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Was ist die Rettungsgasse?

Trotz zahlreicher Aufklärungskampagnen scheint Unsicherheit auf deutschen Straßen zu herrschen, wie und wann eine Rettungsgasse zu bilden ist. Viel zu häufig ist zu beobachten, dass bei Stau oder stockendem Verkehr keine Rettungsgasse gebildet wird. Dies behindert nicht nur die Rettungskräfte bei ihrer Arbeit, sondern kostet auch wertvolle Sekunden und Minuten, die Leben retten können. Abgesehen vom Zeitfaktor ist das Bilden einer Rettungsgasse seit Jahrzehnten Pflicht in Deutschland. Die Straßenverkehrsordnung wurde 2017 hinsichtlich der Rettungsgasse überarbeitet und vereinfacht.

Rettungsgasse Information

Rettungsgasse bilden

Die Rettungsgasse muss beim Auftreten von stockendem Verkehr gebildet werden. Hierfür wird zwischen dem äußerst linken und dem rechts daneben liegenden Fahrstreifen eine freie Gasse gebildet.

Welche Regelungen gibt es beim Bilden einer Rettungsgasse?

Kommt es auf Autobahnen oder Außerortsstraßen mit zwei oder mehr Fahrbahnen zu stockendem Verkehr oder Stillstand, ist eine Rettungsgasse zu bilden. Wichtig hierbei: Eine Rettungsgasse muss bereits gebildet werden, wenn Fahrzeuge auf mehrspurigen Straßen (Autobahnen oder Außerortsstraßen) nur noch Schrittgeschwindigkeit fahren. 

Hierfür muss zwischen dem äußerst linken und dem rechts daneben liegenden Fahrstreifen eine Gasse geschaffen werden, um Rettungs- und Hilfskräften das Passieren zu ermöglichen. Diese Regelungen gelten seit 2017 unabhängig davon, wie viele Spuren eine Fahrbahn hat. Somit wird die Rettungsgasse immer zwischen den gleichen Fahrbahnen gebildet. 

  • Wichtig ist, dass die Rettungsgasse nicht erst gebildet wird, wenn sich ein Einsatzfahrzeug nähert, sondern sobald der Verkehr zu stocken beginnt – sei es wegen einer Baustelle, hohem Verkehrsaufkommen oder einem Unfall. 
  • Fahren Sie auf der linken Spur, weichen Sie nach links aus. Fahren Sie auf einer der anderen Fahrspuren, weichen Sie nach rechts aus. Der Standstreifen muss jedoch befahrbar bleiben.
  • Die Rettungsgasse muss „offengehalten“ werden. Das bedeutet, dass auch nachdem Rettungsfahrzeuge hindurch gefahren sind, die Gasse für potenziell weitere Fahrzeuge freigehalten werden muss. Dies gilt solange, bis der Verkehr wieder fließt. 
  • Auch wenn der Verkehr komplett zum Erliegen kommt, darf die Rettungsgasse nicht betreten werden.
  • Bei Stau oder Schrittgeschwindigkeit ist ein ausreichender Rangierabstand einzuhalten. Zum vorausfahrenden Fahrzeug sollten etwa 5 Meter (eine Wagenlänge) Abstand gehalten werden. 
  • Bei Autobahnauffahrten ist eine entsprechende Lücke einzuhalten, damit die Rettungsfahrzeuge auf die Rettungsgasse auffahren können. 
  • Die Rettungsgasse darf nur von Polizei, Feuerwehr, Krankenwagen oder Abschleppfahrzeugen genutzt werden (§ 11 Abs. 2 StVO). Allen anderen Verkehrsteilnehmern ist die Nutzung untersagt

Jeder kann mithilfe des richtigen Verhaltens dazu beitragen, dass Unfallopfern schnell geholfen wird. Hierfür ist es wichtig, dass eine Rettungsgasse gebildet wird, um den Rettungskräften das rechtzeitige Eintreffen am Unfallort zu ermöglichen. Rettungsgassen erhöhen die Überlebenschancen Schwerverletzter um bis zu 40 Prozent.

Bei Nichtbeachtung der Regeln hinsichtlich der Rettungsgasse drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 320 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Viele Verkehrsteilnehmer denken, dass der Seitenstreifen für die Rettungsfahrzeuge gedacht sei. Dieser wird allerdings nur in Ausnahmefällen genutzt, da es immer sein kann, dass dort ein Pannenfahrzeug den Weg versperrt. 

Weitere Bestimmungen und Folgen von Verstößen finden Sie im Bußgeldkatalog.

Auch in Österreich und der Schweiz ist das Bilden einer Rettungsgasse Pflicht. Auf Autobahnen und Schnellstraßen mit mindestens zwei Fahrspuren muss genau wie in Deutschland bei stockendem Verkehr eine Rettungsgasse gebildet werden. Hierfür fahren alle auf der linken Spur so weit links wie möglich und die Verkehrsteilnehmer der anderen Spuren orientieren sich rechts (in Österreich darf ggf. auch der Standstreifen genutzt werden).

In den Niederlanden und ;Italien gibt es keine Verpflichtung zum Bilden einer Rettungsgasse. Auch wenn in Spanien ;und Frankreich ebenfalls keine Verpflichtung hinsichtlich einer Rettungsgasse besteht, so müssen die Verkehrsteilnehmer trotzdem gewährleisten, dass die Einsatzfahrzeuge passieren und zur Unfallstelle gelangen können.


Wer sich unsicher ist, wie die genauen Bestimmungen im Reiseland sind, sollte sich vor Beginn der Reise über die jeweiligen Verkehrsregeln informieren. Im Zweifelsfall sollte man sich an den anderen Verkehrsteilnehmern orientieren und sich dementsprechend verhalten.


In unseren Reiseinformationen haben wir alles Wichtige zum Thema Vignetten, Verkehrssicherheit oder den Alpenpässen zusammengefasst.

Bei Stau oder stockendem Verkehr ist vielfach zu beobachten, dass sich Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer an den Autos vorbeischlängeln. Oftmals wird hierfür die Rettungsgasse genutzt. Dies ist jedoch verboten:

  • Motorradfahrerinnen und Motorradfahrern ist das Hindurchschlängeln im Stau verboten.
  • Das Rechtsüberholen ist ihnen gleichermaßen untersagt, wie dem Pkw-Verkehr.
  • Das Befahren der Rettungsgasse ist auch für Motorräder verboten. 
  • Zulässiges Überholen wäre nur links gestattet. Meistens ist dafür jedoch nicht ausreichend Platz vorhanden (dabei darf die äußerst linke Fahrbahnmarkierung nicht überfahren werden). 

Rechte-Hand-Regel

Rechte-Hand-Regel

Sie legen die ausgestreckte Hand über die Fahrspuren. Der Daumen liegt auf der linken Spur und alle weiteren Finger symbolisieren die übrigen Spuren. Der freie Platz zwischen Daumen und Zeigefinger ist der Platz, um die Rettungsgasse zu bilden.

ACE-Rettungsgassen-Aufkleber

ACE-Rettungsgassen-Aufkleber

Um mehr Aufmerksamkeit bezüglich der Rettungsgasse zu schaffen, hat der ACE einen „Rettungsgasse“-Aufkleber entwickelt. Dieser wird Ihnen auf Wunsch zugesendet. Schicken Sie einfach einen frankierten Rückumschlag an:
 

ACE-Clubservice
Stichwort „Rettungsgasse“
Schmidener Straße 227
70374 Stuttgart.

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