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Willkommen in Kroatien! 

Kroatien ist Mitglied der Europäischen Union und seit dem  1. Januar 2023 auch Mitgliedstaat des Schengen-Abkommens  und der Eurozone. 

Kroatien zeichnet sich durch seine vielfältigen Landschaftsformen  aus. Die Küstenlinie ist geprägt von über tausend Inseln und einer abwechslungsreichen Landschaft mit Kies und Sandstränden. Städte wie Dubrovnik, Split oder Zadar veranschaulichen die historische Bedeutung der Region, mit architektonischen Einflüssen aus römischer und venezianischer  Zeit.

Die kroatische Küche bietet eine breite Vielfalt  an Speisen, darunter frische Meeresfrüchte und traditionelle Gerichte wie Peka. Die Weinanbaugebiete in Dalmatien und Istrien sind für ihre lokalen Weine bekannt.

Kroatien bietet reichlich Möglichkeiten für verschiedene Aktivitäten,  darunter Wassersport, Wanderungen in Nationalparks wie den Plitvicer Seen, kinderfreundlicher Badespaß unter anderem in Istrien und Besichtigungen historischer Stätten oder romantische Küstenstädtchen. Die Kombination aus  Naturlandschaft und kulturellem Erbe macht Kroatien zu  einem vielfältigen Reiseziel.

Kontinent

Europa

Hauptstadt

Zagreb

Einwohneranzahl

3,87 Millionen

Fläche

56.542 km²

Zeitverschiebung

Mitteleuropäische Zeit (MEZ) mit europäischer Sommerzeit.

Netzspannung

230 V, 50 Hz.

Amtliches

Amtliches Kennzeichen HR

Landessprache

Kroatisch

Klima

Kontinentalklima im Norden, Mittelmeerklima (heiß und trocken im Sommer, milder und feucht im Winter) an der Adriaküste.

Einreise

Sie benötigen einen gültigen Reisepass oder Personalausweis oder Kinderreisepass. Ebenfalls anerkannt wird der vorläufige Reisepass oder vorläufige Personalausweis.

Die Reisedokumente müssen jeweils für die Dauer des Aufenthaltes gültig sein. Innerhalb des Schengen-Raums wird im Allgemeinen an der Grenze auf Personenkontrollen

verzichtet.

Reisehinweise

Aktuelle Informationen über die politische Situation in Ihrem Urlaubsland erhalten Sie beim Auswärtigen Amt in Berlin.

Tel.: 030 5000 2000,
E-Mail: buergerservice@diplo.de
Internet: www.auswaertiges-amt.de

In einzelnen Landesteilen besteht weiterhin Gefahr durch Landminen. Betroffen sind die folgenden Gebiete: Ostslawonien (Im Grenzraum zu Serbien und Montenegro, an der Grenze zu Ungarn, insbesondere die Gebiete Vukovar und Vinkovci). Westslawonien (Gebiet Daruvar, Pakrac und Virovitica). Das westliche und südwestliche Grenzgebiet zu Bosnien und Herzegowina (Gebiet Sisak und Karlovag, östlich Ogulin, Otocac, Gospic, sowie südlich und östlich von Drniš). In diesen Gebieten sollten Straßen und Wege nicht verlassen werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.hcr.hr.

Ihr Partner auf Reisen. Die ACE-Mitgliedschaft für europaweite Pannenhilfe.

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Geschwindigkeitsbegrenzungen in Kroatien

Geschwindigkeitsbegrenzung Autobahn Schnellstraße außerorts innerorts
PKW 130 110 90 50
Motorrad 130 110 90 50
Caravangespann 90 80 80 50
Wohnmobil** 130 110 90 50

*Zwei Fahrspuren je Richtung

Bei Nässe generell um 10 km/h, auf Autobahnen 20 km/h reduzierte Höchstgeschwindigkeit, dies gilt auch für Führerscheinneulinge (Führerscheinbesitz weniger als 3 Jahre). Paris: In nahezu ganz Paris gilt auf allen Straßen eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Es gibt nur noch ganz wenige Ausnahmen, wie z.B. große Verkehrsadern wie die Champs-Elysee, Ausfall- und Ringstraßen. Auf der Pariser Peripherique (Ringautobahn) gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Auch in weiteren Städten ist innerorts meist 30 km/h auf fast allen Straßen vorgeschrieben. Immer Beschilderung beachten, die Bußgelder sind bereits bei geringster Überschreitung sehr hoch.

Promillegrenze

Ab 25 Jahre 0,5 ‰, unter 25 Jahre und Berufskraftfahrer sowie Fahrzeuge über 3,5 t 0,0 ‰.

Verkehrsregeln

  • Für Kinder unter 1,35 Meter Körpergröße sind der Größe und dem Gewicht enntsprenden Kindersitze vorgeschrieben. Babys unter 2 Jahren dürfen auch auf dem Vordersitz befördert werden, bei rückwärtsgewndten Babyschalen nur mit deaktiviertem Beifahrerairbag. Kinder unter 12 Jahren müssen auf den Rücksitz.
  • Fahrzeuge müssen in der Zeit von Ende Oktober bis Ende März mit Abblendlicht fahren, Motorräder ganzjährig.
  • Während des gesamten Überholvorganges muss geblinkt werden.
  • Schul- oder Kinderbusse dürfen während dem Ein- und Ausstieg nicht überholt werden.
  • Es sollte ein Satz Glühlampen als Reserve mitgeführt werden. (Gilt nicht für LED- und Xenonscheinwerfer).
  • Gespannfahrer müssen 2 Warndreiecke mitführen.
  • Abschleppen durch private Pkw ist verboten.
  • Überholen von Kolonnen mit mehr als drei Fahrzeugen verboten.

 

Winterreifenpflicht:

Nur auf einigen gekennzeichneten Straßen und Streckenabschnitten (z.B. in den Regionen Gorski Kotar oder Lika) zwischen dem 15. November und 15. April generelle Winterreifenpflicht,

Mindestprofiltiefe 4 mm.

 

Warnwestenpflicht:

Es besteht Warnwestenpflicht für alle Personen, die sich im Falle einer Panne oder Unfall außerhalb des Fahrzeugs befinden.

 

Telefonieren im Straßenverkehr:

Das Telefonieren ist nur mit einer Freisprechanlage erlaubt. 

 

Rauchverbot:

In Gaststätten, Hotels und öffentlichen Einrichtungen. 

Führerschein

Nationaler Führerschein und Fahrzeugschein. (Zulassungsschein). Das Nationalitätskennzeichen „D“ muss am Fahrzeug angebracht bzw. im Nummernschild enthalten sein. Die Mitnahme der IVK Internationale Versicherungskarte („Grüne Karte“) wird empfohlen.

Umweltzonen

Derzeit noch keine Umweltzonen.

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Camperinformationen

Die Einreise mit Wohnmobilen und Caravan-Gespannen ist ungehindert erlaubt. Gespanne, die breiter als 2,55 m oder länger als 18,75 m sind, benötigen eine Sondergenehmigung.

Freies Campen ist in Kroatien nicht erlaubt.

CCI-CARD (Camping Card International)
Informationen hierzu auf den Serviceseiten.

Fährverbindungen nach Kroatien

Bezüglich der Preise, Zeiten und Buchungsmöglichkeiten für Fährverbindungen wenden Sie sich bitte an das clubeigene ACE Reisebüro.

Fahrpläne und Preise der innerkroatischen innerkroatischen Fährverbindungen bei Jadrolinja.

Impressionen aus Kroatien

Grenzübergänge und Zoll

Die französischen Grenzübergänge sind für den Reiseverkehr Tag und Nacht geöffnet.

Zollbestimmungen
>In EU-Mitgliedstaaten eingekaufte, bereits versteuerte Waren können problemlos mitgeführt werden, wenn sie ausschließlich für ihren Eigenbedarf erworben wurden.

Für folgende Waren gilt als Richtmenge:

  • Tabakwaren: 800 Zigaretten, 400 Zigarillos (Zigarren mit einem Stückgewicht von höchstens 3 g), 200 Zigarren, 1.000 g Rauchtabak.
  • Alkoholische Getränke: 10 Liter Spirituosen, 20 Liter sog. Zwischenerzeugnisse (z.B. Campari, Port, Madeira, Sherry), 90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein), 110 Liter Bier.

Geld / Devisen

Geld/Währung: Euro (€).

(Kroatische Kuna können nur noch bei Kroatischen Banken im Kroatien selbst getauscht werden.)

Kreditkarten: Diners Club, MasterCard, Visa und alle gängigen internationale Kreditkarten werden angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

Geldautomnaten sind flächendeckend vorhanden und können zur Bargeldabhebung mit allen Kreditkarten und Girocard (Maestro oder V PAY) genutzt werden.

Devisenbestimmungen: Die Einfuhr- und Ausfuhr der Landeswährung sowie von Fremdwährungen ist unbegrenzt. Deklaration jeweils ab 10.000 € oder entsprechender Gegenwert.

Öffnungszeiten von Banken: Mo-Fr 08.00 - 19.00 Uhr. Sa 08.00 - 13.00 Uhr.

Wichtige Telefonnummern und mehr

Von Deutschland nach Kroatien

  • 00385 + Ortsvorwahl (ohne Null) + Teilnehmernummer

Von Kroatien nach Deutschland

  • 0049 + Ortsvorwahl (ohne Null) + Teilnehmernummer

Notrufnummern

  • Polizei 112
  • Unfallrettung 112
  • Mobilnetz 112

Reisende sollten sich vor der Reise eine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bei der gesetzlichen Krankenkasse besorgen. Damit haben sie Anrecht auf eine kostenlose medizinische Grundversorgung. Zusätzlich ist es empfehlenswert, vor Reiseantritt eine private Auslandsreise-Krankenversicherung für die Dauer des Aufenthalts abzuschließen.

Der ACE empfiehlt den Abschluss der ACE-Auslandsreise-Krankenversicherung. Bestellung über ACE Info-Service. 

Die Polizei nimmt Unfälle mit Personenschaden und mit Sachschaden auf. Sie sollten sich in jedem Fall selbst alle Angaben des Unfallgegners notieren bzw. einen Europäischen Unfallbericht ausfüllen. Bei einem Unfall oder Totalschaden informieren Sie bitte den ACE Euro-Notruf. Hier finden Sie mehr Informationen, wie der ACE hilft. Für eventuelle Fahrzeugrückholung ist ein Original-Unfallprotokoll beim Fahrzeug zu hinterlegen! 

Verwaltungsstruktur: 20 Provinzen und der Hauptstadtbezirk Zagreb.

Die Republik Kroatien wird im Osten von Serbien und Montenegro sowie Bosnien-Herzegowina begrenzt, im Westen durch das Mittelmeer (Adria) und im Norden von Slowenien

und Ungarn. Der südlichste Landesteil rund um Dubrovnik ist durch einen Meerzugang Bosnien-Herzegowinas vom Hauptlandesgebiet getrennt.

Kroatien ist Mitglied der Europäischen Union und seit dem 1. Januar 2023 auch Mitgliedstaat des Schengen-Abkommens und der Eurozone.

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

Ulica Grada Vukovara 64

HR-10000 Zagreb

Tel: 00385 1 63 00 10 0

E-Mail: info@zagreb.diplo.de

Internet: https://zagreb.diplo.de/

 

Botschaft der Republik Kroatien

Ahornstr. 4

10787 Berlin

Tel: 030 21 91 55 14

E-Mail: berlin@mvep.hr

Internet: https://mvep.gov.hr/de/de

 

Kroatische Zentrale für Tourismus

Stephanstr. 13

60313 Frankfurt/M.

Tel: 069 23 85 35 0

E-Mail: info@visitkroatien.de

Internet: www.croatia.hr/de-de

Segelboote im Hafen

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