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Witamy w Polsce!
Die Republik Polen liegt im nordöstlichen Teil Mitteleuropas. Sie grenzt im Nordosten an Litauen, im Osten an Belarus (Weißrussland) und an die Ukraine, im Südosten an die Slowakische Republik, im Südwesten an die Tschechische Republik, im Westen an die Bundesrepublik Deutschland und im Norden an die Ostsee und an die Exklave Kaliningrad der Russischen Föderation. Polen ist eine parlamentarische Republik und Mitglied der Europäischen Union seit 1. Mai 2004. Das Land zeichnet sich durch eine vielfältige Landschaft aus, die von der Ostseeküste über die mächtigen Berge der Tatra bis hin zu weiten Ebenen reicht. Die Hauptstadt Warschau (Warszawa) begeistert mit ihrer historischen Altstadt und moderner Architektur, während Krakau mit seiner mittelalterlichen Atmosphäre und dem Wawel-Schloss beeindruckt. Weitere touristische Highlights sind beispielsweise die Altstadt von Danzig (UNESCO-Weltkulturerbe), die Masurische Seenplatte und die historische Bergbauregion Schlesien. Kulinarisch ist Polen für deftige Hausmannskost wie Pierogi (gefüllte Teigtaschen) und Bigos (Eintopf) bekannt.
Kontinent
Europa
Hauptstadt
Warschau
Einwohneranzahl
37,56 Millionen
Fläche
312.683 km²
Zeitverschiebung
Mitteleuropäische Zeit (MEZ) mit europäischer Sommerzeit.
Netzspannung
230 V, 50 Hz.
Amtliches
Amtliches Kennzeichen PL
Landessprache
Polnisch
Gemäßigt, warme Sommer und kalte Winter. Im Herbst ist es meist sonnig und schon relativ frisch. Gute Wintersportbedingungen bestehen in den Sudeten und Karpaten von Dezember bis April.
Sie benötigen einen Reisepass oder Personalausweis oder Kinderreisepass. Auch der vorläufige Reisepass und vorläufige Personalausweis wird anerkannt. Innerhalb des Schengen-Raums wird im Allgemeinen an der Grenze auf Personenkontrollen verzichtet.
Aktuelle Informationen über die politische Situation in Ihrem Urlaubsland erhalten Sie beim Auswärtigen Amt in Berlin.
Tel.: 030 5000 2000,
E-Mail: buergerservice@diplo.de
Internet: www.auswaertiges-amt.de
Sicher unterwegs. Sicher heimkommen.
Geschwindigkeitsbegrenzung | Autobahn | Schnellstraße* | außerorts | innerorts |
---|---|---|---|---|
PKW | 140 | 100 | 90 | 50 |
Motorrad | 140 | 100 | 90 | 50 |
Caravan-Gespann | 80 | 80 | 70 | 50 |
Wohnmobil** | 140 | 100 | 90 | 50 |
* Bei zwei Fahrspuren pro Fahrtrichtung gelten 120 km/h.
** Wohnmobil > 3,5 t wie Caravan-Gespann.
0,2 ‰. Der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit ist verboten. Hohe Strafen auch bei geringfügigen Überschreitungen bis hin zu Freiheitstrafen.
Für Kinder unter 12 Jahre und unter 1,50 Meter Körpergröße ist ein entsprechender Kindersitz vorgeschrieben. Bei rückwärtsgerichteter Beförderung auf dem Vordersitz muss der Beifahrerairbag deaktiviert sein.
In Polen müssen Pkw und Motorräder ganzjährig auch tagsüber das Abblendlicht einschalten.
Halteverbot besteht 10 m vor und nach Bahnübergängen, Fußgängerüberwegen, Brücken, Tunnels und Haltestellen.
Überholen ist im Bereich von Kreuzungen, Haltestellen, Bahnübergängen und Fußgängerüberwegen verboten.
Beim Parken in unbeleuchten Straßen muss das Parklicht eingeschaltet sein.
Straßenbahnen haben an Kreuzungen und gleichrangigen Straßen Vorfahrt.
Geschlossene Ortschaften werden meist durch ein weißes Schild mit Ortssilhouette, oft auch weißes Schild mit Ortsnamen in schwarz gekennzeichnet, kleinere Ortschaften auch durch grüne Schilder, hier gelten dann jeweils die innerörtlichen Geschwindigkeitsgrenzen.
In Polen gibt es häufig Verkehrskontrollen. Verkehrsvergehen werden mit hohen Geldstrafen belegt. Parken ist in der Dunkelheit nur mit Standlicht gestattet. Bei Verkehrskontrollen Motor ausschalten, Hände aufs Steuer legen und im Wagen sitzenbleiben. Auf Aufforderung der Polizei Kfz-Schein und Führerschein aushändigen. Strafen bei Verkehrsvergehen sind sofort an den Polizeibeamten gegen Quittung und in polnischer Währung zu entrichten. Das Mitführen eines Feuerlöschers wird empfohlen. Radarwarngeräte sind verboten, Dashcam erlaubt.
Warnwestenpflicht
Das Mitführen und Tragen einer Warnweste ist für alle Fahrzeuginsassen bei Verlassen des Fahrzeuges vorgeschrieben. Fußgänger und Radfahrer müssen bei Dunkelheit außerorts entlang von Straßen ebenfalls eine Warnweste tragen.
Winterreifenpflicht
Keine generelle Winterreifenpflicht.
Rauchverbot
In Polen gilt ein Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Ausnahmen gibt es für Gaststätten, wenn sie einen getrennten Raum für Raucher aufweisen können.
Telefonieren
Nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.
Es genügen der nationale Führerschein und Fahrzeugschein (Zulassungsschein). Das Nationalitätskennzeichen „D“ muss am Fahrzeug angebracht bzw. im Nummernschild enthalten sein. Die Mitnahme der IVK Internationale Versicherungskarte (Grüne Versicherungskarte) wird empfohlen. Es ist eine Vollmacht des Eigentümers nötig, falls der Fahrer eines Fahrzeuges nicht Eigentümer desselben ist.
Es gelten folgende Caravan-Abmessungen: Breite 2,55 m, erlaubte Gesamtlänge maximal 18,75 m. Freies Campen ist eingeschränkt, nur mit Erlaubnis der örtlichen Behörden, erlaubt. Nicht an der Küste und in Naturschutzgebieten.
CCI-CARD (Camping Card International)
Informationen hierzu auf den Serviceseiten.
Die polnischen Grenzübergänge sind für den Reiseverkehr Tag und Nacht geöffnet.
Zollbestimmungen
Es bestehen keine Beschränkungen. Im EU-Mitgliedstaat eingekaufte, bereits versteuerte Waren können von Privatpersonen problemlos mitgeführt werden, wenn sie ausschließlich für den Eigenbedarf, d.h. nicht für gewerbliche Zwecke erworben wurden.
Für folgende Waren gilt als Richtmenge
Geld/Währung: 1 Zloty (Zl) = 100 Groszy. Banknoten gibt es im Wert von 200, 100, 50, 20 und 10 Zl, Münzen in den Nennbeträgen 5, 2 und 1 Zloty sowie 50, 20, 10, 5, 2 und 1 Groszy.
Geldautomaten zur Bargeldabhebung (Maestro, V PAY oder Kreditkarte) sind flächendeckend vorhanden. Es wird die Auszahlung in Zloty empfohlen.
Kreditkarten: Eurocard, Diners Club, MasterCard, Visa und alle gängigen internationale Kreditkarten werden angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Devisenbestimmungen: Es gibt keine Beschränkungen. Bei Ein- und Ausfuhr aus Nicht-EU-Ländern von mehr als 10.000 € besteht Deklarationspflicht.
Öffnungszeiten von Banken: Mo-Fr 08.00 – 18.00 Uhr, Sa 09.00 – 13.00 Uhr.
Von Deutschland nach Polen
Von Polen nach Deutschland
Notrufnummern
Deutsche Reisende sollten sich vor der Reise eine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bei der gesetzlichen Krankenkasse besorgen. Im Allgemeinen muss man einen Teil der Arzneimittelkosten selbst tragen.
Der ACE empfiehlt den Abschluss der ACE Auslandsreise-Krankenversicherung.
Bestellung über ACE Info-Service.
Bei Unfällen ist grundsätzlich die Polizei zu rufen. Für spätere Schadensregulierung ist unbedingt ein Exemplar des Polizeiprotokolls zu verlangen. Sie sollten sich in jedem Fall selbst alle Angaben des Unfallgegners notieren bzw. einen Europäischen Unfallbericht ausfüllen. Bei einem Unfall oder Totalschaden informieren Sie bitte den ACE Euro-Notruf. Für eventuelle Fahrzeugrückholung ist ein Original-Unfallprotokoll beim Fahrzeug zu hinterlegen!
Hier finden Sie mehr Informationen, wie der ACE hilft.
16 Woiwodschaften
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Ambasada Republiki Federalnej Niemiec
ul. Jazdów 12
00-467 Warszawa
Tel.: 00 48 22 58 41 70 0
Fax: 00 48 22 58 41 73 9
E-Mail: info@warschau.diplo.de
Internet: www.polen.diplo.de/pl-de
Botschaft der Republik Polen
Lassenstraße 19-21
14193 Berlin
Tel.: 030 22 31 30
Fax.: 030 22 31 31 55
E-Mail: berlin.amb.sekretariat@msz.gov.pl
Internet: https://www.gov.pl/web/deutschland
Polnisches Fremdenverkehrsamt
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E-Mail: E-Mail über das Kontaktformular auf der Webseite
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