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مرحباً بك في المغرب!

Das Königreich Marokko grenzt im Norden an das Mittelmeer und ist nur durch die Straße von Gibraltar von Europa getrennt. Im Osten grenzt es an Algerien, im Süden an Mauretanien und im Westen an den Atlantischen Ozean.

Kontinent

Afrika

Hauptstadt

Rabat

Einwohneranzahl

37,46 Millionen

Fläche

458.730 km² (einschl. Westsahara 710.850 km²)

Zeitverschiebung

MEZ -1 Stunde (Ende März bis Ende April -2 Stunden)

Netzspannung

110/220 Volt, 50 Hz. Die Mitnahme eines Adapters wird empfohlen.

Amtliches

Amtliches Kennzeichen MA

Landessprache

Arabisch, Tamazight

Klima

Die Küstengebiete haben das ganze Jahr über subtropisches Klima mit nur leicht abweichenden durchschnittlichen Temperaturen. Im Winter, der von November bis März dauert und sehr regnerisch sein kann, beträgt die durchschnittliche Temperatur etwa 16 °C, im Sommer etwa 24 - 26 °C.

 

Das Binnenhochland hat kontinentales Klima mit sehr heißen, trockenen Sommern. Im Durchschnitt werden hier Temperaturen von etwa 30 - 32 °C gemessen; Tagestemperaturen zwischen 37 °C und 40 °C sind aber keine Seltenheit.

 

Beste Reisezeit für die Küstengebiete von April bis November, für das Landesinnere vom Oktober bis Mai.

Einreise

Sie benötigen für eine maximale Aufenthaltsdauer bis 90 Tagen zur Einreise einen mindestens für die Dauer des Aufenthaltes gültigen Reisepass, vorläufigen Reisepass oder Kinderreisepass. Ein Personalausweis berechtigt nicht zur Einreise.

Reisehinweise

Aktuelle Informationen über die politische Situation in Ihrem Urlaubsland erhalten Sie beim Auswärtigen Amt in Berlin.

Tel.: 030 5000 2000,
E-Mail: buergerservice@diplo.de
Internet: www.auswaertiges-amt.de

 

Marokko ist ein politisch stabiles Land mit guter touristischer und sicherheitspolitischer Infrastruktur. Es gibt aber auch in Marokko Gefahrenelemente. Angesichts der Entwicklungen in der Region besteht eine Gefährdung für Staatsangehörige westlicher Staaten. Demonstrationen können sich spontan und unerwartet entwickeln. Obwohl sie in der Mehrzahl ohne Gewalttätigkeiten ablaufen, wird dringend empfohlen, Demonstrationen und Menschenansammlungen zu meiden. Von Fahrten in und durch das völkerrechtlich umstrittene Gebiet der Westsahara wird dringend abgeraten. Eine konsularische Betreuung durch die Botschaft Rabat ist dort aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene oder nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara, ihrer Randbereiche und der Sahelzone eindringlich ab. Bitte beachten Sie unbedingt die laufend aktualisierten Hinweise des Auswärtigen Amtes. In touristisch frequentierten Gebieten und historischen Stadtteilen, sowie auf Märkten kann es zu Raubüberfällen und Diebstählen kommen. Bitte beachten Sie auch hierzu die ausführlichen Hinweise des Auswärtigen Amtes.

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Geschwindigkeitsbegrenzungen in Marokko

Geschwindigkeitsbegrenzung Autobahn* außerorts* innerorts
PKW 120 100 40/60
Motorrad 120 100 40/60
Caravangespann 120 100 40/60
Wohnmobil 120 100 40/60

Beim Überholen von Militärkolonnen beträgt die Höchstgeschwindigkeit 30 km/h. Für Fahranfänger gilt im ersten Jahr eine Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h. *Fahrzeuge über 2,20 Meter Fahrzeugbreite dürfen generell höchstens 70 km/h fahren.

Promillegrenze

0,0 ‰ 

Verkehrsregeln

  • Kinder unter 10 Jahren dürfen nur auf dem Rücksitz befördert werden.
  • Nachtfahrten sollten grundsätzlich vermieden werden, allgemein ist eine defensive Fahrweise erforderlich. Auch auf Autobahnen ist mit Tieren und Fußgängern zu rechnen.
  • Besonders in abgelegenen Gebieten sollte jede Tankmöglichkeit genutzt werden, da die Tankstellen oft weit auseinander liegen.
  • Ampeln die gelb zeigen dürfen auf keinen Fall durchfahren werden.
  • Im Kreisverkehr gilt rechts vor links.
  • Parkverbot am Straßenrand mit rot-weißen Streifen. Halteverbot in Tunneln und auf Erhebungen.
  • Bei Polizei- ooder Militärkontrollen langsam nähern und auf Anweisung warten.

 

Telefonieren im Straßenverkehr
Zurzeit ist kein Verbot bekannt.

 

Rauchverbot
Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden und den meisten Restaurants. Während des Ramadans ist das Rauchen in der Öffentlichkeit verboten.

Führerschein

Der nationale Führerschein genügt oftmals. Es wird jedoch empfohlen, den internationalen Führerschein (zusammen mit dem nationalem Führerschein) und den internationalen Fahrzeugschein (zusammen mit dem nationalen Fahrzeugschein) mitzuführen. Das Nationalitätskennzeichen „D“ muss am Fahrzeug angebracht sein. Die IVK Internationale Versicherungskarte (IVK) muss mitgeführt werden und eigens für Marokko gültig geschrieben sein. Ist diese nicht vorhanden, muss an der Grenze eine Kurzzeithaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

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Camperinformationen

Die Einreise mit Caravan oder Wohnmobil ist erlaubt. Es wird eine zweifache Inventarliste in Französisch verlangt.

 

CCI-CARD (Camping Card International)
Informationen hierzu auf den Serviceseiten.

Fährverbindungen

Bezüglich der Preise, Zeiten und Buchungsmöglichkeiten für Fährverbindungen wenden Sie sich bitte an das clubeigene ACE Reisebüro.

Grenzübergänge und Zoll

Marokko ist derzeit nur per Fährüberfahrt von Spanien aus erreichbar. Die marokkanischen Hafenzollämter sind Tag und Nacht geöffnet. Die Grenzen zu Algerien sind geschlossen.

 

Zollbestimmungen

Folgende Artikel dürfen Reisende über 21 Jahren zollfrei nach Marokko einführen:

  • 200 Zigaretten oder Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak. 
  • 1 Liter Spirituosen und 1 Liter Wein; 
  • eine geringe Menge (ca. 5 g) Parfüm; 
  • Nahrungsmittel, Kaffee und Tee nur als Reiseproviant. 
  • Geschenke bis zu einem Wert von 2.000 Dirham. 
  • CB-Funkgeräte nur mit schriftlicher Genehmigung aus Marokko. 
  • Einfuhrverbot: Drogen, Betäubungsmittel, pornographische Materialien sowie Gegenstände, die für Krieg, Gewalt, Faschismus, Nazismus oder Rassendiskriminierung werben, ist verboten. 
  • Die Einfuhr und Nutzung von Drohnen ist verboten. 
  • Wertgegenstände sollten bei der Einreise deklariert werden. 
  • Verschreibungspflichtige Medikamente (auch für den Eigengebrauch) nur mit ärztlichem Attest und Kopie des Rezeptes. 
  • Allgemein: Treibstoff im Reservekanister muss verzollt werden, Reservekanister sind auf Fähren jedoch meist verboten. 
  • Grundsätzlich wird jedes Fahrzeug bei Ankunft in den Reisepass eingetragen bzw. die Einfuhr wird per Computer erfasst. 
  • Bei Verlust des Reisepasses stellen die marokkanischen Polizeidienststellen eine Verlustbescheinigung aus. 
  • Ein im touristischen Reiseverkehr nach Marokko eingeführtes Fahrzeug muss wieder ausgeführt oder von der Person, die es nach Marokko eingeführt hat, verzollt werden. Sollte das Fahrzeug im Falle eines Totalschadens nicht mehr aus Marokko ausgeführt werden können, muss die Zollgebühr bezahlt werden. Bei Nichteinhaltung wird die Ausreise verweigert und es drohen hohe Zollstrafen.

Geld / Devisen

Geld/Währung: 1 Marokkanischer Dirham (MAD) = 100 Centimes. Banknoten sind im Wert von 200, 100, 50, 20 MAD sowie Münzen im Gegenwert von 0,5, 1, 2, 5 und 10 MAD und 10 und 20 Centimes.

 

Kreditkarten: Internationale Kreditkarten werden weitgehend akzeptiert, insbesondere in Touristengebieten. In kleineren Geschäften und in ländlichen Gebieten ist meist nur Barzahlung möglich. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

 

Bargeld kann an Geldautomaten in großen Stadtzentren per Kreditkarte oder oft auch mit Bankkarte (Maestro) abgehoben werden.

 

Devisenbestimmungen: Einfuhr Fremdwährung unbeschränkt. Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist verboten, bis zu einem Betrag von 1.000 MAD aber toleriert. Ausfuhr Fremdwährung maximal bis zur Höhe der deklarierten Einfuhr.

Deklaration: Achtung die Einfuhr von Barmitteln, deren Gegenwert 100.000 Dirham übersteigt ist bei der Einreise nach Marokko zwingend zu deklarieren. Unterbleibt eine Deklaration, kann bei der Ausreise bei fehlendem Einfuhrnachweis ein Bußgeld in Höhe von 5 bis 100 Prozent der noch vorhandenen Summe verhängt werden.

 

Öffnungszeiten von Banken: Mo-Fr 08.00 –14.30 Uhr (im Sommer) Mo-Fr 08.00 –11.15 Uhr und 14.15 –16.30 Uhr

Wichtige Telefonnummern und mehr

Von Deutschland nach Marokko

  • 00212 + Ortsvorwahl (ohne Null) + Teilnehmernummer

Von Marokko nach Deutschland

  • 0049 + Ortsvorwahl (ohne Null) + Teilnehmernummer

 

Notrufnummern

  • Polizei 19
  • Gendarmerie 177
  • Unfallrettung 15
  • Auobahnnotfallnummer: 5050

In allen Großstädten gibt es gute, meist private medizinische Einrichtungen. Die Krankenhäuser bieten in Notfällen für eine geringe Gebühr oder auch kostenlos ärztliche Behandlung. Eine Auslandsreisekrankenversicherung wird dringend empfohlen. Der ACE empfiehlt den Abschluss der ACE Auslandsreise- Krankenversicherung. Bestellung über ACE Info-Service.

Bei Unfällen mit Personenschaden ist zwingend die Poilizei zu rufen. Das Unfallprotokoll sollte nur unterschrieben werden, wenn dieses übersetzt wird.Bei leichten Sachschäden reicht kann auch eine einvernehmliche Lösung ausreichen. Das hierzu nötige Formular (constat amiable d’accident) kann in Tabakgeschäften gekauft werden. ACE-Tipp: Unbedingt zu Hause eine Kurzkasko- und Insassenunfallversicherung abschließen. Für eventuelle Fahrzeugrückholung ist ein Original-Unfallprotokoll beim Fahrzeug zu hinterlegen! Bei einem Unfall oder Totalschaden informieren Sie bitte den ACE Euro-Notruf.

Hier finden Sie mehr Informationen, wie der ACE hilft.

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

Ambassade de la République fédérale d´Allemagne

7, Zankat Madnine

1000 Rabat

Tel.: 00212 537 21 86 00

Fax.: 00212 537 70 68 51

E-Mail: info@rabat.diplo.de

Internet: www.rabat.diplo.de

 

Botschaft des Königreiches Marokko

Niederwallstraße 39

10117 Berlin

Tel.: 030 20 61 24 0

Fax: 030 20 61 24 20

E-Mail: kontakt@botschaft-marokko.de

Internet: www.botschaft-marokko.de

 

Tourismusinformation

Staatlich Marokkanisches Fremdenverkehrsamt

Tel.: 0211 370 551, 370 552

E-Mail: über das Kontaktformular auf der Webseite

Internet: www.visitmorocco.com

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