Unsere Leistungen
Die ACE-Mitgliedschaft beinhaltet auch Rechtshilfe, kostenlose Erstauskunft in rechtlichen Fragen durch einen Vertrauensanwalt und Kreditleistungen.
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Hilfeleistung in besonderen Notfällen
Gerät das ACE-Mitglied auf einer Reise im Ausland in eine besondere Notlage, zu deren Beseitigung Hilfe notwendig ist, um erheblichen Nachteil für seine Gesundheit oder sein Vermögen zu vermeiden, werden die erforderlichen Maßnahmen veranlasst und die hierdurch entstehenden Kosten bis zu 600 € pro Schadenfall übernommen. Im Tarif ACE Comfort werden bis zu 800 € pro Schadenfall und im Tarif ACE Comfort+ bis zu 1.000 € pro Schadenfall übernommen. Kosten im Zusammenhang mit der Nicht- oder Schlechterfüllung von Verträgen, die vom ACE-Mitglied abgeschlossen wurden, sowie Wiederbeschaffungs- und Reparaturkosten werden nicht erstattet.
24/7 ACE-Euro-Notruf
Rechtsauskunft
Wenn Sie allgemein rechtlichen Rat im Bereich Auto und Straßenverkehr benötigen, stehen Ihnen das ACE-Justiziariat und die Vertrauensanwälte des ACE mit einer kostenlosen Erstauskunft zur Verfügung.
Dies gilt beispielsweise bei Streitigkeiten, die sich aus einem Kauf-, Reparatur- oder Versicherungsvertrag ergeben und Ihr Fahrzeug betreffen. Sie bekommen in jedem Fall schnell und kompetent Auskunft.
Den Kontakt zu den ACE-Vertrauensanwälten bekommen Sie über den ACE-Info-Service 0711 530 33 66 77. Falls Sie einen ACE-Verkehrs-Rechtsschutz besitzen, können Sie sich hier auch über den Umfang Ihres Schutzes informieren und versicherungsrechtliche Fragen klären lassen. Sollten Sie noch keinen ACE-Verkehrs-Rechtsschutz haben, berät Sie unser Info-Service gerne zu dessen Leistungen und Versicherungsumfang.
ACE COMFORT
Für alle, die mehr Schutz wollen.
- Weltweite Pannenhilfe
- Mietwagen ab 30 km vom Wohnort
- Wunschwerkstatt bis 30 km
Der leistungsstarke Tarif für die Mobilität der ganzen Familie.
Unfall-Service und Notfall-Rechtshilfe
Sollten Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, leisten wir Ihnen mit unseren Vertrauensanwälten sofort am Ort des Geschehens juristische "Erste Hilfe" per Telefon. Ein Anruf bei der ACE-Notfall-Rechtshilfe 0711 530 33 88 33 genügt und Sie haben noch an der Unfallstelle rechtlichen Beistand, der Ihnen hilft, Fehler zu vermeiden. Auch über die Schadensabwicklung mit Ihrer Kfz-Versicherung und Sachverständige informieren Sie unsere Vertrauensanwälte unmittelbar und sie stellen den Kontakt zur AdvoCard her, wenn Sie über die ACE-Verkehrs-Rechtsschutz-Versicherung verfügen.
Unser Unfall-Service umfasst neben der Notfall-Rechtshilfe auch sehr konkrete Hilfe für die verfahrene Situation am Unfallort. Zum einen bekommen Sie praktische Ratschläge, was Sie am Ort des Geschehens beachten sollten. Dazu gehören etwa das richtige Absichern der Unfallstelle, die Benachrichtigung der Polizei sowie das Aufnehmen der Adressen von eventuellen Zeugen. Zum anderen organisieren wir für Sie und Ihr Fahrzeug im Rahmen des ACE-Euromobilschutzes alle weiteren Hilfeleistungen. Unsere Unterstützung umfasst dabei unter anderem das Abschleppen oder Bergen Ihres beschädigten Fahrzeugs sowie des mitgeführten Gepäcks.
Wir nennen Ihnen – wenn es erforderlich ist – Werkstätten oder Gutachter, zu denen Ihr Fahrzeug zur Schadensschätzung transportiert werden kann. Falls Sie mit Ihrem eigenen Wagen nicht mehr weiterreisen können, organisieren wir Ihnen auch einen Mietwagen. Sie brauchen sich also um nichts mehr zu sorgen, denn mit unserem ACE-Unfall-Service regeln wir für Sie alles Notwendige.
In akuten Situationen wie Alkoholkontrollen oder bei der drohenden vorläufigen Sicherstellung Ihres Führerscheins durch die Polizei geben Ihnen unsere Vertrauensanwälte wichtige Auskünfte ebenfalls direkt vor Ort.
Auch dazu wählen Sie die ACE-Notfall-Rechtshilfe 0711 530 33 88 33.
Kredithilfe bei Notfällen im Ausland
Ab 20 Jahre Mitgliedschaft: Wenn Sie im Ausland durch eine Panne, einen Unfall oder Krankheit in eine finanzielle Notlage geraten sind, helfen wir mit einem zinslosen Darlehen bis zu 2.400 Euro. Laufzeit 12 Monate, Bonität vorausgesetzt.
Kreditleistung bei Strafverfolgung
Ausschließlich im Tarif ACE Comfort und ACE Comfort+ gültig:
wird das ACE-Mitglied auf einer Auslandsreise verhaftet oder mit Haft bedroht, streckt der ACE die in diesem Zusammenhang entstehenden Gerichts-, Anwalts- und Dolmetscherkosten pro Schadenfall im Tarif ACE Comfort bis zu 1.000 € und im Tarif ACE Comfort+ bis zu 2.500 € sowie von den Behörden verlangte Strafkaution pro Schadenfall im Tarif ACE Comfort bis zu 5.000 € und im Tarif ACE Comfort+ bis zu 15.000 € vor. Die verauslagten Beträge sind binnen eines Monats nach dem Ende der Reise dem ACE zurückzuzahlen.
Zahlungsmittelverlust
Geraten Sie bei einer Auslandsreise durch den Verlust von Geld, Reiseschecks oder Kreditkarten in eine finanzielle Notlage, stellt der ACE für Sie den Kontakt zu Ihrer Hausbank her.