ACE REISE­INFORMATIONEN

Unterwegs so sicher fühlen wie zu Hause

Wichtige Alpenquerungen in Österreich gestört:

  • Die Brennerautobahn A13 ist ab 1. Januar 2025 im Bereich der Luegbrücke vor dem Brenner in beiden Richtungen nur einspurig befahrbar. Ausführliche Informationen zu den zu erwartenden massiven Beeinträchtigungen finden sich hier: A 13 Brenner Autobahn Einspurigkeit Luegbrücke | ASFINAG
  • Der Reschenpass ist auf Grund von Bauarbeiten bis 19. Dezember gesperrt. Eine örtliche Ausweichroute führt teilweise über die Schweiz, ist jedoch nur bedingt empfehlenswert. Zwingend erforderlich ist hier auf Grund der Straßenverhältnisse Winterausrüstung, Umleitung außerdem nicht für Busse und Fahrzeuge mit Anhänger über 6,5 Länge erlaubt.
  • Zusätzlich läuft die Tunnelsanierung auf der A10 Tauernautobahn (Salzburg – Villach), dies bedeutet auch hier eine Fahrtzeitverlängerung von durchschnittlich mindestens 30 Minuten.

Länderinformationen

Währungen, Zeitverschiebung, Feiertage, Einreisebestimmungen und mehr.

Allgemeine Informationen

Kontinent
Europa
Fläche
41.526 km²
Hauptstadt
Amsterdam
Zeitverschiebung
Mitteleuropäische Zeit (MEZ) mit europäischer Sommerzeit.
Netzspannung
230 V, 50 Hertz
Einwohneranzahl
17.530.000
Banken Öffnungszeit
Mo-Fr 09.00 – 16.00 Uhr
Klima

Angenehmes, mildes Seeklima mit zumeist warmen, aber wechselhaften Sommern. Im Winter mitunter kalt, Schneefall ist möglich.

Einreise

Sie benötigen einen Reisepass oder Personalausweis oder Kinderreisepass. Innerhalb des Schengen-Raums wird im Allgemeinen an der Grenze auf Personenkontrollen verzichtet.

Fahrzeuge

Es genügen der nationale Führerschein und Fahrzeugschein (Zulassungsschein). Das Nationalitätskennzeichen „D“ muss am Fahrzeug angebracht bzw. im Nummernschild enthalten sein. Die Mitnahme der IVK Internationale Versicherungskarte („Grüne Karte“) wird empfohlen. Wird das Fahrzeug nicht vom Eigentümer benutzt, ist es Pflicht, dass der Fahrzeugführer eine Vollmacht mitführt.

Geschwindigkeitsbegrenzung Auto

Innerorts50

Ausserorts80

Schnellstraße100

Autobahn100

Geschwindigkeitsbegrenzung Motorrad

Innerorts50

Ausserorts80

Schnellstraße100

Autobahn100

Geschwindigkeitsbegrenzung Caravan

Innerorts50

Ausserorts80

Schnellstraße90

Autobahn90

Geschwindigkeitsbegrenzung bis 3,5T (Wohnmobil)

Innerorts50

Ausserorts80

Schnellstraße100

Autobahn100

Geschwindigkeitsbegrenzung ab 3,5T (Wohnmobil)

Innerorts50

Ausserorts80

Schnellstraße80

Autobahn80

Geschwindigkeitsbegrenzung Info

Auf Autobahnen nachts zwischen 19 und 6 Uhr bis 130 Km/h

Gespanne über 3,5 t  zulässigem Gesamtgewicht dürfen maximal 80 km/h fahren.

Promille
0,5 %.
Promille Info

Bei Fahranfängern gilt 0,2 % (Führerscheinbesitz bis 4 Jahre).

Bussgeld

Alkohol am Steuer: ab 340 Euro


Rotlichtverstoß: 180 Euro


Überholverstoß: ab 180 Euro


Parkverstoß: 50-70 Euro


Telefonieren am Steuer: ab 180 Euro


Warnweste nicht angelegt: --


Fahren ohne Licht: --


20 km/h zu schnell: ab 115 Euro


Über 50 km/h zu schnell: ab 510 Euro

Verkehr
  • Für Kinder unter 12 Jahre und unter 1,35 Meter Körpergröße ist ein entsprechender Kindersitz vorgeschrieben. Bei rückwärtsgerichteter Beförderung auf dem Vordersitz muss der Beifahrerairbag deaktiviert sein.
  • Straßen die mit einem B gekennzeichnet sind, dürfen nur von Fahrzeugen befahren werden, die nicht breiter als 2,20 m sind.
  • Straßenbahnen haben immer Vorfahrt.
  • Radarwarngeräte sind verboten, Dashcams erlaubt.
  • An Schulbussen darf nicht vorbeigefahren werden, wenn der Warnblinker und gelb-rote Warnleuchten eingschalten sind. 
  • Gelb markierte Straßenränder bedeuten: Parken verboten, blau markierte Straßenränder: Parken nur mit Parkscheibe.
  • Telefonieren im Auto ist nur mit einer Freisprecheinrichtung erlaubt.
  • Zubehör: Pannendreieck, Verbandskasten, Warnweste (keine Pflicht)
  • Winterausrüstung:Es besteht in den Niederlanden keine generelle Winterreifenpflicht, Schneeketten sind nur auf schneebedeckten Straßen erlaubt. Spikes sind verboten.
  • Umweltzonen: In Amsterdam, Arnhem, Den Haag und Utrecht gelten die Umweltzonen für Diesel für Schadstoffklasse 0-3. Diese Fahrzeuge dürfen nicht einfahren. Ältere Wohnmobile mit Schadstoffklasse 0-3 können für die Anreise auf einen Campingplatz in der Umweltzone eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Die übrigen Umweltzonen in vielen Städten gelten bislang nur für LKW.
Camping

Übernachten am Rand der Straße und freies Campen ist in den Niederlanden nicht erlaubt. Bei der Einreise mit einem Wohnmobil ist eine Höhe von 4 m und eine Länge von 12 m erlaubt. Bei Gespannen darf die Länge 18 m nicht überschreiten. Bei einem Gewicht von 750 kg bis 3.500 kg ist eine Auflaufbremse erforderlich. Außerdem benötigen die Anhänger eine zusätzliche Sicherung per Seil o.ä. und eine Öse oder Bügel am Zugfahrzeug (sogenannte „Hollandöse“) für das Abreißseil.

CCI-Card (Camping Card International)

Für ACE Mitglieder 12 € je Jahr für Dauerbezieher,

16 € für Jahresbezieher.

Bestellung über ACE-Info-Service.

Zoll Einfuhr

Es bestehen keine Beschränkungen. Im EU-Mitgliedstaat eingekaufte, bereits versteuerte Waren

können von Privatpersonen problemlos mitgeführt werden, wenn sie ausschließlich für den Eigenbedarf, d.h. nicht für gewerbliche Zwecke erworben wurden.

Für folgende Waren gilt als Richtmenge:

800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren oder 1000 g Rauchtabak. 10 l Spirituosen, 20 l sog. Zwischenerzeugnisse (Campari, Port, Madeira, Sherry), 90 l Wein (davon höchstens 60 l Schaumwein), 110 l Bier.

Geld / Devisen

Währung: Euro (€)

Kreditkarte: Alle gängigen internationale Kreditkarten werden angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

Geldautomaten sind zahlreich vorhanden, Bargeldabhebungen mit Girocard (Maestro oder V Pay) oder Kreditkarte. 

Kartenzahlung ist weit verbreitet, mancherorts ist keine Bargeldzahlung mehr möglich. 

Devisenbestimmungen: Es gibt keine Beschränkungen. Bei Ein- und Ausfuhr von mehr als 10.000 € besteht Deklarationspflicht.

Telefonieren nach D
0049 + Ortsvorwahl (ohne Null) + Teilnehmernummer
Telefonieren von D
0031 + Ortsvorwahl (ohne Null) + Teilnehmernummer
Medizinische Hinweise

Im Krankheitsfall wendet man sich an einen Vertragsarzt der Allgemeinen Krankenkasse ANOZ (Algemeen Nederlands Onderling Ziekenfonds). Zahnärztliche Behandlungen sind im Allgemeinen kostenpflichtig. Deutsche Reisende sollten sich vor der Reise eine Europäische Krankenversicherungskarte,die European Health Insurance Card (EHIC), bei der gesetzlichen Krankenkasse besorgen. Im Allgemeinen muss man einen Teil der Arzneimittelkosten selbst tragen.

Der ACE empfiehlt den Abschluss der ACE Auslandsreise-Krankenversicherung.

Bestellung über ACE-Info-Service.

Unfall

Unfälle
Es empfiehlt sich in jedem Fall die Polizei zu rufen.
Sie sollten sich in jedem Fall selbst alle Angaben des Unfallgegners notieren bzw. einen Europäischen Unfallbericht ausfüllen. Bei einem Unfall oder Totalschaden informieren Sie bitte den ACE-Euro-Notruf. Hinweis: Bei Unfällen mit Radfahrern und Fußgängern haftet grundsätzlich der Autofahrer, unabhängig von der Schuldfrage.


Pannenhilfe
Bitte informieren Sie den ACE-Euro-Notruf.

Polizeiadresse

112

Adresse Rettungsdienst

112

Adresse der Feuerwehr

112

Botschaft

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland


Groot Hertoginnelaan 18-20


2517 EG Den Haag


Tel.: 0031 70 34 20 60 0


Fax: 0031 70 34 20 64 7


E-Mail: über das Kontaktformular auf der Webseite.

Internet: www.niederlande.diplo.de 


Königliche Niederländische Botschaft


Klosterstr. 50


10179 Berlin


Tel. (030) 20 95 60


Fax: (030) 20 95 64 41


E-Mail: bln@minbuza.nl


Internet: www.sieunddieniederlande.nl

Fremdenvekehrsamt

Niederländisches Büro für Tourismus und Convention (NBTC)


(Kein Endkundenservice, keine telefonischen Anfragen, keine Email-Anfragen).


Informationen ausschließlich über die offizielle Website:


Internet: www.holland.com/de/

Sonstiges

Der ACE informiert Sie tagesaktuell und korrekt. Unabhängig davon gilt: Alle Angaben ohne Gewähr.


ACE Auto Club Europa e.V.


Touristik


Schmidener Straße 227


70374 Stuttgart


Sie erreichen uns:


ACE-Info-Service: 0711 5 30 33 66 77


Fax: 0711 5 30 33 66 78


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Internet: www.ace.de


© ACE Auto Club Europa e.V. 2023


Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung des ACE Auto Club Europa e.V.

Amtssprache
Niederländisch, Friesisch
Amtliches Kennzeichen
NL
Allgemeine Info

Aktuelle Informationen über die politische Situation in Ihrem Urlaubsland erhalten Sie beim Auswärtigem Amt in Berlin
Tel.: 030 5000 2000, E-Mail: buergerservice@diplo.de, Internet: www.auswaertiges-amt.de

Hunde und Katzen benötigen den EU-Heimtierausweis sowie einen Chip oder eine Tätowierung (weitere Informationen beim Tierarzt). Eine gültige Tollwutimpfung muss eingetragen sein. Für einige Hunderassen besteht ein Mitnahmeverbot.

Rauchverbot besteht in allen öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln sowie in allen Restaurants, Bars und Cafés, außer diese besitzen speziell eingerichtete Raucherräume.

Normalbenzin ROZ 91
0,00
Superbenzin ROZ 95
1,95
Premium Benzin
1,95
Super Plus ROZ 98
0,00
Diesel
1,70
Premium Diesel
1,70
BIO Diesel
1,70
Stand Treibstoffpreise
21.11.2024

Das gute Gefühl von Sicherheit auf Reisen

Genießen Sie das gute Gefühl der Sicherheit – dafür steht der ACE Auto Club Europa mit seinem Pannenhilfe-Netzwerk.

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Bei weiteren Rückfragen

ACE-Mitglieder, die Hilfe benötigen, können sich an den ACE-Euro-Notruf wenden: +49 711 530 34 35 36