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Willkommen in Luxemburg!

Das Großherzogtum Luxemburg zählt zu den Beneluxstaaten und ist flächenmäßig der zweitkleinste Staat innerhalb der Europäischen Union, dessen Vorgänger EWG es mitbegründet hat. Luxemburg grenzt im Osten an die Bundesrepublik Deutschland und im Süden an Frankreich, im Westen und Norden an Belgien.

Kontinent

Europa

Hauptstadt

Luxembourg-Ville

Einwohneranzahl

672.000

Fläche

2.586 km²

Zeitverschiebung

Mitteleuropäische Zeit (MEZ) mit europäischer Sommerzeit.

Netzspannung

220 Volt Wechselstrom, 50 Hz.

Amtliches

Amtliches Kennzeichen L

Landessprache

Luxemburgisch, Französisch, Deutsch

Klima

Gemäßigt, die Sommermonate sind nicht zu heiß und die Wintermonate nicht zu kalt.

Einreise

Visumfrei für einen unbegrenzten Aufenthalt. Notwendig ist der gültige Reisepass, für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten ist auch der Personalausweis ausreichend. Kinder mit Kinderausweis (Nationalität „Deutsch“ muss eingetragen sein) oder maschinenlesbarer Kinderreisepass. Der „gültige“ vorläufige Personalausweis wird anerkannt. Innerhalb des Schengen-Raums wird im Allgemeinen an der Grenze auf Personenkontrollen verzichtet.

Reisehinweise

Aktuelle Informationen über die politische Situation in Ihrem Urlaubsland erhalten Sie beim Auswärtigen Amt in Berlin.

Tel.: 030 5000 2000,
E-Mail: buergerservice@diplo.de
Internet: www.auswaertiges-amt.de

Geschwindigkeitsbegrenzungen in Luxemburg

Geschwindigkeitsbegrenzung Autobahn Schnellstraße außerorts innerorts
PKW 130 - 90 50
Motorrad 130 - 90 50
Caravangespann 130 - 90 50
Wohnmobil* 130 - 90 50

*Für Wohnmobile über 7,5 t gilt auf Autobahnen 90 km/h, außerorts 75 km/h.

Bei Nässe: Autobahn 110 km/h (PKW, Motorrad), 75 km/h (Gespanne)

Promillegrenze

0,5 ‰, für Fahranfänger und Berufsfahrer gilt eine Promillegrenze von 0,2 ‰.

Verkehrsregeln

  • Kinder unter 1,50 Körpergröße unter 17 Jahre müssen in einem geeigneten Kindersitz befördert werden. Bei rückwärtsgerichtetem Kindersitz auf dem Vordersitz muss der Beifahrerairbag deaktiviert sein.
  • Parkverbot an Randsteinen mit gelber Linie.
  • Motorradfahrer müssen auch tagsüber mit Abblendlicht fahren.
  • Navigationsgeräte sind nur erlaubt, wenn sie das Sichtfeld des Fahrers nicht einschränken.
  • Außerhalb geschlossener Ortschaften muss der Abstand zwischen zwei Kraftfahrzeugen mindestens 2 Sekunden betragen.

 

Regelungen bei Staus

Das Warnblinklicht ist rechtzeitig anzuschalten, um nachfolgende Fahrzeuge zu warnen. Es muss eine Rettungsgasse gebildet werden, auch innerorts. Bei Stau in einem Tunnel ist ein Abstand von mindestens 5 Metern zwischen den Fahrzeugen einzuhalten. Radarwarngeräte sind nicht erlaubt.

 

Winterreifenpflicht

 

Situative Winterreifenpflicht! Die Bereifung muss an die jeweiligen Wetterverhältnisse angepasst sein. (Winterreifen bei Schnee, Schneematsch, Glatteis, Raureif) Reifen mit M +S Symbol werden empfohlen.

 

Warnwestenpflicht
Alle Personen, die nach einer Fahrzeugpanne oder einem Unfall auf Autobahnen oder Schnellstraßen das Fahrzeug verlassen, müssen eine Warnweste tragen. Dies gilt auch für Fußgänger, die nachts oder tagsüber bei schlechten Sichtverhältnissen entlang der Straße gehen und kein Gehweg genutzt werden kann.

 

Telefonieren im Straßenverkehr
Nur mit Fernsprecheinrichtung erlaubt; erlaubt sind dabei nur Einrichtungen, bei denen man während des Telefonierens mit beiden Händen am Lenkrad bleiben kann.

 

Rauchverbot
In allen gastronomischen Einrichtungen (außer in speziell dafür eingerichteten Raucherräumen), öffentlichen Gebäuden und in Schulen.

Führerschein

Es genügen der nationale Führerschein und Fahrzeugschein (Zulassungsschein). Das Nationalitätskennzeichen „D“ muss am Fahrzeug angebracht bzw. im Nummernschild enthalten sein. Die Mitnahme der IVK Internationale Versicherungskarte („Grüne Karte“) wird dringend empfohlen.

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Informationen hierzu auf den Serviceseiten.

Grenzübergänge und Zoll

Die luxemburgischen Grenzübergänge sind für den Reiseverkehr Tag und Nacht geöffnet.

Zollbestimmungen
Es bestehen keine Beschränkungen. Im EU-Mitgliedstaat eingekaufte, bereits versteuerte Waren können von Privatpersonen problemlos mitgeführt werden, wenn sie ausschließlich für den Eigenbedarf, d.h. nicht für gewerbliche Zwecke erworben wurden.

 

Für folgende Waren gilt als Richtmenge:

  • 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren oder 1000 g Rauchtabak; 
  • 10 l Spirituosen, 20 l sog. Zwischenerzeugnisse (Campari, Port, Madeira, Sherry), 90 l Wein (davon höchstens 60 l Schaumwein), 110 l Bier.

Geld / Devisen

Geld/Währung: Euro (€).

Kreditkarten: Eurocard, Diners Club, MasterCard, Visa und alle gängigen internationale Kreditkarten werden angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. Geldautomaten sind weit verbreitet und akzeptieren Girokarten (Maestro oder V PAY) sowie Kreditkarten.

 

Devisenbestimmungen: Es gibt keine Beschränkungen. Bei Ein- und Ausfuhr von mehr als 10.000 € besteht Deklarationspflicht.

Öffnungszeiten von Banken: In der Regel Mo-Fr. 09.00 - 12.00 und 13.30 – 16.30 Uhr.

Wichtige Telefonnummern und mehr

Von Deutschland nach Luxemburg

  • 00352 + Ortsvorwahl (ohne Null) + Teilnehmernummer

Von Luxemburg nach Deutschland

  • 0049 + Ortsvorwahl (ohne Null) + Teilnehmernummer

Notrufnummern

  • Europaweite Notrufnummer 112
  • Polizei 113
  • Unfallrettung 112
  • Feuerwehr 112

Deutsche Reisende sollten sich vor der Reise eine Europäische Krankenversicherungskarte bei der gesetzlichen Krankenkasse besorgen. Im Allgemeinen muss man einen Teil der Arzneimittelkosten selbst tragen.

 

Der ACE empfiehlt den Abschluss der ACE-Auslandsreise-Krankenversicherung. Bestellung über ACE Info-Service. 

Es empfiehlt sich, in jedem Fall die Polizei zu rufen. Sie sollten sich in jedem Fall selbst alle Angaben des Unfallgegners notieren bzw. einen Europäischen Unfallbericht ausfüllen. Bei einem Unfall oder Totalschaden informieren Sie bitte den ACE Euro-Notruf.

Hier finden Sie mehr Informationen, wie der ACE hilft.

Verwaltungsstruktur: 3 Distrikte mit 12 Kantonen.

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

Ambassade de la Republique fédérale d‘Allemagne

20-22, Ave. Emilie Reuter

L-2420 Luxembourg

Tel: 00352 45 34 45 1

Fax: 00352 45 56 04

E-Mail: info@luxe.diplo.de

Internet: www.luxemburg.diplo.de

 

Botschaft des Großherzogtums Luxemburg

Klingelhöfer Str. 7

10785 Berlin

Tel.: 030 26 39 57 0

Fax: 030 26 39 57 27

E-Mail: berlin.amb@mae.etat.lu

Internet: https://berlin.mae.lu/ge

 

Luxembourg City Tourist Office

30, place Guillaume II

1648 Luxembourg

Postfachanschrift

Office National du Tourisme (ONT)

B.P. 181

2011 Luxembourg

Tel.: 00352 22 28 09

Fax: 00352 46 70 70

E-Mail: touristinfo@lcto.lu

Internet: www.visitluxembourg.com/de

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