ACE REISE­INFORMATIONEN

Unterwegs so sicher fühlen wie zu Hause

Wichtige Alpenquerungen in Österreich gestört:

  • Die Brennerautobahn A13 ist ab 1. Januar 2025 im Bereich der Luegbrücke vor dem Brenner in beiden Richtungen nur einspurig befahrbar. Ausführliche Informationen zu den zu erwartenden massiven Beeinträchtigungen finden sich hier: A 13 Brenner Autobahn Einspurigkeit Luegbrücke | ASFINAG
  • Der Reschenpass ist auf Grund von Bauarbeiten bis 19. Dezember gesperrt. Eine örtliche Ausweichroute führt teilweise über die Schweiz, ist jedoch nur bedingt empfehlenswert. Zwingend erforderlich ist hier auf Grund der Straßenverhältnisse Winterausrüstung, Umleitung außerdem nicht für Busse und Fahrzeuge mit Anhänger über 6,5 Länge erlaubt.
  • Zusätzlich läuft die Tunnelsanierung auf der A10 Tauernautobahn (Salzburg – Villach), dies bedeutet auch hier eine Fahrtzeitverlängerung von durchschnittlich mindestens 30 Minuten.

Länderinformationen

Währungen, Zeitverschiebung, Feiertage, Einreisebestimmungen und mehr.

Allgemeine Informationen

Kontinent
Europa
Fläche
2586 km²
Hauptstadt
Luxembourg-Ville
Zeitverschiebung
Mitteleuropäische Zeit (MEZ) mit europäischer Sommerzeit.
Netzspannung
230 V /50 Hz.
Einwohneranzahl
660.800
Banken Öffnungszeit
In der Regel Mo-Fr. 08.00 - 12.00 und 13.30 - 16.30 Uhr.
Klima

Gemäßigt, die Sommermonate sind nicht zu heiß und die Wintermonate nicht zu kalt.

Einreise

Sie benötigen einen gültigen Reisepass oder Personalausweis oder einen maschinenlesbaren Kinderreisepass. Auch der gültige vorläufige Personalausweis oder Reisepass wird anerkannt.

Innerhalb des Schengen-Raums wird im Allgemeinen an der Grenze auf Personenkontrollen verzichtet.

Fahrzeuge

Es genügen der nationale Führerschein und Fahrzeugschein (Zulassungsschein). Das Nationalitätskennzeichen „D“ muss am Fahrzeug angebracht bzw. im Nummernschild enthalten sein. Die Mitnahme der IVK Internationele Versicheungskarte („Grüne Karte“) wird empfohlen.

Geschwindigkeitsbegrenzung Auto

Innerorts50

Ausserorts90

Schnellstraße90

Autobahn130

Geschwindigkeitsbegrenzung Motorrad

Innerorts50

Ausserorts90

Schnellstraße90

Autobahn130

Geschwindigkeitsbegrenzung Caravan

Innerorts50

Ausserorts70

Schnellstraße70

Autobahn90

Geschwindigkeitsbegrenzung bis 3,5T (Wohnmobil)

Innerorts50

Ausserorts90

Schnellstraße90

Autobahn130

Geschwindigkeitsbegrenzung ab 3,5T (Wohnmobil)

Innerorts50

Ausserorts75

Schnellstraße75

Autobahn90

Geschwindigkeitsbegrenzung Info

Bei Nässe muss die Geschwindigkeit auf Autobahnen um 20 km/h (Pkw, Motorrad) bzw. 15km/h (Gespanne) verringert werden. Für Fahrer, die den Führerschein noch kein Jahr besitzen gilt auf Autobahnen maximal 90 km/h, außerorts 75 km/h.

Promille
0,5 %
Promille Info

Für Fahranfänger und Berufsfahrer gilt eine Promillegrenze von 0,2 %.

Bussgeld

Alkohol am Steuer: ab 100 Euro


Rotlichtverstoß: 145 Euro


Überholverstoß: 145 Euro


Parkverstoß: ab 25 Euro


Telefonieren am Steuer: 75 Euro


Warnweste nicht angelegt: ab 49 Euro


Fahren ohne Licht: gilt nur für Motorradfahrer


20 km/h zu schnell: ab 50 Euro


Über 50 km/h zu schnell: ab 145 Euro

Verkehr
  • Kinder unter 1,50 Körpergröße unter 17 Jahre müssen in einem geeigneten Kindersitz befördert werden. Bei rückwärtsgerichtetem Kindersitz auf dem Vordersitz muss der Beifahrerairbag deaktiviert sein.
  • Parkverbot an Randsteinen mit gelber Linie.
  • Alle Personen, die nach einer Fahrzeugpanne oder einem Unfall auf Autobahnen oder Schnellstraßen das Fahrzeug verlassen, müssen eine Warnweste tragen. Dies gilt auch für Fußgänger, die nachts oder tagsüber bei schlechten Sichtverhältnissen entlang der Straße gehen.
  • Motorradfahrer müssen auch tagsüber mit Abblendlicht fahren.
  • Navigationsgeräte sind nur erlaubt, wenn sie im linken unteren Bereich der Windschutzscheibe angebracht sind.
  • Außerhalb geschlossener Ortschaften muss der Abstand zwischen zwei Kraftfahrzeugen mindestens 2 Sekunden betragen.
  • Regelungen bei Staus: Das Warnblinklicht ist rechtzeitig anzuschalten, um nachfolgende Fahrzeuge zu warnen. Es muss eine Rettungsgasse gebildet werden, auch innerorts. Bei Staus in Tunneln ist ein Abstand von mindestens 5 Metern zwischen den Autos einzuhalten.
  • Halteverbot für Fahrzeuge an Bushaltestellen.
  • In Blauen Zonen ist Parken nur mit Parkscheibe erlaubt.
  • Zubehör: Verbandskasten, Pannendreieck
  • Winterreifenpflicht: Ab dem 1. Oktober. Alle Fahrzeuge auf den Luxemburger Straßen müssen bei Schnee, Schneematsch, Glatteis und Raureif mit Winterreifen unterwegs sein. Die Winterreifenpflicht in Luxemburg gilt für Autos, Autobusse und LKWs gleichermaßen. Bei Fahren ohne Winterreifen wird eine Strafe von 49 Euro fällig. Fahrzeuge die mit Sommerreifen unterwegs sind, die Straße blockieren und so andere Verkehrsteilnehmer behindern erwartet eine höhere Strafe von 74 Euro. Schneeketten sind in Luxemburg erlaubt.
  • Telefonieren im Straßenverkehr: Nur mit Fernsprecheinrichtung erlaubt. Erlaubt sind dabei nur Einrichtungen, bei denen man während des Telefonierens mit beiden Händen am Lenkrad bleiben kann.
Camping

CCI-Card (Camping Card International)

Für ACE Mitglieder 12 € je Jahr für Dauerbezieher,

16 € für Jahresbezieher.

Bestellung über ACE-Info-Service.

Camping Allgemein

Camper – Informationen
Übernachten im Auto, Wohnwagen oder Wohnmobil an öffentlichen Verkehrswegen ist nicht erlaubt. Das gilt auch für die Autobahnparkplätze.
 

Zoll Einfuhr

Es bestehen keine Beschränkungen. Im EU-Mitgliedstaat eingekaufte, bereits versteuerte Waren können von Privatpersonen problemlos mitgeführt werden, wenn sie ausschließlich für den Eigenbedarf, d.h. nicht für gewerbliche Zwecke erworben wurden. Für folgende Waren gilt als Richtmenge:

800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren oder 1000 g Rauchtabak. 10 l Spirituosen über 22% Vol. oder 20 l Spirituosenbis 22% Vol., 90 l Wein (davon höchstens 60 l Schaumwein), 110 l Bier.

Geld / Devisen

Geld/Währung: Euro

Kreditkarten: Alle gängigen internationalen Kreditkarten werden angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

Devisenbestimmungen: Es gibt keine Beschränkungen. Bei Ein- und Ausfuhr von mehr als 10.000 € besteht Deklarationspflicht. Geldautomaten sind flächendeckend vorhanden und

akzeptieren Girokarten (Maestro oder V PAY) sowie Kreditkarten.

Telefonieren nach D
0049 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer
Telefonieren von D
00352 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer
Medizinische Hinweise

Deutsche Reisende sollten sich vor der Reise eine Europäische Krankenversicherungskarte bei der gesetzlichen Krankenkasse besorgen. Im Allgemeinen muss man einen Teil der Arzneimittelkosten selbst tragen.

Der ACE empfiehlt den Abschluss der ACE Auslandsreise-Krankenversicherung.

Bestellung über ACE-Info-Service.

Unfall

Unfälle
Es empfiehlt sich, in jedem Fall die Polizei zu rufen.
Sie sollten sich in jedem Fall selbst alle Angaben des Unfallgegners notieren bzw. einen Europäischen Unfallbericht ausfüllen. Bei einem Unfall oder Totalschaden informieren Sie bitte den ACE-Euro-Notruf.

Pannenhilfe
Bitte informieren Sie den ACE-Euro-Notruf.
 

Polizeiadresse

113

Adresse Rettungsdienst

112

Adresse der Feuerwehr

112

Botschaft

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland


Ambassade de la Republique fédérale d‘Allemagne


20-22, Ave. Emilie Reuter


L-2420 Luxembourg


Tel: 0035 24 53 44 51


Fax: 0035 24 55 60 4


E-Mail: info@luxe.diplo.de


Internet: www.luxemburg.diplo.de


Botschaft des Großherzogtums Luxemburg


Klingelhöfer Str. 7


10785 Berlin


Tel.: 030 263 9570


Fax: 030 263 95727


E-Mail: berlin.amb@mae.etat.lu


Internet: https://berlin.mae.lu/de

Fremdenvekehrsamt

Luxemburg City Tourist Office


30, Place Guillaume II


1648 Luxembourg


Postfachanschrift:


Office National du Tourisme (ONT)


B.P. 181


2011 Luxembourg


Tel.: 00352 22 28 09


Fax: 00352 46 70 70


E-Mail: touristinfo@lcto.lu


Internet: www.visitluxembourg.com/de

Sonstiges

Der ACE informiert Sie tagesaktuell und korrekt. Unabhängig davon gilt: Alle Angaben ohne Gewähr.


ACE Auto Club Europa e.V.


Touristik


Schmidener Straße 227


70374 Stuttgart


Sie erreichen uns:


ACE-Info-Service: 0711 5 30 33 66 77


Fax: 0711 5 30 33 66 78


E-Mail: info@ace.de


Internet: www.ace.de


© ACE Auto Club Europa e.V. 2023


Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung des ACE Auto Club Europa e.V.

Amtssprache
Französisch und Deutsch
Amtliches Kennzeichen
L
Allgemeine Info

Aktuelle Informationen über die politische Situation in Ihrem Urlaubsland erhalten Sie beim Auswärtigen Amt in Berlin.

Tel.: 030 5000 2000, E-Mail: buergerservice@diplo.de, Internet: www.auswaertiges-amt.de

Hunde und Katzen benötigen den EU-Heimtierausweis sowie einen Chip oder eine Tätowierung (weitere Informationen beim Tierarzt). Eine gültige Tollwutimpfung muss eingetragen sein.

In öffentliche Gebäuden, öffentliche Verkehrsmitteln, am Arbeitsplatz und allen gastronomischen Einrichtungen ist Rauchen verboten.

Normalbenzin ROZ 91
0,00
Superbenzin ROZ 95
1,49
Premium Benzin
1,49
Super Plus ROZ 98
0,00
Diesel
1,47
Premium Diesel
1,47
BIO Diesel
1,47
Stand Treibstoffpreise
18.12.2024

Das gute Gefühl von Sicherheit auf Reisen

Genießen Sie das gute Gefühl der Sicherheit – dafür steht der ACE Auto Club Europa mit seinem Pannenhilfe-Netzwerk.

Profitieren Sie von den kostenlosen oder vergünstigten Services als Teil unserer Community.

Pannenhilfe vom Experten

Ein Unfall kann schnell passieren. Doch wie verhalte ich mich im Falle einer Panne richtig? Der ACE informiert umfassend.

Richtig verhalten im Falle einer Panne

ACE-Reisebüro

Das ACE-Reisebüro hat mehr als nur Reisen zu bieten. Sie buchen beim ACE-Reisebüro und erhalten nach Reiserückkehr 3 % Clubbonus überwiesen.

Jetzt Urlaub buchen

Einverständniserklärung allein reisendes Kind

Mit diesem Formular in sechs Sprachen können Sie jemanden ermächtigen, mit Ihrem Kind verreisen zu dürfen.

Zum Download bitte anmelden

Bei weiteren Rückfragen

ACE-Mitglieder, die Hilfe benötigen, können sich an den ACE-Euro-Notruf wenden: +49 711 530 34 35 36