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Dobrodošli u Bosnu i Hercegovinu!
Die Republik Bosnien-Herzegowina grenzt im Osten an Serbien und im Südosten an Montenegro, im Westen, Norden und Südwesten an Kroatien. Bosnien-Herzegowina besteht aus den zwei Gebietseinheiten Bosniakisch-kroatische Föderation Bosnien und Herzegowina (FBiH) und der Serbischen Republik (Republika Srpska/RS) sowie dem Distrikt Brcko.
Kontinent
Europa
Hauptstadt
Sarajevo
Einwohneranzahl
3,27 Millionen
Fläche
51.209 km²
Zeitverschiebung
Mitteleuropäische Zeit (MEZ), auch Sommerzeit
Netzspannung
230 V, 50 Hz
Amtliches
Amtliches Kennzeichen BIH
Landessprache
Bosnisch
Von Süden nach Norden von fast mittelmeerähnlichem Klima bis zu mäßig kontinentalem Klima. Heiße Sommer (Juli/August - Durchschnittstemperaturen ca. 27 °C) und verhältnismäßig kalte Winter.
Visumfrei bis 90 Tage Aufenthalt für deutsche Staatsbürger mit einem noch 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültigem Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass. Es besteht Meldepflicht bei der nächsten Polizeibehörde binnen 48 Stunden nach Einreise bei einem geplanten Aufenthalt von mehr als 3 Tagen. Bei Hotelunterkunft erfolgt die Anmeldung durch das Hotel. Außerdem ist bei Einreise auch der Nachweis von min. 150 KM (ca. € 75) pro Aufenthaltstag notwendig. Der Nachweis kann in bar oder per Kreditkarte oder anderen vom bosnisch-herzegowinischen Bankensystem anerkannten Zahlungsmittel erfolgen. Achtung: Der deutsche „Vorläufige Personalausweis“ wird nicht anerkannt!
Aktuelle Informationen über die politische Situation in Ihrem Urlaubsland erhalten Sie beim Auswärtigen Amt in Berlin.
Tel.: 030 5000 2000,
E-Mail: buergerservice@diplo.de
Internet: www.auswaertiges-amt.de
Bei Reisen nach Bosnien und Herzegowina wird wegen fortbestehender Minengefahr empfohlen, die befestigten Straßen nicht zu verlassen.
Sicher unterwegs. Sicher heimkommen.
Geschwindigkeitsbegrenzung | Autobahn | Schnellstraße | außerorts | innerorts |
---|---|---|---|---|
PKW | 130 | 100 | 80 | 50 |
Motorrad | 130 | 100 | 80 | 50 |
Caravangespann | 80 | 80 | 80 | 50 |
Wohnmobil* | 130 | 100 | 100 | 50 |
*Wohnmobil > 3,5 t wie Gespann
0,3 ‰. Junge Fahrer unter 21 Jahre oder Fahranfänger bis 3 Jahre Fahrpraxis 0,0 ‰.
Winterreifenpflicht
Vom 1.11. bis zum 1.4. sind Winterreifen (Profiltiefe 4 mm) vorgeschrieben. Normale Reifen dürfen in dieser Zeit nur mit Schneeketten gefahren werden.
Warnwestenpflicht
In jedem Fahrzeug muss mindestens eine Warnweste mitgeführt werden. Bei Verlassen des Fahrzeuges im Falle einer Panne oder Unfall muss eine Warnweste von allen Personen getragen werden.
Rauchverbot:
Es besteht Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln.
Es genügen der nationale Führerschein und Fahrzeugschein. Die IVK Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) ist in Bosnien-Herzegowina gültig, jedoch nur, wenn die Abkürzung „BIH“ eingetragen ist. Ist keine IVK vorhanden muss an der Grenze eine Kurzhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Der zusätzliche Abschluss einer Kurzkasko-Insassen- und Unfallversicherung im Heimatland wird dringend empfohlen. Das Nationalitätskennzeichen „ D“ muss am Fahrzeug angebracht sein (auch wenn bereits mit EU-Plakette versehen). Ist der Fahrer nicht Eigentümer des Fahrzeugs, wird eine Benutzervollmacht benötigt.
Die Einreise mit Wohnmobilen und Caravan-Gespannen ist ungehindert erlaubt. Gespanne, die breiter als 2,55 m oder länger als 18,75 m sind, benötigen eine Sondergenehmigung. Campern wird geraten, eine Liste über das Wichtigste im Caravan bzw. Wohnmobil befindliche Inventar mitzuführen und diese bei der Einreise vom Zoll bescheinigen zu lassen, um eine reibungslose Wiederausreise zu sichern. Freies Campen ist nicht erlaubt.
CCI-CARD (Camping Card International)
Informationen hierzu auf den Serviceseiten.
Die Grenzübergänge nach Bosnien und Herzegowina sind Tag und Nacht für den Reiseverkehr geöffnet. Auf Grund umfangreichen Kontrollen kann es insbesondere zu Hauptreisezeiten und an Wochenenden zu längeren Wartezeiten sowohl bei der Ein- als auch bei Ausreise an den kroatisch-bosnischen Grenzübergängen kommen.
Zollbestimmungen
Für folgende Waren gilt als Richtmenge:
Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf des Reisenden bestimmt sind, wie Kleidung, Wäsche, Schuhe, Toilettenartikel usw. können zollfrei mitgeführt werden, müssen jedoch ebenso wieder ausgeführt werden. Von Reisenden über 16 Jahren können außerdem noch zollfrei eingeführt werden:
Währung: Konvertible Mark (BAM), Banknoten gibt es in den Nennwerten 10, 5 und 1 KM sowie 50 Pfennig. Münzen sind im Wert von 2 und 1 KM sowie 50, 20 und 10 Pfennig im Umlauf. Auch der Euro wird teilweise als Zahlungsmittel anerkannt
Geldwechsel: Umtauschempfehlung im Reiseland.
Geldautomaten: Bargeldabhebungen mit Kreditkarte und teilweise mit Girocard (Maestro) in größeren Städten möglich.
Devisenbestimmungen: Es gibt keine Beschränkungen bei der Ein- und Ausfuhr von Fremdwährungen. Beträge über 10.000 € oder entsprechendem Gegenwert in anderen Währungen müssen deklariert werden.
Kreditkarten: Ja, werden zunehmend (vor allem in Sarajevo und größeren Städten) in Geschäften, Restaurants und Hotels akzeptiert.
Öffnungszeiten der Banken: Mo-Fr 08.30 –14.30 Uhr.
Von Deutschland nach Bosnien-Herzegowina
Von Bosnien-Herzegowina nach Deutschland
Notrufnummern
Krankenhäuser und medizinische Fachkräfte gibt es in den meisten Städten, die medizinische Versorgung hat jedoch nicht westeuropäisches Niveau. Wenn Sie ärztliche Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an die Botschaft. Diese hat eine Liste der empfohlenen Ärzte vorliegen. In größeren Städten gibt es Apotheken mit großem Arzneisortiment. In den Dörfern und kleineren Ortschaften werden Sie keine Apotheken finden. Der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung wird dringend empfohlen. Der ACE empfiehlt den Abschluss der ACE-Auslandsreise- Krankenversicherung. Bestellung über ACE Info-Service.
Jeder Unfall muss der Polizei gemeldet werden. Bei eventuellen Karosserieschäden muss eine polizeiliche Schadensbestätigung veranlasst werden, nur gegen Vorlage derselben ist eine Ausreise möglich. Es empfiehlt sich in jedem Fall einen Europäischen Unfallbericht auszufüllen. Wichtig ist es, die Personalien des Unfallgegners und der Zeugen zu notieren. Bei Unfällen mit Personenschäden ist eine Untersuchungshaft möglich, eine Kautionsstellung nicht immer möglich. Informieren Sie im Falle eiens Unfalls immer den ACE Euro- Notruf.Für eventuelle Fahrzeugrückholung ist ein Original- Unfallprotokoll beim Fahrzeug zu hinterlegen!
Föderation Bosnien und Herzegowina- 10 Kantone; Republika Srpska - 5 Regionen; Distrikt Brcko.
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Njemačka Ambasada
Skenderija 3
71000 Sarajevo
Tel.: 00387 33 56 53 00
Fax: 00387 33 20 64 00
E-Mail: über das Kontaktformular auf der Homepage
Internet: www.sarajewo.diplo.de
Botschaft von Bosnien und Herzegowina
Ibsenstraße 14
10439 Berlin
Tel.: 030 81 47 12 10
Fax: 030 81 47 12 11
E-Mail: mail@botschaftbh.de
Internet: www.botschaftbh.de
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