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Üdvözöljük Magyarországon!

Die Republik Ungarn liegt ungefähr in der Mitte des europäischen Kontinents. Begrenzt wird Ungarn im Osten von Rumänien, im Süden von Kroatien, Serbien und Montenegro. Im Westen stößt es an Österreich und Slowenien und der Norden an die slowakische Republik und die Ukraine.

Kontinent

Europa

Hauptstadt

Budapest

Einwohneranzahl

9,68 Millionen

Fläche

93.030 km²

Zeitverschiebung

Mitteleuropäische Zeit (MEZ)

Netzspannung

220 V, 50 Hz.

Amtliches

Amtliches Kennzeichen H

Landessprache

Ungarisch

Klima

Gemäßigtes Kontinentalklima mit heißen Sommern und kalten Wintern. Herbst und Frühling sind mild. Ganzjährig Niederschläge.

Einreise

Sie benötigen einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Kinder auch mit maschinenlesbarem Kinderreisepass mit Foto. Innerhalb des Schengen-Raums wird im Allgemeinen an der Grenze auf Personenkontrollen verzichtet.

Reisehinweise

Aktuelle Informationen über die politische Situation in Ihrem Urlaubsland erhalten Sie beim Auswärtigen Amt in Berlin.

Tel.: 030 5000 2000,
E-Mail: buergerservice@diplo.de
Internet: www.auswaertiges-amt.de

 

Aktueller Hinweis: Österreich hat die polizeilichen Kfz-Kontrollen im grenznahen Gebiet zu Ungarn und entlang der Transitrouten nach Deutschland verstärkt. Aufgrund dieser Maßnahmen kann es bei der Einreise nach Österreich und der Weiterreise nach Deutschland zu erheblichen Verzögerungen kommen.

 

Sicherheit: Taschendiebstahl, Handtaschenraub, etc. können auf Bahnhöfen, Märkten, U-Bahnschaltern usw. vor, ebenso in touristisch beliebten Gegenden Budapests vorkommen. Die Zahl der Autodiebstähle ist rückläufig. Autos von Touristen, vor allem neue, deutsche Fabrikate sind jedoch weiterhin begehrte Objekte von Autodieben. Empfehlung: Parken nur auf bewachten Parkplätzen, keine Wertsachen oder Wagenpapiere im Inneren des Autos zurückzulassen. Vorsicht bei Polizeikontrollen außerhalb Budapests sowie auf den Autobahnen. In der Vergangenheit kam es gelegentlich zu räuberischen Übergriffen durch als Polizisten verkleidete Straftäter, die eine angebliche Polizeikontrolle zur Plünderung der Opfer nutzten. „Echte“ Polizisten tragen eine vollständige, korrekte Polizeiuniform und bewegen sich in Streifenwagen mit der Aufschrift „Rendörség“ (Polizei). Jeder ungarische Polizist trägt zudem eine Plakette mit einer individuellen fünfstelligen Dienstnummer, die an der linken Uniformbrusttasche getragen wird, und besitzt einen modernen Dienstausweis im Scheckkartenformat. Auch vorgetäuschte Schäden am Fahrzeug werden vereinzelt genutzt um Reisende zum Anhalten zu bewegen und auszurauben. In diesem Fall nicht anhalten, sondern bis zur nächsten Tankstelle oder Raststätte fahren und dort gegebenenfalls das Fahrzeug auf Schäden prüfen.

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Geschwindigkeitsbegrenzungen in Ungarn

Geschwindigkeitsbegrenzung Autobahn Schnellstraße außerorts innerorts
PKW 130 110 90 50
Motorrad 130 110 90 50
Caravangespann 80 70 70 50
Wohnmobil* 130 110 90 50

*Für Wohnmobile über 3,5 t gelten die Geschwindigkeiten für Gespanne.

Promillegrenze

0,0 ‰ 

Verkehrsregeln

Kinder unter 1,50 Meter Körpergröße dürfen nur in geeigneten Kindersitzen befördert werden. Kinder unter 12 Jahren dürfen nur auf der Rückbank sitzen. Wenn Kinder unter drei Jahren rückwärtsgerichtet auf dem Vordersitz befördert werden, ist der Beifahrerairbag zu deaktivieren.

 

Licht: Außerhalb geschlossener Ortschaften ist tagsüber mit Abblendlicht zu fahren.

 

Bahnübergänge werden 150 m im Voraus angezeigt, dann muss die Geschwindigkeit in bewohnten Gebieten auf 30 km/h und außerhalb auf 40 km/h reduziert werden. Bahnübergänge müssen mit einer Geschwindigkeit von 5 km/h überquert werden.

 

Rettungsgasse ist verpflichtend auf Autobahnen und Schnellstraßen mit zwei oder mehr Fahrspuren bei Staubildung oder stockendem Verkehr.

 

Parken: Gelbe Zickzacklinien, oder durchgehende oder unterbrochenen gelbe Markierungen zegen Halte- oder Parkverbot an. Parken nachts bei unzureichender Straßenbeleuchtung nur mit Standlicht. Bei Verstößen kann eine Geldstrafe bis zu 1100 € erhoben werden. Wird der geforderte Betrag nicht gezahlt, beschlagnahmt die Polizei das Fahrzeug bis zur Bezahlung.

 

Strafen: Die Geldstrafen für alle Verkehrsdelikte wurden angehoben. Außer der Polizei dürfen jetzt auch kommunale Behörden sowie Straßenbetreiber Kontrollen durchführen. Die dadurch verursachten zusätzlichen Kontrollkosten können ebenfalls dem Verkehrssünder auferlegt werden. Wie bisher, dürfen die Strafen jedoch nicht in bar kassiert werden, sondern es werden Überweisungsaufträge ausgeteilt, die innerhalb von 15 Tagen zu bezahlen sind.

 

Warnwestenpflicht
Die Tragepflicht einer reflektierenden Warnweste nach EU-Norm gilt außerhalb geschlossener Ortschaften für alle Insassen eines Fahrzeuges, wenn Sie dieses bei Dunkelheit oder schlechter Sicht verlassen. Auch Radfahrer und Fußgänger fallen unter diese Regelung. Westen-Muffel riskieren Geldbußen bis zu 120 €.

 

Winterreifenpflicht

Keine generelle Winterreifenpflicht. Bei winterlichen Bedingungen darf nur mit Winterreifen / Schneeketten gefahren werden.

 

Telefonieren im Straßenverkehr
Das Telefonieren während des Fahrens ist verboten, ausgenommen sind Freisprechanlagen, bei deren Benutzung beide Hände am Steuer bleiben können.

 

Rauchverbot

Generelles Rauchverbot in allen öffentlichen Einrichtungen. In Budapest ist das Rauchen zudem an allen Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs verboten. Bei Verstößen kann es zu Geldstrafen bis zu 183 € kommen.

Führerschein

Es genügen der nationale Führerschein und der Fahrzeugschein. Das Nationalitätskennzeichen „D“ muss am Fahrzeug oder im Kennzeichen angebracht sein. Die Mitnahme der IVK Internationale Versicherungskarte (Grüne Versicherungskarte) wird empfohlen. Es besteht Haftpflichtversicherungszwang. Personen, die nicht Eigentümer des benutzten Kfz sind, benötigen vom Eigentümer unbedingt eine Nutzungsvollmacht.

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Camperinformationen

Es gelten folgende Caravan-Gespanne-Abmessungen: Höhe 4 m, Breite 2,55 m, erlaubte Gesamtlänge maximal 18,75 m.

 

CCI-CARD (Camping Card International)
Informationen hierzu auf den Serviceseiten.

Grenzübergänge und Zoll

Die ungarischen Grenzübergänge sind für den Reiseverkehr Tag und Nacht geöffnet.

 

Zollbestimmungen
Im EU-Mitgliedstaat eingekaufte, bereits versteuerte (sog. verbrauchssteuerpflichtige) Waren können von Privatpersonen (ohne nochmalige Besteuerung) problemlos mitgeführt werden, wenn sie ausschließlich für ihren Eigenbedarf erworben wurden.

 

Für folgende Waren gilt als Richtmenge:

  • 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren, 1 kg Tabak, 
  • 10 Liter Spirituosen, 20 Liter Zwischenerzeugnisse, 90 Liter Wein (davon max. 60 Liter Schaumwein) und 110 Liter Bier. 
  • Einfuhrverbot: Drogen, Betäubungsmittel sowie Erzeugnisse, die für Faschismus, Nazismus oder Rassendiskriminierung werben.

Geld / Devisen

Währung: Forint (HUF) = Ungarische Forint.

Geldwechsel: Fremdwährungen kann man in Hotels, Banken, an Flughäfen, Bahnhöfen und in einigen Reisebüros und Restaurants umtauschen. Umtauschquittungen müssen aufbewahrt werden, da bei Ausreise eventuell vom Zoll verlangt. Deklaration: Ein- und Ausfuhr von Fremd- und Landeswährung unbeschränkt.

Deklaration: Ja – nur bei Ein- und Ausreise aus einem Nicht-EU-Land ab einem Wert von 10.000 Euro. (auch bei in anderen Währungen, Reiseschecks oder auf Dritte ausgestellte Schecks, Zahlungsanweisungen etc.).

Kreditkarten: Eurocard, Visa, MasterCard, American Express und Diners Club werden akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. Geldautomaten: Stehen flächendeckend zur Bargeldabhebung (Maestro, V PAY oder Kreditkarten) zur Verfügung.

Öffnungszeiten der Banken: Mo – Do 08.00 Uhr – 15.00 Uhr, Fr 09.00 Uhr – 13.00 Uhr.

Wichtige Telefonnummern und mehr

Von Deutschland nach Ungarn

  • 0036 + Ortsvorwahl (ohne Null) + Teilnehmernummer

Von Ungarn nach Deutschland

  • 0049 + Ortsvorwahl (ohne Null) + Teilnehmernummer

Notrufnummern

  • Polizei 107
  • Unfallrettung 104
  • Feuerwehr 112

Reisende sollten sich vor der Reise eine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bei der gesetzlichen Krankenkasse besorgen. Im Allgemeinen muss man einen Teil der Arzneimittelkosten selbst tragen. Der ACE empfiehlt den Abschluss der ACE-Auslandsreise- Krankenversicherung. Bestellung über ACE Info-Service.

Es ist in jedem Fall notwendig die Polizei zu verständigen und einen Europäischen Unfallbericht auszufüllen. Ein etwaiger Unfallort darf nur mit Genehmigung der Polizei verlassen werden. Bei Sprachproblemen kann ein Dolmetscher und Rechtsanwalt verlangt werden. Fahrzeuge mit beschädigter Karosserie dürfen nur mit behördlicher Genehmigung ausgeführt werden. Für eventuelle Fahrzeugrückholung ist ein Original-Unfallprotokoll beim Fahrzeug zu hinterlegen!

 

Hier finden Sie mehr Informationen, wie der ACE hilft.

19 Komitate (Verwaltungsgebiete, ungarisch megyek) und die Hauptstadt Budapest

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

Német Nagykövetség

Úri utca 64 – 66

1014 Budapest

Tel.: 00361 488 35 00

Fax: 00361 467 35 05

Internet: www.budapest.diplo.de

E- Mail: über das Kontaktformular auf der Webseite

 

Botschaft der Republik Ungarn

Unter den Linden 76

10117 Berlin

Tel.: 030 20 31 00

Fax: 030 229 13 14

E-Mail: infober@mfa.gov.hu

Internet: https://berlin.mfa.gov.hu/deu

 

Ungarisches Tourismusamt

Magyar Turisztikai Ügynökség

Kacsa u. 15-23

1027 Budapest

Tel.: +36 1 488 87 00

E-Mail: info@mtu.gov.hu

Internet: www.visithungary.com/de

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