Nicht jeder darf jedes Reisemobil oder Gespann fahren.
- Wer seine Fahrerlaubnis vor 1999 erworben hat, ist fein raus: Solofahrzeuge bis 7,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse, gewaltige Gespanne, alles kein Problem.
Danach wird’s knifflig:
- Der Führerschein Klasse B reicht bis 3,5 Tonnen, darüber ist bis 7,5 Tonnen die Klasse C1 fällig.
- Änderung ist in Sicht, für Reisemobile soll die Grenze auf 4,25 Tonnen angehoben werden. Die gibt es bereits für Transporter mit Alternativantrieb zur Güterbeförderung.
Für Caravangespanne gilt:
- Führerschein B für Zugfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse und Anhänger bis 750 Kilo. Schwerere Anhänger, wenn das zulässige Zuggesamtgewicht aus Pkw plus Caravan 3,5 Tonnen nicht überschreitet.
- Alternative: Führerscheinerweiterung B96 für Gespanne bis 4,25 Tonnen oder
- Führerschein BE für zwei Mal 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse.
Auf unseren Ratgeberseiten finden Sie weitere Infos rund um den Führerschein, u. a. auch einen Führerschein-Umtausch-Rechner.