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Vítejte v České republice!

Die Tschechische Republik als Binnenstaat grenzt im Osten an die Slowakische Republik, im Süden an Österreich, im Westen und Nordwesten an Deutschland und im Norden an Polen. Prag mit seiner mittelalterlichen Altstadt, der prächtigen Prager Burg aus dem 9. Jh. und der Karlsbrücke sowie den vielen Kneipen ist ein beliebtes Städtereiseziel. Gotik, Renaissance und Barock Gebäude zeichnen die Kleinstadt Český Krumlov aus. Vierzehn UNESCO-Weltkulturerbestätten zeugen zudem von einer jahrhundealten bewegten Geschichte. Berge und Natur, wie z.B. der Nationalpark Böhmische Schweiz bieten Wanderern und Naturliebhaber viele Freizeitmöglichkeiten. Deftige Böhmische Küche mit herzhaften Gerichten und gehaltvollen Süßspeisen sowie das weltbekannte Bier aus Pilsen und Budweis sind die kulinarischen Aushängeschilde Tschchiens. Die Tschechische Republik ist Mitglied der Europäischen Union.

Kontinent

Europa

Hauptstadt

Prag

Einwohneranzahl

10,51 Millionen

Fläche

78.864 km²

Zeitverschiebung

Mitteleuropäische Zeit (MEZ + 1 Std. im Sommer)

Netzspannung

230 Volt, 50 Hz. Es gibt kein einheitliches Steckersystem. Adapter können vor Ort erworben werden.

Amtliches

Amtliches Kennzeichen CZ

Landessprache

Tschechisch

Klima

Ausgeprägter Wechsel zwischen den Jahreszeiten. Warme Sommer, kalte Winter.

Einreise

Notwendig ist der mindestens noch für die Aufenthaltsdauer gültige Reisepass oder Personalausweis oder Kinderreisepass. Innerhalb des Schengen-Raums wird im Allgemeinen an der Grenze auf Personenkontrollen verzichtet.

Reisehinweise

Aktuelle Informationen über die politische Situation in Ihrem Urlaubsland erhalten Sie beim Auswärtigen Amt in Berlin.

Tel.: 030 5000 2000,
E-Mail: buergerservice@diplo.de
Internet: www.auswaertiges-amt.de

 

Sicherheit: Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle sowie Fahrzeugdiebstähle- und Einbrüche kommen insbesondere in den touristisch frequentierten Städten wie Prag und den Urlaubsgebieten Tschechiens vor. Taschendiebstähle sind in den Urlaubsgebieten, besonders in Prag, an der Tagesordnung. Taxifahrten: Nutzen Sie nur offiziell lizenzierte oder telefonisch bestellte Taxis.

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Geschwindigkeitsbegrenzungen in der Tschechischen Republik

Geschwindigkeitsbegrenzung Autobahn Schnellstraße außerorts innerorts
PKW 130 110 90 50
Motorrad 130 110 90 50
Caravan- Gespann 80 80 80 50
Wohnmobil* 130 110 90 50

*Wohnmobil bis 3,5 t, darüber wie Gespann!

Promillegrenze

0,0 ‰. In der Tschechischen Republik besteht für Autofahrer ein absolutes Alkohol- und Drogenverbot. Als Strafe droht Freiheitsentzug von bis zu 3 Jahren sowie Geldstrafen in Höhe von ca. 900 bis 1.800 €. Eine Geldstrafe in derselben Höhe gilt bei Verweigerung der Atem- oder Blutprobe.

Verkehrsregeln

Kinder unter 36 Kg Körpergewicht und bis 1,50 Meter Körpergröße dürden nur in einem geeigneten Kindersitz befördert werden.

Es gilt allgemeine Lichtpflicht auch tagsüber.

Parken

Parkverbot bei gelber unterbrochener Linie, Halteverbot bei durchgehender gelber Linie am Fahrbahnrand. Parken ist nicht gestattet, wenn die Fahrbahn je Fahrtrichtung enger als 3 Meter ist, sowie auf Brücken und 30 Meter vor Straßenbahn- oder Bushaltestellen. (auch bis 5 Meter danach). Gegen Parksünder wird die Parkkralle eingesetzt.

 

Geschwindigkeitskontrollen

Im Grenzbereich strenge Kontrollen, vorgegebene Geschwindigkeiten genau einhalten!

 

Fahrradfahrer

 

Für Fahrradfahrer unter 18 Jahre besteht eine Helmpflicht.

 

Fußgänger

Fußgänger haben in Tschechien an Fußgängerübergängen absoluten Vorrang. Die Fahrer sind verpflichtet, anzuhalten und Fußgänger die Straße überqueren zu lassen. Ausserhalb geschlossener Ortschaften müssen Fussgänger bei Nebel sowie in der Dunkelheit Kleidung mit Reflektoren tragen, bzw. reflektierende Hilfsmittel anbringen.

 

Vorfahrt

Straßenbahnen haben immer vorfahrt, auch an Fußgängerüberwegen.

 

Überholen

Beim Überholen von Radfahrern ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

Radarwarngeräte sind verboten, Dashcam ist erlaubt.

 

Warnwestenpflicht
Eine Warnweste ist für alle Insassen vorgeschrieben.

 

Winterreifenpflicht

Vom 01.11. – 31.03. gilt für alle vierrädrigen Fahrzeuge bei winterlichen Straßenverhältnissen eine Winterreifenpflicht. Hierbei gilt eine Profiltiefe von mind. 4 mm.

 

Telefonieren im Straßenverkehr
Nur mit einer Freisprechanlage erlaubt.

 

Rauchverbot
In sämtlichen Restaurants und Gaststätten gilt ein striktes Rauchverbot ohne Ausnahmen. Auch in öffentlichen Verkehrsmitteln und Gebäuden, Haltestellen, Bahnhöfen und kulturellen Einrichtungen gilt bereits seit längerem ein komplettes Rauchverbot. In Prag ist der Genuss von Alkohol in der Öffentlichkeit verboten. Die Verkehrspolizei ist bei Verdacht auf den Konsum von Alkohol oder anderer Suchtstoffe auch zur Ent-nahme einer Speichelprobe berechtigt.

Führerschein

Es genügen der nationale Führerschein und der Fahrzeugschein. Die Mitnahme der IVK Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) wird dringend empfohlen. Das Nationalitätskennzeichen „D“ muss am Fahrzeug angebracht bzw. im EU-Nummernschild enthalten sein. Hinweis: Bei Kontrollen muss immer der Führerschein, Fahrzeugschein, Versicherungsnachweis und Personalausweis vorgezeigt werden können.

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Camperinformationen

Es gelten folgende Caravan-Gespanne-Abmessungen: Höhe 4 m, Breite 2,55 m, erlaubte Gesamtlänge maximal 18,75 m. Freies Campen ist nicht erlaubt.

 

CCI-CARD (Camping Card International)
Informationen hierzu auf den Serviceseiten.

Grenzübergänge und Zoll

Die tschechischen Grenzübergänge sind für den Reiseverkehr Tag und Nacht geöffnet.

Zollbestimmungen
Im privaten Reiseverkehr dürfen Waren zum eigenen Verbrauch unbegrenzt mitgeführt werden.

Für folgende Waren gilt als Richtmenge:

  • 800 Zigaret¬ten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren, 1 kg Tabak, 
  • 10 Liter Spiri-tuosen, 20 Liter Zwischenerzeugnisse, 90 Liter Wein (davon max. 60 Liter Schaumwein) und 110 Liter Bier. 
  • Einfuhrverbot: Drogen, Betäubungsmittel, pornographische Materialien sowie Gegenstände, die für Krieg, Gewalt, Faschismus, Nazismus oder Rassendiskriminierung werben. Wertgegenstände sollten bei der Einreise deklariert werden.

Geld / Devisen

Währung: 1 Koruna Ceská (CZK) oder Tschechische Krone = 100 Heller (Háleru). Banknoten gibt es im Wert von 5.000, 2.000, 1.000, 500, 200, 100, 50 und 20 Kc, Münzen sind in den Nennbeträgen 50, 20, 10, 5, 2 und 1 Kc sowie 50, 20 und 10 Heller im Umlauf.

Geldwechsel: Fremdwährungen (einschl. Reiseschecks) können in allen Zweigstellen der Banken, Wechselbüros, größeren Hotels und an Grenzübergängen umgetauscht werden. Günstige Kurse in Wechselstuben im Zentrum der Städte. Sie sollten sich jedoch stets vergewissern, welcher Endbetrag definitiv ausbezahlt wird! Geld nicht auf der Straße tauschen. Im Allgemeinen ist der Bezug von Landeswährung über die Bankautmaten per Kredit- oder Bankkarte der günstigere Weg.

 

Devisenbestimmungen: Es gibt keine Beschränkungen. Bei Ein- und Ausfuhr von mehr als 10.000 Euro bzw. dem jeweiligen Gegenwert besteht mündliche Deklarationspflicht gegenüber dem Zoll.

 

Kreditkarten: Alle gängigen internationalen Kreditkarten werden in größeren Hotels, einigen Restaurants und Geschäften akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. Maestro- oder V PAY-Karten werden ebenfalls oft zur Bezahlung akzeptiert. Geldautomaten: Bargeldabhebungen mit Kreditkarten oder Bankkarten (Maestro oder V-PAY) sind verbreitet möglich. Öffnungszeiten der Banken: Mo - Fr 08.00 – 11.00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr

Wichtige Telefonnummern und mehr

Von Deutschland nach Tschechische Republik

  • 00420 + Ortsvorwahl (ohne Null) + Teilnehmernummer

Von Tschechische Republik nach Deutschland

  • 0049 + Ortsvorwahl (ohne Null) + Teilnehmernummer

Notrufnummern

  • Polizei 112
  • Unfallrettung 112
  • Feuerwehr 112

Reisende sollten sich vor der Reise eine Europäische Krankenversicherungskarte bei der gesetzlichen Krankenkasse besorgen. Im Allgemeinen muss man einen Teil der Arzneimittelkosten selbst tragen.

Der ACE empfiehlt den Abschluss der ACE-Auslandsreise-Krankenversicherung. Bestellung über ACE Info-Service.

Es empfiehlt sich in jedem Fall die Polizei zu rufen und einen Europäischen Unfallbericht auszufüllen. Bei Personenschäden oder Sachschäden über 20.000 CZK (ca. 780 €) muss die Polizei gerufen werden. Für eventuelle Fahrzeugrückholung ist ein Original-Unfallprotokoll beim Fahrzeug zu hinterlegen!

 

Hier finden Sie mehr Informationen, wie der ACE hilft.

13 Regionen und Hauptstadt Prag

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

Velvyslanectvi Spolkové republiky Némecko

Vlasská 19, Malá Strana

118 01 Prag 1

Tel.: 00420 2 57 11 31 11

Fax: 00420 2 57 11 33 18

Internet: www.prag.diplo.de

E-Mail: über das Kontaktformular auf der Webseite

 

Botschaft der Tschechischen Republik

Wilhelmstraße 44

10117 Berlin

Tel.: 030 22 63 80

Fax: 030 22 63 81 69

E-Mail: berlin@embassy.mzv.cz

Internet: www.mzv.cz/berlin

 

Tschechische Zentrale für Tourismus - Czech Tourism

Wilhelmstr. 44

10117 Berlin

Tel.: 030 20 44 77 0

Fax: 030 20 44 77 0

E-Mail: berlin@czechtourism.com

Homepage: www.VisitCzechRepublic.com

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