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Willkommen in Österreich!
Die Republik Österreich, ein Binnenstaat, grenzt im Osten an die Slowakische Republik und Ungarn, im Süden an Slowenien und Italien, im Norden ist der sprachliche Bruder Bundesrepublik Deutschland die Grenze und im Westen grenzt Österreich an Liechtenstein und die Schweiz. Die Vielfalt des Landschaftsbildes, von den majestätischen Alpen, die zwei Drittel der Landesfläche einnehmen, bis zu den sanften Hügeln des Weinviertels prägen seit jeher Mensch und Natur. Die Menschen sind warmherzig, traditionsbewusst und lieben ihre Heimat. Österreich ist ein Land der kulinarischen Genüsse mit weltbekannten und geliebten Schmankerln, wie Wiener Schnitzel und Sachertorte. Die Küche ist ein Spiegelbild der regionalen Vielfalt und der Liebe zu frischen, saisonalen Zutaten. Österreichs reiche Kultur, die von Kelten und Römern bis zu den Habsburgern reicht, manifestiert sich in unzähligen Sehenswürdigkeiten. Wien, die Stadt der Musik in kaiserlicher Pracht, Salzburg mit seiner barocken Altstadt und den allgegenwärtigen Klängen von Mozart. Innsbruck, die Alpenstadt ist ein Ort, der Sport und Natur vereint, und Graz, die Stadt der Genüsse, ist ein Symbol für Lebensfreude und Kulinarik. Österreich ist auch ein Paradies für Outdoor-Enthusiasten. Die Alpen locken im Sommer mit unzähligen Wanderwegen, Mountainbike-Strecken und gut ausgebauten Fahrradwegen. Auch Wassersportler kommen in Österreich auf ihre Kosten, denn die zahlreichen Seen laden im Sommer zum Schwimmen, Segeln oder Windsurfen ein. Im Winter hingegen gibt es kaum überschaubare Möglichkeiten für Skifahrer und Snowboarder und abseits der Pisten bieten sich zahlreiche weitere Winteraktivitäten wie Schneeschuhwandern oder Rodeln.
Kontinent
Europa
Hauptstadt
Wien
Einwohneranzahl
9,1 Millionen
Fläche
83.858 km²
Zeitverschiebung
Mitteleuropäische Zeit (MEZ) mit europäischer Sommerzeit.
Netzspannung
220 V, 50 Hz.
Amtliches
Amtliches Kennzeichen A
Landessprache
Deutsch
Gemäßigtes mitteleuropäisches Klima. Die Temperatur und die Niederschlagsmenge sind stark von der Höhe und Lage der einzelnen Landesteile abhängig. Bei Touren im Hochgebirge sollten unbedingt vorher Informationen über die Wetterlage, Schneebeschaffenheit und Lawinengefahr eingeholt werden. Warnungen von Einheimischen sind zu beachten. Die Wintersaison dauert von Anfang Dezember bis Anfang März, in höheren Regionen bis Ende Mai.
Sie benötigen einen Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass. Auch der vorläufige Reisepass oder Personalausweis werden anerkannt. Innerhalb des Schengen-Raums wird im Allgemeinen an der Grenze auf Personenkontrollen verzichtet.
Aktuelle Informationen über die politische Situation in Ihrem Urlaubsland erhalten Sie beim Auswärtigen Amt in Berlin.
Tel.: 030 5000 2000,
E-Mail: buergerservice@diplo.de
Internet: www.auswaertiges-amt.de
Sicher unterwegs. Sicher heimkommen.
Währung | Eurosuper 95 | Diesel |
---|---|---|
Euro | 1,56 | 1,59 |
Stand: 19.02.2025
Quelle: ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e.V.
Geschwindigkeitsbegrenzung | Autobahn | Schnellstraße | außerorts | innerorts |
---|---|---|---|---|
PKW | 130 | 110 | 90 | 50 |
Motorrad | 130 | 100 | 100 | 50 |
Caravan-Gespann* | 100 | 100 | 80 | 50 |
Wohnmobil* | 130 | 100 | 100 | 50 |
*Für Wohnmobile und Gespanne über 3,5 t GG gelten auf Schnellstraßen 70 km/h und auf Autobahnen 80 km/h. Besondere Geschwindigkeitsbeschränkungen Von 22.00 – 05.00 Uhr gilt auf folgenden Autobahnen 110 km/h: Tauern-Autobahn (A10), Inntal-Autobahn (A12), Brenner-Autobahn (A13) und Rheintal-Autobahn (A14)
Auf einigen Autobahnabschnitten gilt auch generell 100 km/h (Beschilderung beachten). Ausnahmeregelung reine Elektro- und Wasserstofffahrzeuge (kein Hybrid): auf Streckenabschnitten mit Kennzeichnung „I-GL“ sind diese Fahrzeuge, sofern im Nummernschild E-Kennzeichnung vorhanden ist, von der dort sonst geltenden Geschwindigkeitsbegrenzung auf 100 km/h ausgenommen, d.h. diese dürfen auch in den mit „I-GL“ gekennzeineten Abschnitten 130 Km/h fahren.
0,5 ‰. Für Fahrer die ihren Führerschein weniger als zwei Jahre besitzen: 0,1 ‰.
Kinder mit einer Körpergröße unter 1,50 Metern und unter 14 Jahren benötigen einen dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden Kindersitz. Bei einer Größe über 1,50 Meter müssen Kinder einen normalen Sicherheitsgurt benutzen. Ab einer Körpergröße von 1,35 Meter darf auch ein höhenverstellbarer Dreipunktgurt anstatt des Kindersitzkissens benutzt werden, wenn gewährleistet ist, dass dieser im Halsbereich des Kindes nicht einschneidet. Rückwärtsgewandte Kindersitze auf dem Beifahrersitz sind nur bei deaktiviertem Beifahrerairbag erlaubt. An Schulbussen darf während des Ein- und Aussteigevorgangs nicht vorbeigefahren werden. Kinder haben bei Überquerung der Straße immer Vorrang. Gelb markierte Straßenränder bedeuten: durchgezogene gelbe Linie Park- und Halteverbot, unterbrochene gelbe Markierung Parkverbot. Vor Bahnübergängen darf nicht überholt werden. Alle Verkehrsteilnehmer müssen auf allen Autobahnen und Schnellstraßen vorausschauend eine Rettungsgasse bei Staubildung oder stockendem Verkehr bilden. Dabei gilt: alle Verkehrsteilnehmer auf der linken Spur soweit wie möglich links einordnen, Verkehrsteilnehmer auf der rechten Spur so weit nach rechts wie notwendig. Dabei soll der Pannenstreifen befahren werden. Bei mehrspurigen Fahrbahnen gilt: Fahrzeuge auf der linken Spur nach links, alle anderen nach rechts. Einspurige Krafträder müssen einen kleinen Verbandskasten bzw. Verbandsbeutel mitführen. Dashcams und Radarwarngeräte sind verboten.
Warnwestenpflicht
Beim Verlassen des Fahrzeugs, bei Panne oder Unfall auf Schnellstraßen und Autobahnen sowie außerorts muss vom Fahrzeuglenker eine reflektierende Warnweste (EN471) getragen werden. Empfohlen wir dies für alle Fahrzeuginsassen bei Verlassen des Fahrzeuges.
Winterreifenpflicht
In Österreich gilt eine „Situative Winterreifenpflicht“! Vom 01.11. bis 15.04. dürfen Fahrzeuge bis 3,5 t bei winterlichen Straßenverhältnissen (Schnee, Eis, Matsch) nur mit Winterreifen bewegt werden. Auf besonders gekennzeichneten Straßen (Reifen mit Schneeketten in der blauen runden Tafel) müssen auf mindestens zwei Antriebsrädern Schneeketten angelegt werden. Dies gilt auch für allradangetriebene Fahrzeuge. Für Fahrzeuge über 3,5 t gilt eine generelle Winterreifenpflicht in der Zeit vom 1.11. bis 15.04.
Telefonieren im Straßenverkehr:
Nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.
Es genügen der nationale Führerschein und Fahrzeugschein (Zulassungsschein). Das Nationalitätskennzeichen „D“ muss am Fahrzeug angebracht bzw. im Nummernschild enthalten sein. Die Mitnahme der IVK Internationale Versicherungskarte („Grüne Karte“) wird empfohlen.
Die Einreise mit Wohnmobil und Caravan ist ungehindert erlaubt, solange die im Fahrzeugschein eingetragene Anhängerlast nicht überschritten wird. An den Straßen ist Übernachten erlaubt, solange kein Parkverbot gilt und nicht der Eindruck entsteht, dass Sie Campen. Deshalb darf der Wohnwagen nicht vom Fahrzeug abgekoppelt werden. Freies Campen ist nicht erlaubt. Wenn Sie in den Staatlichen Forsten frei zelten wollen, brauchen Sie die Genehmigung des örtlichen Bürgermeisters.
CCI-CARD (Camping Card International)
Informationen hierzu auf den Serviceseiten.
Kitzbühel
Kufstein
Walchsee
Die österreichischen Grenzübergänge sind für den Reiseverkehr Tag und Nacht geöffnet.
Zollbestimmungen
Es bestehen keine Beschränkungen. Im EU-Mitgliedstaat eingekaufte, bereits versteuerte Waren können von Privatpersonen problemlos mitgeführt werden, wenn sie ausschließlich für den Eigenbedarf, d.h. nicht für gewerbliche Zwecke erworben wurden.
Für folgende Waren gilt als Richtmenge:
800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren oder 1000 g Rauchtabak. 10 l Spirituosen, 20 l sog. Zwischenerzeugnis- se (Campari, Port, Madeira, Sherry), 90 l Wein (davon höchstens 60 l Schaumwein), 110 l Bier.
Geld/Währung: Euro (€).
Kreditkarten: Eurocard, Diners Club, MasterCard, Visa und alle gängigen internationale Kreditkarten werden angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. Geldautomaten sind flächendeckend vorhanden, Bargeldabhebungen mit Girocard (Maestro oder V Pay) oder Kreditkarte.
Bargeldlose Zahlungen mit Bankkarte oder Kreditkarte sind weit verbreitet.
Devisenbestimmungen: Es gibt keine Beschränkungen. Bei Ein- und Ausfuhr von mehr als 10.000 € besteht Deklarationspflicht.
Öffnungszeiten der Banken: Mo-Fr 08.00 - 12.30 und 13.30 - 17.30 Uhr
In Österreich ist das Rauchen in öffentlichen Gebäuden, sowie in Gaststätten und Diskotheken nur in speziellen abgetrennten und gekennzeichneten Bereichen erlaubt. Das Rauchen in Kraftfahrzeugen ist verboten, wenn Personen unter 18 Jahren mitfahren.
Von Deutschland nach Österreich
Von Österreich nach Deutschland
Notrufnummern
Deutsche Reisende sollten sich vor der Reise eine Europäische Krankenversicherungskarte bei der gesetzlichen Krankenkasse besorgen. Im Allgemeinen muss man einen Teil der Arzneimittelkosten selbst tragen. Der ACE empfiehlt den Abschluss der ACE Auslandsreise-Krankenversicherung.
Bestellung über ACE Info-Service.
Es empfiehlt sich, in jedem Fall die Polizei zu rufen. Sie sollten sich selbst alle Angaben des Unfallgegners notieren bzw. einen Europäischen Unfallbericht ausfüllen. Bei einem Unfall oder Totalschaden informieren Sie bitte den ACE-Euro-Notruf.
Hier finden Sie mehr Informationen, wie der ACE hilft.
Verwaltungsstruktur: 9 Bundesländer (Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien).
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Gauermanngasse 2-4
1030 Wien
Tel.: 0043 1 71 15 40
E-Mail: info@wien.diplo.de
Internet: www.wien.diplo.de
Botschaft der Republik Österreich
Stauffenbergstr. 1
10785 Berlin
Tel.: 030 20 28 70
E-Mail: berlin-ob@bmeia.gv.at
Internet: www.bmeia.gv.at/oeb-berlin
Tourismusinformation
Urlaubsservice der Österreich Werbung
Vordere Zollamtstr. 13
1030 Wien
Österreich
Tel.: 00800 40 02 00 00 (gebührenfrei aus D, CH, A)
E-Mail: urlaub@austria.info
Internet: www.austria.info/de
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