Leistungen bei Fahrzeugausfall oder Fahrzeugdiebstahl
Wenn Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist oder gestohlen wurde, machen wir Sie wieder mobil und kümmern uns beispielsweise um einen Mietwagen, eine Übernachtung oder um die Weiterfahrt. Die Leistungen und Beteiligung an den Kosten variieren je nach Fall und gewähltem ACE-Tarif.
Direkt zu den Leistungsbeschreibungen:
Mobilitätshilfe
Ist das geschützte Fahrzeug nach einer Panne, einem Unfall oder nach der Entwendung von Fahrzeugteilen nicht mehr technisch fahrbereit oder wurde gestohlen, und müssen die geschützten Personen deshalb zusätzliche Fahrten unternehmen, ist der ACE bei der Organisation behilflich und erstattet die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel oder Taxen bis zu insgesamt 50 € pro Schadensfall.
24/7 ACE-Euro-Notruf
Mietwagen
Wenn wir Ihr Fahrzeug nicht vor Ort und am gleichen Tag wieder flottbekommen oder wenn Ihr Fahrzeug gestohlen wurde, dann organisieren wir für Sie einen Mietwagen. Panne, Unfall oder Diebstahl müssen dazu allerdings weiter als 50 Kilometer von zu Hause entfernt passiert sein. Im Comfort Tarif sind es nur 30 km und im Comfort+ Tarif und Baustein Camper schon ab der Haustüre.
Wir zahlen für die Dauer der Reparatur bis zu 55 € täglich (ab 10 Jahre Mitgliedschaft bis zu 60 €, ab 40 Jahre Mitgliedschaft bis zu 75 €) von den Kosten eines gleichwertigen Fahrzeugs – längstens jedoch bis zu sieben Tage. Im Ausland übernehmen wir in solchen Fällen die Mietkosten für ein gleichwertiges Fahrzeug bis zur Höhe von 385 € (ab 10 Jahre Mitgliedschaft bis zu 420 €, ab 40 Jahre Mitgliedschaft bis zu 525 €) auch für einen kürzeren Zeitraum. Wird der Mietwagen im Ausland für die direkte Heimreise der geschützten Personen genutzt, übernimmt der ACE stattdessen bis zu 500 € für die Anmietung.
Ist der Transport der geschützten Personen nach der Leistung Fahrzeugrücktransport zusammen mit dem Fahrzeug nicht möglich, trägt der ACE die Kosten für die direkte Heimreise mit einem Mietwagen für einen Tag bis maximal 55 €.
Ab 20 Jahre Mitgliedschaft: Wenn Sie keine Kreditkarte besitzen, übernehmen wir nach einer Panne oder einem Unfall die Bürgschaft für die Absicherung der Kaution für einen Mietwagen.
Mietwagenzusatzgebühren
Ist das versicherte Fahrzeug nach Panne oder Unfall nicht fahrbereit und wird für die Dauer der Reparatur ein Mietwagen angemietet, übernimmt der ACE die anfallenden Zusatzgebühren für Herausgabe des Mietwagens außerhalb der Öffnungszeiten der Vermietstation in voller Höhe.
ACE COMFORT+
Ohne Kompromisse unterwegs.
- Erweiterte Pannenhilfe bis 100 €
- Wunschwerkstatt bis 50 km
- Mietwagen ab Haustür
Fahrzeugrücktransport
Sollte Ihr Fahrzeug nach einer Panne, wegen eines Unfalls oder nach Entwendung von Fahrzeugteilen an einem ausländischen Schadensort nicht innerhalb von drei Werktagen fahrbereit gemacht werden und handelt es sich nicht um einen Totalschaden, sorgt der ACE für den Transport des Fahrzeugs zu einer Werkstatt am Wohnort des ACE-Mitglieds und trägt die hierdurch entstehenden Kosten.
Der Fahrzeugrücktransport bedarf der vorherigen Abstimmung mit dem ACE-Euro-Notruf. Zum Zeitpunkt des Rücktransports darf das Fahrzeug nicht beschlagnahmt sein.
Liegt der Schadenort in Deutschland und die Reparatur ist am nächsten Werktag nicht möglich, sorgt der ACE dafür, dass die geschützten Personen möglichst zusammen mit dem Fahrzeug zum Wohnort des Mitglieds gebracht werden.
Fahrzeugunterstellung
Ist das geschützte Fahrzeug nach einer Panne, wegen eines Unfalls oder nach Entwendung von Fahrzeugteilen nicht mehr technisch fahrbereit, trägt der ACE die durch dessen Leistungsorganisation entstehenden Einstellkosten. Der ACE trägt Sicherungs- und Einstellkosten, wenn dadurch weitere Schäden am Fahrzeug vermieden werden können, jedoch nicht, wenn das Fahrzeug von der Polizei beschlagnahmt und sichergestellt wurde.
Im Tarif ACE Comfort+ werden zusätzlich die Standkosten für max. 3 Tage bis zu ;20 € pro Tag erstattet, wenn die Notwendigkeit vom ACE-Mitglied zu vertreten ist.
Die Einstell- und Sicherungskosten werden für bis zu höchstens 14 Kalendertage übernommen.
Übernachtung
Wenn wir Ihr Fahrzeug nicht vor Ort und am gleichen Tag startklar kriegen oder wenn Ihr Fahrzeug gestohlen wurde, dann stellt der ACE Ihnen und allen Mitreisenden eine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung.
Wir zahlen bis zu 90 Euro je Person und Übernachtung. Höchstens für 3 Nächte. Im Tarif ACE Comfort+ sowie im Baustein Camper bis zu 5 Nächte, jedoch maximal für die Dauer der Reparatur am Schadenort oder das Wiederauffinden des geschützten Fahrzeugs.
Bei Inanspruchnahme der Leistung Mietwagen und Leistung Fahrzeugrücktransport werden die Übernachtungskosten für höchstens eine Nacht erstattet.
Weiter- oder Rückfahrt
Ist das geschützte Fahrzeug nach einer Panne, einem Unfall, nach der Entwendung von Fahrzeugteilen nicht mehr technisch fahrbereit oder wurde gestohlen, sind wir bei der Weiter- oder Rückfahrt behilflich und tragen die Kosten für die geschützten Personen:
- für die Fahrt vom Schadenort zum ständigen Wohnsitz des ACE-Mitglieds oder für die Fahrt vom Schadenort zum Zielort, jedoch höchstens innerhalb des Geltungsbereichs.
- für die Rückfahrt vom Zielort zum Wohnsitz des ACE-Mitglieds, wenn das Fahrzeug gestohlen ist oder
- nicht mehr fahrbereit gemacht werden kann;
- für die Rückfahrt zum Schadenort für eine Person, wenn das Fahrzeug dort wieder fahrbereit gemacht wurde.
- Die Kostenerstattung erfolgt bis zur Höhe der Bahnkosten 1.Klasse.
- Die Kosten bis zur Höhe eines Flugs in der Economy-Class werden erstattet,
- im Tarif ACE Classic, wenn der Schadenort über 1.200 km vom Wohnort entfernt ist.
- im Tarif ACE Comfort, wenn der Schadenort im Ausland liegt.
- Im Tarif ACE Comfort+ sowie im Baustein Camper, wenn dies erforderlich, zweckmäßig und sinnvoll ist.
Bei Inanspruchnahme eines Mietwagens gelten die Bestimmungen des Punktes Mietwagen.
Fahrzeugverzollung und -verschrottung
Muss das geschützte Fahrzeug nach einer Panne, einem Unfall oder einem Diebstahl im Ausland aufgrund eines Totalschadens verzollt oder verschrottet werden, sorgt der ACE für die Verzollung oder Verschrottung sowie den Transport zum Verwerter oder zur Zollstelle und trägt die dafür anfallenden Kosten.