03.01.2025

Reisemobile und Wohnwagen – Strengere Regeln für die Gasprüfung

Die Gasprüfung umfasst bei Freizeitfahrzeugen künftig nicht mehr nur die Heizung. Ab dem Sommer sind weitere Geräte betroffen.

 Die Gasprüfung für Wohnmobile wird im kommenden Sommer ausgeweitet. Ab dem 19. Juni 2025 sind alle fest eingebauten gasbetriebenen Geräte wie Kocher, Kühlschränke oder Warmwasserboiler untersuchungspflichtig, wie der TÜV-Verband mitteilt.

Prüfung alle zwei Jahre

Bisher galt das nur für die Heizung, etwa in Wohnmobilen, Freizeitfahrzeugen oder Mobilheimen. Die Prüfungen erfolgen alle zwei Jahre sowie vor der ersten Nutzung und nach wesentlichen Änderungen an der Anlage. Bei einem Verstoß gegen die Prüfpflicht droht ein Bußgeld von 60 Euro.

Gasprüfung unabhängig von der HU

Die Prüfung wird durch anerkannte Sachkundige, separat von der regelmäßigen Hauptuntersuchung, durchgeführt. Sie dauert 20 bis 45 Minuten und kostet in der Regel zwischen 40 und 80 Euro. Zugelassene Prüfer findet man unter anderem bei den Prüforganisationen wie GTÜ und TÜV, Kontaktdaten listet auch der Deutsche Verband Flüssiggas auf.

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In unseren Wohnmobil-News halten wir Sie über Neuigkeiten rund um Caravan und Reisemobil auf dem Laufenden. Alle neuen Gesetze, Regelungen und Vorschriften im Bereich Mobilität finden Sie im Überblick auf unserer Seite "Änderungen 2025".

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