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Kinder müssen, wie alle Mitfahrerinnen und Mitfahrer im Auto, während der Fahrt angeschnallt sein. Weil die normalen Gurte die Schutzfunktionen bei den kleinen Fahrgästen noch nicht erfüllen können, gilt es hier zusätzliche Aspekte zu beachten: Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen im Auto oder Wohnmobil nur mitgenommen werden, wenn entsprechende Babyschalen oder Kindersitze benutzt werden.
Aktuell gibt es zwei gültige Normen für Kindersitze und Babyschalen: ECE-R 44 und ECE-R 129. Bis September 2023 durften neue Sitze der Norm ECE-R44 verkauft werden, seitdem müssen neue Kindersitze die Norm ECE-R 129 ("i-Size") erfüllen. Alte Kindersitze der ECE-Norm R44/03 und R44/04 dürfen jedoch weiter genutzt werden.
Für die Einteilung nach ECE-R 129 ("i-Size") gibt es sechs verschiedene Kategorien, entsprechend der Größe des Kindes:
Kindersitze nach dieser Zertifizierung dürfen Kinder in den ersten 15 Lebensmonaten nur rückwärts transportieren. Kinderrückhaltesysteme nach der Norm ECE-R 129 dürfen in allen EU-Staaten verwendet werden. Hinweis: Fahrzeuge müssen ECE-R 129 kompatibel sein.
Bitte wechseln Sie daher bei Kindersitzen der Norm ECE R44 erst so spät wie möglich in Gruppe I.
Der Transport entgegen der Fahrtrichtung ist mit Abstand die sicherste Methode, um ein Kind bei einem Frontalaufprall zu schützen.
Die Babyschale stützt den Kopf-, Hals- und Rückenbereich großflächig ab und bietet so einen sehr guten Schutz. Der Kopf des Kindes sollte durch die Babyschale noch abgestützt werden und auf keinen Fall herausragen.
Die Wahl des richtigen Kinderrückhaltesystems ist nicht einfach. Testergebnisse unabhängiger Prüfer sind eine Hilfe. Daneben kann eine gute Beratung im Handel entscheidend sein. Im Vorfeld sollten Sie sich über folgende Punkte im Klaren sein:
Kinder müssen entweder 12 Jahre alt sein oder 150 cm groß. Ist eines dieser beiden Kriterien erreicht, muss kein Kindersitz mehr benutzt werden. Bitte achten Sie beim Anschnallen Ihres Kindes jedoch stets auf einen ordnungsgemäßen Gurtverlauf.
Der Kindersitz muss sich fest im Auto installieren lassen und darf dann nicht mehr wackeln oder verrutschen: Je fester, desto besser! Der Isofix-Standard hilft bei der festen Montage. Betriebsanleitung des Pkws beachten.
Ob ein Kind auf einer Sitzerhöhung sitzen darf, hängt unter anderem vom jeweiligen Modell ab. Die neueste Norm (R129, "i-Size") orientiert sich an der Körpergröße des Kindes. Die entsprechenden Angaben dazu sind auf dem Prüfsiegel des Sitzes vermerkt. Bei älteren oder gebrauchten Kindersitzen kann noch die Norm UN ECE Reg. 44 gelten. In diesem Fall gibt das Prüfsiegel das Mindestgewicht mit entweder 15 oder 22 Kilogramm an. Achtung: Einige Modelle dürfen dennoch erst ab einer Körpergröße von 125 cm verwendet werden.
Für optimalen Schutz empfiehlt sich eine Sitzerhöhung mit Rückenlehne und Kopfstütze. Wichtig ist, dass das Kind nicht zu früh auf eine einfache Sitzerhöhung umsteigt. Sitzt es nicht richtig, kann der Sicherheitsgurt falsch verlaufen und die Schutzwirkung wird beeinträchtigt.
Kinder unter 12 Jahren, die kleiner als 150 cm sind, müssen in einem Kindersitz gesichert werden. Bei aktivem Beifahrerairbag darf niemals ein Kindersitz entgegen der Fahrtrichtung montiert werden. In Fahrtrichtung kann der Beifahrersitz benutzt werden, er muss jedoch in die hinterste Position gebracht werden. Der Kindersitz muss aufrecht sein (keine Liegeposition). Beachten Sie auf jeden Fall auch die Bedienungsanleitung des Fahrzeugs.
Ja, Sie dürfen nicht darauf verzichten, denn es ist genauso wichtig, den Beckengurt richtig zu platzieren. Dieser würde ohne Sitzerhöhung zu hoch im Bauchbereich liegen und könnte schwerste Unterleibsverletzungen verursachen.
Wenn Ihr Kind noch Platz in und auf dem Sitz hat, muss er weiterverwendet werden. Nach unserer Ansicht und nach Meinung vieler Hersteller kann das angegebene Prüfgewicht überschritten werden. Der Kindersitz hat keine eigentliche Haltefunktion. Er dient dazu, den Fahrzeuggurt kindgerecht zu führen. Nur für den Fall, dass der Körperumfang des Kindes so groß ist, dass es in keinen im Handel erhältlichen Kindersitz passt, kann durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde (Stadt oder Landratsamt) eine Einzelausnahmegenehmigung erteilt werden.
Isofix ist eine genormte Schnittstelle zur Befestigung von Kindersitzen im Pkw.
Jeder Kindersitz muss das abgebildete orangefarbene Etikett aufweisen, auf dem die Prüfnormen angegeben sind.
Das Körperwachstum der Kinder hat sich in den letzten Jahren verändert. Darauf wurde reagiert, um einen schnellen Wechsel in die nächsthöhere Sitzgruppe zu vermeiden und die Sicherheit zu erhöhen. Die ECE-R 129 schreibt vor, dass Kinder bis 15 Monate immer rückwärts transportiert werden müssen. Somit wird die Verletzungsgefahr verringert. Mit der neuen Prüfnorm ECE-R 129 werden Kindersitze nicht mehr nach Gewichtsklassen eingeteilt, sondern die Größe des Kindes ist ausschlaggebend. Außerdem muss ein Kindersitz mit der Norm ECE-R 129 einen Seitencrashtest bestehen, sonst darf er nicht das Prüfsiegel tragen.
Wir empfehlen dringend, keine Kindersitze zu benutzen, von denen Sie die Vorgeschichte nicht kennen. (Vorsicht: versteckte Mängel!)
Dicke Kleidung trägt auf und verhindert, dass die Gurte eng am Körper anliegen. Oft, besonders in Babyschalen oder Sitzen der Gruppe I, ist gar kein korrekter Gurtverlauf möglich, da die Gurte von der Schulter rutschen. Dies bedeutet, dass es bei einem Unfall zu einer großen Vorverlagerung mit entsprechend höherer Belastung kommt. Daher: Wenn möglich bitte auf dicke Kleidung verzichten und lieber eine Wolldecke oder eben die Jacke über das Kind legen!
Beachten Sie unbedingt die Einbauanleitung des Fahrzeug- und Sitzherstellers. Sonst gilt: hinten in der Mitte, es sei denn, das Auto hat nur hier keinen Gurtstraffer oder keine Isofix-Aufnahme. Die zweitbeste Sitzposition ist auf der Rückbank hinter dem Beifahrersitz. Beim Aussteigen befinden sich Eltern/Kind auf der Gehwegseite und nicht auf der Fahrbahn. Die Kindersicherungen an den Türen sollten in jedem Fall aktiviert sein.
Bereits ab einer Aufprallgeschwindigkeit von 10 km/h kann der Kindersitz Beschädigungen aufweisen. Diese sind oftmals mit dem bloßen Auge nicht sichtbar. Zur Sicherheit des Kindes empfehlen wir deshalb, den Sitz nach einem Unfall gegen einen neuen auszutauschen.
Auch im Flugzeug ist die Verwendung eines Kinderrückhaltesystems zu empfehlen. Fragen Sie bei der Fluggesellschaft nach, welche Kindersitze erlaubt sind. Es gibt Kindersitzmodelle, die für die Nutzung im Flugzeug zugelassen sind, gekennzeichnet durch das TÜV-Label „For use in aircraft“.