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Добредојдовте во Северна Македонија!

Die Republik Nordmazedonien, von den Vereinten Nationen als „Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien“ anerkannt, ist ein Binnenstaat im Südosten Europas. Es grenzt im Osten an Bulgarien, im Süden an Griechenland, im Westen an Albanien und im Norden an Kosovo und Serbien.

Kontinent

Europa

Hauptstadt

Skopje

Einwohneranzahl

2,07 Millionen

Fläche

25.713 km²

Zeitverschiebung

Mitteleuropäische Zeit (MEZ) +1 Stunde. Da auch in Mazedonien die europäische Sommerzeit gilt, bleibt der Zeitunterschied immer erhalten.

Netzspannung

220 V, 50 Hz.

Amtliches

Amtliches Kennzeichen NMK

Landessprache

Mazdonisch (erste Amtssprache) und Albanisch

Klima

Kontinentalklima, kalte Winter und heiße Sommer. Die wärmsten Monate sind Juni, Juli und August mit durchschnittlich 30 °C, die kältesten November, Dezember und Januar mit durchschnittlichen Temperaturen von - 5 °C.

Einreise

Sie benötigen für eine Aufenthaltsdauer bis zu 90 Tagen einen bei der Einreise mindestens noch 6 Monate gültigen Reisepass, maschinenlesbarer Kinderreisepass oder Personalausweis. Der vorläufige Personalausweis wird nicht anerkannt.

 

Ausländische Staatsangehörige sind verpflichtet, sich innerhalb von 24 Stunden nach Einreise bei der nächstgelegenen Polizeistation anzumelden. Auf diese Verpflichtung wird an den Einreisestellen (Grenzübergänge, Flughäfen) nur ungenügend hingewiesen. Bei Unterbringung im Hotel bzw. einer Pension übernimmt in der Regel das Hotel / die Pension die Anmeldung bei der Polizei. Bei privater Unterbringung müssen sie sich selbst bei der nächstgelegenen Polizeistation anmelden. Bei Unterlassen der Anmeldung können sehr hohe Geldstrafen verhängt werden.

Reisehinweise

Aktuelle Informationen über die politische Situation in Ihrem Urlaubsland erhalten Sie beim Auswärtigen Amt in Berlin.

Tel.: 030 5000 2000,
E-Mail: buergerservice@diplo.de
Internet: www.auswaertiges-amt.de

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Geschwindigkeitsbegrenzungen in Nordmazedonien

Geschwindigkeitsbegrenzung Autobahn Schnellstraße außerorts innerorts
PKW 130 110 80 50
Motorrad 130 110 80 50
Carvangespann 80 80 80 50
Wohnmobil 80 80 80 50

Bei Führerscheinbesitz weniger als 2 Jahre gelten auf Autobahnen und Schnellstraßen um 30 km/h reduzierte Höchstgeschwindigkeiten, außerorts 60 km/h.

Promillegrenze

0,5‰, Führerscheinbesitz weniger als 2 Jahre 0,0‰.

Verkehrsregeln

  • Kinder unter 3 Jahren dürfen nur in einer geeigneten Rückhaltevorrichtung und mit deaktiviertem Airbag auf dem Beifahrersitz befördert werden. Kinder unter 5 Jahren benötigen einen dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden Kindersitz. Kinder unter 12 Jahren dürfen nur auf dem Rücksitz mit einer geeigneten Rückhaltevorrichtung (Kindersitz oder Sitzerhöhung) mitfahren. 
  • Fahranfänger (Führerscheinbesitz weniger als 2 Jahre) dürfen nachts zwischen 23 und 5 Uhr kein Fahrzeug führen, außer in Begleitung eines mindestens 25 Jahre alten Beifahrers, der einen Führerschein der entsprechenden Kategorie besitzt. 
  • Die Mitnahme eines Abschleppseils oder Stange ist vorgeschrieben. Beim Abschleppen muss an der Frontscheibe des Schleppfahrzeugs und am Heck des geschleppten Kfz ein Warndreieck angebracht sein.
  • Fahrzeuge müssen auch tagsüber mit Abblendlicht fahren (Tagfahrlicht ist bei guten Sichtverhältnissen ebenfalls zulässig). 
  • Geldbußen bei Verkehrsverstößen dürfen nicht direkt an die Polizeibeamten bezahlt werden, sondern sind bei der nächstgelegenen Bank oder Post zu bezahlen.

 

Winterreifenpflicht

Winterreifenpflicht besteht in der Zeit zwischen 15. November und 15. März. Sind keine Winterreifen aufgezogen, ist die Mitnahme von Schneeketten im gleichen Zeitraum verpflichtend vorgeschrieben.

 

Warnwestenpflicht
Warnwesten sind für alle Fahrzeuginsassen beim Verlassen des Fahrzeuges wegen Panne oder Unfall Pflicht.

 

Telefonieren im Straßenverkehr
Das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung ist verboten.

 

Rauchverbot
Das Rauchen ist in öffentlichen Verkehrsmitteln und Gebäuden verboten. Ebenso darf in gastronomischen Betrieben nicht mehr geraucht werden, wenn nicht spezielle Raucherzonen eingerichtet wurden.

Führerschein

Es genügen der nationale Führerschein und Fahrzeugschein. Das Nationalitätskennzeichen „D“ muss am Fahrzeug angebracht bzw. im Nummernschild enthalten sein. Die IVK Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) ist Pflicht und nur gültig, wenn Nordmazedonien (Abkürzung MK, MKD oder NMK) darauf vermerkt ist. Andernfalls ist bei Grenzübertritt eine Kurzhaftpflichtversicherung abzuschließen. Wegen unzureichender Leistungen wird dringend der Abschluss einer Kurzkaskoversicherung im Heimatland empfohlen.

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Camperinformationen

Die Einreise mit Wohnmobilen und Caravan-Gespannen ist ungehindert erlaubt. Gespanne, die breiter als 2,55 m oder länger als 16,50 m sind, benötigen eine Sondergenehmigung. Freies Campen an der Straße oder auf Rastplätzen ist nicht erlaubt. Gespanne benötigen zwei Warndreiecke.

 

CCI-CARD (Camping Card International)
Informationen hierzu auf den Serviceseiten.

Grenzübergänge und Zoll

Die mazedonischen Grenzübergänge sind für den Reiseverkehr Tag und Nacht geöffnet. Auf Grund der verstärkten Kontrollen muss mit teilweise längeren Wartezeiten gerechnet werden. Es sind nur offizielle Grenzübergänge zu nutzen, außerdem sollten keine Anhalter mitgenommen werden (Verdacht auf Schleuserkriminalität).

 

Zollbestimmungen

Folgende Artikel können zollfrei nach Nordmazedonien eingeführt werden:

  • 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak, 
  • 1 l Spirituosen oder 2l Wein, 
  • 250 ml Eau de Toilette, 50 ml Parfüm, 
  • Geschenke bis zu einem Gesamtwert in Höhe von 350 €. 
  • Hinweis: Alle Gegenstände mündlich deklarieren. 
  • Einfuhrverbot: Drogen, Betäubungsmittel, pornographische Materialien sowie Gegenstände, die für Krieg, Gewalt, Faschismus, Nazismus oder Rassendiskriminierung werben. 
  • Wertgegenstände sollten bei der Einreise deklariert werden. 
  • Ausfuhr: Archäologische Gegenstande, Antiquitäten und Ikonen nur mit Genehmigung.

Geld / Devisen

Geld/Währung: 1 Makedonischer Denar (MKD) = 100 Deni. Banknoten gibt es im Wert von 500, 100, 50, 20 und 10 MKD. Münzen im Wert von 5, 2 und 1 MKD sowie 50 Deni.

Kreditkarten: Kreditkarten werden in größeren Hotels, Restaurants und Geschäften angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

Devisenbestimmungen: Die Ein- und Ausfuhr von Landesund Fremdwährungen im Wert von mehr als 10.000 Euro muss deklariert werden.

Umtausch: Ausländische Währungen können problemlos in Banken und offiziellen Wechselstuben getauscht werden. Quittungen sollten bis zur Ausreise aufbewahrt werden. Es ist jedoch fast überall Barzahlung auch mit Euro möglich.

Geldabhebungen mit Bankkarte (Maestro) oder Kreditkarte ist an Geldautomaten in Skopje und anderen größeren Städten möglich, auf dem Land nur vereinzelt.

Öffnungszeiten von Banken: Mo-Fr 08.00 - 19.00 Uhr, Sa 08.00 – 12.00 Uhr.

Wichtige Telefonnummern und mehr

Von Deutschland nach Mazedonien

  • 00389 + Ortsvorwahl (ohne Null) + Teilnehmernummer

Von Mazedonien nach Deutschland

  • 0049 + Ortsvorwahl (ohne Null) + Teilnehmernummer

 

Notrufnummern

  • Polizei 192
  • Feuerwehr 193
  • Unfallrettung 194

Die medizinische Versorgung in Skopje ist gut bis sehr gut, außerhalb teilweise nur ausreichend. Deutsche Reisende sollten sich vor der Reise eine Europäische Krankenversicherungskarte bei der gesetzlichen Krankenkasse besorgen. Benötigte Medikamente sollte jeder Reisende mitbringen.

Der ACE empfiehlt zudem den Abschluss der ACE Auslandsreise- Krankenversicherung. Bestellung über ACE Info-Service.

Jeder Unfall muss der Polizei gemeldet werden. Ohne Schadensmeldung können keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Die Erstellung des Protokolls dauert oft mehrere Wochen und muss persönlich abgeholt werden. Notieren Sie in jedem Fall selbst alle Angaben des Unfallgegners bzw. füllen Sie einen Europäischen Unfallbericht aus. Bei einem Unfall oder Totalschaden informieren Sie bitte den ACE-Euro-Notruf. Für eine Fahrzeugrückholung ist ein Original-Unfallprotokoll beim Fahrzeug zu hinterlegen!

 

Hier finden Sie mehr Informationen, wie der ACE hilft.

Verwaltungsstruktur: 84 Gemeinden.

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

Ul.Lerinska 59

1000 Skopje

Tel.: 00389 2 309 39 00

Fax: 00389 2 309 38 99

E-Mail: über das Kontaktformular auf der Webseite

Internet: www.skopje.diplo.de

 

Botschaft der Republik Nordmazedonien

Hubertusallee 5

14193 Berlin

Tel.: 030 89 06 95 11

Fax: 030 89 54 11 94

E-Mail: berlin@mfa.gov.mk

Internet: www.mfa.gov.mk

 

Tourismusinformation

Exploring Macedonia

Partizanski Odredi 62

1000 Skopje

Tel.: 00389 23 08 01 11

Fax: 00389 23 07 53 33

E-Mail: contact@exploringmacedonia.com

Internet: www.exploringmacedonia.com

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