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Willkommen in der Schweiz!

Die Schweiz (offiziell: Schweizerische Eidgenossenschaft) ist ein Binnenstaat in den Alpen, begrenzt im Osten von Liechtenstein und Österreich, im Süden von Italien, im Westen von Frankreich und im Norden von der Bundesrepublik Deutschland. Das Land ist bekannt für seine hohe Lebensqualität und den gelungenen Mix aus Tradition und Moderne. Städte wie Zürich, Bern und Genf vermitteln urbanes Flair, während in ländlichen Regionen noch das Brauchtum gepflegt wird, wie beispielsweise die traditionellen Alpabfahrten im Herbst, bei denen festlich geschmückte Kühe von den Bergweiden ins Tal getrieben werden. Die Schweiz ist ein mehrsprachiges Land mit den vier offiziellen Sprachen deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch. Zu den herausragenden Sehenswürdigkeiten zählen das Matterhorn, ein durch seine typische Pyramidenförmige weltweit bekannter 4.478 Meter hoher Berg in den Alpen, der Rheinfall, einer der größten Wasserfälle Europas, und das Schloss Chillon am Genfersee, eine mittelalterliche Wasserburg. Kulinarisch ist die Schweiz für Käsefondue, ein geschmolzenes Käsegericht, in das Brot getunkt wird, und Rösti, eine Art Kartoffelpuffer, ebenfalls weltberühmt

Kontinent

Europa

Sitz der Regierung

Bundesstadt Bern

Einwohneranzahl

8,74 Millionen

Fläche

41.285 km²

Zeitverschiebung

Mitteleuropäische Zeit (MEZ) mit europäischer Sommerzeit.

Netzspannung

230 V, 50 Hz. Schukostecker passen üblicherweise nicht, Adapter erforderlich.

Amtliches

Amtliches Kennzeichen CH

Landessprachen

Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch

Klima

Nördlich der Alpen herrscht gemässigtes, meistens von ozeanischen Winden geprägtes, mitteleuropäisches Klima, südlich der Alpen ist es eher mediterran. Das Klima ist regional, bedingt durch die Höhenlage wie auch durch die geographische Lage, sehr unterschiedlich.

Einreise

Sie benötigen einen Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass. Auch der vorläufige Reisepass oder Personalausweis werden anerkannt. In Liechtenstein (FL) gelten die gleichen Einreisebestimmungen. Die Schweiz wendet das Schengen-Abkommen an. Somit entfallen die Passkontrollen an der Grenze, nicht aber die Kontrolle des Warenverkehrs.

Reisehinweise

Aktuelle Informationen über die politische Situation in Ihrem Urlaubsland erhalten Sie beim Auswärtigen Amt in Berlin.

Tel.: 030 5000 2000,
E-Mail: buergerservice@diplo.de
Internet: www.auswaertiges-amt.de

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Benzinpreise in der Schweiz

Währung Eurosuper 95 EUR Eurosuper 95 Landeswährung Diesel EUR Diesel Landeswährung
Franken 1,85 1,78 1,95 1,87

Stand: 19.02.2025
Quelle: ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e.V.

Geschwindigkeitsbegrenzungen in der Schweiz

Geschwindigkeitsbegrenzung Autobahn Schnellstraße außerorts innerorts
PKW 120 100 80 50
Motorrad*** 120 100 80 50
Caravangespann 100** 100** 80 50
Wohnmobil 120* 100 80 50

* über 3,5 t maximal 100 km/h

Auf Schnellstraßen und in Tunnel mit nur einer Fahrspur sind 80 Km/h erlaubt. PKW mit Anhänger maximal 80 km/h.

** Gespann mit Anhänger bis max. 3,5 t hzGG und bauartbedingte Eignung des Anhängers, Zugfahrzeuges und Reifen, ansonsten gelten 80 km/h

*** Für Mopeds gelten inner- und außerorts 30 Km/h.

Auf dreispurigen Autobahnen darf der äusserste linke Fahrstreifen nur von Fahrzeugen benützt werden, die eine Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h erreichen dürfen.

Promillegrenze

0,5 ‰. Führerschein auf Probe 0,1 ‰.

Verkehrsregeln

Kinder unter 12 Jahren und unter 1,50 Meter Körpergröße dürfen nur in einem ihrer Größe und Gewicht entsprechenden Kindersitz befördert werden. Licht: Ganztägig Lichtpflicht. Das heißt, es muss auch tagsüber mit Abblendlicht gefahren werden. Bei normalen Lichtverhältnissen sind auch Tagfahrleuchten zulässig. Vorfahrt auf Bergstrassen hat das bergauffahrende Fahrzeug. Ausnahme: Postbusse, Busse und schwere LKW haben immer Vorfahrt!

 

Parken

Gelbe Kreuze am Fahrbahnrand, die mit einer gelben Linie verbunden sind, bedeuten Parkverbot, ohne Kreuz Halteverbot. Blaue Zonen sind kostenlos mit Parkscheibe, weiße Zonen gebührenpflichtig (Parkscheinautomat), rote Zonen kostenfrei mit Parkscheibe bis 15 Stunden.

 

Gespanne

Dürfen auf dreispurigen Autobahnen den linken Fahrstreifen nicht benutzen.

 

Radarwarngeräte

Nutzung oder Mitführung einsatzbereiter Radarwarngeräte verboten. Dashcam aus Datenschutzgründen nicht empfohlen.

 

Allgemein hohe Strafen bei Nichtbeachtung von Verkehrsvorschriften, vor allem z.B. Alkoholverstöße und Geschwindigkeitsüberschreitungen, bis hin zu Haft oder Fahrzeugenteignung.

Das Bilden einer Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge ist verpflichtend; auf Autobahnen mit zwei Fahrstreifen in der Mitte, bei drei und mehr zwischen linkem und dem nebenliegenden. Auch die Anwendung des Reißverschlussverfahren ist vorgeschrieben, z.B. bei der Reduzierung von Fahrstreifen oder vor Baustellen. Fahrzeuge auf der weiterführenden Spur bleiben jedoch vorfahrtsberechtigt. Wenn sich auf mehrspurigen Straßen stockender Verkehr oder Stau bildet, kann vorsichtig rechts vorbeigefahren werden. Rechtsüberholen bei normalem Verkehr bleibt verboten.

 

Winterreifenpflicht

Keine generelle Winterreifenpflicht, Fahrzeuge müssen aber auf verschneiten Straßen mit geeigneter Bereifung ausgerüstet sein. Beim Verkehrszeichen „Schneeketten“ muss mit Schneeketten gefahren werden. Allradfahrzeuge benötigen dann auf allen Rädern Ketten!

Fahrzeugpapiere

Es genügen der Führerschein und der Fahrzeugschein. Das Mitführen der IVK Internationalen Versicherungskarte (Grüne Karte) wird empfohlen. Es besteht Haftpflichtversicherungszwang. Das Nationalitätskennzeichen „D“ muss am Fahrzeug angebracht oder im Nummernschild enthalten sein.

Umweltzonen

In Genf und den umliegenden Gemeinden Vernier, Lancy, Carouge und Cologny gilt eine temporäre Umweltzone. Diese kann bei Luftverschmutzungsalarm nur mit der Umweltplakette „Stick’AIR“ befahren werden. Auch die französische Plakette „CritAir“ ist hier gültig. Außerdem gilt dann ein Fahrverbot zwischen 6 und 22 Uhr für Fahrzeuge, die nicht mindestens eine Umweltplakette der Kategorie 4 besitzen. Benzinfahrzeuge mit Euro 0-1 und Dieselfahrzeuge mit Euro 0-2 sind dann nicht einfahrtsberechtigt. Die Plaketten sind im kantonalen Verkehrsamt, an Tankstellen und bei KfZ-Werkstätten für 5 CHF erhältlich. Weitere Informationen beim Kanton Genf: www.ge.ch

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Camperinformationen

Bei der Einreise mit einem Caravan gelten für diesen folgende Bestimmungen: Breite 2,55 m, Länge 12 m – diese Maße gelten auch für das Befahren von Passstraßen. Zu beachten sind lokale Einschränkungen z.B. Bergstraßen, die nur für Fahrzeuge bis 2,3 m vorgesehen sind. Die Gesamtgespannmaße betragen: Breite 2,55 m, Länge 18,75 m. Der Anhänger muss mit einer Auflaufbremse oder mit einer Bremse versehen sein, die vom Fahrersitz aus bedient werden kann, sofern das Gesamtgewicht des Anhängers das halbe Leergewicht des Zugfahrzeugs übersteigt. Außerdem benötigen sowohl ungebremste als auch gebremste Anhänger eine Sicherheitsverbindung mit dem Zugfahrzeug (Seil/Kabel/Kette oder Abreißleine). Diese muss zudem an einer speziellen Öse oder Haken am Zugfahrzeug befestigt sein.

 

CCI-CARD (Camping Card International)
Informationen hierzu auf den Serviceseiten.

Impressionen aus der Schweiz

Grenzübergänge und Zoll

Die schweizer Grenzübergänge sind für den Reiseverkehr Tag und Nacht geöffnet.

Für folgende Waren gilt als Richtmenge:

Für folgende Waren gilt als Richtmenge: 250 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak (Personen über 17 Jahren). 5 Liter alkoholische Getränke bis 18 % Alkoholgehalt,1 Liter alkoholische Getränke über 18 % Alkoholgehalt (Personen über 17 Jahren). Geschenke und andere Waren bis zu einem Gesamtwert von 150 CHF, (ausgenommen alkoholische Getränke und Tabakwaren, die nur in o.a. Mengen abgabenfrei sind). Strengere Mengenregelungen bestehen für die Einfuhr von Fleisch und Fleischwaren, Butter und Milchprodukte. Bei Durchreise dürfen Waren zum persönlichen Bedarf bis 5.000 CHF mitgeführt werden. Bestimmte Warengruppen, wie Alkohol oder Fleischwaren sind davon ausgeschlossen. Die Waren sind bei der Einreise ausdrücklich zur Durchfuhr anzumelden.

Geld / Devisen

Währung: 1 Schweizer Franken (CHF) = 100 Rappen oder Centimes. Banknoten gibt es im Wert von 1.000, 500, 100, 50, 20 und 10 CHF. Münzen sind im Wert von 5, 2 und 1 CHF sowie 50, 20 , 10 und Rappen im Umlauf.

Kreditkarten: Eurocard, American Express, Master Card, Diners Club, Visa und andere gängige internationale Kreditkarten werden überall angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. Geldautomaten sind flächendeckend vorhanden und können zur Bargeldabhebung mit allen Kreditkarten und Girocard (Maestro oder V Pay) genutzt werden.

 

Devisenbestimmungen: Keine Beschränkungen. Ab einem Wert von 10.000 Schweizer Franken ist die Ein- oder Ausfuhr von Landes- oder Fremdwährung deklarationspflichtig.

Öffnungszeiten der Banken: Mo-Fr 09.00 - 16.00/18.00 Uhr

Wichtige Telefonnummern und mehr

Polizei 117

Unfallrettung 144 (oder über Polizei)

Feuerwehr 118

oder allgemein europaweit gültige Notrufnummer 112, erreichbar auch aus den Mobilfunknetzen.

Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU-und EFTA-Staatsbürger. Sie ersetzt nicht die Reiseversicherung, z.B. zum Rücktransport in das Heimatland. Ausgestellt wird die Karte von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung.

Der ACE empfiehlt den Abschluss der ACE-Auslandsreise-Krankenversicherung Bestellung über ACE Info-Service.

Es empfiehlt sich in jedem Fall die Polizei zu rufen und einen europäischen Unfallbericht auszufüllen. Für eventuelle Fahrzeugrückholung ist ein Original-Unfallprotokoll beim Fahrzeug zu hinterlegen!

Hier finden Sie mehr Informationen, wie der ACE hilft.

20 Kantone und 6 Halbkantone.

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

Willadingweg 83

3006 Bern

Tel.: 0041 31 359 41 11

Fax: 0041 31 359 44 44

E-Mail: info@bern.diplo.de

Internet: www.bern.diplo.de

 

Schweizerische Botschaft

Otto-von-Bismarck-Allee 4a

10557 Berlin

Tel.: 030 390 40 00

Fax: 030 391 10 30

E-Mail: über das Kontaktformular auf der Webseite.

Internet: www.eda.admin.ch/berlin

 

Schweiz Tourismus

Tel.: 00800 100 200 29 (kostenlos)

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