ACE REISE­INFORMATIONEN

Unterwegs so sicher fühlen wie zu Hause

Wichtige Alpenquerungen in Österreich gestört:

  • Die Brennerautobahn A13 ist ab 1. Januar 2025 im Bereich der Luegbrücke vor dem Brenner in beiden Richtungen nur einspurig befahrbar. Ausführliche Informationen zu den zu erwartenden massiven Beeinträchtigungen finden sich hier: A 13 Brenner Autobahn Einspurigkeit Luegbrücke | ASFINAG
  • Der Reschenpass ist auf Grund von Bauarbeiten bis 19. Dezember gesperrt. Eine örtliche Ausweichroute führt teilweise über die Schweiz, ist jedoch nur bedingt empfehlenswert. Zwingend erforderlich ist hier auf Grund der Straßenverhältnisse Winterausrüstung, Umleitung außerdem nicht für Busse und Fahrzeuge mit Anhänger über 6,5 Länge erlaubt.
  • Zusätzlich läuft die Tunnelsanierung auf der A10 Tauernautobahn (Salzburg – Villach), dies bedeutet auch hier eine Fahrtzeitverlängerung von durchschnittlich mindestens 30 Minuten.

Länderinformationen

Währungen, Zeitverschiebung, Feiertage, Einreisebestimmungen und mehr.

Allgemeine Informationen

Kontinent
Europa
Fläche
301.336 km²
Hauptstadt
Rom
Zeitverschiebung
Mitteleuropäische Zeit
Netzspannung
220 V, 50 Hz. Mitnahme eines Adapters empfohlen.
Einwohneranzahl
60.770.000
Banken Öffnungszeit
Regional unterschiedlich. Jedoch in der Regel Mo-Fr 08.30–13.30 Uhr und 15.00–16.00 Uhr.
Klima

Italien erstreckt sich vom Brennerpass bis zur Südspitze Siziliens. Während Oberitalien noch im mitteleuropäischen Klimabereich liegt, beginnt in der Po-Ebene das gemäßigte subtropische Übergangsklima. Die Mitte und der Süden des Landes sind durch mild-feuchte Winter und trocken-heiße Sommer gekennzeichnet.

Einreise

Sie benötigen einen Reisepass oder Personalausweis oder einen maschinenlesbaren Kinderreisepass. Innerhalb des Schengen-Raums wird im Allgemeinen an der Grenze auf Personenkontrollen verzichtet.

Hinweis:

Fahrzeuge

Es genügen der nationale Führerschein und Fahrzeugschein (Zulassungsschein). Das Nationalitätskennzeichen „D“ muss am Fahrzeug angebracht bzw. im Nummernschild enthalten sein. Die Mitnahme der IVK Internationale Versicherungskarte („Grüne Versicherungskarte“) wird empfohlen.

Geschwindigkeitsbegrenzung Auto

Innerorts50

Ausserorts90

Schnellstraße110

Autobahn130

Geschwindigkeitsbegrenzung Motorrad

Innerorts50

Ausserorts90

Schnellstraße110

Autobahn130

Geschwindigkeitsbegrenzung Caravan

Innerorts50

Ausserorts70

Schnellstraße70

Autobahn80

Geschwindigkeitsbegrenzung Wohnmobil

Innerorts50

Ausserorts90

Schnellstraße110

Autobahn130

Geschwindigkeitsbegrenzung bis 3,5T (Wohnmobil)

Innerorts50

Ausserorts90

Schnellstraße110

Autobahn130

Geschwindigkeitsbegrenzung ab 3,5T (Wohnmobil)

Innerorts50

Ausserorts80

Schnellstraße80

Autobahn100

Geschwindigkeitsbegrenzung Info

Bei Niederschlag gilt auf Autobahnen für Pkw, Motorrad und Wohnmobile bis 3,5t. ein Tempolimit von 110 km/h und auf Schnellstraßen 90 km/h. Es gelten sehr hohe Bußgelder bei u.a. Geschwindigkeitsüberschreitungen (zwischen 22 und 7 Uhr um ein Drittel höhere Bußgeldbeträge als in der übrigen Zeit). Anhänger müssen am Heck ein Schild mit der Maximalgeschwindigkeit 80 km/h haben. Motorräder und Mopeds dürfen keine Anhänger ziehen. Motorräder bis 149 ccm sind auf Autobahnen verboten. Höchstgeschwindigkeit für Führerscheinneulinge (Personen unter 21 Jahren sowie Personen, die weniger als drei Jahren im Besitz ihres Führerscheins sind): 90 km/h auf Schnellstraßen, 100 km/h auf Autobahnen.

Promille
0,5
Promille Info

Führerscheinneulinge (Führerscheinbesitz nicht länger als drei Jahre) sowie Fahrende unter 21 Jahren 0,0 ‰

Bussgeld

Alkohol am Steuer: ab 500 Euro


Rotlichtverstoß: ab 160 Euro (tagsüber)


Überholverstoß: ab 80 Euro


Parkverstoß: ab 40 Euro


Telefonieren am Steuer: ab 150 Euro


Warnweste nicht angelegt: ab 36 Euro


Fahren ohne Licht: ab 35 Euro


20 km/h zu schnell: ab 170 Euro


Über 50 km/h zu schnell: ab 500 Euro

Verkehr
  • Pkw müssen tagsüber auf allen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften das Abblendlicht einschalten, alternativ auch Tagfahrlicht erlaubt. Bei Nichtbeachtung riskiert man ein hohes Bußgeld.
  • Unerlaubter Spurwechsel und Wenden im Mautbereich oder auf Autobahnauf- und -abfahrten wird mit hohem Bußgeld, sogar mit Fahrverbot, geahndet.
  • Auf Autobahnen ist privates Abschleppen verboten.
  • Auf Bergstraßen haben bergauffahrende Fahrzeuge grundsätzlich Vorfahrt, außer eine Ausweichbucht ist vorhanden. Linienbusse haben immer Vorfahrt.
  • Telefonieren am Steuer ist nur unter Verwendung einer Freisprecheinrichtung erlaubt.
  • Radarwarngeräte sind verboten, Dashcams erlaubt, wenn regelmäßige Löschung erfolgt.
  • Warnweste: Das Mitführen von je einer fluoreszierenden Warnweste pro Insasse ist vorgeschrieben. Sie muss im Falle eines Unfalls oder einer Panne getragen werden, wenn das Fahrzeug verlassen wird (z.B. zur Absicherung der Unfallstelle).
  • Winterausrüstung: Schneeketten sind erlaubt, die Kettenpflicht wird durch entsprechende Verkehrsschilder angezeigt, Tempolimit: 50 km/h. Für einzelne Städte und Regionen durch entsprechende Beschilderung auch kurzfristig Winterreifenpflicht möglich. In Südtirol generelle Winterreifenpflicht vom 15.11. bis 15.04. und gilt auch auf der Brennerautobahn (A22). In Südtirol dürfen außerdem Krafträder bei einsetzendem Schneefall oder winterlichen Witterungsbedingungen nicht mehr bewegt werden. Im Aostatal gilt vom 15.10. bis 15.04. Winterreifenpflicht. In der Toskana gilt auf der Strecke Bologna nach Arezzo (A1) vom 01.11. bis 15.04. Winterreifenpflicht. Auf der Strecke Florenz nach Pisa (A11) vom 15.11. bis 15.04.
  • Transporte: Alle nach hinten über Ihr Fahrzeug hinausragenden Dachlasten und Heckladungen müssen durch eine 50x50 cm große Warntafel aus Metall mit weiß-roten Diagonalstreifen (komplett reflektierend) kenntlich gemacht
    werden. Nimmt die Ladung die gesamte Breite des Fahrzeuges ein, sind zwei Warntafeln vorgeschrieben, anzubringen jeweils am rechten und linken Ende. Die Ladung darf jeweils bis zu 30 cm über die Begrenzungsleuchten
    hinausragen, dies gilt jedoch nicht für schwer erkennbare Ladung (Stangen, Platten usw.).
  • Bedeutung der verschiedenfarbigen Bordsteinkanten:
    - Weiß: Hier kann gratis geparkt werden
    - Blau: Gebührenpflichtiges Parken
    - Schwarz-gelb: Hier gilt Parkverbot
    - Gelb: Parkfläche ist reserviert für Autobusse, Taxis etc.
    - Grün: In manchen Städten gibt es ausgewiesene grüne Parkflächen: Hier bestehen zeitlich begrenzte Parkverbote
  • Verhalten im Kreisverkehr
    Sofern nichts anderes ausdrücklich durch Verkehrszeichen geregelt ist, gilt im Kreisverkehr (Rotatoria), dass die in den Kreisverkehr einfahrenden Fahrzeuge Vorfahrt vor den sich bereits im Kreisverkehr befindlichen Fahrzeugen haben (Rechts-vor-Links-Regel). Diese Grundsätze werden jedoch in der Praxis nicht immer beachtet, so dass am und im Kreisverkehr in Italien erhöhte Vorsicht angezeigt ist.
Verkehr 2

Winterreifenverbot in Italien

In Italien dürfen gemäß des Rundschreibens Nr. 1049 des italienischen Transportministeriums vom 17. Januar 2014 Winterreifen (auch Ganzjahresreifen mit der Kennzeichnung M+S) in den Sommermonaten zwischen einschließlich dem 16. Mai und dem 14. Oktober nicht mehr gefahren werden, wenn die montierten Reifen einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex aufweisen, als in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Kfz-Schein) ausgewiesen. Diese Regelung gilt unabhängig von der in Italien geltenden allgemeinen Geschwindigkeitsbeschränkung, nach der auf Autobahnen Pkw nicht schneller als 130 km/h und Wohnwagengespanne maximal 80 km/h fahren dürfen.

Wenn Sie vom 16. Mai bis 14. Oktober in Italien mit Reifen unterwegs sein wollen, die eine M+S-Kennzeichnung tragen, dann achten Sie darauf, dass der Geschwindigkeitsindex des Reifens mindestens dem in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Kfz-Schein) eingetragenen Index entspricht. Dies gilt für Reifen mit einem Geschwindigkeitsindex größer oder gleich „Q“.

Der Geschwindigkeitsindex gibt bei Reifen die maximal erlaubte Fahrgeschwindigkeit an und wird in der Reifenbezeichnung durch das letzte Zeichen dargestellt.

Beispiel: 195/65 R 15 91 H. Die Reifenbezeichnung finden Sie auf der Reifenflanke sowie in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ab 1.10.2005) unter den Ziffern 15.1., 15.2. und 15.3. Im alten Kfz-Schein (bis 30.9.2005) ist die Reifenbezeichnung unter den Ziffern 20 bis 23 aufgeführt.

Relevanter Geschwindigkeitsindex:

Q bis 160 km/h

R bis 170 km/h

S bis 180 km/h

T bis 190 km/h

U bis 200 km/h

H bis 210 km/h

V bis 240 km/h

W bis 270 km/h

Y bis 300 km/h

VR > 210 km/h

ZR > 240 km/h

Italien hat sein Straßenverkehrsgesetz (Codice della Strada) geändert. Die umfangreichen und teilweise sehr unterschiedlichen Regelungen können in diesem Rahmen nicht dargestellt werden.

Ebenso bestehen für Großstädte (neben der oben erwähnten für Mailand) unterschiedliche Fahrbeschränkungen. Bitte informieren Sie sich vor Abfahrt auf der Internetseite des italienischen Fremdenverkehrsamtes: www.enit-italia.de

Camping

CCI-Card (Camping Card International)

Für ACE-Mitglieder 12 € je Jahr für Dauerbezieher, 16 € für Jahresbezieher.

Bestellung über ACE-Info-Service.

Camping Allgemein

Camper – Informationen: Wohnmobile und Wohnwagen bis 12 m Länge (Gespanne bis 18,75 m Länge) können ungehindert einreisen. In Italien darf man auf Autobahnparkplätzen eine Nacht verbringen, Zelten hingegen ist verboten. Die Füße des Wohnwagens dürfen nicht ausgefahren werden. Auch an anderen Straßen ist das Übernachten gestattet, solange es nicht gegen eine örtliche Verordnung verstößt.

Zoll Einfuhr

Es bestehen keine Beschränkungen. Im EU-Mitgliedstaat eingekaufte, bereits versteuerte, Waren können von Privatpersonen problemlos mitgeführt werden, wenn sie ausschließlich für den Eigenbedarf, d.h. nicht für gewerbliche Zwecke erworben wurden.

Für folgende Waren gilt als Richtmenge:

800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren oder 1.000 g Rauchtabak. 10 l Spirituosen, 20 l sog. Zwischenerzeugnisse (Campari, Port, Madeira, Sherry), 90 l Wein (davon höchstens 60 l Schaumwein), 110 l Bier.

Geld / Devisen

Geld/Währung: Euro


Kreditkarten: Diners Club, MasterCard, Visa und alle gängigen internationale Kreditkarten werden angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Geldautomaten: Bargeldabhebungen mit Girocard (Maestro oder V Pay) und Kreditkarten flächendeckend möglich.


Devisenbestimmungen: Es gibt keine Beschränkungen. Bei Ein- und Ausfuhr von mehr als 10.000 € besteht Deklarationspflicht.

Telefonieren nach D
0049 + Ortsvorwahl (ohne Null) + Teilnehmernummer
Telefonieren von D
0039 + Ortsvorwahl (mit Null) + Teilnehmernummer
Medizinische Hinweise

Deutsche Reisende sollten sich vor der Reise eine Europäische Krankenversicherungskarte bei der gesetzlichen Krankenkasse besorgen. Im Allgemeinen muss man einen Teil der Arzneimittelkosten selbst tragen.

Der ACE empfiehlt den Abschluss der ACE Auslandsreise-Krankenversicherung.

Bestellung über ACE-Info-Service.

Unfall

Unfälle
Die Polizei nimmt nur Unfälle mit Personenschaden und mit größerem Sachschaden auf. Das Protokoll ist nicht allgemein zugänglich, selbst für Anwälte nicht. Deshalb sollten Sie in jedem Fall selbst alle Angaben des Unfallgegners notieren bzw. einen Europäischen Unfallbericht ausfüllen. Wer in Italien in einen Unfall verwickelt wird, sollte den Schaden der betreffenden italienischen Versicherung oder dem nationalen Versicherungsbüro in Rom melden. Bei einem Unfall oder Totalschaden informieren Sie bitte den ACE-Euro-Notruf. Für eventuelle Fahrzeugrückholung ist ein Original-Unfallprotokoll beim Fahrzeug zu hinterlegen!


Pannenhilfe

Bitte informieren Sie den ACE-Euro-Notruf.
 

Polizeiadresse

112 / 112

Adresse Rettungsdienst

118 / 112

Adresse der Feuerwehr

115 / 112

Botschaft

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland


Via San Martino della Battaglia 4


00185 Rom


Tel.: +39 06 49 21 31


Fax: +39 06 44 52 672


E-Mail: info@rom.diplo.de


Internet: www.rom.diplo.de


Italienische Botschaft


Hiroshimastr. 1


10785 Berlin


Tel.: 030 25 44 00


Fax: 030 25 44 016


E-Mail: segreteria.berlino@esteri.it


Internet: www.ambberlino.esteri.it

Fremdenvekehrsamt

Italienische Zentrale für Tourismus (ENIT)


Barckhausstr. 10


60325 Frankfurt/M.


Tel.: 069 237434


Fax: 069 232894


E-Mail: frankfurt@enit.it


Internet: www.enit.de


EASY ITALIA Servicenummer

Ab sofort steht Urlaubern in Italien eine neue

Servicenummer zu Verfügung. Dort erhält man zum

Ortstarif Reisetipps, Auskünfte, Hilfe bei medizinischer

Versorgung und Hilfe bei Problemen. Dieser Service

wird auch in deutscher Sprache angeboten.

Die Hotline erreichen Sie jeden Tag zwischen

09:00 – 22:00 Uhr unter folgender Telefonnummer:

Tel.: 039 039 039

Sonstiges

Der ACE informiert Sie tagesaktuell und korrekt. Unabhängig davon gilt: Alle Angaben ohne Gewähr.


ACE Auto Club Europa e.V.


Touristik


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70374 Stuttgart


Sie erreichen uns:


ACE-Info-Service 0711 5 30 33 66 77


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Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung des ACE Auto Club Europa e.V.

Amtssprache
Italienisch
Amtliches Kennzeichen
I
Allgemeine Info

Aktuelle Informationen über die politische Situation in Ihrem Urlaubsland erhalten Sie beim Auswärtigen Amt in Berlin. Tel.: 030 18 17 0, Fax: 030 18 17 34 02. Internet: www.auswaertiges-amt.de

Hunde und Katzen benötigen den EU-Heimtierausweis sowie einen Chip oder eine Tätowierung (weitere Informationen beim Tierarzt). Haustiere müssen beim Transport so gesichert sein, dass sie den Fahrer zu keiner Zeit behindern oder gefährden können. Für Hunde gilt Leinen- und Maulkorbpflicht.

Rauchverbot

Es besteht Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln, sowie in allen Restaurants, Cafés und Bars. Im PKW ist das Rauchen verboten, wenn Schwangere oder Minderjährige mit an Bord sind.

Normalbenzin ROZ 91
0,00
Superbenzin ROZ 95
1,76
Premium Benzin
1,76
Super Plus ROZ 98
0,00
Diesel
1,66
Premium Diesel
1,66
BIO Diesel
1,66
Stand Treibstoffpreise
05.12.2024

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Bei weiteren Rückfragen

ACE-Mitglieder, die Hilfe benötigen, können sich an den ACE-Euro-Notruf wenden: +49 711 530 34 35 36