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Vitajte na Slovensku!
Die Slowakische Republik (Slowakei) ist ein Binnenstaat und grenzt im Osten an die Ukraine, Süden an Ungarn, im Westen an Österreich und die Tschechische Republik und im Norden an Polen. Die Slowakei ist Mitglied der Europäischen Union.
Die Amtssprache ist Slowakisch, ein Teil der Bevölkerung spricht auch ungarisch, englisch wird zumindest von den Jüngeren meistens ebenfalls gesprochen.
Das Land ist zu zwei Dritteln bergig mit vielen Wäldern, die höchsten Berge in der hohen Tartra sind über 2600 Meter hoch. Bratislava ist das kulturelle und wirtschaftliche Zentrum. Sehenswert sind zudem die unzähligen Burgen und Schlösser, Thermalbäder laden zur Entspannung ein und die Landschaft und Natur ist ein Eldorado für Wanderer und Naturliebhaber.
Kontinent
Europa
Hauptstadt
Bratislava
Einwohneranzahl
ca. 5,4 Millionen
Fläche
49.035 km²
Zeitverschiebung
Mitteleuropäische Zeit (MEZ)
Netzspannung
230 Volt, 50 Hertz
Amtliches
Amtliches Kennzeichen SK
Landessprache
Slowakisch
Ausgeprägter Wechsel zwischen den vier Jahreszeiten. Randerhebungen mit feuchtem Gebirgsklima; warme Sommer und kalte Winter.
Sie benötigen einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Für Kinder wird auch der maschinenlesbare Kinderreisepass mit Foto anerkannt. Innerhalb des Schengen-Raums wird im Allgemeinen an der Grenze auf Personenkontrollen verzichtet. Für EU-Staatsangehörige besteht ab 10 Tagen Aufenthalt in der Slowakei eine Meldepflicht bei den Polizeibehörden am Aufenthaltsort. Bei Unterkunft in einem Hotel erfolgt die Anmeldung automatisch durch das Hotel.
Aktuelle Informationen über die politische Situation in Ihrem Urlaubsland erhalten Sie beim Auswärtigen Amt in Berlin.
Tel.: 030 5000 2000,
E-Mail: buergerservice@diplo.de
Internet: www.auswaertiges-amt.de
Kleinkriminalität in Form von Taschendiebstählen und Wageneinbrüchen, sowie Einbrüchen in Hotels sind vor allem in den Touristengebieten (z.B. Bratislava, Hohe Tatra und Kurorten) an der Tagesordnung. Insbesondere auf den Autobahnen zwischen Pressburg (Bratislava) und der Grenze mit Tschechien und in Richtung Sillein (Zilina) sowie auf Rastplätzen bzw. an Tankstellen im Stadtgebiet Pressburg (Bratislava) kommt es hin und wieder zu Raubüberfällen, indem Fahrzeuge zum Halten gezwungen werden.
Hinweis für Touristen: Schüler, Studenten, Rentner und Menschen mit Behinderung eines EU-Mitgliedsstaates können kostenlos durch die staatliche Eisenbahngesellschaft ZSSK befördert werden.
Sicher unterwegs. Sicher heimkommen.
Geschwindigkeitsbegrenzung | Autobahn* | Schnellstraße | außerorts | innerorts |
---|---|---|---|---|
PKW | 130 | 90 | 90 | 50 |
Motorrad | 130 | 90 | 90 | 50 |
Caravangespann** | 90 | 90 | 90 | 50 |
Wohnmobil** | 130 | 90 | 90 | 50 |
*Auf Stadtautobahnen 90 km/h.
** Gespanne und Wohnmobile über 3,5 t außerorts und auf Stadtautobahnen 80 km/h Höchstgeschwindigkeit.
0,0 ‰. Verstöße werden streng mit einem Fahrverbot bis hin zu Freiheitsstrafen geahndet.
Parken
Es muss immer eine Mindestbreite der Fahrbahn je Richtung von 3 Meter eingehalten werden. Parken auf Brücken und innerhalb 15 Metern vor Bahnübergängen, vor und nach Brücken, Unterführungen und Tunnels ist verboten. Abstand eines parkenden Fahrzeuges zu Straßenbahn muss mindestens 3,5 Meter betragen. Parkverbot bei durchgehenden oder unterbrochenen gelben Linien am Straßenrand. Abbiegende Straßenbahnen haben Vorfahrt. Radarwarngeräte sind verboten.
Winterreifenpflicht
Fahrzeuge bis 3,5 t müssen bei winterlichen Straßenverhältnissen mit geeigneter Bereifung ausgerüstet sein, für Fahrzeuge über 3,5t gilt generelle Winterreifenpflicht (15.11 - 31.03).
Warnwestenpflicht
Beim Verlassen des Fahrzeugs bei einer Panne oder Unfall müssen alle Insassen von Kraftfahrzeugen (auch Motorradfahrer und Beifahrer) eine reflektierende Warnweste nach EU-Norm 471 anlegen. Bei Nichtbefolgen ist ein Bußgeld bis zu 150 € möglich.
Telefonieren im Straßenverkehr
Nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.
Rauchverbot/Alkohol
In öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln besteht Rauchverbot. Alkohol darf nur in geschlossenen Räumen (z.B. Restaurants, Bars) konsumiert werden.
Es genügen der nationale Führerschein und Fahrzeugschein (Zulassungsschein). Das Nationalitätskennzeichen „D“ muss am Fahrzeug angebracht bzw. im Nummernschild enthalten sein. Die Mitnahme der IVK Internationale Versicherungskarte („Grüne Karte“) wird empfohlen.
Derzeit keine Umweltzonen
Die Einreise mit Wohnmobilen und Caravan-Gespannen ist ungehindert erlaubt. Gespanne, die breiter als 2,55 m oder länger als 18,75 m sind, benötigen eine Sondergenehmigung. Wird das Fahrzeug nicht vom Eigentümer selbst benutzt, muss der Fahrer im Besitz einer Benutzungsvollmacht sein. Freies Campen ist nicht erlaubt.
CCI-CARD (Camping Card International)
Informationen hierzu auf den Serviceseiten.
Die slowakischen Grenzübergänge sind für den Reiseverkehr Tag und Nacht geöffnet.
Zollbestimmungen
Es bestehen keine Beschränkungen. Im EU-Mitgliedstaat eingekaufte, bereits versteuerte Waren können von Privatpersonen problemlos mitgeführt werden, wenn sie ausschließlich für den Eigenbedarf, d.h. nicht für gewerbliche Zwecke erworben wurden.
Für folgende Waren gilt als Richtmenge:
Geld/Währung: Euro
Kreditkarten: Alle gängigen internationale Kreditkarten werden angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. Geldautomaten (Maestro und V-Pay und Kreditkarten) sind flächendeckend vorhanden.
Devisenbestimmungen: Es gibt keine Beschränkungen. Bei Ein- und Ausfuhr von mehr als 10.000 € besteht Deklarationspflicht.
Öffnungszeiten von Banken: Mo-Fr 08.00 - 18.00 Uhr.
Von Deutschland in die Slowakische Republik
Von der Slowakischen Republik nach Deutschland
Notrufnummern
Deutsche Reisende sollten sich vor der Reise eine Europäische Krankenversicherungskarte bei der gesetzlichen Krankenkasse besorgen. Im Allgemeinen muss man einen Teil der Arzneimittelkosten selbst tragen.
Der ACE empfiehlt den Abschluss der ACE Auslandsreise-Krankenversicherung. Bestellung über ACE Info-Service.
Unfälle sind sofort der Polizei zu melden, am Unfallort darf nichts verändert werden. Dokumente, die nicht verstanden werden, sollten niemals unterschrieben werden (z.B. Polizeiprotokoll oder Schuldeingeständnis). Die Polizei muss einen Dolmetscher stellen, die Wartezeit kann mehrere Stunden betragen. Die polizeiliche Unfallaufnahme nach einem Unfall ist nur dann kostenlos, wenn hoher Sachund/ oder Personenschaden vorliegt. Ansonsten ist der Polizeieinsatz vom Unfallverursacher zu zahlen. Sie sollten sich in jedem Fall selbst alle Angaben des Unfallgegners notieren bzw. einen Europäischen Unfallbericht ausfüllen.
Bei einem Unfall oder Totalschaden informieren Sie bitte den ACE Euro-Notruf. Für eventuelle Fahrzeugrückholung ist ein Original-Unfallprotokoll beim Fahrzeug zu hinterlegen!
Verwaltungsstruktur: 8 Regionen
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Veľvyslanectvo Spolkovej republiky Nemecko
Hviezdoslavovo Nam. 10
81303 Bratislava
Tel.: 00421 2 59 20 44 00
Fax: 00421 2 54 41 96 34
E-Mail: nur über das Kontaktformular auf der Webseite.
Internet: www.pressburg.diplo.de
Botschaft der Slowakischen Republik
Hildebrandstr. 25
10785 Berlin
Tel.: 030 88 92 62 00
Fax: 030 88 92 62 22
E-Mail: emb.berlin@mzv.sk
Internet: www.mzv.sk/web/berlin-de
Slowakische Zentrale für Tourismus
Hildebrandstr. 25
10785 Berlin
Tel.: 0176 32 40 51 21
E-Mail: office.de@slovakia.travel
Internet: www.slovakia.travel/de
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