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Schneeketten sind bei winterlichen Straßenverhältnissen, insbesondere in Bergregionen, oft unverzichtbar und teilweise sogar verpflichtend. Die aus Metall gefertigten Ketten werden auf die Reifen montiert und bieten auf schneebedeckten und vereisten Straßen zusätzlichen Halt, um das Abrutschen des Fahrzeugs zu verhindern.
Unser Ratgeber zeigt, welche Schneeketten die passenden sind, wie montiert werden und welche Besonderheiten und Pflichten beim Fahren gelten.
Die verschiedenen Schneeketten-Modelle unterscheiden sich in Preis, Qualität und Funktionalität. Zudem ist entscheidend, dass die Schneekette zu Ihrem Fahrzeug passt, denn keine Schneekette ist universell einsetzbar.
Vor der nächsten Fahrt in winterliche Gebiete sollten die Schneeketten zu Hause zur Probe montiert werden. Wie das geht, wird meistens in der Montageanleitung erklärt. Auch mögliche Angaben des Fahrzeugherstellers sollten beachtet werden. Damit das Aufziehen der Schneeketten im Ernstfall ohne Probleme erfolgt, sollten die Montageschritte klar sein.
Sicherheitsvorkehrungen treffen
Montieren Sie die Schneeketten immer an einem sicheren Ort, schalten Sie die Warnblinkanlage ein und tragen Sie eine Warnweste, um besser gesehen zu werden.
Auf der Antriebsachse montieren
Schneeketten kommen bei Pkw auf beiden Rädern der Antriebsachse. Bei Allradfahrzeugen sind Herstellerangaben zu beachten, da auch auf allen Reifen Schneeketten nötig sein können.
Herstellerangaben beachten
Beachten Sie die Herstelleranweisungen für die Kettenspannung. Eine korrekte Spannung ist wichtig, da zu locker sitzende Ketten das Fahrzeug beschädigen oder zu enge Ketten reißen.
Nachkontrolle
Nach dem Aufziehen der Schneeketten sollten Sie vorsichtig ein paar Meter fahren, um den Sitz der Ketten zu überprüfen und diese gegebenenfalls nachzuspannen.
Vor dem Kauf von Schneeketten ist zu klären, welche Reifengröße das Fahrzeug hat, ob es Besonderheiten beim Fahrzeug gibt, die nur ein spezielles Schneeketten-Modell zulassen oder ob gegebenenfalls sogar vier Schneeketten benötigt werden.
Neben der Auswahl eines geeigneten Modells müssen die Schneeketten in der richtigen Größe gekauft werden. Diese ist abhängig von der Reifengröße des Fahrzeugs, also beispielsweise 215/55R19, die an der Seite der Autoreifen abzulesen ist. In der Anleitung des Fahrzeugs stehen weitere Spezifikationen und Zulassungen in Bezug auf Schneeketten.
Bei den meisten Fahrzeugen reicht ein Paar Schneeketten aus. Wobei je mehr Schneeketten montiert sind, desto höher ist der Grip und somit die Verkehrssicherheit. In der Regel werden Schneeketten paarweise verkauft. Prinzipiell gelten jedoch die Vorgaben des Autoherstellers bezüglich Anzahl und Art der Schneeketten. Allradfahrzeuge benötigen eventuell vier statt zwei Schneeketten - bitte vor dem Kauf der Ketten darüber informieren. In der Regel reichen jedoch auch Schneeketten auf einer Fahrzeugachse, wobei unbedingt die Herstellerangaben bei der Montage zu beachten sind.
Wer nur selten in Gebiete fährt, in denen Schneeketten benötigt werden, kann bei verschiedenen Anbietern Schneeketten ausleihen. Zu beachten ist, dass die Ketten oftmals gekauft werden müssen, sollten sie benutzt worden sein. Bei der Anmietung unbedingt die Reifengröße des eigenen Fahrzeugs parat haben, um für die Reifen passende Schneeketten zu bekommen.
-> Der ACE bietet derzeit keinen Verleih oder Verkauf von Schneeketten an.
In Deutschland gilt keine generelle Schneekettenpflicht, vielmehr sind die regionalen Straßenverhältnisse ausschlaggebend.
Verkehrszeichen 268. Anzeige der Schneekettenpflicht
- Wird nur bei entsprechenden Wetterlagen aufgestellt
- Häufig in Bergregionen oder Skigebieten
Regeln bei Schneeketten Pflicht
- Gilt für alle mehrspurige Fahrzeuge; auch Allradantriebe
- Weiterfahrt nur mit Schneeketten erlaubt, unabhängig von der eigenen Einschätzung
Schneekettennutzung ohne Verkehrszeichen
- Erlaubt bei schneebedeckter Fahrbahn
- Fahrweg darf durch die Schneeketten nicht beschädigt werden
Empfehlung
- Schneeketten in Bergregionen und Skigebieten immer mitführen
- Plötzliche Wintereinbrüche können zu jeder Jahreszeit auf hochgelegenen Passstraßen vorkommen
Zwar sorgen die Schneeketten bei verschneiten Straßen für mehr Haftung, beeinflussen jedoch auch das Fahr- und Bremsverhalten. Daher beträgt laut Straßenverkehrsordnung die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kraftfahrzeuge mit Schneeketten 50 km/h. Besonders beim Fahren mit Schneeketten gilt eine vorsichtige und den Straßenverhältnissen entsprechende, angepasste Fahrweise. Sind die Ketten an den Vorderrädern angebracht, könnte sonst die Hinterachse ausbrechen. Bei Ketten an der Hinterachse muss wiederum die Traktion der Vorderräder ausreichen, um sicher durch Kurven zu fahren.
Sobald die Straße wieder schnee- oder eisfrei ist oder die ausgeschilderte Schneekettenpflicht nicht mehr besteht, sollten die Schneeketten umgehend abgenommen werden. Ansonsten droht eine Strafe von 25 Euro für Fahren mit Schneeketten ohne Erforderlichkeit. Zudem verschleißen die Schneeketten sehr schnell, können reißen und das Auto beschädigen.
Die einzelnen Schritte zur Demontage entnehmen Sie den Angaben des Kettenherstellers. In der Regel reicht es aus, einen Verschluss oder eine Klemme zu lösen, um die Schneeketten abzunehmen.
Nach der Fahrt sollten die Schneeketten am besten mit klarem Wasser gereinigt und in trockenem Zustand verstaut werden. Oftmals empfehlen die Kettenhersteller zum Schutz vor Korrosion die Ketten zusätzlich leicht einzuölen.
Fährt man trotz ausgeschilderter Schneekettenpflicht ohne montierte Schneeketten, droht ein Verwarngeld in Höhe von 20 Euro. Bei der Nutzung von ungeeigneten Schneeketten werden 10 Euro fällig und bei der Fahrt mit Schneeketten ohne Erforderlichkeit werden 25 Euro erhoben. Zusätzlich können Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen drohen, wenn schneller als die mit Schneeketten erlaubten 50 km/h gefahren wird. Hier gelten eigene Tatbestände: So werden beispielsweise bei Pkws Geschwindigkeitsüberschreitungen von bis 10 km/h bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit mit Schneeketten von 50 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften mit 20 Euro geahndet. Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von bis zu 10 km/h schlägt dagegen im Regelfall mit 30 Euro zu Buche.
Weitere Informationen zu Regelungen im Ausland finden Sie bei unseren Länderinformationen.