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Dobrodošli u Bosnu i Hercegovinu!

Die Republik Bosnien-Herzegowina grenzt im Osten an Serbien und im Südosten an Montenegro, im Westen, Norden und Südwesten an Kroatien. Bosnien-Herzegowina besteht aus den zwei Gebietseinheiten Bosniakisch-kroatische Föderation Bosnien und Herzegowina (FBiH) und der Serbischen Republik (Republika Srpska/RS) sowie dem Distrikt Brcko.

Kontinent

Europa

Hauptstadt

Sarajevo

Einwohneranzahl

3,27 Millionen

Fläche

51.209 km²

Zeitverschiebung

Mitteleuropäische Zeit (MEZ), auch Sommerzeit

Netzspannung

230 V, 50 Hz

Amtliches

Amtliches Kennzeichen BIH

Landessprache

Bosnisch

Klima

Von Süden nach Norden von fast mittelmeerähnlichem Klima bis zu mäßig kontinentalem Klima. Heiße Sommer (Juli/August - Durchschnittstemperaturen ca. 27 °C) und verhältnismäßig kalte Winter.

Einreise

Visumfrei bis 90 Tage Aufenthalt für deutsche Staatsbürger mit einem noch 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültigem Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass. Es besteht Meldepflicht bei der nächsten Polizeibehörde binnen 48 Stunden nach Einreise bei einem geplanten Aufenthalt von mehr als 3 Tagen. Bei Hotelunterkunft erfolgt die Anmeldung durch das Hotel. Außerdem ist bei Einreise auch der Nachweis von min. 150 KM (ca. € 75) pro Aufenthaltstag notwendig. Der Nachweis kann in bar oder per Kreditkarte oder anderen vom bosnisch-herzegowinischen Bankensystem anerkannten Zahlungsmittel erfolgen. Achtung: Der deutsche „Vorläufige Personalausweis“ wird nicht anerkannt!

Reisehinweise

Aktuelle Informationen über die politische Situation in Ihrem Urlaubsland erhalten Sie beim Auswärtigen Amt in Berlin.

Tel.: 030 5000 2000,
E-Mail: buergerservice@diplo.de
Internet: www.auswaertiges-amt.de

 

Bei Reisen nach Bosnien und Herzegowina wird wegen fortbestehender Minengefahr empfohlen, die befestigten Straßen nicht zu verlassen.

Ihr Partner auf Reisen. Die ACE-Mitgliedschaft für europaweite Pannenhilfe.

Sicher unterwegs. Sicher heimkommen.

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Geschwindigkeitsbegrenzungen in Bosnien-Herzegowina

Geschwindigkeitsbegrenzung Autobahn Schnellstraße außerorts innerorts
PKW 130 100 80 50
Motorrad 130 100 80 50
Caravangespann 80 80 80 50
Wohnmobil* 130 100 100 50

*Wohnmobil > 3,5 t wie Gespann

Promillegrenze

0,3 ‰. Junge Fahrer unter 21 Jahre oder Fahranfänger bis 3 Jahre Fahrpraxis 0,0 ‰.

Verkehrsregeln

  • Kinder unter 3 Jahren dürfen nur in einer geeigneten Rückhaltevorrichtung und mit deaktiviertem Airbag auf dem Beifahrersitz befördert werden. Kinder unter 5 Jahren benötigen einen dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden Kindersitz. Kinder unter 12 Jahren dürfen nur auf dem Rücksitz mit einer geeigneten Rückhaltevorrichtung (Kindersitz oder Sitzerhöhung) mitfahren. 
  • Abblendlicht muss tagsüber eingeschaltet werden. 
  • Der Straßenzustand ist abgesehen von Autobahnen und Hauptverkehrsadern schlecht, befestigte Straßen sollten auf Grund noch immer latenter Minengefahr nicht verlassen werden. 
  • Fahrten bei Nacht sind generell zu vermeiden. 
  • Keine Anhalter mitnehmen, es kann der Verdacht des Schleusens als Straftatsbestand aufkommen. 
  • Verkehrskontrollen werden immer von mindestens zwei Polizisten durchgeführt. Evtl. Strafen bei Verstößen können gegen Quittung sofort bezahlt werden, bei Nichtzahlung wird der Führerschein vorübergehend einbehalten. 
  • Radarwarngeräte sind verboten, Dashcam ist erlaubt.

 

Winterreifenpflicht

Vom 1.11. bis zum 1.4. sind Winterreifen (Profiltiefe 4 mm) vorgeschrieben. Normale Reifen dürfen in dieser Zeit nur mit Schneeketten gefahren werden.

 

Warnwestenpflicht
In jedem Fahrzeug muss mindestens eine Warnweste mitgeführt werden. Bei Verlassen des Fahrzeuges im Falle einer Panne oder Unfall muss eine Warnweste von allen Personen getragen werden.

 

Rauchverbot:
Es besteht Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln.

Führerschein

Es genügen der nationale Führerschein und Fahrzeugschein. Die IVK Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) ist in Bosnien-Herzegowina gültig, jedoch nur, wenn die Abkürzung „BIH“ eingetragen ist. Ist keine IVK vorhanden muss an der Grenze eine Kurzhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Der zusätzliche Abschluss einer Kurzkasko-Insassen- und Unfallversicherung im Heimatland wird dringend empfohlen. Das Nationalitätskennzeichen „ D“ muss am Fahrzeug angebracht sein (auch wenn bereits mit EU-Plakette versehen). Ist der Fahrer nicht Eigentümer des Fahrzeugs, wird eine Benutzervollmacht benötigt.

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Camperinformationen

Die Einreise mit Wohnmobilen und Caravan-Gespannen ist ungehindert erlaubt. Gespanne, die breiter als 2,55 m oder länger als 18,75 m sind, benötigen eine Sondergenehmigung. Campern wird geraten, eine Liste über das Wichtigste im Caravan bzw. Wohnmobil befindliche Inventar mitzuführen und diese bei der Einreise vom Zoll bescheinigen zu lassen, um eine reibungslose Wiederausreise zu sichern. Freies Campen ist nicht erlaubt.

 

CCI-CARD (Camping Card International)
Informationen hierzu auf den Serviceseiten.

Grenzübergänge und Zoll

Die Grenzübergänge nach Bosnien und Herzegowina sind Tag und Nacht für den Reiseverkehr geöffnet. Auf Grund umfangreichen Kontrollen kann es insbesondere zu Hauptreisezeiten und an Wochenenden zu längeren Wartezeiten sowohl bei der Ein- als auch bei Ausreise an den kroatisch-bosnischen Grenzübergängen kommen.

Zollbestimmungen

Für folgende Waren gilt als Richtmenge:

Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf des Reisenden bestimmt sind, wie Kleidung, Wäsche, Schuhe, Toilettenartikel usw. können zollfrei mitgeführt werden, müssen jedoch ebenso wieder ausgeführt werden. Von Reisenden über 16 Jahren können außerdem noch zollfrei eingeführt werden:

  • 200 Zigaretten oder 20 Zigarren oder 250 g Tabak, 
  • 1 Liter Spirituosen über 22 % Alkohol oder 2 Liter Spirituosen unter 22% Alkohol und 4 Liter Wein und 16 Liter Bier, 
  • 50 ml Parfum, 250 ml Eau de Toilette; 
  • Geschenke im Gesamtwert von 300 €.

Geld / Devisen

Währung: Konvertible Mark (BAM), Banknoten gibt es in den Nennwerten 10, 5 und 1 KM sowie 50 Pfennig. Münzen sind im Wert von 2 und 1 KM sowie 50, 20 und 10 Pfennig im Umlauf. Auch der Euro wird teilweise als Zahlungsmittel anerkannt

Geldwechsel: Umtauschempfehlung im Reiseland.

Geldautomaten: Bargeldabhebungen mit Kreditkarte und teilweise mit Girocard (Maestro) in größeren Städten möglich.

Devisenbestimmungen: Es gibt keine Beschränkungen bei der Ein- und Ausfuhr von Fremdwährungen. Beträge über 10.000 € oder entsprechendem Gegenwert in anderen Währungen müssen deklariert werden.

Kreditkarten: Ja, werden zunehmend (vor allem in Sarajevo und größeren Städten) in Geschäften, Restaurants und Hotels akzeptiert.

Öffnungszeiten der Banken: Mo-Fr 08.30 –14.30 Uhr.

Wichtige Telefonnummern und mehr

Von Deutschland nach Bosnien-Herzegowina

  • 00387 + Ortsvorwahl (ohne Null) + Teilnehmernummer

Von Bosnien-Herzegowina nach Deutschland

  • 0049 + Ortsvorwahl (ohne Null) + Teilnehmernummer

Notrufnummern

  • Polizei 122
  • Unfallrettung 124
  • Feuerwehr 123

Krankenhäuser und medizinische Fachkräfte gibt es in den meisten Städten, die medizinische Versorgung hat jedoch nicht westeuropäisches Niveau. Wenn Sie ärztliche Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an die Botschaft. Diese hat eine Liste der empfohlenen Ärzte vorliegen. In größeren Städten gibt es Apotheken mit großem Arzneisortiment. In den Dörfern und kleineren Ortschaften werden Sie keine Apotheken finden. Der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung wird dringend empfohlen. Der ACE empfiehlt den Abschluss der ACE-Auslandsreise- Krankenversicherung. Bestellung über ACE Info-Service.

Jeder Unfall muss der Polizei gemeldet werden. Bei eventuellen Karosserieschäden muss eine polizeiliche Schadensbestätigung veranlasst werden, nur gegen Vorlage derselben ist eine Ausreise möglich. Es empfiehlt sich in jedem Fall einen Europäischen Unfallbericht auszufüllen. Wichtig ist es, die Personalien des Unfallgegners und der Zeugen zu notieren. Bei Unfällen mit Personenschäden ist eine Untersuchungshaft möglich, eine Kautionsstellung nicht immer möglich. Informieren Sie im Falle eiens Unfalls immer den ACE Euro- Notruf.Für eventuelle Fahrzeugrückholung ist ein Original- Unfallprotokoll beim Fahrzeug zu hinterlegen!

Föderation Bosnien und Herzegowina- 10 Kantone; Republika Srpska - 5 Regionen; Distrikt Brcko.

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

Njemačka Ambasada

Skenderija 3

71000 Sarajevo

Tel.: 00387 33 56 53 00

Fax: 00387 33 20 64 00

E-Mail: über das Kontaktformular auf der Homepage

Internet: www.sarajewo.diplo.de

 

Botschaft von Bosnien und Herzegowina

Ibsenstraße 14

10439 Berlin

Tel.: 030 81 47 12 10

Fax: 030 81 47 12 11

E-Mail: mail@botschaftbh.de

Internet: www.botschaftbh.de

 

Tourismusinformation

www.visitsarajevo.ba

Segelboote im Hafen

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