Wichtige Alpenquerungen in Österreich gestört:
- Die Brennerautobahn A13 ist ab 1. Januar 2025 im Bereich der Luegbrücke vor dem Brenner in beiden Richtungen nur einspurig befahrbar. Ausführliche Informationen zu den zu erwartenden massiven Beeinträchtigungen finden sich hier: A 13 Brenner Autobahn Einspurigkeit Luegbrücke | ASFINAG
- Der Reschenpass ist auf Grund von Bauarbeiten bis 19. Dezember gesperrt. Eine örtliche Ausweichroute führt teilweise über die Schweiz, ist jedoch nur bedingt empfehlenswert. Zwingend erforderlich ist hier auf Grund der Straßenverhältnisse Winterausrüstung, Umleitung außerdem nicht für Busse und Fahrzeuge mit Anhänger über 6,5 Länge erlaubt.
- Zusätzlich läuft die Tunnelsanierung auf der A10 Tauernautobahn (Salzburg – Villach), dies bedeutet auch hier eine Fahrtzeitverlängerung von durchschnittlich mindestens 30 Minuten.
Länderinformationen
Währungen, Zeitverschiebung, Feiertage, Einreisebestimmungen und mehr.
Luxemburg
Allgemeine Informationen
- Kontinent
- Europa
- Fläche
- 2586 km²
- Hauptstadt
- Luxembourg-Ville
- Zeitverschiebung
- Mitteleuropäische Zeit (MEZ) mit europäischer Sommerzeit.
- Netzspannung
- 230 V /50 Hz.
- Einwohneranzahl
- 660.800
- Banken Öffnungszeit
- In der Regel Mo-Fr. 08.00 - 12.00 und 13.30 - 16.30 Uhr.
- Klima
Gemäßigt, die Sommermonate sind nicht zu heiß und die Wintermonate nicht zu kalt.
- Einreise
Sie benötigen einen gültigen Reisepass oder Personalausweis oder einen maschinenlesbaren Kinderreisepass. Auch der gültige vorläufige Personalausweis oder Reisepass wird anerkannt.
Innerhalb des Schengen-Raums wird im Allgemeinen an der Grenze auf Personenkontrollen verzichtet.
- Fahrzeuge
Es genügen der nationale Führerschein und Fahrzeugschein (Zulassungsschein). Das Nationalitätskennzeichen „D“ muss am Fahrzeug angebracht bzw. im Nummernschild enthalten sein. Die Mitnahme der IVK Internationele Versicheungskarte („Grüne Karte“) wird empfohlen.
- Geschwindigkeitsbegrenzung Auto
Innerorts50
Ausserorts90
Schnellstraße90
Autobahn130
- Geschwindigkeitsbegrenzung Motorrad
Innerorts50
Ausserorts90
Schnellstraße90
Autobahn130
- Geschwindigkeitsbegrenzung Caravan
Innerorts50
Ausserorts70
Schnellstraße70
Autobahn90
- Geschwindigkeitsbegrenzung bis 3,5T (Wohnmobil)
Innerorts50
Ausserorts90
Schnellstraße90
Autobahn130
- Geschwindigkeitsbegrenzung ab 3,5T (Wohnmobil)
Innerorts50
Ausserorts75
Schnellstraße75
Autobahn90
- Geschwindigkeitsbegrenzung Info
Bei Nässe muss die Geschwindigkeit auf Autobahnen um 20 km/h (Pkw, Motorrad) bzw. 15km/h (Gespanne) verringert werden. Für Fahrer, die den Führerschein noch kein Jahr besitzen gilt auf Autobahnen maximal 90 km/h, außerorts 75 km/h.
- Promille
- 0,5 %
- Promille Info
Für Fahranfänger und Berufsfahrer gilt eine Promillegrenze von 0,2 %.
- Bussgeld
Alkohol am Steuer: ab 100 Euro
Rotlichtverstoß: 145 Euro
Überholverstoß: 145 Euro
Parkverstoß: ab 25 Euro
Telefonieren am Steuer: 75 Euro
Warnweste nicht angelegt: ab 49 Euro
Fahren ohne Licht: gilt nur für Motorradfahrer
20 km/h zu schnell: ab 50 Euro
Über 50 km/h zu schnell: ab 145 Euro- Verkehr
- Kinder unter 1,50 Körpergröße unter 17 Jahre müssen in einem geeigneten Kindersitz befördert werden. Bei rückwärtsgerichtetem Kindersitz auf dem Vordersitz muss der Beifahrerairbag deaktiviert sein.
- Parkverbot an Randsteinen mit gelber Linie.
- Alle Personen, die nach einer Fahrzeugpanne oder einem Unfall auf Autobahnen oder Schnellstraßen das Fahrzeug verlassen, müssen eine Warnweste tragen. Dies gilt auch für Fußgänger, die nachts oder tagsüber bei schlechten Sichtverhältnissen entlang der Straße gehen.
- Motorradfahrer müssen auch tagsüber mit Abblendlicht fahren.
- Navigationsgeräte sind nur erlaubt, wenn sie im linken unteren Bereich der Windschutzscheibe angebracht sind.
- Außerhalb geschlossener Ortschaften muss der Abstand zwischen zwei Kraftfahrzeugen mindestens 2 Sekunden betragen.
- Regelungen bei Staus: Das Warnblinklicht ist rechtzeitig anzuschalten, um nachfolgende Fahrzeuge zu warnen. Es muss eine Rettungsgasse gebildet werden, auch innerorts. Bei Staus in Tunneln ist ein Abstand von mindestens 5 Metern zwischen den Autos einzuhalten.
- Halteverbot für Fahrzeuge an Bushaltestellen.
- In Blauen Zonen ist Parken nur mit Parkscheibe erlaubt.
- Zubehör: Verbandskasten, Pannendreieck
- Winterreifenpflicht: Ab dem 1. Oktober. Alle Fahrzeuge auf den Luxemburger Straßen müssen bei Schnee, Schneematsch, Glatteis und Raureif mit Winterreifen unterwegs sein. Die Winterreifenpflicht in Luxemburg gilt für Autos, Autobusse und LKWs gleichermaßen. Bei Fahren ohne Winterreifen wird eine Strafe von 49 Euro fällig. Fahrzeuge die mit Sommerreifen unterwegs sind, die Straße blockieren und so andere Verkehrsteilnehmer behindern erwartet eine höhere Strafe von 74 Euro. Schneeketten sind in Luxemburg erlaubt.
- Telefonieren im Straßenverkehr: Nur mit Fernsprecheinrichtung erlaubt. Erlaubt sind dabei nur Einrichtungen, bei denen man während des Telefonierens mit beiden Händen am Lenkrad bleiben kann.
- Camping
CCI-Card (Camping Card International)
Für ACE Mitglieder 12 € je Jahr für Dauerbezieher,
16 € für Jahresbezieher.
Bestellung über ACE-Info-Service.
- Camping Allgemein
Camper – Informationen
Übernachten im Auto, Wohnwagen oder Wohnmobil an öffentlichen Verkehrswegen ist nicht erlaubt. Das gilt auch für die Autobahnparkplätze.
- Zoll Einfuhr
Es bestehen keine Beschränkungen. Im EU-Mitgliedstaat eingekaufte, bereits versteuerte Waren können von Privatpersonen problemlos mitgeführt werden, wenn sie ausschließlich für den Eigenbedarf, d.h. nicht für gewerbliche Zwecke erworben wurden. Für folgende Waren gilt als Richtmenge:
800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren oder 1000 g Rauchtabak. 10 l Spirituosen über 22% Vol. oder 20 l Spirituosenbis 22% Vol., 90 l Wein (davon höchstens 60 l Schaumwein), 110 l Bier.
- Geld / Devisen
Geld/Währung: Euro
Kreditkarten: Alle gängigen internationalen Kreditkarten werden angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Devisenbestimmungen: Es gibt keine Beschränkungen. Bei Ein- und Ausfuhr von mehr als 10.000 € besteht Deklarationspflicht. Geldautomaten sind flächendeckend vorhanden und
akzeptieren Girokarten (Maestro oder V PAY) sowie Kreditkarten.
- Telefonieren nach D
- 0049 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer
- Telefonieren von D
- 00352 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer
- Medizinische Hinweise
Deutsche Reisende sollten sich vor der Reise eine Europäische Krankenversicherungskarte bei der gesetzlichen Krankenkasse besorgen. Im Allgemeinen muss man einen Teil der Arzneimittelkosten selbst tragen.
Der ACE empfiehlt den Abschluss der ACE Auslandsreise-Krankenversicherung.
Bestellung über ACE-Info-Service.
- Unfall
Unfälle
Es empfiehlt sich, in jedem Fall die Polizei zu rufen.
Sie sollten sich in jedem Fall selbst alle Angaben des Unfallgegners notieren bzw. einen Europäischen Unfallbericht ausfüllen. Bei einem Unfall oder Totalschaden informieren Sie bitte den ACE-Euro-Notruf.Pannenhilfe
Bitte informieren Sie den ACE-Euro-Notruf.
- Polizeiadresse
113
- Adresse Rettungsdienst
112
- Adresse der Feuerwehr
112
- Botschaft
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Ambassade de la Republique fédérale d‘Allemagne
20-22, Ave. Emilie Reuter
L-2420 Luxembourg
Tel: 0035 24 53 44 51
Fax: 0035 24 55 60 4
E-Mail: info@luxe.diplo.de
Internet: www.luxemburg.diplo.de
Botschaft des Großherzogtums Luxemburg
Klingelhöfer Str. 7
10785 Berlin
Tel.: 030 263 9570
Fax: 030 263 95727
E-Mail: berlin.amb@mae.etat.lu
Internet: https://berlin.mae.lu/de- Fremdenvekehrsamt
Luxemburg City Tourist Office
30, Place Guillaume II
1648 Luxembourg
Postfachanschrift:
Office National du Tourisme (ONT)
B.P. 181
2011 Luxembourg
Tel.: 00352 22 28 09
Fax: 00352 46 70 70
E-Mail: touristinfo@lcto.lu
Internet: www.visitluxembourg.com/de- Sonstiges
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Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung des ACE Auto Club Europa e.V.- Amtssprache
- Französisch und Deutsch
- Amtliches Kennzeichen
- L
- Allgemeine Info
Aktuelle Informationen über die politische Situation in Ihrem Urlaubsland erhalten Sie beim Auswärtigen Amt in Berlin.
Tel.: 030 5000 2000, E-Mail: buergerservice@diplo.de, Internet: www.auswaertiges-amt.de
Hunde und Katzen benötigen den EU-Heimtierausweis sowie einen Chip oder eine Tätowierung (weitere Informationen beim Tierarzt). Eine gültige Tollwutimpfung muss eingetragen sein.
In öffentliche Gebäuden, öffentliche Verkehrsmitteln, am Arbeitsplatz und allen gastronomischen Einrichtungen ist Rauchen verboten.
- Normalbenzin ROZ 91
- 0,00
- Superbenzin ROZ 95
- 1,49
- Premium Benzin
- 1,49
- Super Plus ROZ 98
- 0,00
- Diesel
- 1,47
- Premium Diesel
- 1,47
- BIO Diesel
- 1,47
- Stand Treibstoffpreise
- 18.12.2024
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