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Türkiye'ye hoş geldiniz!
Die Republik Türkei liegt mit etwa drei Prozent ihres Staatsgebietes in Europa und mit etwa 97 Prozent in Kleinasien. Sie grenzt im Norden an das Schwarze Meer, im Nordosten an Georgien und Armenien, im Osten an den Iran, im Süden an den Irak, an Syrien und an das Mittelmeer, im Westen an das Ägäische Meer und Griechenland und im Nordwesten an Bulgarien.
Kontinent
Asien, Europa
Hauptstadt
Ankara
Einwohneranzahl
ca. 85 Millionen
Fläche
779.442 km²
Zeitverschiebung
Mitteleuropäische Zeit (MEZ) + 2 Std., Mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ) + 1 Std
Netzspannung
220 V, 50 Hz
Amtliches
Amtliches Kennzeichen TR
Landessprache
Türkisch
Die Gebiete an den Küsten der Ägäis, des Mittelmeeres und am Marmarameer haben typisches Mittelmeerklima mit heißen Sommern und milden Wintern. In den übrigen Landesteilen variiert das Klima, in Anatolien kontinentales Klima mit heißen Sommern und kalten schneereichen Wintern.
Sie benötigen einen gültigen Reisepass oder einen Personalausweis. Der Reisepass muss noch mind. eine freie Seite enthalten. Für Kinder wird auch der maschinenlesbare Kinderreisepass akzeptiert. Der Gesamtaufenthalt in der Türkei darf zum Zeitpunkt der Ausreise 90 Tage innerhalb der letzten 180 Tage nicht überschreiten. Kürzere, in diesen Zeitraum fallende Aufenthalte werden addiert. Für längere Aufenthalte wir daher dringend empfohlen, vor der Einreise ein türkisches Generalkonsulat zu kontaktieren und ggf. ein Visum einzuholen.
Achtung: Kinder türkischer Eltern, die die türkische und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen für die Wiedereinreise nach Deutschland einen deutschen Kinderreisepass, Reisepass oder Personalausweis, der vor Abreise bei der zuständigen deutschen Behörde beantragt werden muss. In letzter Zeit wurden mehrfach Reisende vor der Passkontrolle einer intensiveren Sicherheitsüberprüfung unterzogen, wobei auch mobile Geräte abgenommen und deren Entsperrung verlangt wurde. Dies geschah offenbar, um Inhalte und Kontakte auf Äußerungen und weitere Umstände zu überprüfen, die nach türkischer Auffassung Anlass zu einer Strafverfolgung geben können. Personen mit privaten und persönlichen Beziehungen in die Türkei empfehlen wir eindringlich, die Reise- und Sicherheitshinweis zur Türkei auf den Seiten des Auswärtgen Amtes genausesten zu lesen und für ihre Reiseplanung zu berücksichtigen.
Aktuelle Informationen über die politische Situation in Ihrem Urlaubsland erhalten Sie beim Auswärtigen Amt in Berlin.
Tel.: 030 5000 2000,
E-Mail: buergerservice@diplo.de
Internet: www.auswaertiges-amt.de
Aktueller Hinweis: Auf Grund der angespannten politischen Lage und der Nähe zu den Krisengebieten Syrien und Irak sollten insbesondere bei Individualreisen ausführliche Informationen über die aktuelle Lage beim Auswärtigen Amt eingeholt werden. Reisenden in Istanbul und anderen Großstädten der Türkei wird geraten, Menschenansammlungen auch auf öffentlichen Plätzen und vor touristischen Attraktionen zu meiden und sich über die aktuellen Reisehinweise und die Medien zur Lageentwicklung informiert zu halten. Autofahrten nach Einbruch der Dunkelheit, auch auf größeren Verbindungsstraßen, sind mit erhöhten Gefahren verbunden, gerade auch im Hinblick auf die fehlende Beleuchtung und sollten vermieden werden. Auch sollten abgelegene Gebiete und wenig befahrene Landstraßen gemieden werden. Weitere Verhaltenshinweise und ausführliche Informationen zur Sicherheitslage sollten immer aktuell beim Auswärtigen Amt eingeholt werden.
Sicher unterwegs. Sicher heimkommen.
Geschwindigkeitsbegrenzung | Autobahn | Schnellstraße | außerorts | innerorts |
---|---|---|---|---|
PKW | 120 | - | 90 | 50 |
Motorrad | 80 | - | 70 | 50 |
Gespann* | 100 | - | 80 | 40 |
Wohnmobil | 90 | - | 80 | 50 |
*Wenn Zugfahrzeug des Gespanns kein PKW, sondern ein Minibus o. Wohnmobil ist, gilt außerorts 70 km/h, auf Autobahnen 80 km/h.
0,5 ‰ für Lenker von Pkws (ohne Anhänger). Für Gespannfahrer besteht ein absolutes Alkoholverbot.
Winterreifenpflicht
Es besteht keine generelle Winterreifenpflicht.
Warnwestenpflicht
In der Türkei besteht Warnwestenpflicht für alle Insassen, die das Fahrzeug bei Panne oder Unfall außerhalb geschlossener Ortschaften verlassen müssen.
Telefonieren im Straßenverkehr
Das Telefonieren ist nur mit Freisprechanlage erlaubt.
Rauchverbot
Das Rauchen ist verboten in allen öffentlichen Gebäuden, Verkehrsmitteln und Einkaufszentren sowie in Sportstadien und Krankenhäusern. Das Verbot gilt ebenso für geschlossene Räume in Restaurants, Kaffeehäusern, Bars und Diskotheken.
Es genügen der nationale Führerschein, der Fahrzeugschein und die IVK Internationale Versicherungskarte („Grüne Karte“, muss auch für den asiatischen Teil der Türkei gültig sein). Liegt keine IVK vor, muss an der Grenze eine Kurzzeithaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Das Nationalitätskennzeichen „D“ an der Rückseite des Fahrzeugs ist erforderlich, auch dann, wenn das Nummernschild die EU-Plakette enthält. Falls der Halter des Fahrzeugs nicht identisch ist mit dem Reisenden, muss der Reisende/Fahrer über eine Vollmacht des Eigentümers verfügen, die bei einer türkischen Auslandsvertretung im Heimatland ausgestellt oder beglaubigt sein sollte. Damit werden mehrtägige Wartezeiten an den Grenzen vermieden.
Die Einreise mit Wohnmobilen und Caravan-Gespannen ist ungehindert möglich. Gespanne, die breiter als 2,55 m oder länger als 18,75 m sind, benötigen eine Sondergenehmigung. Das Fahrzeug wird in den Reisepass des Fahrers eingetragen. Bei Ausreise bitte darauf achten, dass die Eintragung wieder gelöscht wird.
CCI-CARD (Camping Card International)
Informationen hierzu auf den Serviceseiten.
Derzeit gibt es keine Direktverbindungen zwischen Italien und der Türkei. Alternativ können Verbindungen zwischen Italien und Griechenland genutzt werden.
Bezüglich der Preise, Zeiten und Buchungsmöglichkeiten für Fährverbindungen wenden Sie sich bitte an das clubeigene ACE Reisebüro.
Die türkischen Grenzübergänge sind für den Reiseverkehr Tag und Nacht geöffnet.
Zollbestimmungen
Für folgende Waren gilt als Richtmenge:
Bei der Einreise mit eigenem KfZ wird ein Formular zur Wiederausfuhr ausgestellt. Das dort eingetragene Datum zur spätesten Wiederausfuhr darf unter keinen Umständen überschritten werden. (In der Regel 30 Tage, auf Antrag bis zu 90 Tage)
Währung : 1 Türkische Lira (YTL). Banknoten gibt es im Wert von 100, 50, 20, 10, 5, 1 YTL. Münzen in den Nennbeträgen 50, 25, 10, 5, 1 Kurus. In den Urlaubsregionen wird verbreitet auch der Euro akzeptiert.
Geldwechsel: Alle Umtausch- und Einkaufsbelege müssen aufbewahrt werden als Nachweis für legalen Umtausch. Geldautomaten (Maestro oder V PAY und Kreditkarten) sind verbreitet vorhanden.
Kreditkarten: Internationale Kreditkarten und Bankkarten (Maestro oder V PAY) werden als Zahlungsmittel verbreitet akzeptiert. Einzelheiten vom Kreditkartenaussteller. Devisenbestimmungen: Die Einfuhr von Landes- und Fremdwährungen ist unbegrenzt erlaubt. Größere Summen in Fremdwährungen sollten jedoch bei den türkischen Behörden deklariert werden. Die Landeswährung darf im Wert von maximal 5.000 US Dollar ausgeführt werden. Fremdwährungen bis zur Höhe des deklarierten Betrags.
Öffnungszeiten der Banken: Mo – Fr 08.30 – 12.00 und 13.30 – 17.00 Uhr
Von Deutschland nach der Türkei
Von der Türkei nach Deutschland
Notrufnummern
Die Krankenversorgung in der Türkei insbesondere in den touristischen Regionen und Großstädten ist gut. Der Auslandskrankenschein T/A11 wird meist nur noch für Notfallbehandlungen akzeptiert. Alle anderen medizinischen Behandlungskosten werden in der Regel nur gegen Vorkasse geleistet. Private Träger verlangen vor Behandlungsbeginn eine gedeckte Kreditkarte oder Bargeld.
Der ACE empfiehlt dringend den Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung. Diese ist auch beim ACE über den ACE Info-Service erhältlich.
Bitte rufen Sie in jedem Fall die Polizei und füllen Sie einen Europäischen Unfallbericht aus. Ist es notwendig, das Fahrzeug nach einem Unfall bis zu einem späteren Zeitpunkt in der Türkei zu lassen, dann muss es zu einem Zollamt gebracht werden (Gümrük Müdürlügü), damit dies im Pass vermerkt wird. Das gleiche gilt bei einem Totalschaden. Nur dann kann das Land ohne Schwierigkeiten verlassen werden. Bei einem Fahrzeugdiebstahl ist eine Bescheinigung vom Landrat (Vali) einzuholen. Für Fahrzeugrückholung ist ein Original-Unfallprotokoll beim Fahrzeug zu hinterlegen!
Informieren Sie sich hier, wie der ACE hilft.
Verwaltungsstruktur: 81 Provinzen (iller).
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Almanya Federal Cumhuriyeti Büyükelçiliôi
114 Atatürk Bulvari
06680 Ankara - Kavaklidere
Tel.: 0312 455 51 00
Fax: 0312 455 53 37
Internet: https://tuerkei.diplo.de
E-Mail: über das Kontaktformular auf der Webseite
Botschaft der Türkischen Republik
Tiergartenstr. 19-21
10785 Berlin
Tel.: 030 27 58 50
Fax: 030 27 59 09 15
E-Mail: botschaft.berlin@mfa.gov.tr
Internet: http://berlin.be.mfa.gov.tr
Tourismus
Abteilung für Tourismus und Information des Türkischen
Generalkonsulats
Baseler Straße 37
60329 Frankfurt/M.
Tel.: 069 23 30 81
Fax: 069 23 27 51
E-Mail: info@tuerkeifasziniert.de
Internet: www.tuerkeifasziniert.de
Kompetente Beratung und Buchung direkt beim clubeigenen ACE Reisebüro.