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Das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland ist ein Inselreich und wird im Osten von der Nordsee und im Süden vom Kanal (The Channel) und der Straße von Dover, im Westen und Norden von der Irischen See und Atlantischen Ozean begrenzt. Es besteht aus den einzelnen Staaten England, Schottland, Wales und Nordirland.
Großbritannien bietet neben seiner einzigartigen Landschaft und Geschichte auch eine vielfältige Kultur, beeindruckende Sehenswürdigkeiten und ein besonderes kulinarisches Angebot. Die Briten sind bekannt für ihre Höflichkeit und ihren zurückhaltenden Humor. Traditionen spielen eine wichtige Rolle im Land, was sich in Festen wie Royal Ascot und der Pubkultur widerspiegelt.
Zu den beliebtesten Sehenswürdigkeiten zählen die Hauptstadt London mit Buckingham Palace und Big Ben, das mystische Schottland mit Loch Ness und Edinburgh Castle, das walisische Gebirge mit Snowdonia National Park und die einzigartige Landschaft Nordirlands mit Giant‘s Causeway. Kulinarisch bietet Großbritannien neben traditionellen Gerichten wie Fish and Chips und Sunday Roast auch regionale Spezialitäten wie Haggis und Ulster Fry. In Pubs, die im Land eine wichtige Rolle spielen, kann man gemütlich essen, trinken und mit Einheimischen ins Gespräch kommen.
Kontinent
Europa
Hauptstadt
London
Einwohneranzahl
68,14 Millionen
Fläche
242.432 km²
Zeitverschiebung
Mitteleuropäische Zeit (MEZ – 1) mit Sommerzeit.
Netzspannung
240 Volt Wechselstrom, 50 Hertz. Für die dreipoligen flachen Stecker werden Adapter benötigt.
Amtliches
Amtliches Kennzeichen GB
Landessprache
Englisch
Großbritannien und Nordirland haben das angenehmste Klima aller Länder dieses Breitengrades. Die durchschnittlichen Temperaturen liegen im Sommer bei etwa 21 °C. Die tiefsten Temperaturen, die zu dieser Zeit gemessen werden können, liegen bei etwa 14 °C.
Für einen touristischen Aufenthalt bis zu 180 Tagen wird ein bis zum Ende der Reise gültiger Reisepass, vorläufiger Reisepass oder Kinderreisepass benötigt. Außerdem wird für Einreisen eine gebührenpflichtige (16 GBP) elektronische Einreisegenhemigung (ETA) benötigt. Diese ist vorab am einfachsten über die App „UK ETA App“ zu beantragen. Die App steht im GooglePlay und Apple App Store zum Download bereit.
Aktuelle Informationen über die politische Situation in Ihrem Urlaubsland erhalten Sie beim Auswärtigen Amt in Berlin.
Tel.: 030 5000 2000,
E-Mail: buergerservice@diplo.de
Internet: www.auswaertiges-amt.de
Sicher unterwegs. Sicher heimkommen.
Geschwindigkeitsbegrenzung | Autobahn | Schnellstraße | außerorts | innerorts |
---|---|---|---|---|
Pkw | 112 | 112 | 96 | 48 |
Motorrad | 112 | 112 | 96 | 48 |
Caravangespann | 96 | 96 | 80 | 48 |
Wohnmobil* | 112 | 112* | 96 | 48 |
* vor Schulen, in Wohnstraßen u.ä. meist 30 km/h
** Wohnmobile über 3,5 t außerorts max. 80 km/h, Schnellstraße max. 96 km/h.
Geschwindigkeitsangaben vor Ort immer in mph, miles per hour: 112 km/h = 70 mph, 96 km/h = 60 mph, 80 km/h=50 mph, 48 km/h=30 mph, 32 km/h=20 mph
0,8 ‰, in Schottland 0,5 ‰.
Es gilt Linksverkehr, überholt wird immer rechts. Um im Linksverkehr entgegenkommende Fahrzeuge nicht zu blenden, müssen Scheinwerfer mit asymmetrischem Licht abgeklebt oder umgestellt werden. Klebeschablonen sind auf der Fähre, oder an größeren Tankstellen erhältlich. Xenon-Scheinwerfer können oft umgestellt werden, Infos in der Betriebsanleitung des Kfz.
Für Kinder unter 135 cm Körpergröße oder Kinder unter 12 Jahren sind altersgerechte Rückhaltevorrichtungen vorgeschrieben. Bei Beförderung von Kindern auf dem Vordersitz in entgegengesetzter Fahrtrichtung muss der Beifahrer-Airbag deaktiviert sein.
Parken
Gelbe oder rote Markierungen am Fahrbahnrand bedeuten Park- oder Halteverbot zu der auf Schildern angegebenen Zeit. Bei Parkverstößen gibt es häufig eine Parkkralle. Parken entgegen der Fahrtrichtung ist tagsüber erlaubt.
Anhänger an Motorrädern unter 125 cm³ sind verboten.
Es gibt kein allgemeines Vorfahrtsrecht, Straßen ohne Vorfahrtsberechtigung sind durch Beschilderung (STOP oder GIVE WAY) oder Fahrbahnmarkierung (bei doppelter Linie muss gestoppt werden, bei doppelt unterbrochener Linie langsam gefahren werden) gekennzeichnet.
Kreisverkehr
Einfahrende Fahrzeuge müssen Vorfahrt gewähren (rechts vor links).
Dashcams sind erlaubt.
Telefonieren
Ab sofort werden bei Verstößen gegen das Handyverbot am Steuer Geldbußen von mindestens 30 GBP erhoben. Bei grober Fahrlässigkeit muss mit einer Anzeige gerechnet werden.
Rauchverbot
Rauchverbot: In ganz Großbritannien und Nordirland ist das Rauchen in vielen öffentlichen Räumen verboten. Gastbetriebe können abgetrennte Raucherzonen einrichten. Das Rauchverbot gilt auch innerhalb von Kraftfahrzeugen, wenn Minderjährige unter 18 Jahren mit an Bord sind.
Warnwestenpflicht
Alle Insassen, die das Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften im Falle einer Panne oder eines Unfalls verlassen, müssen eine Warnweste tragen.
Winterreifenpflicht
Es besteht keine generelle Winterausrüstungspflicht.
Es genügen der nationale deutsche Führerschein und Fahrzeugschein (Zulassungsschein). Das Nationalitätskennzeichen „D“ muss am Fahrzeug angebracht. Die Mitnahme der IVK Internationale Versicherungskarte ist erforderlich, andernfalls muss an der Grenze eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Vor Abreise sollte geprüft werden, ob die eigene KFZ-Versicherung das Gebiet des Vereinigten Königsreich abdeckt.
Ausführliche Informationen hierzu in den Mautinformationen Großbritannien auf den folgenden Seiten.
Citymaut London: Für die Londoner City wird eine Einfahrts- bzw. Durchfahrtsgebühr (Congestion Charge) erhoben. Tagesplakette 15 GBP erhältlich z.B. an Tankstellen.
Ultra Low Emission Zone, ULEZ: Innerhalb des nördlichen Autobahnrings A406 und des südlichen A205 und mit Verkehrszeichen gekennzeichnet. Fahrzeuge unter 3,5 t müssen unter betsimmten Voraussetzungen eine zusätzliche Tagesgebühr zahlen: 12,50 GBP
Low Emission Zone, LEZ: Niedrigemissionszone, Wohnmobile und weitere dieselgetriebene größere Fahrzeuge müssen unter bestimmten Umständen eine Tagesgebühr (100 GBP) entrichten, wenn sie nicht bestimmten Euro-Normen entsprechen.
Registrierung für LEZ und ULEZ: www.epcplc.com/de
Alle Zonen sind täglich 24 Stunden aktiv.
Wohnmobile und Caravan-Gespanne können bis zu einer Länge von 18,75 m einschließlich Zugwagen und einer Breite von 2,55 m ungehindert einreisen. Für Zugfahrzeuge unter 3,5 t ist die Länge des Caravans auf 7 m ohne Deichsel begrenzt.
CCI-CARD (Camping Card International)
Informationen hierzu auf den Serviceseiten.
Mobile Urlauber erreichen Großbritannien bequem mit vielen Fährverbindungen oder mit dem Eurotunnel. Vorteilspreise für ACE-Mitglieder bei: DFDS Seaways
Bezüglich der Preise, Zeiten und Buchungsmöglichkeiten für Fährverbindungen wenden Sie sich bitte an das clubeigene ACE Reisebüro.
Stonehenge
Glencoe
Schottland
Cornwall
Die britischen Grenzübergänge/Seehäfen sind für den Reiseverkehr Tag und Nacht geöffnet.
Zollbestimmungen
Für folgende Waren gilt als Richtmenge:
Werte für Eigengebrauch.
Geld/Währung: 1 Pfund (£) = 100 Pence. Banknoten gibt es in den Nennbeträgen 100, 50, 20, 10 und 5 £. In Schottland gibt es zusätzliche Banknoten, die landesweit akzeptiert werden. Münzen gibt es in den Nennbeträgen 2 und 1 £ sowie 50, 20, 10, 5, 2 und 1 Pence.
Geldwechsel: in alle Banken, Wechselstuben und zahlreiche Hotels. Wechselstuben haben häufig bis spät geöffnet, berechnen jedoch z. T. hohe Wechselgebühren.
Kreditkarten: Eurocard, MasterCard, American Express, Diners Club und Visa werden akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. Geldautomaten: Bargeldabhebungen mit Girocard (Maestro oder V Pay) und Kreditkarten flächendeckend möglich.
Devisenbestimmungen: Keine Beschränkungen. Bei Einund Ausfuhr von mehr als 10.000 € besteht Deklarationspflicht.
Öffnungszeiten der Banken: Mo – Fr 09.30 - 16.30 Uhr.
Einige Zweigstellen haben außerdem Samstag vormittags oder abends länger geöffnet.
Von Deutschland nach Großbritannien
Von Großbritannien nach Deutschland
Notrufnummern
Reisende sollten sich vor der Reise eine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bei der gesetzlichen Krankenkasse besorgen. Im Rahmen des Nationalen Gesundheitsdienstes (National Health Service = NHS) ist die ärztliche Behandlung kostenlos, man zahlt jedoch einen Anteil der zahnärztlichen Behandlung. Im Krankheitsfall wendet man sich unter Vorlage des Reisepasses an einen Vertragsarzt/ Zahnarzt des NHS. Die Rezeptgebühr beträgt ca. 7,50 GBP pro Medikament.
Der ACE empfiehlt den Abschluss der ACE-Auslandsreise-Krankenversicherung
Bestellung über ACE Info-Service.
Es empfiehlt sich, in jedem Fall die Polizei zu benachrichtigen (zwingend bei Personenschäden) und einen Europäischen Unfallbericht auszufüllen. Wichtig: die Personalien des Unfallgegners und der Zeugen notieren. Für eventuelle Fahrzeugrückholung ist ein Original-Unfallprotokoll beim Fahrzeug zu hinterlegen!
Hier finden Sie mehr Informationen, wie der ACE hilft.
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
23 Belgrave Square
GB-London SW1X8PZ
Tel.: 0044 20 78 24 13 00
Fax: 0044 20 78 24 14 35
E-Mail: info@london.diplo.de
Internet: www.uk.diplo.de
Königlich Britische Botschaft
Wilhelmstr. 70
10117 Berlin
Tel.: 0 30 20 45 70
Fax: 0 30 20 45 75 94
E-Mail: ukingermany@fco.gov.uk
Internet: www.gov.uk
VisitBritain – Tourismusbüro
Alexanderplatz 1
10178 Berlin
Tel.: 0 30 31 57 19 0
Fax: 0 30 31 57 19 10
Internet: www.visitbritain.com/de/
Angaben in Britischen Pfund Sterling (1 GBP ≈ 1,20 Euro)
Kompetente Beratung und Buchung direkt beim clubeigenen ACE Reisebüro.