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Καλώς ήρθατε στην Ελλάδα!

Die Republik Griechenland, gelegen zwischen dem Ionischen Meer im Westen und dem Ägäischen Meer im Osten, grenzt im Norden an Mazedonien, im Nordwesten an Albanien und Nordosten an Bulgarien und die Türkei. Zu Griechenland gehören zahlreiche bekannte Inseln, wie die Ionischen Inseln im Westen, Kreta im Süden, im Osten und Südosten die nördlichen und südlichen Sporaden, die Kykladen und die Kleinasiatischen Küsteninseln. Griecheland hat eine Verwaltungsstruktur bestehend aus 13 Regionen, Mönchsrepublik Athos mit autonomem Status.

Kontinent

Europa

Hauptstadt

Athen

Einwohneranzahl

10,2 Millionen

Fläche

131.957 km², davon 25.042 km² Inselgebiete

Zeitverschiebung

Mitteleuropäische Zeit (MEZ + 1 Std., da auch Sommerzeit gilt, bleibt der Zeitunterschied erhalten)

Netzspannung

230 V Wechselstrom, 50 Hz. Auf einigen Inseln und in einigen ländlichen Gebieten 110 Volt Gleichstrom. Adapters empfohlen.

Amtliches

Amtssprache Griechisch (Neugriechisch) / Amtliches Kennzeichen GR (Eurostat: EL)

Landessprache

Griechisch

Klima

Mittelmeerklima. Trockene, heiße Sommertage werden besonders im Norden und an der Küste durch frische Brisen gemildert. Athen kann drückend heiß werden, die Akklimatisierung dauert ein paar Tage. Zwischen November und März regnet es am meisten.

Einreise

Sie benötigen einen Reisepass oder Personalausweis. Für Kinder wird auch der maschinenlesbare Kinderreisepass anerkannt. Für Andorra (AND) und Monaco (MC) gelten die gleichen Einreisebestimmungen. Innerhalb des Schengen-Raums wird im Allgemeinen an der Grenze auf Personenkontrollen verzichtet.

Reisehinweise

Aktuelle Informationen über die politische Situation in Ihrem Urlaubsland erhalten Sie beim Auswärtigen Amt in Berlin.

Tel.: 030 5000 2000

E-Mail: buergerservice@diplo.de
Internet: www.auswaertiges-amt.de

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Geschwindigkeitsbegrenzungen in Griechenland

Geschwindigkeitsbegrenzung Autobahn Schnellstraße außerorts innerorts
Pkw 130* 90/110* 50 50
Motorrad 90 70 40 40
Caravan/Wohnmobil > 3,5t 80 80 50 40
Wohnmobil 130* 90/110* 50 50

* jeweils Ausschilderung beachten

Promillegrenze

0,5 ‰. Motorradfahrer und Führerscheinneulinge (weniger als 2 Jahre) 0,0‰.

Verkehrsregeln

Griechenland führt die Verkehrsunfallstatistik in Europa an. Besondere Vorsicht im oft aggressiven Straßenverkehr ist empfehlenswert.

  • Kinder bis Körpergröße 135 cm oder unter 12 Jahren müssen in geeigneten Kindersitzen gesichert werden. Kinder unter 3 Jahren dürfen auf dem Vordersitz nur bei deaktiviertem Airbag und nach hinten gerichtetem Kindersitz mitfahren.
  • Im Kreisverkehr haben die einfahrenden Fahrzeuge Vorfahrt, außer bei anderslautender Beschilderung, dann hat oft der im Kreisverkehr Fahrende Vorfahrt.
  • Motorradfahrer müssen Schutzhelme tragen.
  • Die Einfuhr von Treibstoff in Kanistern und das Auffüllen an Tankstellen sind verboten.
  • Eine Mitführpflicht für Feuerlöscher gilt zwar nicht für im Ausland zugelassene Fahrzeuge, eine Mitnahme wird aber zur Vermeidung von Missverständnissen dringend empfohlen.
  • Radarwarngeräte sind verboten.

Parken:
Parkverbot wird durch eine gelbe Linie an den Straßenrändern angezeigt, eine blaue Linie bedeutet gebührenpflichtige, weiße gebührenfreie Parkzonen. Halteverbotsschilder mit einer senkrechten Linie gelten für ungerade, mit zwei geraden Linien an geraden Tagen. 

Winterreifenpflicht:
Keine
generelle Winterreifenpflicht. Schneeketten sind nur bei Schnee- oder eisbedeckten Straßen (Höchstgeschwindigkeit 50 km/h) erlaubt.

Warnwestenpflicht:
Alle Fahrzeuginsassen, die ihr Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften im Falle einer Panne oder eines Unfalls verlassen, müssen eine Warnweste tragen.

Telefonieren im Straßenverkehr:
Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung ist verboten.

Rauchverbot:
Es gilt ein generelles Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden, am Arbeitsplatz, in Restaurants, Cafés und Bars. Ein Rauchverbot innerhalb von Kraftfahrzeugen gilt immer dann, wenn Kinder unter 12 Jahren mit an Bord sind.

Führerschein

Es genügen der nationale Führerschein und Fahrzeugschein. (Zulassungsschein). Das Nationalitätskennzeichen „D“ muss am Fahrzeug angebracht bzw. im Nummernschild enthalten sein. Die Mitnahme der IVK Internationale Versicherungskarte wird empfohlen (benötigt im Falle eines Unfalles, oft verlangt bei Verkehrskontrollen). Wird das Fahrzeug nicht vom Eigentümer selbst benutzt, gilt generell, dass der Fahrer im Besitz einer Benutzungsvollmacht des Eigentümers sein muss.

Umweltzonen

Die für Athen eingerichtete Umweltzone gilt nicht für Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen. Auch Mietwagen sind in den ersten 40 Tagen der Nutzung nicht betroffen.

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Camperinformationen

Die Einreise mit Wohnmobil und Caravan-Gespann ist ungehindert erlaubt. Caravan-Anhänger unterliegen folgender Beschränkung: Höhe 3,80 m, Breite 2,55 m, Länge 12 m, Gesamtlänge für Zugwagen und Anhänger 18 m.

Informationen zur CCI-Card auf den Serviceseiten CCI-CARD (Camping Card International)

 

Fährverbindungen nach Griechenland

Über Italien erreicht man Griechenland mit zahlreichen Fähren. Die Mitnahme von Treibstoffkanister auf Fährschiffen ist verboten. Verschiedenen Fähren bieten „Camping an Bord“ an.

Folgende Fährverbindungen werden angeboten:

  • SUPERFAST FERRIES: Ancona – Patras, Ancona – Igoumenitsa, Bari – Patras, Bari – Igoumenitsa, Bari – Korfu
  • ANEK LINES: Ancona – Igoumenitsa – Patras, Venedig – Igoumenitsa – Korfu
  • Blue Star Ferries: Bari – Patras, Bari – Igoumenitsa, Bari – Korfu
  • MINOAN LINES: Ancona – Patras, Ancona – Igoumenitsa, Venedig – Korfu, Venedig – Igoumenitsa, Venedig – Patras

Vorteile für Mitglieder:

  • SUPERFAST FERRIES und ANEK LINES: ACE-Mitglieder erhalten 25 % Ermäßigung auf alle Fahrzeugkategorien.

Bezüglich der Preise, Zeiten und Buchungsmöglichkeiten für Fährverbindungen wenden Sie sich bitte an das clubeigene ACE-Reisebüro.

Grenzübergänge und Zoll

Die griechischen Grenzübergänge sind für den Reiseverkehr Tag und Nacht geöffnet.

Zollbestimmungen:

In EU-Mitgliedstaaten eingekaufte, bereits versteuerte Waren können problemlos mitgeführt werden, wenn sie ausschließlich für ihren Eigenbedarf erworben wurden.

Für folgende Waren gilt als Richtmenge:

  • Tabakwaren: 800 Zigaretten, 400 Zigarillos (Zigarren mit einem Stückgewicht von höchstens 3 g), 200 Zigarren, 1.000 g Rauchtabak.
  • Alkoholische Getränke: 10 Liter Spirituosen, 20 Liter sog. Zwischenerzeugnisse (z.B. Campari, Port, Madeira, Sherry), 90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein), 110 Liter Bier.

Einfuhrverbot:

  • Drogen, Betäubungsmittel sowie Gegenstände die für Krieg, Gewalt, Faschismus, Nazismus oder Rassendiskriminierung werben.
  • Wertgegenstände sollten bei der Einreise deklariert werden.

Geld / Devisen

Währung:
Euro (€)

Geldautomaten:
Bargeldabhebungen mit Girocard (Maestro oder V Pay) und Kreditkarten flächendeckend möglich.

Kreditkarten:
Diners Club, Visa, American Express, Master- Card und andere größere Kreditkarten werden akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der jeweiligen Kreditkarte.

Devisenbestimmungen:
Die Ein- und Ausfuhr von Landeswährung sowie von Fremdwährungen ist unbegrenzt. Beträge, die den Gegenwert von 10.000 € übersteigen, müssen deklariert werden.

Öffnungszeiten der Banken:
Mo – Fr: 08.00 – 14.30 Uhr

Wichtige Telefonnummern und mehr

Von Deutschland nach Griechenland

  • 0030 + Ortsvorwahl (ohne Null) + Teilnehmernummer

Von Griechenland nach Deutschland

  • 0049 + Ortsvorwahl (ohne Null) + Teilnehmernummer

Notrufnummern

  • Polizei 112
  • Unfallrettung 112
  • Mobilnetz 112

Deutsche Reisende sollten sich vor der Reise eine Europäische Krankenversicherungskarte bei der gesetzlichen Krankenkasse besorgen.

Der ACE empfiehlt den Abschluss der ACE-Auslandsreise-Krankenversicherung. Bestellung über ACE Info-Service. 

Es empfiehlt sich in jedem Fall die Polizei zu rufen und einen Europäischen Unfallbericht auszufüllen. Bei der Ausreise muss eine polizeiliche Bestätigung des Unfalls vorgelegt werden. Wird ein in Griechisch abgefasstes Unfallprotokoll der Polizei unterschrieben, ist der Vermerk hinzuzusetzen, dass dies wegen der Sprachschwierigkeiten unter Vorbehalt geschieht. Auch empfiehlt es sich einen Rechtsanwalt einzuschalten. Nicht alle griechischen Autofahrer sind haftpflichtversichert. Bei Sachschäden wird im Regelfall nur der Zeitwert der beschädigten Teile ersetzt. Es gibt z.B. keinen Ausgleich für Verdienstausfall und Mietwagenkosten. Das in der IVK Internationale Versicherungskarte erwähnte Büro ist zu unterrichten. Für eventuelle Fahrzeugrückholung ist ein Original-Unfallprotokoll beim Fahrzeug zu hinterlegen!

Hier finden Sie mehr Informationen, wie der ACE hilft.

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland 

Karoli & Dimitriou 3
10675 Athen-Kolonaki

Tel.: 0030 210 728 51 11
Fax: 0030 210 728 53 35
E-Mail: info@athen.diplo.de
Internet: www.athen.diplo.de

 

Griechische Botschaft

Kurfürstendamm 185
10707 Berlin

Tel.: 030 20 62 60
Fax: 030 20 62 64 44
E-Mail: gremb.ber@mfa.gr
Internet: www.mfa.gr/germany/de/the-embassy/

 

Griechische Zentrale für Fremdenverkehr

Holzgraben 31
60313 Frankfurt/M

Tel.: 069 257 82 70
Fax: 069 257 82 729
E-Mail: info@visitgreece.com.de
Internet: www.visitgreece.gr

Segelboote im Hafen

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