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Bienvenido a España!

Das Königreich Spanien, eine parlamentarische Erbmonarchie, grenzt im Osten an das Mittelmeer, im Süden an die Straße von Gibraltar, im Westen an Portugal und den Atlantischen Ozean und im Norden an Frankreich.

Das Staatsgebiet umfasst auch die Balearen (Mallorca, Menorca, Ibiza und Formentera), die Kanarischen Inseln (Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura, Lanzarote, La Gomera und El Hierro), sowie die Provinzen Melilla und Ceuta in Nordafrika.

Kontinent

Europa

Hauptstadt

Madrid

Einwohneranzahl

47,42 Millionen

Fläche

505.990 km²

Zeitverschiebung

Mitteleuropäische Zeit (MEZ)

Netzspannung

230 V, 50 Hz.

Amtliches

Amtliches Kennzeichen ES

Landessprache

Spanisch

Klima

Das Klima schwankt zwischen gemäßigt im Norden bis heiß und trocken im Süden. April bis Oktober ist die beste Reisezeit. Im Hochsommer kann es vor allem im Landesinneren sehr heiß werden, im Winter hingegen speziell im Norden und auf dem Zentralplateau recht kalt.

Einreise

Sie benötigen einen Reisepass oder Personalausweis oder Kinderreisepass. Auch der vorläufige Reisepass oder Personalausweis wird anerkannt. Innerhalb des Schengen-Raums wird im Allgemeinen an der Grenze auf Personenkontrollen ver-zichtet. Jugendlichen unter 18 ohne elterliche Begleitung wird dringend eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern zur Mitnahme empfohlen.

Reisehinweise

Aktuelle Informationen über die politische Situation in Ihrem Urlaubsland erhalten Sie beim Auswärtigen Amt in Berlin.

Tel.: 030 5000 2000,
E-Mail: buergerservice@diplo.de
Internet: www.auswaertiges-amt.de

 

In der Urlaubszeit kommt es öfter zu Überfällen auf Touristen entlang der spanischen Autobahnen (insbesondere auf der A 7 zwischen der französisch-spanischen Grenzstation La Jonquera und Barcelona, aber auch im weiteren Verlauf). Taschendiebstähle kommen in Großstädten und touristischen Zentren gehäuft vor. Weitere Informationen zur Sicherheitslage beim Auswärtigen Amt.

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Benzinpreise in Spanien

Währung Eurosuper 95 Diesel
Euro 1,54 1,48

Stand: 19.02.2025
Quelle: ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e.V.

Geschwindigkeitsbegrenzungen in Spanien

Geschwindigkeitsbegrenzung Autobahn Schnellstraße außerorts innerorts*
PKW** 120 100 90 30
Motorrad 120 100 90 30
Gespann 80 80 70 30
Wohnmobil über 3,5 t 90 80 70 30

*Innerorts gilt generell 30 km/h bei Straßen mit einer Fahrspur pro Fahrtrichtung. Gibt es nur eine Fahrspur für beide Richtungen, darf max. 20 km/h gefahren werden. Sind pro Fahrtrichtungen zwei oder mehr Fahrspuren vorhanden, gilt weiterhin 50 km/h.

**PKW mit Anhänger außerorts 70, auf Schnellstraßen und Autobahnen 80 km/h.

Promillegrenze

0,5 ‰ (auf für Fahrradfahrer). Für Fahranfänger (Personen, die den Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen) 0,3‰.

Verkehrsregeln

  • Auf Landstraßen darf beim Überholen die Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten werden.
  • Bei Staus muss vor Tunneln und Brücken angehalten werden.
  • Kann die vorgegebene Mindestgeschwindigkeit nicht eingehalten werden (z.B. 60 km/h auf Autobahnen), muss der Warnblinker eingeschaltet werden.
  • Auf Bergstraßen haben bergaufwärts fahrende Fahrzeuge Vorrang.
  • 100 m vor einer Kuppe und auf Straßen, die nicht mindestens 200 m weit zu überblicken sind, herrscht Überholverbot. 
  • Im Kreisverkehr gilt, wenn nicht ausdrücklich anders ausgeschildert, Vorfahrt für Fahrzeuge die sich im Kreisverkehr befinden. 
  • Abschleppen durch Privatfahrzeuge ist verboten. 
  • Mindestabstand zu Radfahrern 1,5 Metern bei einspurigen Straßen, bei mehrspurigen darf nur überholt werden, wenn nebenliegende Fahrbahn genutzt werden kann. 
  • Ein Reserverad oder, wenn nicht vorhanden, ein Reifenreparaturset ist mitzuführen. 
  • Die Bedienung von sämtlichen technischen Geräten (Handy, Navi, etc.) während der Fahrt ist verboten.
  • Radarwarngeräte sind verboten, Dashcam erlaubt. 
  • Für Radfahrer besteht außerhalb geschlossener Ortschaften Helmpflicht. 
  • In Spanien zugelassene Fahrzeuge (z.B. Mietfahrzeuge) benötigen zwei Warndreiecke.

 

Kindersitz

für Minderjährige bis 135 cm ist ein geeigneter Kindersitz vorgeschrieben. Beförderung generell auf der Rückbank, außer dies ist bauartbedingt nicht möglich, oder wenn alle Rücksitzplätze bereits mit Kindersitzpflichtigen Minderjährigen besetzt sind.

 

Dachlasten

Alle nach hinten über ein Fahrzeug hinausragenden Dachlasten und Ladungen müssen mit einer 50 x 50 cm großen rot-weiß diagonal schraffierten (3 rote und 3 weiße Streifen) Tafel aus Metall (Kunststoff nicht zulässig) gekennzeichnet sein. Die Ladung darf maximal 10 Prozent über die Fahrzeuglänge hinausragen, ist die Ladung unteilbar sind maximal 15 Prozent erlaubt. Nimmt die Ladung die gesamte Fahrzeugbreite ein, sind zwei Warntafeln am linken und rechten Fahrzeugrand so anzubringen, dass Sie ein Zelt ergeben. Bei Gespannen über 12 m Länge müssen am Heck des Anhängers entweder ein großes Schild (1,30 m x 25 cm) oder zwei kleine Schilder (je 50 x 25 cm), jeweils gelb mit rotem Rand angebracht sein. Bezug über Fachhandel. 

 

Parken

Parkverbot besteht bei Gelben Linien (zickzack oder unterbrochen) am Fahrbahnrand, an blauen Markierungen ist das Parken zeitlich begrenzt und kostenpflichtig, grün ist für Anwohner oder, wenn gekennzeichnet mit Parkschein. Generell gilt ein Park- und Halteverbot auf Fahrradwegen. 

 

Warnwestenpflicht
Fahrzeuginsassen, die das Fahrzeug im Falle eines Unfalls oder einer Panne außerhalb geschlossener Ortschaften verlassen, müssen eine Warnweste tragen.

 

Telefonieren im Straßenverkehr:

Nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt, keine Kopfhörer. Bedienung nicht per Hand, nur via Sprache erlaubt.

 

Rauchverbot:
Das Rauchen ist in kulturellen Einrichtungen, Einkaufszentren, öffentlichen Verkehrsmitteln, Bürogebäuden, Gaststätten, Restaurants, auf Kinderspielplätzen und auf Schulhöfen nicht zulässig.

Führerschein

Es genügen der nationale Führerschein und Fahrzeugschein (Zulassungsschein). Das Nationalitätskennzeichen „D“ muss am Fahrzeug angebracht bzw. im Nummernschild enthalten sein. Die Mitnahme der IVK Internationale Versicherungskarte wird empfohlen.

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Camperinformationen

Wohnmobile und Caravan-Gespanne können bis zu einer Länge von 18,75 m einschließlich Zugwagen und einer Breite von 2,55 m ungehindert einreisen. Freies Campen an Straßen und auf Parkplätzen eingeschränkt erlaubt.

 

CCI-CARD (Camping Card International)
Informationen hierzu auf den Serviceseiten.

Fährverbindungen

Spanien-Inselurlauber nutzen bequeme Fährschiffe für die Fahrt vom Festland auf die Balearen oder Kanaren.

Folgende Fährverbindungen werden angeboten:

Acciona Trasmediterranea:

  • Barcelona – Mahon / Palma / Ibiza
  • Valencia – Mahon / Palma / Ibiza
  • Sevilla – Santa Cruz de La Palma / Santa Cruz de Teneriffa / Arrecife / Las Palmas de Gran Canaria
  • Cadiz – Santa Cruz de Teneriffa / Las Palmas de Gran Canaria. 

 

Bezüglich der Preise, Zeiten und Buchungsmöglichkeiten für Fährverbindungen wenden Sie sich bitte an das clubeigene ACE Reisebüro.

Grenzübergänge und Zoll

Die spanischen Grenzübergänge sind für den Reiseverkehr Tag und Nacht geöffnet.

Zollbestimmungen

Es bestehen keine Beschränkungen. Im EU-Mitgliedstaat eingekaufte, bereits versteuerte Waren können von Privatpersonen problemlos mitgeführt werden, wenn sie ausschließlich für den Eigenbedarf erworben wurden. 

 

Für folgende Waren gilt als Richtmenge:

  • 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren oder 1000 g Rauchtabak. 
  • 10 l Spirituosen, 20 l sog. Zwischenerzeugnisse (Campari, Port, Madeira, Sherry), 90 l Wein (davon höchstens 60 l Schaumwein), 110 l Bier. 

 

Achtung: Die Kanaren sind nicht Teil der europäischen Zollunion, es gelten die Bestimmungen für Nicht-EU-Staaten. Auch Gibraltar unterliegt den Nicht-EU-Bestimmungen.

 

Geld / Devisen

Geld/Währung: Euro (€).

Kreditkarten: MasterCard, Visa und andere gängige internationale Kreditkarten werden angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. Geldautomaten sind flächendeckend vorhanden und können zur Bargeldabhebung mit Kreditkarte oder Bankkarte (Maestro oder V Pay) genutzt werden. Die Akzeptanz bargeldloser Zahlung ist sehr hoch.

 

Devisenbestimmungen: Es gibt keine Beschränkungen. Bei Ein- und Ausfuhr von mehr als 10.000 € besteht Deklarationspflicht. Öffnungszeiten von Banken: Mo - Fr 09.00 - 14.00 Uhr, Sa 09.00 - 13.00 Uhr (nicht im Sommer).

Wichtige Telefonnummern und mehr

Von Deutschland nach Spanien

  • 0034 + Ortsvorwahl (ohne Null) + Teilnehmernummer

Von Spanien nach Deutschland

  • 0049 + Ortsvorwahl (ohne Null) + Teilnehmernummer

Notrufnummern

  • Polizei 112
  • Unfallrettung 112
  • Mobilnetz 112

Deutsche Reisende sollten sich vor der Reise eine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bei der gesetzlichen Krankenkasse besorgen. Im Allgemeinen muss man einen Teil der Arzneimittelkosten selbst tragen.

Der ACE empfiehlt den Abschluss der ACE Auslandsreise- Krankenversicherung. Bestellung über ACE Info-Service.

 

Die Polizei sollte bei einem Unfall immer gerufen werden. Bei Unfällen wird in Spanien sehr häufig das Fahrzeug, oft sogar auch der Fahrer bis zur gerichtlichen Klärung der Schuldfrage festgehalten. Verständigen Sie daher sofort nach einem Unfall die in Ihrer IVK Internationale Versicherungskarte angegebene Versicherungsgesellschaft in Spanien und zusätzlich Ihre Versicherungsgesellschaft in der Heimat, damit in solchen Fällen die meist verlangte Kaution gestellt werden kann. Sie sollten sich in jedem Fall selbst alle Angaben des Unfallgegners notieren bzw. einen Europäischen Unfallbericht ausfüllen. Bei einem Unfall oder Totalschaden informieren Sie bitte den ACE Euro-Notruf. Für eventuelle Fahrzeugrückholung ist ein Original-Unfallprotokoll beim Fahrzeug zu hinterlegen!

Hier finden Sie mehr Informationen, wie der ACE hilft.

17 Regionen

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

Embajada de la República Federal de Alemania

Calle de Fortuny 8

28010 Madrid

Tel.: 0034 91 557 90 00

Fax: 0034 91 557 90 70

E-Mail: info@madrid.diplo.de

Internet: www.madrid.diplo.de

 

Botschaft des Königreichs Spanien

Lichtensteinallee 1

10787 Berlin

Tel.: 030 254 00 70

Fax: 030 25 79 95 57

E-Mail: emb.berlin.inf@maec.es

Internet: www.exteriores.gob.es

 

Spanisches Fremdenverkehrsamt

Lichtensteinallee 1

10787 Berlin

Tel.: 030 882 65 43

E-Mail: berlin@tourspain.es

Internet: www.spain.info

Segelboote im Hafen

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