WOHNUNGS-RECHTSSCHUTZ

Wohnen und mieten mit sicherem Gefühl

Der Wohnungs-Rechtsschutz von ADVOCARD

Ärger mit dem Vermieter? Streit mit den Nachbarn? Plötzlich unglaublich hohe Nebenkosten? Kein Grund zur Sorge: Mit dem Wohnungs-Rechtsschutz, sind Sie so gut abgesichert, dass Sie völlig gelassen bleiben können.

  • Telefonische Rechtsberatung und Online-Rechtsberatung per Chat
  • Alle selbst bewohnten Wohneinheiten mitversichert
  • Alle Services auf einen Blick mit dem ADVOCARD-SERVICE-NAVI
  • Unbegrenzte Versicherungssumme in Europa

Der Wohnungs-Rechtsschutz bietet einen umfassenden Schutz: Alle selbst bewohnten Wohneinheiten sind versichert – auch die Ihres Lebenspartners und Ihrer Kinder, sofern sie in Deutschland leben. Die selbstgenutzten/selbstbewohnten Wohneinheiten müssen sich in Deutschland befinden. Es reicht nicht aus, dass der versicherte Personenkreis in Deutschland lebt und die Wohnung sich z.B. in Spanien befindet.

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Beispiele zum Wohnungs-Rechtsschutz

  • Steuer-Rechtsschutz: Einspruch beim Finanzamt wegen Gebühr für die laufende Grundstücksversorgung
  • Wohnung- und Grundstücks-Rechtsschutz: Sie streiten mit Ihrem Vermieter wegen einer Mieterhöhung
  • Erweiterter Straf-Rechtsschutz: Verteidigung im Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung nach Verletzung der Streupflicht
  • Ordnungwidrigkeiten-Rechtsschutz: Sie wurden wegen Lärmbelästigung angezeigt.

Wer ist versichert?

  • Eigentümer oder Mieter von selbst genutzten Wohneinheiten:

  • Versicherungsnehmer
  • Ehe- und Lebenspartner*
  • Minderjährige Kinder*
  • Volljährige Kinder*
    (unverheiratet/nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebend/bis zur ersten auf Dauer angelegten beruflichen Tätigkeit)
  • Leibliche Eltern und Großeltern des Versicherungsnehmers, Ehe-, Lebenspartners*
    (in häuslicher Gemeinschaft lebend/ab 50 Jahre/keine berufliche Tätigkeit)
  • Pflegebedürftige geistig oder körperlich behinderte Geschwister und Angehörige des Versicherungsnehmers oder mitversicherten Lebenspartners*
    (gemäß o.g. versichertem Personenkreis in häuslicher Gemeinschaft lebend)
    * gilt im Familientarif