eine Tätowierung(weitere Informationen beim Tierarzt). Für einige Hunderassen besteht ein Mitnahmeverbot. Weitere Informationen:
Internet: www.zoll.de/

Rauchverbot herrscht in öffentlichen Gebäuden, öffentliche Verkehrsmitteln, am Arbeitsplatz, sowie in Restaurants und Gaststätten. Hier sind allerdings Raucherräume erlaubt.

Normalbenzin ROZ 91
0,00
Superbenzin ROZ 95
1,65
Premium Benzin
1,65
Super Plus ROZ 98
0,00
Diesel
1,59
Premium Diesel
1,59
BIO Diesel
1,59
Reservekanister Mengenangabe
20 oder 10 Liter
Reservekanister Allgemein
<p>20 Liter aus EU-Ausland, 10 Liter aus Drittland erlaubt.</p>
Reinfuhrbestimmung Reservekanister
1
Stand Treibstoffpreise
21.11.2024

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Bei weiteren Rückfragen

ACE-Mitglieder, die Hilfe benötigen, können sich an den ACE-Euro-Notruf wenden: +49 711 530 34 35 36