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Merħba f'Malta!

Die drei bewohnten Inseln Malta, Gozo und Comino, sowie vier kleine unbewohnte Eilande bilden zusammen die Republik Malta und liegen im Mittelmeer südlich von Sizilien. Malta ist seit 1. Mai 2004 Mitglied der Europäischen Union und ihr kleinster Mitgliedsstaat. Die Republik Malta hat sechs Verwaltungsbezirke.

Kontinent

Europa

Hauptstadt

Valletta

Einwohneranzahl

0,44 Millionen

Fläche

316 km²

Zeitverschiebung

Mitteleuropäische Zeit (MEZ) mit europäischer Sommerzeit.

Netzspannung

240 Volt / 50 Hertz; dreipolige Stecker (Zwischenstecker erforderlich)

Amtliches

Amtssprache Maltesisch und Englisch / Amtliches Kennzeichen M

Landessprache

Maltesisch

Klima

Malta hat Mittelmeerklima, die durchschnittlichen Höchsttemperaturen liegen bei 26 °C im Mai, 30 °C im Juni, 34 °C im Juli und 33 °C im August. Selbst im September klettert das Thermometer noch auf 30 °C. Die Sommermonate sind meist niederschlagsfrei, die Temperaturen können in dieser Zeit zum Teil auch bis auf 42 °C steigen. Trotz dieser hohen Temperaturen ist die Hitze immer erträglich, da meistens Meereswinde wehen. Auch im Dezember ist es mit 17 °C sehr mild.

Einreise

Sie benötigen einen Reisepass oder Personalausweis. Kinder benötigen einen Kinderausweis oder maschinenlesbaren Kinderreisepass (im Kinderausweis muss als Nationalität „Deutsch“ eingetragen sein). Innerhalb des Schengen-Raums wird im Allgemeinen an der Grenze auf Personen-kontrollen verzichtet. 

Reisehinweise

Aktuelle Informationen über die politische Situation in Ihrem Urlaubsland erhalten Sie beim Auswärtigen Amt in Berlin.

Tel.: 030 5000 2000
E-Mail: buergerservice@diplo.de
Internet: www.auswaertiges-amt.de

Geschwindigkeitsbegrenzungen in Malta

Geschwindigkeitsbegrenzung Autobahn Schnellstraße außerorts innerorts
Pkw - - 80 50
Motorrad - - 80 50
Caravangespann - - 80 50
Wohnmobil - - 80 50

Promillegrenze

0,8 ‰

Verkehrsregeln

Auf Malta herrscht Linksverkehr. Scheinwerfer anpassen oder abkleben: Damit Sie den Gegenverkehr nicht blenden, müssen die Scheinwerfer ihres Fahrzeuges dem Linksverkehr angepasst werden. Bei modernen Xenon-Scheinwerfern lassen sich diese umstellen. Informationen hierzu finden Sie in der Betriebsanleitung oder wenden Sie sich an ihren Ver-tragshändler. Beim Kreisverkehr hat der Verkehrsteilnehmer innerhalb des Kreisverkehrs Vorrang. Es wird rechts überholt. Schutzhelmpflicht für Motorradfahrer.

Telefonieren im Straßenverkehr:

Zurzeit ist kein Verbot bekannt. Der ACE empfiehlt die Benutzung einer Freisprecheinrichtung.

Rauchverbot:
Rauchen ist in öffentlichen Verkehrsmitteln und Kinos untersagt. Das Rauchen ist außerdem offiziell nur in Restaurants und Bars erlaubt, die über entsprechende Entlüftungssysteme verfügen bzw. spezielle Zonen für Raucher ausgewiesen.

Führerschein

Es genügen der nationale Führerschein und Fahrzeugschein (Zulassungsschein). Das Nationalitätskennzeichen „D“ muss am Fahrzeug angebracht bzw. im Nummernschild enthalten sein. Die Mitnahme der „Grünen Versicherungskarte“ wird empfohlen.

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Campern wird geraten, eine Liste über das Wichtigste im Caravan bzw. Wohnmobil befindliche Inventar mitzuführen und diese bei der Einreise vom Zoll bescheinigen zu lassen, um eine reibungslose Wiederausreise zu sichern.
Informationen zur CCI-Card auf den Serviceseiten: CCI-CARD (Camping Card International)

 

Fährverbindungen nach Malta

Wer mit dem eigenen Fahrzeug auf die Insel Malta oder Gozo fahren möchte, nutzt Fährschiffe und reist bequem übers Mittelmeer.

Folgende Fährverbindungen werden angeboten:

  • Virtu Ferries: Catania (I) – Malta (M), Pozallo (I) – Malta (M)

Bezüglich der Preise, Zeiten und Buchungsmöglichkeiten für Fährverbindungen wenden Sie sich bitte an das clubeigene ACE-Reisebürowird in einer neuen Registerkarte geöffnet.

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Grenzübergänge und Zoll

Die maltesischen Grenzübergänge sind für den Reiseverkehr Tag und Nacht geöffnet.

Zollbestimmungen: 
Es bestehen keine Beschränkungen. Im EU-Mitgliedstaat eingekaufte, bereits versteuerte Waren können von Privatpersonen problemlos mitgeführt werden, wenn sie ausschließlich für den Eigenbedarf, d.h. nicht für gewerbliche Zwecke erworben wurden.

Für folgende Waren gilt als Richtmenge:

  • Tabakwaren: 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren (dürfen max. ein Stückgewicht von 3g haben) oder 1000 g Rauchtabak.
  • Alkoholische Getränke: 10 l Spirituosen, 20 l sog. Zwischenerzeugnisse (Campari, Port, Madeira, Sherry), 90 l Wein (davon höchstens 60 l Schaumwein), 110 l Bier.

Einfuhrverbot:
Drogen, Betäubungsmittel, pornographische Materialien sowie Gegenstände, die für Krieg, Gewalt, Faschismus, Nazismus oder Rassendiskriminierung werben. Wertgegenstände sollten bei der Einreise deklariert werden.

Ausfuhr:
Archäologische Gegenstande, Antiquitäten und Ikonen nur mit Genehmigung.

Geld / Devisen

Geld/Währung:
Euro (€).

Kreditkarten:
Eurocard, Diners Club, MasterCard, Visa und alle gängigen internationale Kreditkarten werden angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. Geldautomaten sind weit verbreitet, Bargeldabhebungen mit Kreditkarte und Girocard (Maestro) möglich.

Devisenbestimmungen:
Es gibt keine Beschränkungen. Bei Ein- und Ausfuhr von mehr als 10.000 € besteht Deklarationspflicht.

Öffnungszeiten von Banken:
Mo-Fr 08.30 – 12.30 Uhr. Sa. 08.30 – 11.30 Uhr. Manche Banken haben längere Öffnungszeiten.

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