ACE REISE­INFORMATIONEN

Unterwegs so sicher fühlen wie zu Hause

Wichtige Alpenquerungen in Österreich gestört:

  • Die Brennerautobahn A13 ist ab 1. Januar 2025 im Bereich der Luegbrücke vor dem Brenner in beiden Richtungen nur einspurig befahrbar. Ausführliche Informationen zu den zu erwartenden massiven Beeinträchtigungen finden sich hier: A 13 Brenner Autobahn Einspurigkeit Luegbrücke | ASFINAG
  • Der Reschenpass ist auf Grund von Bauarbeiten bis 19. Dezember gesperrt. Eine örtliche Ausweichroute führt teilweise über die Schweiz, ist jedoch nur bedingt empfehlenswert. Zwingend erforderlich ist hier auf Grund der Straßenverhältnisse Winterausrüstung, Umleitung außerdem nicht für Busse und Fahrzeuge mit Anhänger über 6,5 Länge erlaubt.
  • Zusätzlich läuft die Tunnelsanierung auf der A10 Tauernautobahn (Salzburg – Villach), dies bedeutet auch hier eine Fahrtzeitverlängerung von durchschnittlich mindestens 30 Minuten.

Länderinformationen

Währungen, Zeitverschiebung, Feiertage, Einreisebestimmungen und mehr.

Allgemeine Informationen

Kontinent
Europa
Fläche
56.492 km²
Hauptstadt
Zagreb
Zeitverschiebung
Mitteleuropäische Zeit (MEZ) mit europäischer Sommerzeit.
Netzspannung
220 V, 50 Hz.
Einwohneranzahl
3.899.000
Banken Öffnungszeit
Mo-Fr 08.00-19.00 Uhr. Sa 08.00-13.00 Uhr.
Klima

Kontinentalklima im Norden, Mittelmeerklima an der Adriaküste.

Einreise

Sie benötigen einen gültigen Reisepass oder Personalausweis oder Kinderreisepass. Ebenfalls anerkannt wird der vorläufige Reisepass oder vorläufige Personalausweis. Die Reisedokumente müssen jeweils für die Dauer des Aufenthaltes gültig sein. Innerhalb des Schengen-Raums wird im Allgemeinen an der Grenze auf Personenkontrollen verzichtet.

Fahrzeuge

Es genügen der nationale Führerschein und Fahrzeugschein. (Zulassungsschein). Das Nationalitätskennzeichen „D“ muss am Fahrzeug angebracht oder im Nummernschild (blaues EU-Kennzeichenschild) enthalten sein. Die Mitnahme der „Grünen Versicherungskarte“ wird empfohlen.

Geschwindigkeitsbegrenzung Auto

Innerorts50

Ausserorts90

Schnellstraße110

Autobahn130

Geschwindigkeitsbegrenzung Motorrad

Innerorts50

Ausserorts90

Schnellstraße110

Autobahn130

Geschwindigkeitsbegrenzung Caravan

Innerorts50

Ausserorts80

Schnellstraße80

Autobahn90

Geschwindigkeitsbegrenzung bis 3,5T (Wohnmobil)

Innerorts50

Ausserorts90

Schnellstraße90

Autobahn130

Geschwindigkeitsbegrenzung ab 3,5T (Wohnmobil)

Innerorts50

Ausserorts80

Schnellstraße80

Autobahn90

Geschwindigkeitsbegrenzung Info

Für Fahrer unter 25 Jahren gelten folgende Höchstgeschwindigkeiten:

Autobahnen 120 km/h (110 km/h für leichte Wohnmobile), Schnellstraßen 100 km/h, außerorts 80km/h.

Promille
0,5 %
Promille Info

(gilt auch für Radfahrer). Für Fahrer unter 25 Jahren und Berufskraftfahrer sowie Fahrzeuge über 3,5 t gilt eine Promillegrenze von 0,0!

Bussgeld

Alkohol am Steuer: ab 90 Euro


Rotlichtverstoß: ab 260 Euro


Überholverstoß: 90 Euro


Parkverstoß: ab 40 Euro


Telefonieren am Steuer: ab 65 Euro


Warnweste nicht angelegt: wird nicht bestraft


Fahren ohne Licht: ca. 40 Euro


20 km/h zu schnell: ab 75 Euro


Über 50 km/h zu schnell: ab 400 Euro

Verkehr
  • Fahrzeuge müssen in der Zeit von Oktober bis März auch tagsüber mit Abblendlicht fahren. (bei ausreichenden Sichtverhältnissen ist auch alternativ Tagfahrlicht erlaubt)
  • Für Babys und Kleinkinder sind Kindersitze vorgeschrieben. Kinder unter 12 Jahren müssen auf den Rücksitz .Kinder unter 3 Jahren dürfen auf dem Vordersitz nur bei deaktiviertem Airbag und nach hinten gerichtetem Kindersitz mitfahren.
  • Schul- oder Kinderbusse dürfen während dem Ein- und Ausstieg nicht überholt werden.
  • Während des gesamten Überholvorganges muss geblinkt werden, überholen von Kolonnen mit mehr als drei Fahrzeugen ist verboten.
  • Es sollte ein Satz Glühlampen als Reserve mitgeführt werden (gilt nicht für LED und Xenonscheinwerfer).
  • Gespannfahrer müssen 2 Warndreiecke mitführen.
  • Abschleppen durch private Pkw ist verboten.
  • Alle Personen, die nach einer Fahrzeugpanne oder einem Unfall auf Autobahnen oder Schnellstraßen das Fahrzeug verlassen, müssen eine Warnweste tragen.
  • Unfälle: Immer die Polizei rufen und eine Bestätigung ausstellen lassen. Die Schadensfeststellung ist für die Ausreise zwingend erforderlich.
  • Sicherheitsgurt/Sturzhelm: Verwendungspflicht.
  • Winterausrüstung: Schneeketten sind erlaubt, in den Gebieten von Lika und Gorski Kotar sind diese vorgeschrieben. Es besteht keine generelle Winterreifenpflicht, diese kann aber bei schlechten Witterungsbedingungen durch eine entsprechende Beschilderung vorgeschrieben werden. Auf gekennzeichneten Streckenabschnitten und Straßen (z.B. in den Regionen Gorski Kotar oder Lika) zwischen dem 15. November und 15. April generelle Winterreifenpflicht. Mindestprofiltiefe 4 mm.
  • Das Mitführen von Reservekanister ist verboten.
  • Autobahnen sind teilweise gebührenpflichtig.
Camping

Die Einreise mit Wohnmobilen und Caravan-Gespannen ist ungehindert erlaubt. Gespanne, die breiter sind als 2,50 m, länger als 18 m oder höher als 4 m, dürfen in Kroatien nur mit Sondergenehmigung fahren. Campern wird geraten, eine dreifache Liste über das wichtigste im Caravan bzw. Wohnmobil befindliche Inventar mitzuführen und diese bei der Einreise vom Zoll bescheinigen zu lassen, um eine reibungslose Wiederausreise zu sichern. Freies Campen ist in Kroatien nicht erlaubt.

CCI-Card (Camping Card International)

Für ACE-Mitglieder 12 € je Jahr für Dauerbezieher, 16 € für Jahresbezieher.

Bestellung über ACE-Info-Service.

Zoll Einfuhr

Es bestehen keine Beschränkungen. Im EU-Mitgliedstaat eingekaufte, bereits versteuerte Waren können von Privatpersonen problemlos mitgeführt werden, wenn sie ausschließlich für den Eigenbedarf, d.h. nicht für gewerbliche Zwecke erworben wurden.

Für folgende Waren gilt als Richtmenge:

800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren oder 1000 g Rauchtabak. 10 l Spirituosen, 20 l sog. Zwischenerzeugnisse (Campari, Port, Madeira, Sherry), 90 l Wein (davon höchstens 60 l Schaumwein), 110 l Bier.

Geld / Devisen

Geld/Währung: Euro.

Hinweis: Seit 1. Januar 2023 ist der Euro offizielle Landeswährung. Umtausch vorhandener Kuna nur noch im Land selbst bei Kroatischen Banken möglich. Offizieller Kurs: 1 Euro entspricht 7,53450 Kuna.

Kreditkarten: Diners Club, MasterCard, Visa und alle gängigen internationale Kreditkarten werden angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

Geldautomnaten sind flächendeckend vorhanden und können zur Bargeldabhebung mit allen Kreditkarten und Girocard (Maestro oder V PAY) genutzt werden.

Devisenbestimmungen: Die Einfuhr- und Ausfuhr der Landeswährung sowie von Fremdwährungen ist unbegrenzt. Deklaration jeweils ab 10.000 € oder entsprechender Gegenwert.

Telefonieren nach D
00 49 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer.
Telefonieren von D
00385 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer.
Medizinische Hinweise

Reisende sollten sich vor der Reise eine Europäische Krankenversicherungskarte bei der gesetzlichen Krankenkasse besorgen. Damit haben sie Anrecht auf eine kostenlose medizinische Grundversorgung. Zusätzlich ist es empfehlenswert, vor Reiseantritt eine private Auslandsreise-Krankenversicherung für die Dauer des Aufenthalts abzuschließen.

Der ACE empfiehlt den Abschluss der ACE Auslandsreise-Krankenversicherung.

Bestellung über ACE-Info-Service.

Unfall

Die Polizei nimmt Unfälle mit Personenschaden und mit Sachschaden auf. Sie sollten sich in jedem Fall selbst alle Angaben des Unfallgegners notieren bzw. einen Europäischen Unfallbericht ausfüllen. Bei einem Unfall oder Totalschaden informieren Sie bitte den ACE Euro-Notruf.
Für eventuelle Fahrzeugrückholung ist ein Original-Unfallprotokoll beim Fahrzeug zu hinterlegen!

Polizeiadresse

112 / 92

Adresse Rettungsdienst

112 / 94

Adresse der Feuerwehr

112 / 93

Adresse Freitext

Hunde und Katzen benötigen einen EU-Heimtierausweis sowie einen Chip oder eine Tätowierung (weitere Informationen beim Tierarzt).

In öffentlichen Gebäuden, öffentlichen Verkehrsmitteln, am Arbeitsplatz sowie in Restaurants besteht Rauchverbot. Aber auch an öffentlichen Orten wie Stadien oder auf Konzerten ist das Rauchen verboten.

Botschaft

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

Veleposlanstvo Savezne Republike Njemačke 


Ulica Grada Vukovara 64


HR-10000 Zagreb


Tel: 003851 63 00 10 0


Fax: 003851 61 55 53 6


E-Mail: info@zagreb.diplo.de


Internet: https://zagreb.diplo.de/hr-de


Botschaft der Republik Kroatien


Ahornstr. 4


10787 Berlin


Tel: 030 2191 5514


Fax: 030 2362 8965


E-Mail: berlin@mvep.hr


Internet: https://mvep.gov.hr/de/de 

Fremdenvekehrsamt

Kroatische Zentrale für Tourismus


Stephanstr. 13


60313 Frankfurt/M.


Tel: 069 23 85 35 0


Fax: 069 23 85 35 20


E-Mail: info@visitkroatien.de


Internet: www.croatia.hr/de-de 

Sonstiges

Der ACE informiert Sie tagesaktuell und korrekt. Unabhängig davon gilt: Alle Angaben ohne Gewähr.


ACE Auto Club Europa e.V.


Touristik


Schmidener Straße 227


70374 Stuttgart


Sie erreichen uns:


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© ACE Auto Club Europa e.V. 2023


Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung des ACE Auto Club Europa e.V.

Amtssprache
kroatisch
Amtliches Kennzeichen
HR
Allgemeine Info

Aktuelle Informationen über die politische Situation in Ihrem Urlaubsland erhalten Sie beim Auswärtigen Amt in Berlin.
Tel.: 030 18 17 0
Fax: 030 18 17 34 02
Internet: www.auswaertiges-amt.de

In einzelnen Landesteilen besteht weiterhin Gefahr durch Landminen. Vor allem in den Gebieten:

Ostslawien (Im Grenzraum zu Serbien und Montenegro, an der Grenze zu Ungarn, insbesondere die Gebiete Vukovar und Vinkovci). Westslawien (Gebiet Daruvar, Pakrac und Virovitica). Das westliche und südwestliche Gebiet zu Bosnien-Herzegowina (Gebiet Sisak und Karlovag, östlich Ogulin, Otocac, Gospic, sowie südlich und östlich von Drniš). Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.hcr.hr

Rauchverbot: In Gaststätten, Hotels und öffentlichen Einrichtungen. Bei Nichtbeachtung wird eine Geldstrafe von 1.000 Kuna (ca. 120 Euro) fällig.

Aktuelle Meldungen

Kroatien ist Mitglied der Europäischen Union und seit dem 1. Januar 2023 auch Mitgliedstaat des Schengen-Abkommens und der Euro-Zone.

Normalbenzin ROZ 91
0,00
Superbenzin ROZ 95
1,53
Premium Benzin
1,53
Super Plus ROZ 98
0,00
Diesel
1,55
Premium Diesel
1,55
BIO Diesel
1,55
Stand Treibstoffpreise
18.12.2024

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Bei weiteren Rückfragen

ACE-Mitglieder, die Hilfe benötigen, können sich an den ACE-Euro-Notruf wenden: +49 711 530 34 35 36