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Dobrodošli u Srbiju!
Die Republik Serbien liegt mitten auf der Balkanhalbinsel. Sie grenzt im Norden an Ungarn, im Osten an Rumänien und Bulgarien, im Süden an Nordmazedonien, den Kosovo und Montenegro und im Westen an Bosnien- Herzegowina und Kroatien.
Zur Republik Serbien gehört die Provinz Vojvodina. Serbien ist eingeteilt in 24 Kreise.
Kontinent
Europa
Hauptstadt
Belgrad
Einwohneranzahl
6,83 Millionen
Fläche
55.968 km²
Zeitverschiebung
Mitteleuropäische Zeit (MEZ) + 1 Stunde
Netzspannung
220 V, 50 Hz
Amtliches
Amtliches Kennzeichen SRB
Landessprache
Serbisch
Serbien hat ein gemäßigtes Kontinentalklima, beeinflusst durch das Mittelmeer. Die durchschnittlichen Temperaturen im Juli und August liegen bei 27 °C. Im Innern des Landes sind die Sommer sehr heiß und die Winter sehr lang und kalt.
Sie benötigen für einen vorübergehenden Aufenthalt bis zu 90 Tagen bei der Einreise einen mindestens für die Dauer des Aufenthaltes gültigen Reisepass (auch vorläufiger Reisepass), Personalausweis oder maschinenlesbarer Kinderreisepass. Bei Einreise aus dem Kosovo gelten gesonderte Bestimmungen, diese erfahren Sie beim Auswärtigen Amt.
Aktuelle Informationen über die politische Situation in Ihrem Urlaubsland erhalten Sie beim Auswärtigen Amt in Berlin.
Tel.: 030 5000 2000,
E-Mail: buergerservice@diplo.de
Internet: www.auswaertiges-amt.de
Ausländische Reisende müssen sich innerhalb 24 Stunden nach Ankunft bei der zuständigen Polizeibehörde am Aufenthaltsort registrieren lassen. Bei Unterkunft im Hotel wird die Anmeldung von diesem übernommen. Für Camper, die sich weniger als 24 Stunden an einem Ort aufhalten, besteht keine Meldepflicht, aber sie sollen ihre „grobe“ Reiseroute mit den jeweiligen Standorten den serbischen Behörden in englischer Sprache mailen: info@mup.gov.rs. Ab 24 Stunden Aufenthalt an einem Ort sind Camper verpflichtet, sich bei der für ihren Aufenthaltsort zuständigen Polizeibehörde anzumelden. Verstöße können zu Problemen bei der Ausreise führen und Geldstrafen nach sich ziehen. Vor Übernachtung an Raststätten ist abzuraten. Fahrzeugaufbrüche kommen vor. Betrüger geben sich gelegentlich als falsche Pannenhelfer aus, bieten überteuerte Reparaturdienste an oder täuschen Pannen vor.
Sicher unterwegs. Sicher heimkommen.
Geschwindigkeitsbegrenzung | Autobahn | Schnellstraße | außerorts | innerorts |
---|---|---|---|---|
PKW | 120 | 100 | 80 | 50 |
Motorrad | 120 | 100 | 80 | 50 |
Caravangespann | 80 | 80 | 80 | 50 |
Wohnmobil* | 100 | 100 | 80 | 50 |
*Für Wohnmobile über 3,5 t gelten auf Autobahnen, Schnellstraßen und außerorts 80 km/h.
0,3 ‰, bei Führerscheinbesitz unter einem Jahr 0,0 ‰. Für Beifahrer gilt die Promillegrenze ebenfalls.
Winterreifenpflicht
Vom 1. November bis 1. April besteht bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifenpflicht (mindestens Reifen mit M+S-Kennung). Schneeketten müssen im Kofferraum mitgeführt und bei Bedarf montiert werden.
Warnwestenpflicht
Das Tragen einer Warnweste ist für jeden Insassen beim Verlassen des Fahrzeuges nach Panne oder Unfall vorgeschrieben.
Telefonieren im Straßenverkehr
Nur mit Freisprechanlage erlaubt
Rauchverbot
Ein Rauchverbot gilt in Serbien für Büros, öffentliche Gebäude, Schulen und soziale Einrichtungen. Auch im Theater und Kino ist das Rauchen untersagt. In der Gastronomie und in Innenräumen gibt es noch kein Rauchverbot.
Der nationale Führerschein und Fahrzeugschein ist ausreichend. Die Mitnahme der IVK Internationalen Versicheungskarte (Grüne Karte) mit der Länderangabe „SRB“ ist nicht vorgeschrieben, wird aber empfohlen. Falls das von Ihnen benutzte Fahrzeug nicht Ihr Eigentum ist, benötigen Sie eine Vollmacht vom Fahrzeughalter. Wichtig: Der Fahrzeughalter darf keinen Wohnsitz in Serbien haben. Es ist grundsätzlich verboten, das Fahrzeug in Serbien einer dort ansässigen Person zur Benutzung zu überlassen. Das Nationalitätskennzeichen „D“ muss am Fahrzeug angebracht sein.
Die Einreise mit Wohnmobilen und Caravan-Gespannen ist ungehindert erlaubt. Gespanne, die breiter als 2,55 m oder länger als 18,75 m sind, benötigen eine Sondergenehmigung. Gespanne müssen zwei Warndreiecke mitführen. Freies Campen an der Straße oder auf Rastplätzen ist nicht erlaubt.
CCI-CARD (Camping Card International)
Informationen hierzu auf den Serviceseiten.
Die serbischen Grenzübergänge sind für den Reiseverkehr Tag und Nacht geöffnet.
Zollbestimmungen
Folgende Artikel können zollfrei von Personen über 16 Jahren eingeführt werden:
Geld/Währung: 1 Serbischer Dinar (RSD) = 100 Para.
Kreditkarten: In größeren Städten hohe Akzeptanz von Kreditkarten, Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Geldautomaten (Nur Karten mit Maestro-Zeichen) zur Bargeldabhebung stehen ebenfalls zur Verfügung.
Devisenbestimmungen: Ein- und Ausfuhr von Serbischen Dinar bis zu einem Gegenwert von 10.000 €.,
Ein- und Ausfuhr von Devisen bis zu einem Gegenwert von 10.000 €. Darüber besteht Deklarationspflicht. Beleg bis zur Ausreise aufbewahren, Verstöße werden bei Ausreise mit der Beschlagnahmung von Devisen bestraft.
Öffnungszeiten von Banken: Mo-Fr 08.00 – 19.00 Uhr, Sa 08.00 – 12.00 Uhr.
Von Deutschland nach Serbien
Von Serbien nach Deutschland
Notrufnummern
EU-Staatsangehörige können sich kostenlos in staatlichen Krankenhäusern behandeln lassen. Zuvor muss unter Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) bei den Zweigstellen der Republikanstalt für Krankenversicherung Serbiens (Republicki zavod zu zdravstveno osiguranje) ein serbischer Krankenschein besorgt werden. Zusätzlich ist es empfehlenswert, vor Reiseantritt eine private Auslandsreise- Krankenversicherung für die Dauer des Aufenthalts abzuschließen.
Der ACE empfiehlt den Abschluss der ACE Auslandsreise- Krankenversicherung. Bestellung über ACE Info-Service.
Jeder Unfall muss der Polizei gemeldet werden. Bei eventuellen Karosserieschäden muss eine polizeiliche Schadensbestätigung veranlasst werden, nur gegen Vorlage derselben ist eine Ausreise möglich. Sie sollten sich in jedem Fall selbst alle Angaben des Unfallgegners notieren bzw. einen Europäischen Unfallbericht ausfüllen. Bei Unfall oder Totalschaden informieren Sie bitte den ACE Euro-Notruf. Für eventuelle Fahrzeugrückholung ist ein Original-Unfallprotokoll beim Fahrzeug zu hinterlegen!
Hier finden Sie mehr Informationen, wie der ACE hilft.
Serbien ist eingeteilt in 24 Kreise.
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Ambasada SR Nemačke
Kneza Miloša 74-76
11000 Beograd
Tel.: +381 11 30 64 30 0
Fax: +381 11 30 64 30 3
Internet: www.belgrad.diplo.de
E-Mail: nur über das Kontaktformular auf der Webseite
Botschaft von Serbien
Taubertstraße 18
14193 Berlin
Tel.: 030 89 57 70 0
Fax: 030 82 52 20 6
E-Mail: info@botschaft-serbien.de
Internet: www.berlin.mfa.gov.rs
Touristische Auskünfte:
National Tourism Organisation of Serbia (NTOS)
Tel.: +381 11 65 57 10 0
E-Mail: nur über das Kontaktformular auf der Webseite
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