Wichtige Alpenquerungen in Österreich gestört:
- Die Brennerautobahn A13 ist ab 1. Januar 2025 im Bereich der Luegbrücke vor dem Brenner in beiden Richtungen nur einspurig befahrbar. Ausführliche Informationen zu den zu erwartenden massiven Beeinträchtigungen finden sich hier: A 13 Brenner Autobahn Einspurigkeit Luegbrücke | ASFINAG
- Der Reschenpass ist auf Grund von Bauarbeiten bis 19. Dezember gesperrt. Eine örtliche Ausweichroute führt teilweise über die Schweiz, ist jedoch nur bedingt empfehlenswert. Zwingend erforderlich ist hier auf Grund der Straßenverhältnisse Winterausrüstung, Umleitung außerdem nicht für Busse und Fahrzeuge mit Anhänger über 6,5 Länge erlaubt.
- Zusätzlich läuft die Tunnelsanierung auf der A10 Tauernautobahn (Salzburg – Villach), dies bedeutet auch hier eine Fahrtzeitverlängerung von durchschnittlich mindestens 30 Minuten.
Länderinformationen
Währungen, Zeitverschiebung, Feiertage, Einreisebestimmungen und mehr.
Kroatien
Allgemeine Informationen
- Kontinent
- Europa
- Fläche
- 56.492 km²
- Hauptstadt
- Zagreb
- Zeitverschiebung
- Mitteleuropäische Zeit (MEZ) mit europäischer Sommerzeit.
- Netzspannung
- 220 V, 50 Hz.
- Einwohneranzahl
- 3.899.000
- Banken Öffnungszeit
- Mo-Fr 08.00-19.00 Uhr. Sa 08.00-13.00 Uhr.
- Klima
Kontinentalklima im Norden, Mittelmeerklima an der Adriaküste.
- Einreise
Sie benötigen einen gültigen Reisepass oder Personalausweis oder Kinderreisepass. Ebenfalls anerkannt wird der vorläufige Reisepass oder vorläufige Personalausweis. Die Reisedokumente müssen jeweils für die Dauer des Aufenthaltes gültig sein. Innerhalb des Schengen-Raums wird im Allgemeinen an der Grenze auf Personenkontrollen verzichtet.
- Fahrzeuge
Es genügen der nationale Führerschein und Fahrzeugschein. (Zulassungsschein). Das Nationalitätskennzeichen „D“ muss am Fahrzeug angebracht oder im Nummernschild (blaues EU-Kennzeichenschild) enthalten sein. Die Mitnahme der „Grünen Versicherungskarte“ wird empfohlen.
- Geschwindigkeitsbegrenzung Auto
Innerorts50
Ausserorts90
Schnellstraße110
Autobahn130
- Geschwindigkeitsbegrenzung Motorrad
Innerorts50
Ausserorts90
Schnellstraße110
Autobahn130
- Geschwindigkeitsbegrenzung Caravan
Innerorts50
Ausserorts80
Schnellstraße80
Autobahn90
- Geschwindigkeitsbegrenzung bis 3,5T (Wohnmobil)
Innerorts50
Ausserorts90
Schnellstraße90
Autobahn130
- Geschwindigkeitsbegrenzung ab 3,5T (Wohnmobil)
Innerorts50
Ausserorts80
Schnellstraße80
Autobahn90
- Geschwindigkeitsbegrenzung Info
Für Fahrer unter 25 Jahren gelten folgende Höchstgeschwindigkeiten:
Autobahnen 120 km/h (110 km/h für leichte Wohnmobile), Schnellstraßen 100 km/h, außerorts 80km/h.
- Promille
- 0,5 %
- Promille Info
(gilt auch für Radfahrer). Für Fahrer unter 25 Jahren und Berufskraftfahrer sowie Fahrzeuge über 3,5 t gilt eine Promillegrenze von 0,0!
- Bussgeld
Alkohol am Steuer: ab 90 Euro
Rotlichtverstoß: ab 260 Euro
Überholverstoß: 90 Euro
Parkverstoß: ab 40 Euro
Telefonieren am Steuer: ab 65 Euro
Warnweste nicht angelegt: wird nicht bestraft
Fahren ohne Licht: ca. 40 Euro
20 km/h zu schnell: ab 75 Euro
Über 50 km/h zu schnell: ab 400 Euro- Verkehr
- Fahrzeuge müssen in der Zeit von Oktober bis März auch tagsüber mit Abblendlicht fahren. (bei ausreichenden Sichtverhältnissen ist auch alternativ Tagfahrlicht erlaubt)
- Für Babys und Kleinkinder sind Kindersitze vorgeschrieben. Kinder unter 12 Jahren müssen auf den Rücksitz .Kinder unter 3 Jahren dürfen auf dem Vordersitz nur bei deaktiviertem Airbag und nach hinten gerichtetem Kindersitz mitfahren.
- Schul- oder Kinderbusse dürfen während dem Ein- und Ausstieg nicht überholt werden.
- Während des gesamten Überholvorganges muss geblinkt werden, überholen von Kolonnen mit mehr als drei Fahrzeugen ist verboten.
- Es sollte ein Satz Glühlampen als Reserve mitgeführt werden (gilt nicht für LED und Xenonscheinwerfer).
- Gespannfahrer müssen 2 Warndreiecke mitführen.
- Abschleppen durch private Pkw ist verboten.
- Alle Personen, die nach einer Fahrzeugpanne oder einem Unfall auf Autobahnen oder Schnellstraßen das Fahrzeug verlassen, müssen eine Warnweste tragen.
- Unfälle: Immer die Polizei rufen und eine Bestätigung ausstellen lassen. Die Schadensfeststellung ist für die Ausreise zwingend erforderlich.
- Sicherheitsgurt/Sturzhelm: Verwendungspflicht.
- Winterausrüstung: Schneeketten sind erlaubt, in den Gebieten von Lika und Gorski Kotar sind diese vorgeschrieben. Es besteht keine generelle Winterreifenpflicht, diese kann aber bei schlechten Witterungsbedingungen durch eine entsprechende Beschilderung vorgeschrieben werden. Auf gekennzeichneten Streckenabschnitten und Straßen (z.B. in den Regionen Gorski Kotar oder Lika) zwischen dem 15. November und 15. April generelle Winterreifenpflicht. Mindestprofiltiefe 4 mm.
- Das Mitführen von Reservekanister ist verboten.
- Autobahnen sind teilweise gebührenpflichtig.
- Camping
Die Einreise mit Wohnmobilen und Caravan-Gespannen ist ungehindert erlaubt. Gespanne, die breiter sind als 2,50 m, länger als 18 m oder höher als 4 m, dürfen in Kroatien nur mit Sondergenehmigung fahren. Campern wird geraten, eine dreifache Liste über das wichtigste im Caravan bzw. Wohnmobil befindliche Inventar mitzuführen und diese bei der Einreise vom Zoll bescheinigen zu lassen, um eine reibungslose Wiederausreise zu sichern. Freies Campen ist in Kroatien nicht erlaubt.
CCI-Card (Camping Card International)
Für ACE-Mitglieder 12 € je Jahr für Dauerbezieher, 16 € für Jahresbezieher.
Bestellung über ACE-Info-Service.
- Zoll Einfuhr
Es bestehen keine Beschränkungen. Im EU-Mitgliedstaat eingekaufte, bereits versteuerte Waren können von Privatpersonen problemlos mitgeführt werden, wenn sie ausschließlich für den Eigenbedarf, d.h. nicht für gewerbliche Zwecke erworben wurden.
Für folgende Waren gilt als Richtmenge:
800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren oder 1000 g Rauchtabak. 10 l Spirituosen, 20 l sog. Zwischenerzeugnisse (Campari, Port, Madeira, Sherry), 90 l Wein (davon höchstens 60 l Schaumwein), 110 l Bier.
- Geld / Devisen
Geld/Währung: Euro.
Hinweis: Seit 1. Januar 2023 ist der Euro offizielle Landeswährung. Umtausch vorhandener Kuna nur noch im Land selbst bei Kroatischen Banken möglich. Offizieller Kurs: 1 Euro entspricht 7,53450 Kuna.
Kreditkarten: Diners Club, MasterCard, Visa und alle gängigen internationale Kreditkarten werden angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Geldautomnaten sind flächendeckend vorhanden und können zur Bargeldabhebung mit allen Kreditkarten und Girocard (Maestro oder V PAY) genutzt werden.
Devisenbestimmungen: Die Einfuhr- und Ausfuhr der Landeswährung sowie von Fremdwährungen ist unbegrenzt. Deklaration jeweils ab 10.000 € oder entsprechender Gegenwert.
- Telefonieren nach D
- 00 49 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer.
- Telefonieren von D
- 00385 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer.
- Medizinische Hinweise
Reisende sollten sich vor der Reise eine Europäische Krankenversicherungskarte bei der gesetzlichen Krankenkasse besorgen. Damit haben sie Anrecht auf eine kostenlose medizinische Grundversorgung. Zusätzlich ist es empfehlenswert, vor Reiseantritt eine private Auslandsreise-Krankenversicherung für die Dauer des Aufenthalts abzuschließen.
Der ACE empfiehlt den Abschluss der ACE Auslandsreise-Krankenversicherung.
Bestellung über ACE-Info-Service.
- Unfall
Die Polizei nimmt Unfälle mit Personenschaden und mit Sachschaden auf. Sie sollten sich in jedem Fall selbst alle Angaben des Unfallgegners notieren bzw. einen Europäischen Unfallbericht ausfüllen. Bei einem Unfall oder Totalschaden informieren Sie bitte den ACE Euro-Notruf.
Für eventuelle Fahrzeugrückholung ist ein Original-Unfallprotokoll beim Fahrzeug zu hinterlegen!- Polizeiadresse
112 / 92
- Adresse Rettungsdienst
112 / 94
- Adresse der Feuerwehr
112 / 93
- Adresse Freitext
Hunde und Katzen benötigen einen EU-Heimtierausweis sowie einen Chip oder eine Tätowierung (weitere Informationen beim Tierarzt).
In öffentlichen Gebäuden, öffentlichen Verkehrsmitteln, am Arbeitsplatz sowie in Restaurants besteht Rauchverbot. Aber auch an öffentlichen Orten wie Stadien oder auf Konzerten ist das Rauchen verboten.
- Botschaft
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Veleposlanstvo Savezne Republike Njemačke
Ulica Grada Vukovara 64
HR-10000 Zagreb
Tel: 003851 63 00 10 0
Fax: 003851 61 55 53 6
E-Mail: info@zagreb.diplo.de
Internet: https://zagreb.diplo.de/hr-de
Botschaft der Republik Kroatien
Ahornstr. 4
10787 Berlin
Tel: 030 2191 5514
Fax: 030 2362 8965
E-Mail: berlin@mvep.hr
Internet: https://mvep.gov.hr/de/de- Fremdenvekehrsamt
Kroatische Zentrale für Tourismus
Stephanstr. 13
60313 Frankfurt/M.
Tel: 069 23 85 35 0
Fax: 069 23 85 35 20
E-Mail: info@visitkroatien.de
Internet: www.croatia.hr/de-de- Sonstiges
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Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung des ACE Auto Club Europa e.V.- Amtssprache
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- Allgemeine Info
Aktuelle Informationen über die politische Situation in Ihrem Urlaubsland erhalten Sie beim Auswärtigen Amt in Berlin.
Tel.: 030 18 17 0
Fax: 030 18 17 34 02
Internet: www.auswaertiges-amt.deIn einzelnen Landesteilen besteht weiterhin Gefahr durch Landminen. Vor allem in den Gebieten:
Ostslawien (Im Grenzraum zu Serbien und Montenegro, an der Grenze zu Ungarn, insbesondere die Gebiete Vukovar und Vinkovci). Westslawien (Gebiet Daruvar, Pakrac und Virovitica). Das westliche und südwestliche Gebiet zu Bosnien-Herzegowina (Gebiet Sisak und Karlovag, östlich Ogulin, Otocac, Gospic, sowie südlich und östlich von Drniš). Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.hcr.hr
Rauchverbot: In Gaststätten, Hotels und öffentlichen Einrichtungen. Bei Nichtbeachtung wird eine Geldstrafe von 1.000 Kuna (ca. 120 Euro) fällig.
- Aktuelle Meldungen
Kroatien ist Mitglied der Europäischen Union und seit dem 1. Januar 2023 auch Mitgliedstaat des Schengen-Abkommens und der Euro-Zone.
- Normalbenzin ROZ 91
- 0,00
- Superbenzin ROZ 95
- 1,53
- Premium Benzin
- 1,53
- Super Plus ROZ 98
- 0,00
- Diesel
- 1,55
- Premium Diesel
- 1,55
- BIO Diesel
- 1,55
- Stand Treibstoffpreise
- 18.12.2024
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