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Bella Italia!
Das Land der Kunst, Mode und Kulinarik verzaubert mit einer Fülle an Kulturschätzen, von den antiken Ruinen Roms bis zu den Renaissance-Meisterwerken in Florenz. Die Italiener sind bekannt für ihre Leidenschaft, Gastfreundschaft und Lebensfreude, die sich in ihrer lebhaften Esskultur und den zahlreichen Festen widerspiegelt. Ein Muss für jeden Besucher ist die italienische Küche, die mit Pasta, Pizza und Espresso weltweit berühmt ist. Es locken atemberaubende Küsten, malerische Dörfer und pulsierende Städte wie beispielsweise Venedig mit seinen Kanälen und Gondeln. Italien ist nicht nur ein Reiseziel, sondern ein Lebensgefühl („La Dolce Vita“).
Kontinent
Europa
Hauptstadt
Rom
Einwohlerzahl
59,11 Millionen
Sprache
Italienisch
Fläche
301.302 km²
Zeitverschiebung
Mitteleuropäische Zeit (MEZ)
Netzspannung
230 V, 50 Hz. Mitnahme eines Adapters empfohlen.
Italien erstreckt sich vom Brennerpass bis zur Südspitze Siziliens. Während Oberitalien noch im mitteleuropäischen Klimabereich liegt, beginnt in der Po-Ebene das gemäßigte subtropische Übergangsklima. Die Mitte und der Süden des Landes sind durch mild-feuchte Winter und trocken-heiße Sommer gekennzeichnet.
Sie benötigen einen Reisepass oder Personalausweis, vorläufigen Reisepass oder vorläufigen Personalausweis. Für Kinder wird auch der maschinenlesbare Kinderreisepass anerkannt. Innerhalb des Schengen-Raums wird im Allgemeinen an der Grenze auf Personenkontrollen verzichtet.
Aktuelle Informationen über die politische Situation in Ihrem Urlaubsland erhalten Sie beim Auswärtigen Amt in Berlin.
Tel.: 030 5000 2000,
E-Mail: buergerservice@diplo.de
Internet: www.auswaertiges-amt.de
Währung | Eurosuper 95 | Diesel |
---|---|---|
Euro | 1,82 | 1,73 |
Stand: 19.02.2025
Quelle: ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e.V.
Sicher unterwegs. Sicher heimkommen.
Geschwindigkeitsbegrenzung | Autobahn | Schnellstraße | außerorts | innerorts |
---|---|---|---|---|
PKW | 130 | 110 | 90 | 50 |
Motorrad* | 130 | 110 | 90 | 20 |
Caravangespann | 80 | 70 | 70 | 50 |
Wohnmobil | 130** | 110** | 90** | 50 |
*Motorräder bis 149 ccm sind auf Autobahnen verboten.
**Für Wohnmobile über 3,5 t gelten auf Autobahnen 100 km/h, auf Schnellstraßen und außerorts 80 km/h. Höchstgeschwindigkeit für Führerscheinneulinge (Personen unter 21 Jahren sowie Personen, die weniger als drei Jahre im Besitz ihres Führerscheins sind): 90 km/h auf Schnellstraßen, 100 km/h auf Autobahnen. Bei Niederschlag gilt auf Autobahnen für Pkw, Motorrad und Wohnmobile bis 3,5t. ein Tempolimit von 110 km/h und auf Schnellstraßen 90 km/h. Anhänger müssen am Heck ein Schild mit der Maximalgeschwindigkeit 80 km/h haben. Motorräder und Mopeds dürfen keine Anhänger ziehen.
0,5 ‰ Promille Info: Führerscheinneulinge (Führerscheinbesitz nicht länger als drei Jahre) sowie Fahrende unter 21 Jahren 0,0 ‰
Kindersitze: Kinder bis 9 Kg Körpergewicht dürfen nur in einer rückwärtsgerichteten Babyschale befördert werden. Wenn das Kind auf dem Vordersitz befördert wird, muss der Beifahrerairbag deaktiviert werden. Kinder unter 150 cm Körpergröße und bis 36 Kg Körpergewicht benötigen einen ihrem Gewicht und Körpergröße entsprechenden Kindersitz.
Pkw müssen tagsüber auf allen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften das Abblendlicht einschalten. Alternativ bei guten Sichtverhältnbisssen auch Tagfahrlicht erlaubt, Motorräder müssen immer mit Licht fahren.
Unerlaubter Spurwechsel und Wenden im Mautbereich oder auf Autobahnauf- und -abfahrten wird mit hohem Bußgeld, sogar mit Fahrverbot, geahndet.
Auf Autobahnen ist privates Abschleppen verboten.
Auf Bergstraßen haben bergauffahrende Fahrzeuge grundsätzlich Vorfahrt, außer eine Ausweichbucht ist vorhanden.
Linienbusse haben immer Vorfahrt.
Im Kreisverkehr haben einfahrende Fahrzeuge Vorfahrt, es sei denn, die Beschilderung lautet anders.
Telefonieren am Steuer ist nur unter Verwendung einer Freisprecheinrichtung erlaubt.
Parken
Parkverbot bei schwarz-gelben Markierungen, gebührenpflichtig bei blauen Markierungen, kostenfrei bei weißen Markierungen, gelbe Markierung weißt auf reservierte Parkplätze hin. Grün: In manchen Städten gibt es ausgewiesene grüne Parkflächen, hier bestehen zeitlich begrenzte Parkverbote Jeweils zusätzlich Beschilderung beachten.
Radarwarngeräte sind verboten, Dashcams erlaubt, wenn regelmäßige Löschung erfolgt.
Transporte
Alle nach hinten über Ihr Fahrzeug hinausragenden Dachlasten und Heckladungen müssen durch eine 50x50 cm große Warntafel aus Metall mit weiß-roten Diagonalstreifen (komplett reflektierend) kenntlich gemacht werden. Nimmt die Ladung die gesamte Breite des Fahrzeuges ein, sind zwei Warntafeln vorgeschrieben, anzubringen jeweils am rechten und linken Ende. Die Ladung darf jeweils bis zu 30 cm über die Begrenzungsleuchten hinausragen, dies gilt jedoch nicht für schwer erkennbare Ladung (Stangen, Platten usw.). Seit 2025 sind Heckträger (mit Wiederholungskennzeichen und eigener Beleuchtung), die auf der Anhängerkupplung angebracht sind, von dieser Regelung ausgenommen, sie benötigen keine Warntafel.
Es gelten sehr hohe Bußgelder u.a. bei Geschwindigkeitsüberschreitungen (zwischen 22 und 7 Uhr um ein Drittel höhere Bußgeldbeträge als in der übrigen Zeit).
ACE-Tipp
Italiens Straßenverkehrsgesetz, der „Codice della Strada“ umfasst umfangreiche und teilweise sehr unterschiedliche Regelungen. Diese können in diesem Rahmen nicht dargestellt werden. Ebenso bestehen für Großstädte unterschiedliche Fahrbeschränkungen, diese finden Sie in der Mautinformation Italien. Bitte informieren Sie sich vor Abfahrt zusätzlich auf der Internetseite des italienischen Automobilclubs ACI
Warnwestenpflicht
Das Mitführen von je einer fluoreszierenden Warnweste pro Insasse ist vorgeschrieben. Sie muss im Falle eines Unfalls oder einer Panne getragen werden, wenn das Fahrzeug verlassen wird (z.B. zur Absicherung der Unfallstelle).
Winterreifenpflicht
Für einzelne Straßen können durch entsprechende Beschilderung Winterreifen vorgeschrieben werden. Winterausrüstungspflicht (Winterreifen oder Schneeketten): Südtirol (auch auf Brennerautobahn): 15.11. – 15.04., Aostatal vom 15.10. - 15.04., in der Toskana auf der Strecke Bologna nach Arezzo (A1) 01.11. - 15.04., auf der Strecke Florenz nach Pisa (A11) 15.11. bis 15.04. In Südtirol gilt für Motorräder ein generelles Fahrverbot bei winterlichen Straßenverhältnissen oder Schneefall.
Nationaler Führerschein und Fahrzeugschein. (Zulassungsschein). Das Nationalitätskennzeichen „D“ muss am Fahrzeug angebracht bzw. im Nummernschild enthalten sein. Die Mitnahme der IVK Internationale Versicherungskarte („Grüne Karte“) wird empfohlen.
Wohnmobile und Caravan-Gespanne können bis zu einer Länge von 18,75 m einschließlich Zugwagen und einer Breite von 2,55 m ungehindert einreisen. In Italien darf man auf Autobahnparkplätzen eine Nacht verbringen, Zelten hingegen ist verboten. Die Füße des Wohnwagens dürfen nicht ausgefahren werden. Auch an anderen Straßen ist das Übernachten gestattet, solange es nicht gegen eine örtliche Verordnung verstößt.
CCI-CARD (Camping Card International)
Informationen hierzu auf den Serviceseiten.
Siena
Cinque Terre
Toskana
Venedig
Die italienischen Grenzübergänge sind für den Reiseverkehr Tag und Nacht geöffnet.
Zollbestimmungen
Es bestehen keine Beschränkungen. Im EU-Mitgliedstaat eingekaufte, bereits versteuerte, Waren können von Privatpersonen problemlos mitgeführt werden, wenn sie ausschließlich für den Eigenbedarf, d.h. nicht für gewerbliche Zwecke erworben wurden.
Für folgende Waren gilt als Richtmenge:
800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren oder 1.000 g Rauchtabak. 10 l Spirituosen, 20 l sog. Zwischenerzeugnisse (Campari, Port, Madeira, Sherry), 90 l Wein (davon höchstens 60 l Schaumwein), 110 l Bier.
Geld/Währung: Euro (€).
Kreditkarten: Alle gängigen internationalen Kreditkartenwerden angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. Auch die Zahlung per Bankkarte (maestro oder V-Pay) ist weit verbreitet. Geldautomaten: Bargeldabhebungen mit Girocard (Maestro oder V Pay) und Kreditkarten flächendeckend möglich.
Devisenbestimmungen: Es gibt keine Beschränkungen. Bei Ein- und Ausfuhr von mehr als 10.000 € besteht Deklarationspflicht. Bei Zahlungen mit Bargeld besteht eine Höchstgrenze von 1.000,- Euro. Rechnungen darüber hinaus können nur mittels Kreditkarte oder Überweisung bezahlt werden.
Öffnungszeiten von Banken:
Regional unterschiedlich, in der Regel Mo-Fr 08.30 – 13.30 Uhr und 15.00 – 16.00 Uhr.
Es besteht Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln, sowie in allen Restaurants, Cafés, und Bars. Im PKW ist das Rauchen verboten, wenn Schwangere oder Minderjährige mit an Bord sind.
Von Deutschland nach Italien
Von Italien nach Deutschland
Notrufnummern
Deutsche Reisende sollten sich vor der Reise eine Europäische Krankenversicherungskarte bei der gesetzlichen Krankenkasse besorgen (EHIC). Im Allgemeinen muss man einen Teil der Arzneimittelkosten selbst tragen.
Der ACE empfiehlt den Abschluss der ACE-Auslandsreise-Krankenversicherung. Bestellung über ACE Info-Service.
Die Polizei nimmt nur Unfälle mit Personenschaden und mit größerem Sachschaden auf. Das Protokoll ist nicht allgemein zugänglich, selbst für Anwälte nicht. Deshalb sollten Sie in jedem Fall selbst alle Angaben des Unfallgegners notieren bzw. einen Europäischen Unfallbericht ausfüllen. Informieren Sie sich hier, wie der ACE hilft. Wer in Italien in einen Unfall verwickelt wird, sollte den Schaden der betreffenden italienischen Versicherung oder dem nationalen Versicherungsbüro in Rom melden. Bei einem Unfall oder Totalschaden informieren Sie bitte den ACE-Euro-Notruf. Für eventuelle Fahrzeugrückholung ist ein Original-Unfallprotokoll beim Fahrzeug zu hinterlegen!
20 Regionen; Sonderstatus für die5 Regionen Aostatal, Friaul-Julisch-Venetien, Sardinien, Sizilien, Trentino-Südtirol. Die Republik Italien, begrenzt im Norden von der Schweiz und Österreich, im Osten von Slowenien und im Westen von Frankreich, wird im Südwesten, Süden und Südosten vom Mittelmeer eingerahmt. Italiens Küstenlänge beträgt dadurch stolze 7600 Km. Zu Italien gehören auch die beiden großen Mittelmeerinseln Sizilien und Sardinien.
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Ambasciata della Repubblica Federale di Germania
Via San Martino della Battaglia 4, 00185 Rom
Tel.: 0039 06 49 21 31
E-Mail: über das Kontaktformular auf der Webseite
Internet: www.italien.diplo.de
Italienische Botschaft
Hiroshimastr. 1, 10785 Berlin
Tel.: 030 25 44 00
E-Mail: amb.berlino.consolare@cert.esteri.it
Internet: www.ambberlino.esteri.it
Italienische Zentrale für Tourismus (ENIT)
Barckhausstr. 10
60325 Frankfurt/M.
Tel.: 069 23 74 34
Fax: 069 23 28 94
E-Mail: frankfurt@enit.it
Internet: www.italia.it/en
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