Wichtige Alpenquerungen in Österreich gestört:
- Die Brennerautobahn A13 ist ab 1. Januar 2025 im Bereich der Luegbrücke vor dem Brenner in beiden Richtungen nur einspurig befahrbar. Ausführliche Informationen zu den zu erwartenden massiven Beeinträchtigungen finden sich hier: A 13 Brenner Autobahn Einspurigkeit Luegbrücke | ASFINAG
- Der Reschenpass ist auf Grund von Bauarbeiten bis 19. Dezember gesperrt. Eine örtliche Ausweichroute führt teilweise über die Schweiz, ist jedoch nur bedingt empfehlenswert. Zwingend erforderlich ist hier auf Grund der Straßenverhältnisse Winterausrüstung, Umleitung außerdem nicht für Busse und Fahrzeuge mit Anhänger über 6,5 Länge erlaubt.
- Zusätzlich läuft die Tunnelsanierung auf der A10 Tauernautobahn (Salzburg – Villach), dies bedeutet auch hier eine Fahrtzeitverlängerung von durchschnittlich mindestens 30 Minuten.
Länderinformationen
Währungen, Zeitverschiebung, Feiertage, Einreisebestimmungen und mehr.
Niederlande
Allgemeine Informationen
- Kontinent
- Europa
- Fläche
- 41.526 km²
- Hauptstadt
- Amsterdam
- Zeitverschiebung
- Mitteleuropäische Zeit (MEZ) mit europäischer Sommerzeit.
- Netzspannung
- 230 V, 50 Hertz
- Einwohneranzahl
- 17.530.000
- Banken Öffnungszeit
- Mo-Fr 09.00 – 16.00 Uhr
- Klima
Angenehmes, mildes Seeklima mit zumeist warmen, aber wechselhaften Sommern. Im Winter mitunter kalt, Schneefall ist möglich.
- Einreise
Sie benötigen einen Reisepass oder Personalausweis oder Kinderreisepass. Innerhalb des Schengen-Raums wird im Allgemeinen an der Grenze auf Personenkontrollen verzichtet.
- Fahrzeuge
Es genügen der nationale Führerschein und Fahrzeugschein (Zulassungsschein). Das Nationalitätskennzeichen „D“ muss am Fahrzeug angebracht bzw. im Nummernschild enthalten sein. Die Mitnahme der IVK Internationale Versicherungskarte („Grüne Karte“) wird empfohlen. Wird das Fahrzeug nicht vom Eigentümer benutzt, ist es Pflicht, dass der Fahrzeugführer eine Vollmacht mitführt.
- Geschwindigkeitsbegrenzung Auto
Innerorts50
Ausserorts80
Schnellstraße100
Autobahn100
- Geschwindigkeitsbegrenzung Motorrad
Innerorts50
Ausserorts80
Schnellstraße100
Autobahn100
- Geschwindigkeitsbegrenzung Caravan
Innerorts50
Ausserorts80
Schnellstraße90
Autobahn90
- Geschwindigkeitsbegrenzung bis 3,5T (Wohnmobil)
Innerorts50
Ausserorts80
Schnellstraße100
Autobahn100
- Geschwindigkeitsbegrenzung ab 3,5T (Wohnmobil)
Innerorts50
Ausserorts80
Schnellstraße80
Autobahn80
- Geschwindigkeitsbegrenzung Info
Auf Autobahnen nachts zwischen 19 und 6 Uhr bis 130 Km/h
Gespanne über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht dürfen maximal 80 km/h fahren.
- Promille
- 0,5 %.
- Promille Info
Bei Fahranfängern gilt 0,2 % (Führerscheinbesitz bis 4 Jahre).
- Bussgeld
Alkohol am Steuer: ab 340 Euro
Rotlichtverstoß: 180 Euro
Überholverstoß: ab 180 Euro
Parkverstoß: 50-70 Euro
Telefonieren am Steuer: ab 180 Euro
Warnweste nicht angelegt: --
Fahren ohne Licht: --
20 km/h zu schnell: ab 115 Euro
Über 50 km/h zu schnell: ab 510 Euro- Verkehr
- Für Kinder unter 12 Jahre und unter 1,35 Meter Körpergröße ist ein entsprechender Kindersitz vorgeschrieben. Bei rückwärtsgerichteter Beförderung auf dem Vordersitz muss der Beifahrerairbag deaktiviert sein.
- Straßen die mit einem B gekennzeichnet sind, dürfen nur von Fahrzeugen befahren werden, die nicht breiter als 2,20 m sind.
- Straßenbahnen haben immer Vorfahrt.
- Radarwarngeräte sind verboten, Dashcams erlaubt.
- An Schulbussen darf nicht vorbeigefahren werden, wenn der Warnblinker und gelb-rote Warnleuchten eingschalten sind.
- Gelb markierte Straßenränder bedeuten: Parken verboten, blau markierte Straßenränder: Parken nur mit Parkscheibe.
- Telefonieren im Auto ist nur mit einer Freisprecheinrichtung erlaubt.
- Zubehör: Pannendreieck, Verbandskasten, Warnweste (keine Pflicht)
- Winterausrüstung:Es besteht in den Niederlanden keine generelle Winterreifenpflicht, Schneeketten sind nur auf schneebedeckten Straßen erlaubt. Spikes sind verboten.
- Umweltzonen: In Amsterdam, Arnhem, Den Haag und Utrecht gelten die Umweltzonen für Diesel für Schadstoffklasse 0-3. Diese Fahrzeuge dürfen nicht einfahren. Ältere Wohnmobile mit Schadstoffklasse 0-3 können für die Anreise auf einen Campingplatz in der Umweltzone eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Die übrigen Umweltzonen in vielen Städten gelten bislang nur für LKW.
- Camping
Übernachten am Rand der Straße und freies Campen ist in den Niederlanden nicht erlaubt. Bei der Einreise mit einem Wohnmobil ist eine Höhe von 4 m und eine Länge von 12 m erlaubt. Bei Gespannen darf die Länge 18 m nicht überschreiten. Bei einem Gewicht von 750 kg bis 3.500 kg ist eine Auflaufbremse erforderlich. Außerdem benötigen die Anhänger eine zusätzliche Sicherung per Seil o.ä. und eine Öse oder Bügel am Zugfahrzeug (sogenannte „Hollandöse“) für das Abreißseil.
CCI-Card (Camping Card International)
Für ACE Mitglieder 12 € je Jahr für Dauerbezieher,
16 € für Jahresbezieher.
Bestellung über ACE-Info-Service.
- Zoll Einfuhr
Es bestehen keine Beschränkungen. Im EU-Mitgliedstaat eingekaufte, bereits versteuerte Waren
können von Privatpersonen problemlos mitgeführt werden, wenn sie ausschließlich für den Eigenbedarf, d.h. nicht für gewerbliche Zwecke erworben wurden.
Für folgende Waren gilt als Richtmenge:
800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren oder 1000 g Rauchtabak. 10 l Spirituosen, 20 l sog. Zwischenerzeugnisse (Campari, Port, Madeira, Sherry), 90 l Wein (davon höchstens 60 l Schaumwein), 110 l Bier.
- Geld / Devisen
Währung: Euro (€)
Kreditkarte: Alle gängigen internationale Kreditkarten werden angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Geldautomaten sind zahlreich vorhanden, Bargeldabhebungen mit Girocard (Maestro oder V Pay) oder Kreditkarte.
Kartenzahlung ist weit verbreitet, mancherorts ist keine Bargeldzahlung mehr möglich.
Devisenbestimmungen: Es gibt keine Beschränkungen. Bei Ein- und Ausfuhr von mehr als 10.000 € besteht Deklarationspflicht.
- Telefonieren nach D
- 0049 + Ortsvorwahl (ohne Null) + Teilnehmernummer
- Telefonieren von D
- 0031 + Ortsvorwahl (ohne Null) + Teilnehmernummer
- Medizinische Hinweise
Im Krankheitsfall wendet man sich an einen Vertragsarzt der Allgemeinen Krankenkasse ANOZ (Algemeen Nederlands Onderling Ziekenfonds). Zahnärztliche Behandlungen sind im Allgemeinen kostenpflichtig. Deutsche Reisende sollten sich vor der Reise eine Europäische Krankenversicherungskarte,die European Health Insurance Card (EHIC), bei der gesetzlichen Krankenkasse besorgen. Im Allgemeinen muss man einen Teil der Arzneimittelkosten selbst tragen.
Der ACE empfiehlt den Abschluss der ACE Auslandsreise-Krankenversicherung.
Bestellung über ACE-Info-Service.
- Unfall
Unfälle
Es empfiehlt sich in jedem Fall die Polizei zu rufen.
Sie sollten sich in jedem Fall selbst alle Angaben des Unfallgegners notieren bzw. einen Europäischen Unfallbericht ausfüllen. Bei einem Unfall oder Totalschaden informieren Sie bitte den ACE-Euro-Notruf. Hinweis: Bei Unfällen mit Radfahrern und Fußgängern haftet grundsätzlich der Autofahrer, unabhängig von der Schuldfrage.
Pannenhilfe
Bitte informieren Sie den ACE-Euro-Notruf.- Polizeiadresse
112
- Adresse Rettungsdienst
112
- Adresse der Feuerwehr
112
- Botschaft
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Groot Hertoginnelaan 18-20
2517 EG Den Haag
Tel.: 0031 70 34 20 60 0
Fax: 0031 70 34 20 64 7
E-Mail: über das Kontaktformular auf der Webseite.Internet: www.niederlande.diplo.de
Königliche Niederländische Botschaft
Klosterstr. 50
10179 Berlin
Tel. (030) 20 95 60
Fax: (030) 20 95 64 41
E-Mail: bln@minbuza.nl
Internet: www.sieunddieniederlande.nl- Fremdenvekehrsamt
Niederländisches Büro für Tourismus und Convention (NBTC)
(Kein Endkundenservice, keine telefonischen Anfragen, keine Email-Anfragen).
Informationen ausschließlich über die offizielle Website:
Internet: www.holland.com/de/- Sonstiges
Der ACE informiert Sie tagesaktuell und korrekt. Unabhängig davon gilt: Alle Angaben ohne Gewähr.
ACE Auto Club Europa e.V.
Touristik
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Sie erreichen uns:
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Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung des ACE Auto Club Europa e.V.- Amtssprache
- Niederländisch, Friesisch
- Amtliches Kennzeichen
- NL
- Allgemeine Info
Aktuelle Informationen über die politische Situation in Ihrem Urlaubsland erhalten Sie beim Auswärtigem Amt in Berlin
Tel.: 030 5000 2000, E-Mail: buergerservice@diplo.de, Internet: www.auswaertiges-amt.deHunde und Katzen benötigen den EU-Heimtierausweis sowie einen Chip oder eine Tätowierung (weitere Informationen beim Tierarzt). Eine gültige Tollwutimpfung muss eingetragen sein. Für einige Hunderassen besteht ein Mitnahmeverbot.
Rauchverbot besteht in allen öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln sowie in allen Restaurants, Bars und Cafés, außer diese besitzen speziell eingerichtete Raucherräume.
- Normalbenzin ROZ 91
- 0,00
- Superbenzin ROZ 95
- 1,95
- Premium Benzin
- 1,95
- Super Plus ROZ 98
- 0,00
- Diesel
- 1,70
- Premium Diesel
- 1,70
- BIO Diesel
- 1,70
- Stand Treibstoffpreise
- 21.11.2024
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