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Willkommen in Kroatien!
Kroatien ist Mitglied der Europäischen Union und seit dem 1. Januar 2023 auch Mitgliedstaat des Schengen-Abkommens und der Eurozone.
Kroatien zeichnet sich durch seine vielfältigen Landschaftsformen aus. Die Küstenlinie ist geprägt von über tausend Inseln und einer abwechslungsreichen Landschaft mit Kies und Sandstränden. Städte wie Dubrovnik, Split oder Zadar veranschaulichen die historische Bedeutung der Region, mit architektonischen Einflüssen aus römischer und venezianischer Zeit.
Die kroatische Küche bietet eine breite Vielfalt an Speisen, darunter frische Meeresfrüchte und traditionelle Gerichte wie Peka. Die Weinanbaugebiete in Dalmatien und Istrien sind für ihre lokalen Weine bekannt.
Kroatien bietet reichlich Möglichkeiten für verschiedene Aktivitäten, darunter Wassersport, Wanderungen in Nationalparks wie den Plitvicer Seen, kinderfreundlicher Badespaß unter anderem in Istrien und Besichtigungen historischer Stätten oder romantische Küstenstädtchen. Die Kombination aus Naturlandschaft und kulturellem Erbe macht Kroatien zu einem vielfältigen Reiseziel.
Kontinent
Europa
Hauptstadt
Zagreb
Einwohneranzahl
3,87 Millionen
Fläche
56.542 km²
Zeitverschiebung
Mitteleuropäische Zeit (MEZ) mit europäischer Sommerzeit.
Netzspannung
230 V, 50 Hz.
Amtliches
Amtliches Kennzeichen HR
Landessprache
Kroatisch
Kontinentalklima im Norden, Mittelmeerklima (heiß und trocken im Sommer, milder und feucht im Winter) an der Adriaküste.
Sie benötigen einen gültigen Reisepass oder Personalausweis oder Kinderreisepass. Ebenfalls anerkannt wird der vorläufige Reisepass oder vorläufige Personalausweis.
Die Reisedokumente müssen jeweils für die Dauer des Aufenthaltes gültig sein. Innerhalb des Schengen-Raums wird im Allgemeinen an der Grenze auf Personenkontrollen
verzichtet.
Aktuelle Informationen über die politische Situation in Ihrem Urlaubsland erhalten Sie beim Auswärtigen Amt in Berlin.
Tel.: 030 5000 2000,
E-Mail: buergerservice@diplo.de
Internet: www.auswaertiges-amt.de
In einzelnen Landesteilen besteht weiterhin Gefahr durch Landminen. Betroffen sind die folgenden Gebiete: Ostslawonien (Im Grenzraum zu Serbien und Montenegro, an der Grenze zu Ungarn, insbesondere die Gebiete Vukovar und Vinkovci). Westslawonien (Gebiet Daruvar, Pakrac und Virovitica). Das westliche und südwestliche Grenzgebiet zu Bosnien und Herzegowina (Gebiet Sisak und Karlovag, östlich Ogulin, Otocac, Gospic, sowie südlich und östlich von Drniš). In diesen Gebieten sollten Straßen und Wege nicht verlassen werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.hcr.hr.
Sicher unterwegs. Sicher heimkommen.
Geschwindigkeitsbegrenzung | Autobahn | Schnellstraße | außerorts | innerorts |
---|---|---|---|---|
PKW | 130 | 110 | 90 | 50 |
Motorrad | 130 | 110 | 90 | 50 |
Caravangespann | 90 | 80 | 80 | 50 |
Wohnmobil** | 130 | 110 | 90 | 50 |
*Zwei Fahrspuren je Richtung
Bei Nässe generell um 10 km/h, auf Autobahnen 20 km/h reduzierte Höchstgeschwindigkeit, dies gilt auch für Führerscheinneulinge (Führerscheinbesitz weniger als 3 Jahre). Paris: In nahezu ganz Paris gilt auf allen Straßen eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Es gibt nur noch ganz wenige Ausnahmen, wie z.B. große Verkehrsadern wie die Champs-Elysee, Ausfall- und Ringstraßen. Auf der Pariser Peripherique (Ringautobahn) gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Auch in weiteren Städten ist innerorts meist 30 km/h auf fast allen Straßen vorgeschrieben. Immer Beschilderung beachten, die Bußgelder sind bereits bei geringster Überschreitung sehr hoch.
Ab 25 Jahre 0,5 ‰, unter 25 Jahre und Berufskraftfahrer sowie Fahrzeuge über 3,5 t 0,0 ‰.
Winterreifenpflicht:
Nur auf einigen gekennzeichneten Straßen und Streckenabschnitten (z.B. in den Regionen Gorski Kotar oder Lika) zwischen dem 15. November und 15. April generelle Winterreifenpflicht,
Mindestprofiltiefe 4 mm.
Warnwestenpflicht:
Es besteht Warnwestenpflicht für alle Personen, die sich im Falle einer Panne oder Unfall außerhalb des Fahrzeugs befinden.
Telefonieren im Straßenverkehr:
Das Telefonieren ist nur mit einer Freisprechanlage erlaubt.
Rauchverbot:
In Gaststätten, Hotels und öffentlichen Einrichtungen.
Nationaler Führerschein und Fahrzeugschein. (Zulassungsschein). Das Nationalitätskennzeichen „D“ muss am Fahrzeug angebracht bzw. im Nummernschild enthalten sein. Die Mitnahme der IVK Internationale Versicherungskarte („Grüne Karte“) wird empfohlen.
Derzeit noch keine Umweltzonen.
Die Einreise mit Wohnmobilen und Caravan-Gespannen ist ungehindert erlaubt. Gespanne, die breiter als 2,55 m oder länger als 18,75 m sind, benötigen eine Sondergenehmigung.
Freies Campen ist in Kroatien nicht erlaubt.
CCI-CARD (Camping Card International)
Informationen hierzu auf den Serviceseiten.
Bezüglich der Preise, Zeiten und Buchungsmöglichkeiten für Fährverbindungen wenden Sie sich bitte an das clubeigene ACE Reisebüro.
Fahrpläne und Preise der innerkroatischen innerkroatischen Fährverbindungen bei Jadrolinja.
Kroatien: Krka Wasserfälle
Korcula
Dubrovnik
Bucht mit Kiesstrand
Die französischen Grenzübergänge sind für den Reiseverkehr Tag und Nacht geöffnet.
Zollbestimmungen
>In EU-Mitgliedstaaten eingekaufte, bereits versteuerte Waren können problemlos mitgeführt werden, wenn sie ausschließlich für ihren Eigenbedarf erworben wurden.
Für folgende Waren gilt als Richtmenge:
Geld/Währung: Euro (€).
(Kroatische Kuna können nur noch bei Kroatischen Banken im Kroatien selbst getauscht werden.)
Kreditkarten: Diners Club, MasterCard, Visa und alle gängigen internationale Kreditkarten werden angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Geldautomnaten sind flächendeckend vorhanden und können zur Bargeldabhebung mit allen Kreditkarten und Girocard (Maestro oder V PAY) genutzt werden.
Devisenbestimmungen: Die Einfuhr- und Ausfuhr der Landeswährung sowie von Fremdwährungen ist unbegrenzt. Deklaration jeweils ab 10.000 € oder entsprechender Gegenwert.
Öffnungszeiten von Banken: Mo-Fr 08.00 - 19.00 Uhr. Sa 08.00 - 13.00 Uhr.
Von Deutschland nach Kroatien
Von Kroatien nach Deutschland
Notrufnummern
Reisende sollten sich vor der Reise eine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bei der gesetzlichen Krankenkasse besorgen. Damit haben sie Anrecht auf eine kostenlose medizinische Grundversorgung. Zusätzlich ist es empfehlenswert, vor Reiseantritt eine private Auslandsreise-Krankenversicherung für die Dauer des Aufenthalts abzuschließen.
Der ACE empfiehlt den Abschluss der ACE-Auslandsreise-Krankenversicherung. Bestellung über ACE Info-Service.
Die Polizei nimmt Unfälle mit Personenschaden und mit Sachschaden auf. Sie sollten sich in jedem Fall selbst alle Angaben des Unfallgegners notieren bzw. einen Europäischen Unfallbericht ausfüllen. Bei einem Unfall oder Totalschaden informieren Sie bitte den ACE Euro-Notruf. Hier finden Sie mehr Informationen, wie der ACE hilft. Für eventuelle Fahrzeugrückholung ist ein Original-Unfallprotokoll beim Fahrzeug zu hinterlegen!
Verwaltungsstruktur: 20 Provinzen und der Hauptstadtbezirk Zagreb.
Die Republik Kroatien wird im Osten von Serbien und Montenegro sowie Bosnien-Herzegowina begrenzt, im Westen durch das Mittelmeer (Adria) und im Norden von Slowenien
und Ungarn. Der südlichste Landesteil rund um Dubrovnik ist durch einen Meerzugang Bosnien-Herzegowinas vom Hauptlandesgebiet getrennt.
Kroatien ist Mitglied der Europäischen Union und seit dem 1. Januar 2023 auch Mitgliedstaat des Schengen-Abkommens und der Eurozone.
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Ulica Grada Vukovara 64
HR-10000 Zagreb
Tel: 00385 1 63 00 10 0
E-Mail: info@zagreb.diplo.de
Internet: https://zagreb.diplo.de/
Botschaft der Republik Kroatien
Ahornstr. 4
10787 Berlin
Tel: 030 21 91 55 14
E-Mail: berlin@mvep.hr
Internet: https://mvep.gov.hr/de/de
Kroatische Zentrale für Tourismus
Stephanstr. 13
60313 Frankfurt/M.
Tel: 069 23 85 35 0
E-Mail: info@visitkroatien.de
Internet: www.croatia.hr/de-de
Kompetente Beratung und Buchung direkt beim clubeigenen ACE Reisebüro.