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Добредојдовте во Северна Македонија!
Die Republik Nordmazedonien, von den Vereinten Nationen als „Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien“ anerkannt, ist ein Binnenstaat im Südosten Europas. Es grenzt im Osten an Bulgarien, im Süden an Griechenland, im Westen an Albanien und im Norden an Kosovo und Serbien.
Kontinent
Europa
Hauptstadt
Skopje
Einwohneranzahl
2,07 Millionen
Fläche
25.713 km²
Zeitverschiebung
Mitteleuropäische Zeit (MEZ) +1 Stunde. Da auch in Mazedonien die europäische Sommerzeit gilt, bleibt der Zeitunterschied immer erhalten.
Netzspannung
220 V, 50 Hz.
Amtliches
Amtliches Kennzeichen NMK
Landessprache
Mazdonisch (erste Amtssprache) und Albanisch
Kontinentalklima, kalte Winter und heiße Sommer. Die wärmsten Monate sind Juni, Juli und August mit durchschnittlich 30 °C, die kältesten November, Dezember und Januar mit durchschnittlichen Temperaturen von - 5 °C.
Sie benötigen für eine Aufenthaltsdauer bis zu 90 Tagen einen bei der Einreise mindestens noch 6 Monate gültigen Reisepass, maschinenlesbarer Kinderreisepass oder Personalausweis. Der vorläufige Personalausweis wird nicht anerkannt.
Ausländische Staatsangehörige sind verpflichtet, sich innerhalb von 24 Stunden nach Einreise bei der nächstgelegenen Polizeistation anzumelden. Auf diese Verpflichtung wird an den Einreisestellen (Grenzübergänge, Flughäfen) nur ungenügend hingewiesen. Bei Unterbringung im Hotel bzw. einer Pension übernimmt in der Regel das Hotel / die Pension die Anmeldung bei der Polizei. Bei privater Unterbringung müssen sie sich selbst bei der nächstgelegenen Polizeistation anmelden. Bei Unterlassen der Anmeldung können sehr hohe Geldstrafen verhängt werden.
Aktuelle Informationen über die politische Situation in Ihrem Urlaubsland erhalten Sie beim Auswärtigen Amt in Berlin.
Tel.: 030 5000 2000,
E-Mail: buergerservice@diplo.de
Internet: www.auswaertiges-amt.de
Sicher unterwegs. Sicher heimkommen.
Geschwindigkeitsbegrenzung | Autobahn | Schnellstraße | außerorts | innerorts |
---|---|---|---|---|
PKW | 130 | 110 | 80 | 50 |
Motorrad | 130 | 110 | 80 | 50 |
Carvangespann | 80 | 80 | 80 | 50 |
Wohnmobil | 80 | 80 | 80 | 50 |
Bei Führerscheinbesitz weniger als 2 Jahre gelten auf Autobahnen und Schnellstraßen um 30 km/h reduzierte Höchstgeschwindigkeiten, außerorts 60 km/h.
0,5‰, Führerscheinbesitz weniger als 2 Jahre 0,0‰.
Winterreifenpflicht
Winterreifenpflicht besteht in der Zeit zwischen 15. November und 15. März. Sind keine Winterreifen aufgezogen, ist die Mitnahme von Schneeketten im gleichen Zeitraum verpflichtend vorgeschrieben.
Warnwestenpflicht
Warnwesten sind für alle Fahrzeuginsassen beim Verlassen des Fahrzeuges wegen Panne oder Unfall Pflicht.
Telefonieren im Straßenverkehr
Das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung ist verboten.
Rauchverbot
Das Rauchen ist in öffentlichen Verkehrsmitteln und Gebäuden verboten. Ebenso darf in gastronomischen Betrieben nicht mehr geraucht werden, wenn nicht spezielle Raucherzonen eingerichtet wurden.
Es genügen der nationale Führerschein und Fahrzeugschein. Das Nationalitätskennzeichen „D“ muss am Fahrzeug angebracht bzw. im Nummernschild enthalten sein. Die IVK Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) ist Pflicht und nur gültig, wenn Nordmazedonien (Abkürzung MK, MKD oder NMK) darauf vermerkt ist. Andernfalls ist bei Grenzübertritt eine Kurzhaftpflichtversicherung abzuschließen. Wegen unzureichender Leistungen wird dringend der Abschluss einer Kurzkaskoversicherung im Heimatland empfohlen.
Die Einreise mit Wohnmobilen und Caravan-Gespannen ist ungehindert erlaubt. Gespanne, die breiter als 2,55 m oder länger als 16,50 m sind, benötigen eine Sondergenehmigung. Freies Campen an der Straße oder auf Rastplätzen ist nicht erlaubt. Gespanne benötigen zwei Warndreiecke.
CCI-CARD (Camping Card International)
Informationen hierzu auf den Serviceseiten.
Die mazedonischen Grenzübergänge sind für den Reiseverkehr Tag und Nacht geöffnet. Auf Grund der verstärkten Kontrollen muss mit teilweise längeren Wartezeiten gerechnet werden. Es sind nur offizielle Grenzübergänge zu nutzen, außerdem sollten keine Anhalter mitgenommen werden (Verdacht auf Schleuserkriminalität).
Zollbestimmungen
Folgende Artikel können zollfrei nach Nordmazedonien eingeführt werden:
Geld/Währung: 1 Makedonischer Denar (MKD) = 100 Deni. Banknoten gibt es im Wert von 500, 100, 50, 20 und 10 MKD. Münzen im Wert von 5, 2 und 1 MKD sowie 50 Deni.
Kreditkarten: Kreditkarten werden in größeren Hotels, Restaurants und Geschäften angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Devisenbestimmungen: Die Ein- und Ausfuhr von Landesund Fremdwährungen im Wert von mehr als 10.000 Euro muss deklariert werden.
Umtausch: Ausländische Währungen können problemlos in Banken und offiziellen Wechselstuben getauscht werden. Quittungen sollten bis zur Ausreise aufbewahrt werden. Es ist jedoch fast überall Barzahlung auch mit Euro möglich.
Geldabhebungen mit Bankkarte (Maestro) oder Kreditkarte ist an Geldautomaten in Skopje und anderen größeren Städten möglich, auf dem Land nur vereinzelt.
Öffnungszeiten von Banken: Mo-Fr 08.00 - 19.00 Uhr, Sa 08.00 – 12.00 Uhr.
Von Deutschland nach Mazedonien
Von Mazedonien nach Deutschland
Notrufnummern
Die medizinische Versorgung in Skopje ist gut bis sehr gut, außerhalb teilweise nur ausreichend. Deutsche Reisende sollten sich vor der Reise eine Europäische Krankenversicherungskarte bei der gesetzlichen Krankenkasse besorgen. Benötigte Medikamente sollte jeder Reisende mitbringen.
Der ACE empfiehlt zudem den Abschluss der ACE Auslandsreise- Krankenversicherung. Bestellung über ACE Info-Service.
Jeder Unfall muss der Polizei gemeldet werden. Ohne Schadensmeldung können keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Die Erstellung des Protokolls dauert oft mehrere Wochen und muss persönlich abgeholt werden. Notieren Sie in jedem Fall selbst alle Angaben des Unfallgegners bzw. füllen Sie einen Europäischen Unfallbericht aus. Bei einem Unfall oder Totalschaden informieren Sie bitte den ACE-Euro-Notruf. Für eine Fahrzeugrückholung ist ein Original-Unfallprotokoll beim Fahrzeug zu hinterlegen!
Hier finden Sie mehr Informationen, wie der ACE hilft.
Verwaltungsstruktur: 84 Gemeinden.
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Ul.Lerinska 59
1000 Skopje
Tel.: 00389 2 309 39 00
Fax: 00389 2 309 38 99
E-Mail: über das Kontaktformular auf der Webseite
Internet: www.skopje.diplo.de
Botschaft der Republik Nordmazedonien
Hubertusallee 5
14193 Berlin
Tel.: 030 89 06 95 11
Fax: 030 89 54 11 94
E-Mail: berlin@mfa.gov.mk
Internet: www.mfa.gov.mk
Tourismusinformation
Exploring Macedonia
Partizanski Odredi 62
1000 Skopje
Tel.: 00389 23 08 01 11
Fax: 00389 23 07 53 33
E-Mail: contact@exploringmacedonia.com
Internet: www.exploringmacedonia.com
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