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Dobrodošli v Sloveniji!
Die Republik Slowenien grenzt im Osten und Süden an Kroatien, im Westen an die Adria und Italien, Norden an Österreich und im Nordosten an Ungarn. Slowenien ist Mitglied der Europäischen Union.
Kontinent
Europa
Hauptstadt
Ljubljana
Einwohneranzahl
2,1 Millionen
Fläche
20.253 km²
Zeitverschiebung
Mitteleuropäische Zeit (MEZ)
Netzspannung
230 V, 50 Hz
Amtliches
Amtliches Kennzeichen SLO
Landessprache
Slowenisch
Kontinentalklima mit heißen Sommern und kalten Wintern im Osten und Südosten, im Nordwesten Alpenklima, im Küstengebiet Mittelmeerklima.
Sie benötigen einen gültigen Reisepass oder Personalausweis oder Kinderreisepass. Ebenfalls anerkannt wird der vorläufige Reisepass oder vorläufige Personalausweis. Die Reisedokumente müssen jeweils für die Dauer des Aufenthaltes gültig sein. Innerhalb des Schengen-Raums wird im Allgemeinen an der Grenze auf Personenkontrollen verzichtet.
Aktuelle Informationen über die politische Situation in Ihrem Urlaubsland erhalten Sie beim Auswärtigen Amt in Berlin.
Tel.: 030 5000 2000,
E-Mail: buergerservice@diplo.de
Internet: www.auswaertiges-amt.de
Sicher unterwegs. Sicher heimkommen.
Geschwindigkeitsbegrenzung | Autobahn | Schnellstraße | außerorts | innerorts |
---|---|---|---|---|
PKW | 130 | 110 | 90 | 50 |
Motorrad | 130 | 110 | 90 | 50 |
Caravan-Gespann* | 100 | 100 | 90 | 50 |
Wohnmobil* | 130 | 100 | 90 | 50 |
*Für Wohnmobile und Gespanne über 3,5 t GG gelten auf Autobahnen, Schnellstraßen und außerorts generell 80 km/h.
0,5 ‰. Fahranfänger (Führerscheinbesitz weniger als 2 Jahre) und Fahrer unter 21 Jahre 0,0 ‰.
Für Kinder unter 150cm Körpergröße sind altersgerechte Rückhaltevorrichtungen vorgeschrieben. Bei Beförderung von Kindern unter 3 Jahren auf dem Vordersitz in entgegengesetzter Fahrtrichtung muss der Airbag deaktiviert sein.
Es herrscht ganzjährige Lichtpflicht (Abblendlicht, Tagfahrleuchten sind nicht ausreichend).
Während des gesamten Überholvorganges muss geblinkt werden.
Es ist verboten, Schul- und Kinderbusse zu passieren, wenn diese zum Ein- oder Aussteigen anhalten.
Beim Zurücksetzen muss die Warnblinkanlage eingeschalten werden.
Bei Ampelschaltung auf gelb muss angehalten werden.
Für Reisende, die von der Polizei angehalten werden, gilt: im Auto sitzen bleiben, nicht aussteigen, weitere Anweisungen abwarten.
Radarwarngeräte sind verboten.
Bei stockendem Verkehr oder Stau ist verpflichtend eine Rettungsgasse zu bilden. Linke Spur ganz nach links alle anderen Spuren so weit wie möglich nach rechts. Bei Missachtung von Verkehrsvorschriften werden hohe Bußgelder bis hin zu Polizeigewahrsam erlassen.
Parken
Auf blau markiertenm Zonen kann mit Parkscheibe oder Parkschein zwischen 30 und 120 Minuten geparkt werden. Weiß markierte Bereiche: Parken zwischen 7 Uhr und 19 Uhr meist gebührenpflichtig, Beschilderung beachten. Längeres Parken generell nur auf ausgewiesenen Parkplätzen oder in Parkhäusern erlaubt.
Warnwestenpflicht
Fahrzeuginsassen, die das Fahrzeug im Falle eines Unfalls oder einer Panne auf Autobahnen oder Schnellstraßen wegen Panne oder Unfall verlassen, müssen eine Warnweste tragen.
Winterreifenpflicht
Vom 15.11. bis 15.3. sind Winterreifen verpflichtend vorgeschrieben, diese müssen mindestens 3 mm Profil aufweisen. Alternativ sind auch Sommerreifen in Verbindung mit Schneeketten erlaubt.
Telefonieren im Straßenverkehr
Nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.
Rauchverbot:
In öffentlichen Verkehrsmitteln und geschlossenen öffentlichen Räumen besteht striktes Rauchverbot. Auch Im Fahrzeug Rauchverbot, wenn sich Personen unter 18 Jahren im Fahrzeug aufhalten.
Es genügen der nationale Führerschein und Fahrzeugschein (Zulassungsschein). Das Nationalitätskennzeichen „D“ muss am Fahrzeug angebracht bzw. im Nummernschild enthalten sein. Die Mitnahme der IVK Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) wird empfohlen.
Wohnmobile und Caravan-Gespanne können bis zu einer Länge von 18 m einschließlich Zugwagen und einer Breite von 2,55 m ungehindert einreisen. Gespanne benötigen zwei Warndreiecke. Freies Campen ist nicht gestattet, auch die Übernachtung auf Park- und Rastplätzen und an Straßen ist verboten.
CCI-CARD (Camping Card International)
Informationen hierzu auf den Serviceseiten.
Die slowenischen Grenzübergänge sind für den Reiseverkehr Tag und Nacht geöffnet.
Zollbestimmungen
Es bestehen keine Beschränkungen. Im EU-Mitgliedstaat eingekaufte, bereits versteuerte Waren können von Privatpersonen problemlos mitgeführt werden, wenn sie ausschließlich für den Eigenbedarf, d.h. nicht für gewerbliche Zwecke erworben wurden.
Für folgende Waren gilt als Richtmenge:
Geld/Währung: Euro (€).
Kreditkarten: MasterCard, Visa und alle gängigen internationale Kreditkarten werden angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. Geldautomaten: Bargeldabhebungen mit Bankkarte (Maestro oder V Pay) und Kreditkarten flächendeckend möglich. Auch bargeldlose Zahlung ist weit verbreitet.
Devisenbestimmungen: Es gibt keine Beschränkungen. Bei Ein- und Ausfuhr von mehr als 10.000 € besteht Deklarationspflicht. Öffnungszeiten von Banken: Mo-Fr 08.30 - 12.30 und 14.00 – 17.00 Uhr, Sa 08.30 – 12.00 Uhr.
Von Deutschland nach Slowenien
Von Slowenien nach Deutschland
Notrufnummern
Deutsche Reisende sollten sich vor der Reise eine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bei der gesetzlichen Krankenkasse besorgen. Im Allgemeinen muss man einen Teil der Arzneimittelkosten selbst tragen.
Der ACE empfiehlt den Abschluss der ACE-Auslandsreise-Krankenversicherung. Bestellung über ACE Info-Service.
Bei Unfällen sollte immer die Polizei informiert werden. Sie sollten sich in jedem Fall selbst alle Angaben des Unfallgegners notieren bzw. einen Europäischen Unfallbericht ausfüllen. Fahrzeuge mit auffälligem Schaden dürfen nur mit polizeilicher Schadensbestätigung das Land verlassen. Bei einem Unfall oder Totalschaden informieren Sie bitte den ACE Euro-Notruf. Für eventuelle Fahrzeugrückholung ist ein Original-Unfallprotokoll beim Fahrzeug zu hinterlegen!
Hier finden Sie mehr Informationen, wie der ACE hilft.
193 Gemeinden
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Nemško veleposlaništvo Ljubljana
Presernova 27
1000 Ljubljana
Tel.: 00386 1 479 03 00
Fax: 00386 1 425 08 99
Internet: www.laibach.diplo.de
E-Mail: nur über das Kontaktformular auf der Webseite.
Botschaft der Republik Slowenien
Hausvogteiplatz 3-4
10117 Berlin
Tel.: 030 20 61 45 0
Fax: 030 20 61 45 70
E-Mail: sloembassy.berlin@gov.si
Internet: www.berlin.veleposlanistvo.si
Slowenisches Fremdenverkehrsamt
Maximiliansplatz 12 a
80333 München
Tel.: 089 29 16 12 02
Fax: 089 29 16 12 73
E-Mail: info@slovenia.info
Internet: www.slovenia.info
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