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Beim Aufahren zu einer mautpflichtigen Straße wird ein Ticket gezogen, für dieses man beim Verlassen oder Wechseln der Mautstraße bezahlt. Schnellstraßen sind mautfrei. Bezahlt werden kann mit Bargeld, allen gängigen internationalen Kreditkarten und teilweise mit Bankomat-Karte.
Wichtig: Nie ohne gezogenes Ticket durch eine Mautstation fahren, auch wenn die Schranke bereits offen ist und die Ampel grün leuchtet. In der Mautspur ist das Zurückfahren oder -schieben strengstens verboten und wird mit hohen Strafen geahndet.
Fahrzeuge werden automatisch in einer von fünf Kategorien eingeteilt:
Die Mautgebühr auf eigens gekennzeichneten gelben Spuren bezahlt. Die Gebühren werden automatisch und elektronisch erfasst und abgebucht. Für die Bestellung eines Telepasses fallen jedoch zusätzliche Gebühren an. Der Telepass kann online unter www.telepass.com bestellt und gemietet werden.
Die Viacard (eine Guthabenkarte) wurde zum 31.12.2024 eingestellt. Restguthaben bereits vorhandener Viacards können bis Ende 2029 aufgebraucht werden, die Viacards werden an allen Mautstationen zur Zahlung akzeptiert. Vorhandene Viacards können zur Rückerstattung des Restguthabens auch bei der Autobahngesellschaft eingereicht werden: https://www.autostrade.it/.
Diese Mauterhebung wird auf der A36, der A59 sowie der A60 (alle drei Autobahnen liegen nördlich von Mailand in Ost-West- o. West-Ost-Richtung) angewandt. Es wird eine Online-Voranmeldung empfohlen, da die Maut nicht vor Ort bezahlt werden kann. Innerhalb von 15 Tagen kann auch bei der Kundendienststelle „Punto Verde“oder an manchen Tankstellen der Region die Gebühr in bar oder nach Registrierung online bezahlt werden. Informationen und Online-Zahlung: https://apl.pedemontana.com Neu seit September 2024 ist die A33 zwischen Asti und Cuneo auf dem Abschnitt Asti – Cherasco. Die Zahlung erfolgt auch hier direkt auf der Webseite oder an Zahlungskiosken vor Ort. Alle Infos zu diesem Autobahnabschnitt und Zahlungsmöglichkeiten auf https://www.asticuneo.it/en/the-free-flow-system/. Bei der Nutzung von Transpondern (siehe oben) erfolgt die Bezahlung automatisch.
Die Zahlung kann auch mit Bargeld (EUR) oder allen gängigen internationalen Kreditkarten erfolgen.
Strecke | Kat. A | Kat. B | Kat. C | Kat. D |
---|---|---|---|---|
Brenner – Ventimiglia | 54,80 € | 58,20 € | 82,10 € | 118,60 € |
Brenner - Ancona | 41,50 € | 42,50 € | 56,60 € | 85,20 € |
Brenner - Rom | 54,30 € | 55,50 € | 73,50 € | 111,30 € |
Brenner - Bari | 78,20 € | 80,00 € | 106,00 € | 160,40 € |
Como – Ventimiglia | 32,70 € | 35,60 € | 52,20 € | 73,40 € |
Como - Ancona | 35,90 € | 36,70 € | 48,40 € | 73,50 € |
Como – Rom | 48,60 € | 49,80 € | 65,50 € | 99,50 € |
Como - Bari | 72,50 € | 74,20 € | 97,90 € | 148,50 € |
Ist eine begrenze Verkehrszone (meist Innenstadtbereiche) in vielen italienischen Städten (wie zum Beispiel Arezzo, Bologna, Bozen, Florenz, Genua, Mailand, Palermo, Pisa, Rom, Triest, Turin, Venedig oder Verona), in welche nur Fahrzeuge mit einer Sondergenehmigung einfahren dürfen. Es gilt ein generelles oder zeitlich beschränktes Fahrverbot.
Area B: Ist eine Zufahrtsbeschränkung für das gesamte Stadtgebiet, außer an Feiertagen. Ein Fahrverbot gilt für Benzin Euro 0–2 (ab Oktober 2025 Euro 0-3), Diesel 0–5, Mopeds und Motorräder Euro 0–2 (Zweitaktmotor) Euro 0-1 (Viertaktmotor) und Fahrzeuge über 12 Meter Länge. Alle anderen Fahrzeugkategorien dürfen einfahren, ein Ticket ist nicht notwendig. Nähere Infos auf https://www.comune.milano.it/.
Area C: Zusätzlich gilt eine Zufahrtsbeschränkung innerhalb des Stadtmauerrings Cerchia dei Bastioni. Benötigt wird ein AREA C Pass (€ 7,50, Mehrtagestickets erhältlich). Fahrzeuge der unter Area B genannten Kategorien und Fahrzeuge und Gespanne über 7,50 m Länge sind nicht einfahrtsberechtigt. Elektrofahrzeuge, Mopeds und Motorräder (die nicht aus Umweltgründen verboten sind), Hybridfahrzeuge unter 100 mg (Hybridfahrzeuge über 100 mg sind kostenpflichtig) und historische Fahrzeuge dürfen kostenlos einfahren. Ab 1.1.2024 sind Änderungen zu erwarten (siehe www.comune.milano.it). Alle zur Einfahrt berechtigten Fahrzeuge benötigen ein Ticket. Für Fahrzeuge mit alternativem Antrieb, historische Fahrzeuge oder auch Fahrzeuge für Menschen mit Behinderung muss bei der Stadt Mailand ein Antrag auf Mautbefreiung gestellt werden. Der AREA C Pass muss nach dem Erwerb telefonisch aktiviert werden. Nähere Infos auf https://www.comune.milano.it/. Die Fahrverbote in den Zonen Area B und Area C gelten jeweils von Mo. bis Fr. von 7.30 bis 19.30 Uhr, außer an Feiertagen. Zu allen anderen Zeiten ist die Einfahrt für alle Fahrzeuge ohne Beschränkung erlaubt.
Ticket per l’accesso alla ZTL erforderlich, Kosten € 6,– für einen Tag, € 15,– für vier aufeinander folgende Tage. Zone aktiv täglich 7-20 Uhr. Generelles Fahrverbot für Benzin Euro 0–2 und Dieselfahrzeuge Euro 0–4. Tickets sind ausschließlich digital, erhältlich vor Ort an den BomoB-Schaltern auf der Piazza Manfredi Azzarita, 4 (Eingang von der Via Calori 4E) und der Via Piero Gobetti 52 oder auf https://bologna.iovivo.eu/.
Für die Einfahrt in die ZTL centrale ist wochentags von 8-20 Uhr und freitags von 23-24 Uhr, samstags von 0-6 Uhr sowie 23-24 Uhr und sonntags von 0-6 Uhr,ein Ticket erforderlich, Tagesticket 5 €, Monatsticket 20 €. Fahrverbot für Benzinfahrzeuge Euro 0-2 sowie Dieselfahrzeuge Euro 0-3. Motorräder und Elektrofahrzeuge sind nicht betroffen. Tickets online erhältlich unter ztl.comune.palermo.it/
In mehr als 500 Gemeinden gilt von Montag bis Freitag 7.30–19.30 Uhr ein Fahrverbot für folgende Fahrzeuge: Benzinfahrzeuge Euro 0–1, Dieselfahrzeuge Euro 0–4 (ab Oktober 2025 Euro 0-5), Motorräder und Mopeds Euro 0, im Winter auch z. T. Euro 1. Bei Smogalarm und im Winter können auch strengere Regelungen gelten.
In Städten ab 30.000 Einwohnern gilt von 1.10. bis 31.3. ein Fahrverbot von Montag bis Freitag 8.30–18.30 Uhr für folgende Fahrzeuge: Benzin Euro 2, Diesel Euro 4, Methan- und Flüssiggasfahrzeuge Euro 1, Mopeds und Motorräder Euro 1. Bei Smogalarm kann das Fahrverbot auch auf Dieselfahrzeuge mit Euro 5 ausgeweitet werden.
Die Städte Bozen und Brixen haben eine ZTL von Mo. bis Fr. (ausgenommen Feiertage) zu verschiedenen Tageszeiten. Eine Einfahrt in die ZTL ist dann nicht erlaubt.
Zwischen Vietri und Positano: tägliches Fahrverbot für Wohnmobile und Wohnwagengespanne von 6.30 bis 24 Uhr. Zusätzliche Verkehrsbeschränkung für PKW vom 14.4.-21.4. und 24.4.-2.5.2025 täglich, 1.6.-31.7.2025 an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen, 1.8.-30.9.2025 täglich, 1.10.-30.10.2025 an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen. Das Fahrverbot gilt jeweils von 10 bis 18 Uhr. Fahrzeuge mit ungeraden End-Nummern auf ihren Nummernschildern dürfen die Strecke zwischen Meta di Sorrento und Vietri sul Mare nur an geraden Daten befahren, Fahrzeuge mit geraden Zahlen auf den Nummernschildern nur an ungeraden Tagen. Es gilt also als Faustregel: Ungerade Endnummern auf Kennzeichen und ungerade Tage = Fahrverbot. Gerade Endnummern auf Kennzeichen und gerade Tage = Fahrverbot. Das Verbot gilt ebenso für ausländische Kennzeichen und Mietwagen. Ausgenommen sind Reisende, die eine Unterkunft entlang der Verbotsstrecke gebucht haben.
Eine Tagesgebühr zwischen € 5,– und € 10,– ist für den Stadtbesuch zu entrichten. Es fällt eine Gebühr für Tagestouristen (nicht bei Übernachtung in Venedig) an 54 Tagen zwischen April und Juli an. An folgenden Tagen ist die Tagesgebühr zu entrichten: 18.4-2.6.2025, 6.6.-29.6.2025 und 4.7.-27.7.2025. Dann kostet der Tagesbesuch von Venedig 10 €. Bei Vorausbuchung bis spätestens 4 Tagen vor geplantem Besuch fallen nur 5 € Tagesgebühr an. https://cda.veneziaunica.it/de
Historische Fahrzeuge können teilweise in die ZTL-Zonen einfahren, benötigen jedoch immer eine Registrierung bzw. Vorabgenehmigung bei den jeweilig zuständigen Behörden. Das deutsche Sonderkennzeichen „H“ ist für die Einfahrt in ZTL-Zonen nicht ausreichend.
Alle relevanten Bestimmungen und Informationen zu Umweltzonen und Mautgebühren finden Sie auch in unserer für ACE-Mitglieder zusammegestellten PDF.