Wichtige Alpenquerungen in Österreich gestört:
- Die Brennerautobahn A13 ist ab 1. Januar 2025 im Bereich der Luegbrücke vor dem Brenner in beiden Richtungen nur einspurig befahrbar. Ausführliche Informationen zu den zu erwartenden massiven Beeinträchtigungen finden sich hier: A 13 Brenner Autobahn Einspurigkeit Luegbrücke | ASFINAG
- Fahrverbote für den Ausweichverkehr in Tirol
Auf den Ausweichstrecken im Raum Reutte (Fernpassroute), Kufstein (Inntal-Autobahn) und im Großraum Innsbruck gelten für den Transitverkehr Restriktionen für den Urlaubsverkehr. Ein Abfahren auf Ausweichstrecken ist an allen Wochenenden bis 27. April 2025 jeweils an Samstagen, Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 7 Uhr bis 19 Uhr (Bezirk Schwaz nur an Samstagen) gestattet. Ausgenommen sind der Anrainerverkehr und Reisende mit Urlaubsziel in den Regionen. Die gesperrten Strecken und Zeiten können hier nachgeschaut werden: Winterfahrverbote für den Ausweichverkehr in Tirol | Land Tirol
- Auf der A10 Tauernautobahn (Salzburg – Villach) läuft weiterhin die umfangreiche Tunnelsanierung im Abschnitt Golling bis Werfen. Dies bedeutet eine Fahrtzeitverlängerung von durchschnittlich mindestens 30 Minuten, zu verkehrsreichen Zeiten auch deutlich länger. Auch hier gibt es wieder Abfahrtsverbote für den Transitverkehr. Bis 30. März gelten diese täglich rund um die Uhr. Genau Details zu den betroffenen Ausfahrten: A 10 Tauern Autobahn Tunnelerneuerung Golling Werfen
Länderinformationen
Währungen, Zeitverschiebung, Feiertage, Einreisebestimmungen und mehr.
Schweiz
Allgemeine Informationen
- Kontinent
- Europa
- Fläche
- 41.285 km²
- Hauptstadt
- Bern
- Zeitverschiebung
- Mitteleuropäische Zeit (MEZ) mit europäischer Sommerzeit
- Netzspannung
- 230 V, 50 Hz. Schukostecker passen nicht, Adapter erforderlich
- Einwohneranzahl
- 8.738.791
- Banken Öffnungszeit
- Mo-Fr 09:00-16.00/18:00 Uhr
- Klima
Nördlich der Alpen herrscht gemässigtes, meistens von ozeanischen Winden geprägtes, mitteleuropäisches Klima, südlich der Alpen ist es eher mediterran. Das Klima ist regional, bedingt durch die Höhenlage wie auch durch die geographische Lage, sehr unterschiedlich.
- Einreise
Sie benötigen einen Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass. Auch der vorläufige Reisepass oder Personalausweis werden anerkannt. In Liechtenstein (FL) gelten die gleichen Einreisebestimmungen. Die Schweiz wendet das Schengen-Abkommen an. Somit entfallen die Passkontrollen an der Grenze, nicht aber die Kontrolle des Warenverkehrs.
- Fahrzeuge
Es genügen der Führerschein und der Fahrzeugschein. Das Mitführen der 'Grünen Versicherungskarte' wird empfohlen. Es besteht Haftpflichtversicherungszwang. Das Nationalitätskennzeichen „D“ muss am Fahrzeug angebracht oder im Nummernschild enthalten sein.
- Geschwindigkeitsbegrenzung Auto
Innerorts50
Ausserorts80
Schnellstraße100
Autobahn120
- Geschwindigkeitsbegrenzung Motorrad
Innerorts50
Ausserorts80
Schnellstraße100
Autobahn120
- Geschwindigkeitsbegrenzung Caravan
Innerorts50
Ausserorts80
Schnellstraße100
Autobahn100
- Geschwindigkeitsbegrenzung Wohnmobil
Innerorts50
Ausserorts80
Schnellstraße100
Autobahn120
- Geschwindigkeitsbegrenzung bis 3,5T (Wohnmobil)
Innerorts50
Ausserorts80
Schnellstraße100
Autobahn120
- Geschwindigkeitsbegrenzung ab 3,5T (Wohnmobil)
Innerorts50
Ausserorts80
Schnellstraße100
Autobahn100
- Geschwindigkeitsbegrenzung Info
Pkw mit Anhänger dürfen maximal 80 km/h fahren.
Auf Schnellstraßen und in Tunnel mit nur einer Fahrspur sind 80 Km/h erlaubt.
Für Mopeds gelten inner- und außerorts 30 km/h.
Caravan bis max. 3,5 t hzGG und bauartbedingte Eignung des Anhängers, Zugfahrzeuges und Reifen, ansonsten gelten 80 km/h.
Auf dreispurigen Autobahnen darf der äusserste linke Fahrstreifen nur von Fahrzeugen benützt werden, die eine Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h erreichen dürfen.
- Promille
- 0,5, Führerschein auf Probe 0,1
- Promille Info
Alkohol am Steuer wird mit hohen Geldbußen belegt.
- Bussgeld
Alkohol am Steuer: ab 465 Euro
Rotlichtverstoß: 190 Euro
Überholverstoß: ab 230 Euro
Parkverstoß: ab 30 Euro
Telefonieren am Steuer: 75 Euro
Warnweste nicht angelegt: --
Fahren ohne Licht: --
20 km/h zu schnell: ab 140 Euro
Über 50 km/h zu schnell: ab 690 Euro- Verkehr
- Kinder unter 12 Jahren und unter 1,50 Meter Körpergröße dürfen nur in einem ihrer Größe und Gewicht entsprechenden Kindersitz befördert werden.
- Licht: Ganztägig Lichtpflicht. Das heißt, es muss auch tagsüber mit Abblendlicht gefahren werden. Tagfahrleuchten sind bei guten Lichtverhältnissen ebenfalls zulässig.
- Vorfahrt auf Bergstrassen hat das bergauffahrende Fahrzeug. Ausnahme: Postbusse, Busse und schwere LKW haben immer Vorfahrt!
- Gespanne: Dürfen auf dreispurigen Autobahnen den linken Fahrstreifen nicht benutzen.
- In der Schweiz sind die Autobahnen und wichtige Bundesstraßen gebührenpflichtig. Vignettenpflichtig sind Motorfahrzeuge, Wohnwagen und Anhänger aller Art bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 t. Über 3,5 t ist eine Schwerverkehrsabgabe zu entrichten.
- Zubehör: Pannendreieck, Verbandskasten.
- Parken: gelbe Kreuze am Fahrbahnrand, die mit einer gelben Linie verbunden sind. Blau markierte Straßenränder bedeuten: Parken kostenlos mit Parkscheibe, weiße Zonen sind gebührenpflichtig (Parkscheinautomat), rote Zonen kostenfrei mit Parkscheibe bis 15 Stunden.
- Anschnallpflicht: Personen über 7 Jahr müssen sich anschnallen. Kinder unter 7 Jahre können auf den Vordersitzen mit einer Rückhaltevorrichtung gesichert werden.
- Autostraßen - mit grünen Tafeln signalisiert (wie Autobahn) - haben keine Richtungstrennung (mit Gegenverkehr), Benützung nur für Motorfahrzeuge mit einer Mindestgeschwindigkeit von 80 km/h gestattet.
- Telefonieren nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.
- GPS-Navigationsgeräte mit Radarwarnfunktion und andere Radarwarngeräte sind verboten. Die Geräte werden von der Polizei und Zollbehörde sichergestellt und es wird Anzeige erstattet. Dashcam aus Datenschutzgründen nicht empfohlen.
- Keine gesetzliche Winterreifenpflicht. Wer jedoch auf verschneiten Straßen mit Sommerreifen unterwegs ist, haftet bei einem Unfall in der Regel erheblich mit.
Beim Verkehrszeichen „Schneeketten“ muss mit Schneeketten gefahren werden. Allradfahrzeuge benötigen dann auf allen Rädern Ketten! - Allgemein hohe Strafen bei Nichtbeachtung von Verkehrsvorschriften, vor allem z.B. Alkoholverstöße und Geschwindigkeitsüberschreitungen, bis hin zu Haft oder Fahrzeugenteignung.
- Das Bilden einer Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge ist verpflichtend; auf Autobahnen mit zwei Fahrstreifen in der Mitte, bei drei und mehr zwischen linkem und dem nebenliegenden. Auch die Anwendung des Reißverschlussverfahren ist vorgeschrieben, z.B. bei der Reduzierung von Fahrstreifen oder vor Baustellen. Fahrzeuge auf der weiterführenden Spur bleiben jedoch vorfahrtsberechtigt.
- Wenn sich auf mehrspurigen Straßen stockender Verkehr oder Stau bildet, kann vorsichtig rechts vorbeigefahren werden. Rechtsüberholen bei normalem Verkehr bleibt verboten.
- Camping
CCI-Card (Camping Card International)
Für ACE-Mitglieder 14 € je Jahr für Dauerbezieher,
18 € für Jahresbezieher.
Bestellung über ACE-Info-Service.
- Camping Allgemein
Bei der Einreise mit einem Gespann gelten folgende Bestimmungen: Breite 2,55 m, Länge 12 m inkl. Anhänger – diese Maße gelten auch für das Befahren von Passstraßen. Zu beachten sind lokale Einschränkungen z.B. Bergstraßen, die nur für Fahrzeuge bis 2,3 m vorgesehen sind. Die Gesamtgespannmaße betragen: Breite 2,55 m, Länge 18,75 m,
Der Anhänger muss mit einer Auflaufbremse oder mit einer Bremse versehen sein, die vom Fahrersitz aus bedient werden kann, sofern das Gesamtgewicht des Anhängers das halbe Leergewicht des Zugfahrzeugs übersteigt. Außerdem benötigen sowohl ungebremste als auch gebremste Anhänger eine Sicherheitsverbindung mit dem Zugfahrzeug (Seil/Kabel/Kette oder Abreißleine). Diese muss zudem an einer speziellen Öse oder Haken am Zugfahrzeug befestigt sein.
- Zoll Einfuhr
Für folgende Waren gilt als Richtmenge:
250 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak (Personen über 17 Jahren), 5 Liter alkoholische Getränke bis 18 % Alkoholgehalt,1 Liter alkoholische Getränke über 18 % Alkoholgehalt (Personen über 17 Jahren). Geschenke und andere Waren bis zu einem Gesamtwert von 150 CHF, (ausgenommen alkoholische Getränke und Tabakwaren, die nur in o. a. Mengen abgabenfrei sind).
Strengere Mengenregelungen bestehen für die Einfuhr von Fleisch und Fleischwaren, Butter und Milchprodukte. Bei Durchreise dürfen Waren zum persönlichen Bedarf bis 5.000 CHF mitgeführt werden. Bestimmte Warengruppen, wie Alkohol oder Fleischwaren sind davon ausgeschlossen. Die Waren sind bei der Einreise ausdrücklich zur Durchfuhr anzumelden.
- Geld / Devisen
Währung: 1 Schweizer Franken (CHF) = 100 Rappen oder Centimes. Banknoten gibt es im Wert von 1.000, 500, 100, 50, 20 und 10 CHF. Münzen sind im Wert von 5, 2 und 1 CHF sowie 50, 20 , 10 und Rappen im Umlauf.
Kreditkarten: American Express, Master Card, Diners Club, Visa und andere gängige internationale Kreditkarten werden überall angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Geldautomaten: Bargeldabhebungen mit Girocard (Maestro oder V Pay) und Kreditkarten flächendeckend möglich.
Devisenbestimmungen: Keine Beschränkungen. Ab einem Wert von 10.000 Schweizer Franken ist die Ein- oder Ausfuhr von Landes- oder Fremdwährung deklarationspflichtig.
- Telefonieren nach D
- 0049 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer
- Telefonieren von D
- 0041 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer.
- Medizinische Hinweise
Zwischen Deutschland und der Schweiz besteht ein Sozialversicherungsabkommen, welches deutschen Reisenden in der Schweiz ermöglicht, unverzüglich erforderliche Sachleistungen (ärztliche Behandlungen, Arznei usw.) zu Lasten ihrer einheimischen Krankenkasse in Anspruch nehmen zu können. Dazu ist ein gültiger Behandlungsausweis notwendig, der bei der einheimischen Krankenkasse erhältlich ist. Die Kosten für ambulante Behandlungen sind zunächst vom Reisenden selbst zu bezahlen. Aufgrund des Abkommens besteht aber ein Anspruch auf Erstattung der Behandlungskosten durch die einheimische Krankenkasse. Da die ambulante Behandlung einen Tarifschutz ausschließt, können die Arzthonorare bei der Behandlung deutscher Patienten erhöht werden. Zudem sind Zahnnotbehandlungen nur bis zu einer Höhe von max. 1.000 € abgedeckt.
Der ACE empfiehlt den Abschluss der ACE-Auslandsreise-Krankenversicherung
Bestellung über ACE Info-Service.
- Unfall
Unfälle
Es empfiehlt sich in jedem Fall die Polizei zu rufen und einen europäischen Unfallbericht auszufüllen. Für eventuelle Fahrzeugrückholung ist ein Original-Unfallprotokoll beim Fahrzeug zu hinterlegen!
Pannenhilfe
Bitte informieren Sie den ACE-Euro-Notruf.
- Polizeiadresse
117/112
- Adresse Rettungsdienst
144 (oder über Polizei)/112
- Adresse der Feuerwehr
118/112
- Botschaft
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Willadingweg 83
3006 Bern
Tel.: 031 359 41 11
Fax: 031 359 44 44
E-Mail: info@bern.diplo.de
Internet: www.bern.diplo.de
Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft
Otto-von-Bismarck-Allee 4a
10557 Berlin
Tel.: 030 390 40 00
Fax: 030 391 10 30
E-Mail: berlin@eda.admin.ch
Internet: www.eda.admin.ch/berlin- Fremdenvekehrsamt
Schweiz Tourismus
Rossmarkt 23
60311 Frankfurt/M.
Tel.: 00800 100 200 29 (kostenlos)
Fax: 00800 100 200 31 (kostenlos)
E-Mail: info@myswitzerland.com
Internet: www.myswitzerland.com- Sonstiges
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Touristik
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Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung des ACE Auto Club Europa e.V.- Amtssprache
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- Amtliches Kennzeichen
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- Allgemeine Info
Reisehinweise
Aktuelle Informationen über die politische Situation in Ihrem Urlaubsland erhalten Sie beim Auswärtigen Amt in Berlin. Tel.: 030 18 17 0, Fax: 030 18 17 34 02.
Internet: www.auswaertiges-amt.deHunde und Katzen benötigen einen EU-Heimtierausweis sowie einen Chip oder eine Tätowierung (weitere Informationen beim Tierarzt).
Rauchverbot: In der gesamten Schweiz ist das Rauchen in den meisten Restaurants und Bars sowie in geschlossenen öffentlichen Räumen und Schulen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln verboten. Es sind jedoch Ausnahmen möglich. So können gastronomische Einrichtungen mit weniger als 80qm als Raucherlokale zugelassen werden. 15 der 20 Schweizer Kantone haben jedoch schärfere Regeln.- Normalbenzin ROZ 91
- 0,00
- Superbenzin ROZ 95
- 1,88
- Premium Benzin
- 1,88
- Super Plus ROZ 98
- 0,00
- Diesel
- 1,98
- Premium Diesel
- 1,98
- BIO Diesel
- 1,98
- Stand Treibstoffpreise
- 08.01.2025
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