Der Wohnungs-Rechtsschutz von ADVOCARD
Ärger mit dem Vermieter? Streit mit den Nachbarn? Plötzlich unglaublich hohe Nebenkosten? Kein Grund zur Sorge: Mit dem Wohnungs-Rechtsschutz, sind Sie so gut abgesichert, dass Sie völlig gelassen bleiben können.
- Telefonische Rechtsberatung und Online-Rechtsberatung per Chat
- Alle selbst bewohnten Wohneinheiten mitversichert
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- Unbegrenzte Versicherungssumme in Europa
Der Wohnungs-Rechtsschutz bietet einen umfassenden Schutz: Alle selbst bewohnten Wohneinheiten sind versichert – auch die Ihres Lebenspartners und Ihrer Kinder, sofern sie in Deutschland leben. Die selbstgenutzten/selbstbewohnten Wohneinheiten müssen sich in Deutschland befinden. Es reicht nicht aus, dass der versicherte Personenkreis in Deutschland lebt und die Wohnung sich z.B. in Spanien befindet.
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Beispiele zum Wohnungs-Rechtsschutz
- Steuer-Rechtsschutz: Einspruch beim Finanzamt wegen Gebühr für die laufende Grundstücksversorgung
- Wohnung- und Grundstücks-Rechtsschutz: Sie streiten mit Ihrem Vermieter wegen einer Mieterhöhung
- Erweiterter Straf-Rechtsschutz: Verteidigung im Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung nach Verletzung der Streupflicht
- Ordnungwidrigkeiten-Rechtsschutz: Sie wurden wegen Lärmbelästigung angezeigt.
Wer ist versichert?
Eigentümer oder Mieter von selbst genutzten Wohneinheiten:
- Versicherungsnehmer
- Ehe- und Lebenspartner*
- Minderjährige Kinder*
- Volljährige Kinder*
(unverheiratet/nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebend/bis zur ersten auf Dauer angelegten beruflichen Tätigkeit) - Leibliche Eltern und Großeltern des Versicherungsnehmers, Ehe-, Lebenspartners*
(in häuslicher Gemeinschaft lebend/ab 50 Jahre/keine berufliche Tätigkeit) - Pflegebedürftige geistig oder körperlich behinderte Geschwister und Angehörige des Versicherungsnehmers oder mitversicherten Lebenspartners*
(gemäß o.g. versichertem Personenkreis in häuslicher Gemeinschaft lebend)
* gilt im Familientarif